Ein Ansprechpartner für jedes Gutachten – von Pkw bis Baumaschine.
Unsere Leistungen als Kfz-Gutachter
Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.
Die Kfz-Gutachter-Leistungen von Inhaber Gunther Bastian reichen vom Unfallgutachten über Schaden- und Wertgutachten bis zur technischen Stellungnahme – für Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile sowie Land- und Baumaschinen. Jedes Gutachten beginnt mit der persönlichen Besichtigung vor Ort. Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie Ihren eigenen Gutachter (§ 249 BGB). Bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – für Sie entstehen dann keine Gutachterkosten.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google
So läuft Ihr Gutachten ab
Unabhängig, neutral und fachlich fundiert. Die Besichtigung erfolgt in der Regel kurzfristig – oft schon am selben Tag –, das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Termin vereinbaren
Telefonisch, per WhatsApp, online oder über die Schaden-App – ganz wie es Ihnen passt.
Fahrzeug besichtigen
Persönliche Inaugenscheinnahme vor Ort oder in der Werkstatt – die Besichtigung gehört zur ureigensten Aufgabe des Sachverständigen.
Gutachten erhalten
Neutral, nachvollziehbar und fachlich fundiert – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Werkstatt-Praxis trifft geprüfte Sachkunde
Bei Bastian sind alle begutachtenden Sachverständigen Kfz-Meister. Inhaber Gunther Bastian ist zusätzlich ausgebildeter Land- und Baumaschinenmechatroniker und als personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) (durch ADA InVivo BV, eu-zert.eu) gelistet – mit Re-Zertifizierung alle drei Jahre. Diese Kombination aus Praxis und geprüfter Sachkunde sorgt dafür, dass jedes Gutachten technisch belastbar und nachvollziehbar ist.
Als DAT Expert Partner kalkulieren wir mit SilverDAT 3 nach anerkanntem Standard. Wir sind mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen unterwegs – in Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg. So kommt der Gutachter zu Ihnen, nicht umgekehrt.
Mehr dazu: lernen Sie unser Team kennen → · unser Einsatzgebiet → · so funktioniert das Gutachtenwesen →
Woran Sie ein belastbares Gutachten erkennen
Ein Gutachten ist nur so viel wert, wie es standhält – gegenüber der Versicherung, dem Anwalt und notfalls dem Gericht. Diese drei Merkmale entscheiden darüber, ob Ihr Anspruch belastbar bleibt.
Persönliche Besichtigung
Wir sehen das Fahrzeug mit eigenen Augen – kein Gutachten allein nach zugesandten Fotos. So erkennen wir auch verdeckte Schäden. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Nachvollziehbare Kalkulation
Als DAT Expert Partner kalkulieren wir mit SilverDAT 3 bis zur einzelnen Position. Jede Zahl ist belegt – das macht Kürzungen der Versicherung angreifbar.
Geprüfte Sachkunde
Alle begutachtenden Sachverständigen sind Kfz-Meister; der Inhaber ist personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. Das gibt Ihrem Gutachten Gewicht.
Mehr dazu: Pflichten eines Kfz-Gutachters → · Gutachten statt reiner Reparaturrechnung →
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
Sie müssen sich nicht durch alle Gutachten-Arten arbeiten. Sagen Sie uns einfach, was passiert ist – wir ordnen es ein. Dieser Wegweiser zeigt Ihnen die typische Richtung; im Zweifel klären wir sie in einem kurzen Anruf.
Sie sind unsicher? Ihre Rechte nach dem Unfall → · wir ordnen Ihren Fall ein →
Welche Kfz-Gutachter-Leistungen bieten wir an?
Neun Leistungen – das ist alles, was wir tun. Alles Weitere auf dieser Seite ist eine Ausprägung davon: ein anderes Fahrzeug, ein anderer Anlass, ein anderer Auftraggeber. Schwerpunkt ist der Haftpflichtschaden nach unverschuldetem Unfall. Das dabei erstellte Gutachten heißt auch Unfallgutachten oder Haftpflichtgutachten – gemeint ist dasselbe.
Wir erfassen alle Schadenspositionen – Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und beim Unfallgutachten grundsätzlich auch den Restwert. So ist Ihr Anspruch von Anfang an vollständig und nachvollziehbar belegt.

