Leistungen · Bastian Kfz-Gutachter

Ein Ansprechpartner für jedes Gutachten – von Pkw bis Baumaschine.

Unsere Leistungen als Kfz-Gutachter

Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.

Die Kfz-Gutachter-Leistungen von Inhaber Gunther Bastian reichen vom Unfallgutachten über Schaden- und Wertgutachten bis zur technischen Stellungnahme – für Pkw, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile sowie Land- und Baumaschinen. Jedes Gutachten beginnt mit der persönlichen Besichtigung vor Ort. Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie Ihren eigenen Gutachter (§ 249 BGB). Bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – für Sie entstehen dann keine Gutachterkosten.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google

Schnelle Hilfe nach einem Unfall

So läuft Ihr Gutachten ab

Unabhängig, neutral und fachlich fundiert. Die Besichtigung erfolgt in der Regel kurzfristig – oft schon am selben Tag –, das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

01

Termin vereinbaren

Telefonisch, per WhatsApp, online oder über die Schaden-App – ganz wie es Ihnen passt.

02

Fahrzeug besichtigen

Persönliche Inaugenscheinnahme vor Ort oder in der Werkstatt – die Besichtigung gehört zur ureigensten Aufgabe des Sachverständigen.

03

Gutachten erhalten

Neutral, nachvollziehbar und fachlich fundiert – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Wer Ihr Gutachten erstellt

Werkstatt-Praxis trifft geprüfte Sachkunde

Bei Bastian sind alle begutachtenden Sachverständigen Kfz-Meister. Inhaber Gunther Bastian ist zusätzlich ausgebildeter Land- und Baumaschinenmechatroniker und als personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) (durch ADA InVivo BV, eu-zert.eu) gelistet – mit Re-Zertifizierung alle drei Jahre. Diese Kombination aus Praxis und geprüfter Sachkunde sorgt dafür, dass jedes Gutachten technisch belastbar und nachvollziehbar ist.

Als DAT Expert Partner kalkulieren wir mit SilverDAT 3 nach anerkanntem Standard. Wir sind mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen unterwegs – in Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg. So kommt der Gutachter zu Ihnen, nicht umgekehrt.

Mehr dazu: lernen Sie unser Team kennen →  ·  unser Einsatzgebiet →  ·  so funktioniert das Gutachtenwesen →

Qualität, die zählt

Woran Sie ein belastbares Gutachten erkennen

Ein Gutachten ist nur so viel wert, wie es standhält – gegenüber der Versicherung, dem Anwalt und notfalls dem Gericht. Diese drei Merkmale entscheiden darüber, ob Ihr Anspruch belastbar bleibt.

Persönliche Besichtigung

Wir sehen das Fahrzeug mit eigenen Augen – kein Gutachten allein nach zugesandten Fotos. So erkennen wir auch verdeckte Schäden. Kein 5-Minuten-Gutachten.

Nachvollziehbare Kalkulation

Als DAT Expert Partner kalkulieren wir mit SilverDAT 3 bis zur einzelnen Position. Jede Zahl ist belegt – das macht Kürzungen der Versicherung angreifbar.

Geprüfte Sachkunde

Alle begutachtenden Sachverständigen sind Kfz-Meister; der Inhaber ist personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. Das gibt Ihrem Gutachten Gewicht.

Mehr dazu: Pflichten eines Kfz-Gutachters →  ·  Gutachten statt reiner Reparaturrechnung →

Nicht sicher, was Sie brauchen?

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Sie müssen sich nicht durch alle Gutachten-Arten arbeiten. Sagen Sie uns einfach, was passiert ist – wir ordnen es ein. Dieser Wegweiser zeigt Ihnen die typische Richtung; im Zweifel klären wir sie in einem kurzen Anruf.

Sie sind unsicher? Ihre Rechte nach dem Unfall →  ·  wir ordnen Ihren Fall ein →

Unsere Kernkompetenz

Welche Kfz-Gutachter-Leistungen bieten wir an?

Neun Leistungen – das ist alles, was wir tun. Alles Weitere auf dieser Seite ist eine Ausprägung davon: ein anderes Fahrzeug, ein anderer Anlass, ein anderer Auftraggeber. Schwerpunkt ist der Haftpflichtschaden nach unverschuldetem Unfall. Das dabei erstellte Gutachten heißt auch Unfallgutachten oder Haftpflichtgutachten – gemeint ist dasselbe.

