Kostenvoranschlag & Kurzgutachten · Bastian Kfz-Gutachter

Kleiner Schaden nach fremdem Verschulden? Oft genügt eine schlanke Kostenkalkulation.

Kostenvoranschlag & Kurzgutachten – die wirtschaftliche Lösung beim kleinen Schaden

Ehrlich. Direkt. Verlässlich.

Nicht jeder Schaden braucht ein volles Gutachten. Bei einem kleinen Schaden unter der Bagatellgrenze ist ein Kostenvoranschlag – eine neutrale Kostenkalkulation – das angemessene Mittel. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug selbst, kalkulieren nachvollziehbar mit SilverDAT 3 und sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall genügt. Kein teures Gutachten, wo ein Kostenvoranschlag reicht.

War der Unfallgegner schuld, gehören die angemessenen Kosten der Schadenermittlung zum ersatzfähigen Schaden. Bei voller Regulierung: keine Kosten für Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Kurz erklärt

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten, Gutachten – wo ist der Unterschied?

Ein Kostenvoranschlag ist eine neutrale Kostenkalkulation Ihres Schadens – schlanker als ein Gutachten. Er hält fest, was die Reparatur kostet, und ist bewusst kein Gutachten. Genau diese Abgrenzung ist wichtig: Er sichert keine Beweise und berücksichtigt keine Wertminderung.

Ein vollwertiges Gutachten dokumentiert dagegen umfassend: Schadenumfang, Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert – und sichert Beweise für den Streitfall.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Schaden ab. Bei einem kleinen Schaden ist der Kostenvoranschlag die wirtschaftliche Lösung – bei einem größeren oder unklaren Schaden das Gutachten.

Kleiner Heckschaden nach Auffahrunfall – Kfz-Gutachter Bastian dokumentiert vor Ort als Grundlage für den Kostenvoranschlag
Auch der Kostenvoranschlag beruht auf unserer eigenen Besichtigung vor Ort.
Wann genügt der Kostenvoranschlag?

Die Bagatellgrenze – und warum sie fair ist

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Schaden ermitteln zu lassen. Als Geschädigter sind Sie aber auch gehalten, den Schaden gering zu halten – das ist die Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB, in Verbindung mit § 249 BGB). Bei einem kleinen Schaden wählt ein wirtschaftlich denkender Geschädigter deshalb den günstigeren Weg: den Kostenvoranschlag statt des teuren Vollgutachtens.

Wo liegt die Grenze?

Ein häufig genannter Richtwert liegt bei rund 700 bis 750 € brutto (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03). Das ist kein starrer Wert – maßgeblich ist die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung, und manche Gerichte setzen die Grenze inflationsbedingt höher an. Wir orientieren uns an rund 1.000 € als unserer persönlichen Grenze: Bis dahin genügt in der Regel der Kostenvoranschlag.

Für uns ist das eine Frage der Ehrlichkeit: Wir verkaufen Ihnen kein teures Gutachten, wo eine Kostenkalkulation genügt. Erst helfen, dann abrechnen.

Grenzen des Kostenvoranschlags

Wann der Kostenvoranschlag nicht reicht

Manchmal sieht ein Schaden klein aus – ist es aber nicht. Dann reicht der Kostenvoranschlag nicht, und es braucht das richtige Gutachten:

  • Verdacht auf verdeckte Schäden: hinter Stoßfänger oder Blech steckt oft mehr, als sichtbar ist.
  • (Drohender) Totalschaden: hier braucht die Versicherung Wiederbeschaffungs- und Restwert, um die Auszahlung zu bestimmen.
  • Wertminderung: ein Kostenvoranschlag berücksichtigt sie nicht – ein Gutachten schon.
  • Beweissicherung bei Streit: wenn die Haftung oder der Umfang strittig ist.

Wir schauen uns Ihren Schaden an und sagen Ihnen ehrlich, was passt. Kein 5-Minuten-Gutachten.

Mehr dazu: Haftpflichtgutachten nach unverschuldetem Unfall →  ·  Totalschaden & Wiederbeschaffungswert →

Womit wir die Bagatelle prüfen

Die teuerste Bagatelle ist die, die keine war

Ein Kostenvoranschlag ist die schlanke Lösung für den kleinen Schaden – und genau deshalb muss vorher jemand prüfen, ob der Schaden wirklich klein ist. Denn wer die Bagatellgrenze falsch einschätzt, verzichtet auf Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten, die ihm zugestanden hätten. Diese Entscheidung fällt am Fahrzeug, nicht am Telefon.