1 – 4 · Schaden nach Unfall, Kasko oder Bagatelle
5 – 7 · Technische Untersuchung, Hochvolt, Beweissicherung
Hier trennt sich, was ein Gutachter feststellen kann, von dem, was er nur vermuten kann. Diese drei Leistungen leben von Geräten: zwei Diagnosesysteme (Launch und Hella Gutmann), Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung, Ölanalyse im Labor, AVILOO-Batterietest, Lackschichtmessung, Thermografie – und einer eigenen Prüfhalle mit drei Hebebühnen.
8 · Fahrzeugbewertung – Wertgutachten nach Anlass
Ein Wertgutachten ist immer dasselbe Handwerk – aber der Anlass entscheidet, worauf es ankommt: Beim Erbfall zählt der Stichtag, beim Verkauf die Belegbarkeit, bei der Leasingrückgabe der dokumentierte Zustand vor der Rückgabe. Der Hub erklärt das Verfahren, die Spokes den jeweiligen Anlass.
9 · Dieselben Leistungen – für Ihr Fahrzeug
Ein Wohnmobil ist kein großer Pkw, und ein Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug mit eigenem Anspruch. Deshalb gibt es zu den Fahrzeugarten eigene Seiten – mit dem, was dort jeweils schiefgeht.
Sie finden Ihr Fahrzeug hier nicht? Rufen Sie an – in über zwei Jahrzehnten war fast alles dabei. So erreichen Sie uns →
Das sind keine Leistungen – aber meistens die nächste Frage
Damit die Liste oben ehrlich bleibt: Die folgenden Themen sind Ratgeber, Werkzeuge oder Preise – keine Gutachten, die wir verkaufen. Und ein Punkt ist eine ausdrückliche Warnung: Ferngutachten bieten wir nicht an. Wer ein Fahrzeug nie gesehen hat, hat keinen Befund, sondern eine Vermutung.
Und wo unsere Arbeit endet: Wir sind keine Anwälte – Rechtsrat, Fristen und die Schuldfrage gehören zum Fachanwalt für Verkehrsrecht →. Wir reparieren nicht und handeln nicht mit Fahrzeugen; welche Werkstatt Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB) – auf Wunsch nennen wir Werkstätten und Fachbetriebe aus unserem Partnerkreis →. Und wir gutachten nur, was wir gesehen haben – eine Begutachtung ohne Fahrzeug gibt es bei uns nicht.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wertminderung, Nutzungsausfall & Co. – das bekommen Sie, nicht das buchen Sie
Auf dieser Seite stehen unsere Leistungen – also das, womit Sie uns beauftragen können. Wertminderung, Nutzungsausfall oder die 130-%-Regelung sind etwas anderes: Das sind Ansprüche, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen. Sie werden nicht bestellt – sie werden im Gutachten ermittelt und begründet, damit die Versicherung sie zahlt.
Weil genau diese Posten am häufigsten übersehen oder gekürzt werden, haben wir jedem einen eigenen Ratgeber gewidmet:
Zum Nachlesen: unser Ratgeber im Überblick → · Versicherung kürzt – was tun? → · Schadenminderungspflicht →
Sie lassen reparieren und legen die Rechnung vor. Beim Totalschaden tritt an die Stelle der Reparatur die Ersatzbeschaffung: Sie kaufen ein gleichwertiges Fahrzeug und legen den Kaufvertrag vor.
- Grundlage ist Ihr Beleg — Reparaturrechnung oder Kaufvertrag.
- Die Umsatzsteuer wird erstattet, soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB).
- Beim Totalschaden wirkt das Gutachten als Obergrenze: erstattet wird in der Regel der aufgewendete Kaufpreis, gedeckelt durch den Brutto-Wiederbeschaffungswert aus dem Gutachten abzüglich Restwert.
- Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts (130-%-Korridor) sind üblicherweise nur auf diesem Weg erstattungsfähig — und nur bei vollständiger, fachgerechter Reparatur im Umfang des Gutachtens sowie einer Weiternutzung von in der Regel sechs Monaten.