Wir erfassen alle Schadenspositionen – Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und beim Unfallgutachten grundsätzlich auch den Restwert. So ist Ihr Anspruch von Anfang an vollständig und nachvollziehbar belegt.

Kfz-Gutachter Leistungen – Bastian besichtigt einen Heckschaden persönlich vor Ort in der Westpfalz
Jede Leistung beginnt mit der persönlichen Besichtigung vor Ort – kein Foto-Gutachten vom Schreibtisch.

1 – 4 · Schaden nach Unfall, Kasko oder Bagatelle

Schadengutachten Haftpflicht → Unverschuldeter Unfall: Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen (§ 249 BGB). Bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Unfallgutachten im Ablauf → Was von der Meldung bis zum fertigen Gutachten passiert – Positionen, Fristen, Beteiligte. Schadengutachten Kasko → Wild, Hagel, Marder, Glas, Vandalismus, Diebstahl: Hier gilt Ihr Vertrag (AKB), nicht § 249 BGB – die Regeln sind andere. Kostenvoranschlag & Kurzgutachten → Beim kleinen Schaden unter der Bagatellgrenze – wirtschaftlich statt Vollgutachten. Kostenvoranschlag Kasko → Neutrale Kalkulation, wenn Ihre Kaskoversicherung ausdrücklich einen KV verlangt. Reparaturbestätigung → Nachweis der fachgerechten Reparatur nach fiktiver Abrechnung – Grundlage für Nutzungsausfall, 130 % und HIS. Technische Stellungnahme → Die Versicherung kürzt? Wir begründen jede beanstandete Position technisch – sachlich, nicht fordernd. Welches Gutachten brauche ich? → Der Wegweiser: Schadengutachten, Wertgutachten, Kostenvoranschlag – wann welches sinnvoll ist.
Messen statt schätzen

5 – 7 · Technische Untersuchung, Hochvolt, Beweissicherung

Hier trennt sich, was ein Gutachter feststellen kann, von dem, was er nur vermuten kann. Diese drei Leistungen leben von Geräten: zwei Diagnosesysteme (Launch und Hella Gutmann), Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung, Ölanalyse im Labor, AVILOO-Batterietest, Lackschichtmessung, Thermografie – und einer eigenen Prüfhalle mit drei Hebebühnen.

Technische Untersuchung & Schadenursache → Woher kommt der Schaden wirklich? Fehlerspeicher, Oszilloskop, Endoskopie – bis die Ursache feststeht. Motorschaden-Gutachten → Kompressions- und Druckverlustprüfung, Endoskopie, Ölanalyse im Labor: Verschleiß oder Bedienfehler – oder doch der Unfall? Hochvolt- & Elektrofahrzeug-Gutachten → Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S, komplette HV-Ausrüstung im Fahrzeug – wir dürfen ans Auto, nicht nur drumherum. Batterie-Check (State of Health) → AVILOO-Batterietest: die tatsächliche Restkapazität gemessen – vor Kauf, Verkauf oder Garantieablauf. Lackgutachten → Farbtonabweichung, Orangenhaut, Läufer, Ablösung, gestrichene Beilackierung – im Messraster belegt statt bereden. Beweissicherung & Mängelgutachten → Streit mit Werkstatt, Händler oder Verkäufer? Wir sichern den Zustand, bevor die Reparatur ihn löscht. Gebrauchtwagen-Check & Kaufbegleitung → Besichtigung mit mündlicher Rücksprache 150 € brutto; mit schriftlicher Ausarbeitung und DAT-Kurzbewertung 250 € brutto. Unsere technische Ausstattung → Prüfhalle, drei Hebebühnen, zwei Diagnosesysteme, Labor-Anbindung: womit wir arbeiten, offen aufgelistet.
Was ist das Fahrzeug wert?