Die Delle, die keine Delle war

Ein Stoßfänger mit einem Kratzer sieht nach 400 Euro aus. Dahinter sitzen bei modernen Fahrzeugen der Prallträger, Dämpferelemente, Parksensoren und häufig ein Radarsensor. Wir tasten den Bereich hinter der Verkleidung mit der Endoskop-Kamerasonde ab und lesen die Steuergeräte mit den Diagnosegeräten von Launch und Hella Gutmann aus. Meldet ein Sensor eine Abweichung, ist der Fall keine Bagatelle mehr – dann geht er in ein vollwertiges Gutachten, und wir sagen Ihnen das, bevor Sie sich mit einem KV zufriedengeben.

Ist der Schaden überhaupt neu?

Auch beim kleinen Schaden lohnt die Lackschichtmessung: Liegt das Bauteil im Serienbereich, ist es unlackiert – der Schaden ist neu. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber genau der Punkt, an dem eine Versicherung später einwendet, der Kratzer sei älter. Eine Messung im KV nimmt diesem Einwand vorab den Boden.

Wir sagen Ihnen auch, wenn Sie uns nicht brauchen

Das ist kein Werbesatz, sondern unsere Arbeitsweise. Liegt der Schaden erkennbar unter der Bagatellgrenze und ist kein Sensor, kein Struktur- und kein Hochvoltbereich betroffen, reicht ein Kostenvoranschlag – und Sie sparen Zeit und Geld. Liegt er darüber, sagen wir Ihnen, was Ihnen mit einem vollwertigen Gutachten zusteht und was Sie mit einem KV verschenken würden. Beides sagen wir vorher, nicht hinterher.

Unsere ehrliche Grenze

Ein Kostenvoranschlag ist kein Gutachten – er kalkuliert Reparaturkosten und sonst nichts. Er weist keine Wertminderung aus, keinen Wiederbeschaffungswert, keinen Restwert und keine Nutzungsausfalldauer. Wer diese Positionen braucht, braucht ein Gutachten; das ist Ihr Recht aus § 249 BGB. Und wir reparieren nicht: Welche Werkstatt den Schaden behebt, entscheiden Sie.

Mehr dazu: volles Gutachten beim Haftpflichtschaden →  ·  Kostenvoranschlag im Kaskofall →  ·  unsere technische Ausstattung →  ·  was Sie mit einem KV verschenken →

Und wenn Ihre Kasko einen Kostenvoranschlag verlangt?

Das ist ein anderer Fall: Hier zählt nicht das Schadenersatzrecht, sondern Ihr Versicherungsvertrag (AKB). Fordert Ihre Kaskoversicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig. Alles dazu haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt: Kostenvoranschlag Kasko im Detail →

So melden Sie den Schaden

WhatsApp, Schaden-App oder Besichtigung?

Kostenvoranschlag wird neutral mit SilverDAT 3 kalkuliert – Büro-Einblick Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro
Die Kalkulation entsteht auf Basis unserer eigenen Erfassung – neutral mit SilverDAT 3.

WhatsApp ist unser schneller Draht: Sie nehmen Kontakt auf, wir klären kurz die Fragen und vereinbaren den Termin.

Mit der Schaden-App melden Sie den Schaden strukturiert und mit Live-Fotos direkt aus der Kamera – ideal für die Ersteinschätzung und die Terminvorbereitung.

Grundlage für den Kostenvoranschlag ist immer unsere eigene Besichtigung vor Ort. Die persönliche Inaugenscheinnahme ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen (so das Landgericht Bremen, Urteil vom 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24, nicht rechtskräftig) – nicht die Auswertung fremder Galerie-Fotos.

Klare Zahl, vorab

Was die Kostenkalkulation kostet

Beim Gutachten hängt das Honorar von der Schadenhöhe ab. Bei der Kostenkalkulation im Kleinschaden nicht – hier steht der Preis vorher fest, damit Sie nicht in die Situation kommen, dass die Rechnung des Gutachters größer ist als der Schaden.