Typisch für Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder in den alten Zustand bringen oder ein Ersatzfahrzeug kaufen wollen.
Konkrete Abrechnung im Detail →Sie lassen sich auf Basis der Kalkulation im Gutachten auszahlen und entscheiden selbst, ob und wie repariert wird. Beim Totalschaden ist der Maßstab der Wiederbeschaffungsaufwand — Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
- Grundlage ist das Gutachten — ein Nachweis der Reparatur ist dafür nicht nötig.
- Abgerechnet wird netto — Umsatzsteuer gibt es nur, soweit sie tatsächlich anfällt.
- Wie viel Sie erhalten, hängt vom Verhältnis der Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand ab — daraus ergeben sich vier typische Fälle.
- Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber höchstens in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, werden sie in der Regel nur dann ohne Abzug des Restwerts erstattet, wenn Sie das Fahrzeug rund sechs Monate weiternutzen — höchstens jedoch bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Liegen sie darüber, bleibt es fiktiv beim Wiederbeschaffungsaufwand.
Typisch für Sie, wenn Sie das Fahrzeug so weiterfahren, selbst instand setzen oder erst später entscheiden wollen.
Die vier Fälle der fiktiven Abrechnung →Beide Wege zugleich gehen nicht. Eine Mischung aus fiktiver und konkreter Abrechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGH, Urteil vom 12.10.2021, Az. VI ZR 513/19). Wer ein Ersatzfahrzeug gekauft hat, aber weiter „nach Gutachten“ abrechnet, erhält die Umsatzsteuer üblicherweise nicht. Die Wahl trifft allein der Geschädigte — deshalb lohnt der Blick, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, bevor Sie sich festlegen.
Mehr Infos: Totalschaden — wann er vorliegt → · Wiederbeschaffungswert und Restwert erklärt → · Konkrete Abrechnung → · Fiktive Abrechnung: die vier Fälle →
Kosten & Ihr Recht nach § 249 BGB
Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen (§ 249 BGB). Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung in der Regel die Gutachterkosten – für Sie entstehen dann keine Kosten.
Kasko & Eigenaufträge
Bei einem Kaskoschaden gilt Vertragsrecht (AKB) – hier richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Vertrag. Für Wert- und Eigenaufträge rechnen wir transparent ab. Das Honorar können Sie vorab selbst berechnen.
Mehr Infos: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
Team Bastian = Team Kunde
Wir arbeiten auf Augenhöhe mit Werkstätten und Kanzleien zusammen – schnelle Besichtigung, zitationsfähige Gutachten, klare Dokumentation. Für Flotten- und Gewerbekunden begutachten wir den gesamten Fuhrpark.
Mehr dazu: Werkstatt-Partner werden → · Anwalts-Partner werden → · für Flotten- und Gewerbekunden →
Häufige Fragen
Welches Gutachten brauche ich nach meinem Unfall?+
Was kostet ein Gutachten – und wer zahlt es?+
Wie schnell kommt der Gutachter und wann liegt das Gutachten vor?+
Begutachten Sie auch Land- und Baumaschinen oder E-Fahrzeuge?+
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?+
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?+
Arbeiten Sie auch mit Werkstätten und Anwälten zusammen?+
Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da
Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir klären, welches Gutachten Sie brauchen, und vereinbaren die Besichtigung. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Erreichbarkeit
Rund um die Uhr erreichbar — 16 Stunden davon persönlich.
Von 06:00 bis 22:00 Uhr erreichen Sie einen Menschen aus unserem Team — keine Hotline. Von 22:00 bis 06:00 Uhr nimmt unser Telefonservice Ihren Anruf entgegen; dringende Fälle werden sofort weitergegeben, alle übrigen Anliegen rufen wir am nächsten Morgen zurück.
Besichtigungen vereinbaren wir nach Dringlichkeit, Wetterlage und Lichtverhältnissen — eine beweissichere Schadenaufnahme braucht die richtigen Bedingungen. Vor Ort nutzen wir die räumlichen und technischen Möglichkeiten: beim Kunden, in der Werkstatt oder in unserer Prüfhalle.
Bürobesuche bitte nur nach Terminvereinbarung — unser Team ist überwiegend im Außendienst.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
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