8 · Fahrzeugbewertung – Wertgutachten nach Anlass

Ein Wertgutachten ist immer dasselbe Handwerk – aber der Anlass entscheidet, worauf es ankommt: Beim Erbfall zählt der Stichtag, beim Verkauf die Belegbarkeit, bei der Leasingrückgabe der dokumentierte Zustand vor der Rückgabe. Der Hub erklärt das Verfahren, die Spokes den jeweiligen Anlass.

Wertgutachten & Fahrzeugbewertung → Der Einstieg: Marktwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert – auf DAT-Datenbasis mit SilverDAT 3. Wertgutachten für die Erbschaft → Nachlass, Pflichtteil, Finanzamt: der Wert zum Stichtag – nachvollziehbar für alle Beteiligten. Wertgutachten für den Fahrzeugverkauf → Ein belegter Zustand verkürzt jede Preisverhandlung – und schützt vor späteren Mängelvorwürfen. Wertgutachten vor der Leasingrückgabe → Zustand dokumentieren, bevor abgerechnet wird – für Leasingnehmer, die nicht überrascht werden wollen. Oldtimer-Wertgutachten & H-Kennzeichen → Zustandsnote, Marktwert, Wiederbeschaffungswert – für Versicherung, H-Zulassung und Verkauf. Tuning- & Sonderfahrzeuge bewerten → Umbauten sind nur dann Geld wert, wenn sie belegt und eingetragen sind – genau das dokumentieren wir. Bewertung für Buchhaltung & Finanzamt → Entnahme, Überführung ins Privatvermögen, Bilanzansatz: ein Wert, den der Steuerberater verwenden kann. Maschinenbruch-Gutachten → Eigener Schaden an Bagger, Radlader oder Traktor: Grundlage ist Ihr Vertrag (AVB) – wie in der Kasko, nicht § 249 BGB.
Ausprägungen

9 · Dieselben Leistungen – für Ihr Fahrzeug

Ein Wohnmobil ist kein großer Pkw, und ein Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug mit eigenem Anspruch. Deshalb gibt es zu den Fahrzeugarten eigene Seiten – mit dem, was dort jeweils schiefgeht.

Motorrad-Gutachten →Sturz, Rahmenvermessung, Schutzkleidung als Schadenposition. Wohnmobil- & Caravan-Gutachten →Aufbau, Dichtigkeit, durchnässte Dämmung – mit Thermografie sichtbar gemacht. Nutzfahrzeug- & Lkw-Gutachten →Aufbau, Ladung, Ausfallschaden statt Nutzungsausfall. Transporter-Gutachten →Kastenwagen bis 3,5 t: Regalausbau, Beschriftung, Werkzeug – und der Ausfall des Arbeitsfahrzeugs. Omnibus-Gutachten →Reise-, Linien-, Schul- und Elektrobus – der Ausfall ist teurer als das Blech. Anhänger-Gutachten →Pkw-, Pferde-, Kipper- und Tiefladeranhänger: eigenes Fahrzeug, eigener Anspruch. Landmaschinen-Gutachten →Traktor, Mähdrescher, Anbaugerät – Schaden und Ausfall in der Saison. Baumaschinen-Gutachten →Bagger, Radlader, Kipper – inklusive Ausfallkosten auf der Baustelle. Car accident expert (English) →For English-speaking drivers in the Kaiserslautern area – the same qualification, explained in English.

Sie finden Ihr Fahrzeug hier nicht? Rufen Sie an – in über zwei Jahrzehnten war fast alles dabei. So erreichen Sie uns →

Das sind keine Leistungen – aber meistens die nächste Frage

Damit die Liste oben ehrlich bleibt: Die folgenden Themen sind Ratgeber, Werkzeuge oder Preise – keine Gutachten, die wir verkaufen. Und ein Punkt ist eine ausdrückliche Warnung: Ferngutachten bieten wir nicht an. Wer ein Fahrzeug nie gesehen hat, hat keinen Befund, sondern eine Vermutung.