Kostenkalkulation / Kurzbewertung im Kleinschaden – pauschal250,00 €

Endpreis inkl. 19 % MwSt. Die Pauschale gilt, wenn der festgestellte Reparaturaufwand unter 1.000 € brutto liegt. Keine Nebenkosten, keine Fotopauschale, keine Schreibkosten – ein Betrag.

Zwei Zahlen, die man nicht verwechseln darf. Die Bagatellgrenze von rund 700 bis 750 € ist ein Richtwert aus der Rechtsprechung: Sie beantwortet die Frage, ab wann die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens trägt. Die 1.000-€-Schwelle ist unsere eigene Preisregel: Bis dorthin rechnen wir pauschal ab, statt nach Schadenhöhe. Stellt sich bei der Besichtigung heraus, dass der Schaden deutlich größer ist als gedacht, sprechen wir Sie an, bevor aus der Kalkulation ein Gutachten wird. Was hinter der Bagatellgrenze steckt und warum sie keine feste Euro-Schranke ist, erklären wir ausführlich unter Bagatellschaden: Gutachten nötig? →

Im Kaskofall gilt dieselbe Pauschale von 250,00 € – dort beauftragt sie meist Ihre eigene Versicherung. Wird zusätzlich ein Restwert ermittelt, kommen einheitlich 50,00 € hinzu. Alle Einzelheiten: Kostenkalkulation im Kaskoschaden →  ·  Preise und Honorare im Überblick →  ·  Honorar transparent berechnen →

Unsicher, ob Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Schildern Sie uns kurz Ihren Schaden – wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg der richtige ist. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Was kostet Sie das – und wer zahlt?

Kosten & Ihr Recht nach § 249 BGB

War der Unfallgegner schuld, gehören die Kosten der Schadenermittlung – auch der Kostenvoranschlag – zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB. Bei voller Regulierung übernimmt sie die gegnerische Versicherung: keine Kosten für Sie.

Dass Sie bei einem kleinen Schaden den Kostenvoranschlag wählen, ist dabei kein Nachteil, sondern das wirtschaftlich Richtige – so, wie es die Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB) vorsieht. Sie handeln also genau so, wie es von Ihnen erwartet wird.

Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – Sie müssen sich nicht auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen. Eine erste Orientierung zu den Kosten gibt Ihnen der Honorar transparent berechnen →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Direkt nach dem Schaden

Was tun Sie jetzt? Fünf Schritte

  1. Unfallstelle sichern und dokumentieren. Halten Sie Schaden und Umfeld mit Fotos fest und notieren Sie die Daten des Unfallgegners.
  2. Nichts vorschnell reparieren. Warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden erfasst ist – sonst fehlt die Grundlage für die Abrechnung.
  3. Kurz mit uns sprechen. Rufen Sie an oder schreiben Sie über WhatsApp. Wir klären in wenigen Minuten, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten sinnvoll ist.
  4. Besichtigung vereinbaren. Wir kommen zu Ihnen – an die Unfallstelle, in die Werkstatt oder nach Hause – und erfassen den Schaden selbst.
  5. Kalkulation erhalten. Sie bekommen eine nachvollziehbare Kostenkalkulation für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Nächster Schritt: jetzt anrufen – 0170 5229451  ·  Schaden online melden →