Und wo unsere Arbeit endet: Wir sind keine Anwälte – Rechtsrat, Fristen und die Schuldfrage gehören zum Fachanwalt für Verkehrsrecht →. Wir reparieren nicht und handeln nicht mit Fahrzeugen; welche Werkstatt Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB) – auf Wunsch nennen wir Werkstätten und Fachbetriebe aus unserem Partnerkreis →. Und wir gutachten nur, was wir gesehen haben – eine Begutachtung ohne Fahrzeug gibt es bei uns nicht.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Nicht unsere Leistung – Ihr Anspruch

Wertminderung, Nutzungsausfall & Co. – das bekommen Sie, nicht das buchen Sie

Auf dieser Seite stehen unsere Leistungen – also das, womit Sie uns beauftragen können. Wertminderung, Nutzungsausfall oder die 130-%-Regelung sind etwas anderes: Das sind Ansprüche, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen. Sie werden nicht bestellt – sie werden im Gutachten ermittelt und begründet, damit die Versicherung sie zahlt.

Weil genau diese Posten am häufigsten übersehen oder gekürzt werden, haben wir jedem einen eigenen Ratgeber gewidmet:

Zum Nachlesen: unser Ratgeber im Überblick →  ·  Versicherung kürzt – was tun? →  ·  Schadenminderungspflicht →

Weg 1 Konkret abrechnen — mit Beleg

Sie lassen reparieren und legen die Rechnung vor. Beim Totalschaden tritt an die Stelle der Reparatur die Ersatzbeschaffung: Sie kaufen ein gleichwertiges Fahrzeug und legen den Kaufvertrag vor.

  • Grundlage ist Ihr Beleg — Reparaturrechnung oder Kaufvertrag.
  • Die Umsatzsteuer wird erstattet, soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB).
  • Beim Totalschaden wirkt das Gutachten als Obergrenze: erstattet wird in der Regel der aufgewendete Kaufpreis, gedeckelt durch den Brutto-Wiederbeschaffungswert aus dem Gutachten abzüglich Restwert.
  • Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts (130-%-Korridor) sind üblicherweise nur auf diesem Weg erstattungsfähig — und nur bei vollständiger, fachgerechter Reparatur im Umfang des Gutachtens sowie einer Weiternutzung von in der Regel sechs Monaten.

Typisch für Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder in den alten Zustand bringen oder ein Ersatzfahrzeug kaufen wollen.

Konkrete Abrechnung im Detail →
Weg 2 Fiktiv abrechnen — nach Gutachten

Sie lassen sich auf Basis der Kalkulation im Gutachten auszahlen und entscheiden selbst, ob und wie repariert wird. Beim Totalschaden ist der Maßstab der Wiederbeschaffungsaufwand — Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

  • Grundlage ist das Gutachten — ein Nachweis der Reparatur ist dafür nicht nötig.
  • Abgerechnet wird netto — Umsatzsteuer gibt es nur, soweit sie tatsächlich anfällt.
  • Wie viel Sie erhalten, hängt vom Verhältnis der Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand ab — daraus ergeben sich vier typische Fälle.
  • Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber höchstens in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, werden sie in der Regel nur dann ohne Abzug des Restwerts erstattet, wenn Sie das Fahrzeug rund sechs Monate weiternutzen — höchstens jedoch bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Liegen sie darüber, bleibt es fiktiv beim Wiederbeschaffungsaufwand.

Typisch für Sie, wenn Sie das Fahrzeug so weiterfahren, selbst instand setzen oder erst später entscheiden wollen.

Die vier Fälle der fiktiven Abrechnung →

Beide Wege zugleich gehen nicht. Eine Mischung aus fiktiver und konkreter Abrechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGH, Urteil vom 12.10.2021, Az. VI ZR 513/19). Wer ein Ersatzfahrzeug gekauft hat, aber weiter „nach Gutachten“ abrechnet, erhält die Umsatzsteuer üblicherweise nicht. Die Wahl trifft allein der Geschädigte — deshalb lohnt der Blick, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, bevor Sie sich festlegen.

Mehr Infos: Totalschaden — wann er vorliegt → · Wiederbeschaffungswert und Restwert erklärt → · Konkrete Abrechnung → · Fiktive Abrechnung: die vier Fälle →

Ihr Recht

Kosten & Ihr Recht nach § 249 BGB

Haftpflichtschaden

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen (§ 249 BGB). Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung in der Regel die Gutachterkosten – für Sie entstehen dann keine Kosten.

Kasko & Eigenaufträge

Bei einem Kaskoschaden gilt Vertragsrecht (AKB) – hier richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Vertrag. Für Wert- und Eigenaufträge rechnen wir transparent ab. Das Honorar können Sie vorab selbst berechnen.