Fragen & Antworten

Kostenvoranschlag & Kurzgutachten – Fragen & Antworten

Ab welchem Schaden brauche ich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?+
Als Richtwert dient die Bagatellgrenze von rund 700 bis 750 € (BGH, VI ZR 365/03); wir orientieren uns an rund 1.000 €. Darunter genügt in der Regel der Kostenvoranschlag. Sobald ein Totalschaden droht, Wertminderung oder verdeckte Schäden im Raum stehen oder die Haftung strittig ist, ist das Gutachten der richtige Weg. Wir sagen es Ihnen nach kurzer Schilderung.
Wer zahlt den Kostenvoranschlag?+
War der Unfallgegner schuld, gehören die angemessenen Kosten nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden – bei voller Regulierung trägt sie die gegnerische Versicherung. Geht es dagegen um Ihre eigene Kaskoversicherung, richtet sich alles nach Ihrem Vertrag (AKB): Fordert sie zur Einholung auf, trägt sie die Kosten regelmäßig.
Ist ein Kostenvoranschlag dasselbe wie ein Gutachten?+
Nein – ein Kostenvoranschlag ist bewusst kein Gutachten. Er ist eine neutrale Kostenkalkulation der Reparatur, sichert aber keine Beweise und weist keine Wertminderung aus. Bei einem kleinen Schaden ist genau das ausreichend und wirtschaftlich. Bei einem größeren Schaden führt am Gutachten kein Weg vorbei.
Kann ich den Schaden per WhatsApp-Foto kalkulieren lassen?+
WhatsApp nutzen wir für den Kontakt und die Terminvereinbarung. Eine belastbare Kalkulation entsteht aber nicht aus Galerie-Fotos, deren Herkunft unklar ist, sondern aus unserer eigenen Besichtigung vor Ort. Für eine schnelle Ersteinschätzung ist die Schaden-App mit Live-Fotos der richtige Weg.
Wie schnell habe ich den Kostenvoranschlag?+
Nach der Besichtigung erstellen wir die Kalkulation zügig – in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Den Termin selbst vereinbaren wir kurzfristig, meist schon am Folgetag bei Ihnen vor Ort.
Reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt oder brauche ich einen vom Sachverständigen?+
Für einen echten Bagatellschaden genügt oft schon der Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt. Ein Kostenvoranschlag vom neutralen Sachverständigen hat aber ein anderes Gewicht: Er ist unabhängig, nachvollziehbar kalkuliert und wird von Versicherungen selten in Frage gestellt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.
Was ist, wenn sich beim Zerlegen ein größerer Schaden zeigt?+
Das kommt vor: Was von außen klein aussieht, entpuppt sich in der Werkstatt als deutlich größer. Dann war der Schaden von Anfang an kein Bagatellfall – und ein vollwertiges Haftpflichtgutachten ist der richtige Weg. Melden Sie sich einfach; wir passen die Dokumentation an, bevor repariert wird.
Zwei Beispiele

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Zwei typische Fälle

Ob der Kostenvoranschlag genügt oder sich das Vollgutachten lohnt, hängt vor allem an der Schadenhöhe. Zwei Beispiele aus dem Alltag – der wirtschaftlich denkende Geschädigte wählt jeweils den passenden Weg:

Parkrempler am Stoßfänger

Kratzer und leichte Delle, Reparatur rund 680 €. Das liegt unter der Bagatellgrenze.

→ Ein Kostenvoranschlag genügt als Nachweis.

Auffahrunfall mit Heckschaden

Verzogene Heckklappe, Reparatur rund 2.400 €. Deutlich über der Bagatellgrenze.

→ Ein Haftpflichtgutachten ist verhältnismäßig – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Der Grund liegt in Ihrem Recht nach § 249 BGB: Bei einem ersatzfähigen Schaden über der Bagatellgrenze dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, und die gegnerische Versicherung trägt dessen Kosten. Nur beim echten Kleinschaden verlangt die Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB) den günstigeren Weg. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick ehrlich.

Beispielzahlen zur Veranschaulichung – maßgeblich sind der konkrete Schaden und die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung.

Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe

Bagatellschaden
Ein kleiner Schaden unterhalb der von der Rechtsprechung gezogenen Grenze – häufig rund 700 bis 750 € brutto, mancherorts höher angesetzt. Hier genügt in der Regel der Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschlag
Eine reine Reparaturkosten-Kalkulation ohne Feststellung von Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert – der schlanke Weg beim Kleinschaden.
Kurzgutachten
Etwas ausführlicher als der Kostenvoranschlag, aber schlanker als das Vollgutachten – sinnvoll im Grenzbereich.
§ 249 BGB
Ihr Anspruch auf Wiederherstellung nach einem unverschuldeten Unfall – die Grundlage dafür, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
§ 254 BGB (Schadenminderungspflicht)
Die Pflicht, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern – der Grund, weshalb beim Bagatellschaden der günstigere Kostenvoranschlag genügt.

Kleiner Schaden? Wir sagen Ihnen ehrlich, was genügt.

Ein Anruf genügt – wir vereinbaren zügig die Besichtigung und erstellen den Kostenvoranschlag. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Telefon: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.

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