Mehr Infos: Honorar transparent berechnen →  ·  Preise und Honorare im Überblick →

Für Werkstätten, Anwälte & Flotten

Team Bastian = Team Kunde

Wir arbeiten auf Augenhöhe mit Werkstätten und Kanzleien zusammen – schnelle Besichtigung, zitationsfähige Gutachten, klare Dokumentation. Für Flotten- und Gewerbekunden begutachten wir den gesamten Fuhrpark.

Mehr dazu: Werkstatt-Partner werden →  ·  Anwalts-Partner werden →  ·  für Flotten- und Gewerbekunden →

Fragen rund um das Kfz-Gutachten

Häufige Fragen

Welches Gutachten brauche ich nach meinem Unfall?+
Nach einem unverschuldeten Unfall ist es in der Regel das Unfallgutachten (auch Haftpflicht- oder Schadengutachten genannt). Es erfasst alle Schadenspositionen als Grundlage für die Regulierung. Bei einem Kaskoschaden richtet sich der Auftrag nach Ihrem Vertrag. Rufen Sie an – wir klären in einem kurzen Gespräch, was zu Ihrem Fall passt.
Was kostet ein Gutachten – und wer zahlt es?+
Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Gutachterkosten. Bei Kasko- und Eigenaufträgen rechnen wir transparent ab; das Honorar orientiert sich an der Schadenhöhe (BVSK-Honorarbefragung) und lässt sich vorab im Honorarrechner berechnen.
Wie schnell kommt der Gutachter und wann liegt das Gutachten vor?+
Die Besichtigung erfolgt in der Regel kurzfristig – oft schon am selben Tag. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen vor. Wir kommen mobil zu Ihnen oder in die Werkstatt.
Begutachten Sie auch Land- und Baumaschinen oder E-Fahrzeuge?+
Ja. Inhaber Gunther Bastian ist ausgebildeter Land- und Baumaschinenmechatroniker und begutachtet Traktoren, Erntemaschinen, Bagger, Radlader und Anbaugeräte. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge besteht eine Qualifikation für Arbeiten an Hochvoltsystemen der Stufe 3S – sicher an Antrieb und Batterie.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?+
Ein Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparaturkosten. Ein vollwertiges Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Nutzungsausfall und hat vor Versicherung und Gericht die stärkere Beweiskraft. Bei echten Kleinschäden unter der Bagatellgrenze (rund 750 €) genügt oft der Kostenvoranschlag. Mehr zum Kurzgutachten →
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?+
Ja. Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Gutachter frei wählen →
Arbeiten Sie auch mit Werkstätten und Anwälten zusammen?+
Ja, auf Augenhöhe. Für Werkstätten liefern wir schnelle Besichtigungen und saubere Kalkulationen, für Kanzleien zitationsfähige, nachvollziehbare Gutachten. Für Flotten- und Gewerbekunden begutachten wir den gesamten Fuhrpark. Werkstatt-Partner → · Anwalts-Partner →

Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da

Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir klären, welches Gutachten Sie brauchen, und vereinbaren die Besichtigung. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Erreichbarkeit

Rund um die Uhr erreichbar — 16 Stunden davon persönlich.

Von 06:00 bis 22:00 Uhr erreichen Sie einen Menschen aus unserem Team — keine Hotline. Von 22:00 bis 06:00 Uhr nimmt unser Telefonservice Ihren Anruf entgegen; dringende Fälle werden sofort weitergegeben, alle übrigen Anliegen rufen wir am nächsten Morgen zurück.

Besichtigungen vereinbaren wir nach Dringlichkeit, Wetterlage und Lichtverhältnissen — eine beweissichere Schadenaufnahme braucht die richtigen Bedingungen. Vor Ort nutzen wir die räumlichen und technischen Möglichkeiten: beim Kunden, in der Werkstatt oder in unserer Prüfhalle.

Bürobesuche bitte nur nach Terminvereinbarung — unser Team ist überwiegend im Außendienst.

Telefonisch: rund um die Uhr Termine: nach Vereinbarung Bürobesuche: nur mit Termin

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

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