Partner · Werkstätten & Kanzleien

Beweissicherung. Reparatur. Recht. Drei Fachbereiche – ein Ziel.

Unser Partnernetzwerk für die Schadenabwicklung

Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in Theisbergstegen arbeiten wir bei der Unfall- und Schadenregulierung regelmäßig mit ausgewählten Werkstätten, Karosserie- und Lackierbetrieben sowie erfahrenen Verkehrsrechtskanzleien zusammen. Dieses Partnernetzwerk für die Schadenabwicklung in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Teilen von Hessen sorgt dafür, dass Ihr Fall sauber Hand in Hand läuft – jeder in seinem Fachbereich.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · eigene Prüfhalle mit drei Hebebühnen · durchweg Top-Bewertungen bei Google

Warum ein Netzwerk

Professionelle Schadenabwicklung braucht Zusammenarbeit

Eine professionelle Schadenabwicklung lebt von der strukturierten Zusammenarbeit aller beteiligten Fachbereiche. Deshalb arbeiten wir im Rahmen der täglichen Unfall- und Schadenregulierung regelmäßig mit ausgewählten Werkstätten, Karosserie- und Lackierbetrieben sowie externen Verkehrsrechtskanzleien zusammen. Jeder Beteiligte übernimmt dabei seinen fachlichen Schwerpunkt – sauber getrennt, klar verantwortet.

Wir – das Sachverständigenbüro

Technische Beweissicherung, Schadenbewertung und Dokumentation – unabhängig, neutral, fachlich fundiert.

Die Reparaturbetriebe

Fachgerechte Instandsetzung – Karosserie, Lack und Mechanik nach dem Reparaturweg des Gutachtens.

Die Rechtsanwaltskanzleien

Rechtliche Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Die in unserem Netzwerk eingebundenen Unternehmen und Kanzleien wurden im Rahmen gemeinsamer Schadenabwicklungen wiederholt eingebunden und haben sich durch fachliche Kompetenz, professionelle Kommunikation und zuverlässige Abläufe bewährt. Mehr zu unserer Arbeit lesen Sie unter mehr zum Haftpflichtgutachten → und alle unsere Gutachten-Leistungen →

So läuft es für Sie ab

Vier Hände, ein Ablauf – ohne Reibungsverluste

1

Sie melden den Schaden. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

2

Wir besichtigen und dokumentieren. Persönlich vor Ort, nachvollziehbar kalkuliert mit SilverDAT 3 – die neutrale Grundlage für alle weiteren Schritte.

3

Der Reparaturbetrieb setzt instand. Nach dem Reparaturweg des Gutachtens – die Werkstatt Ihrer Wahl oder ein Fachbetrieb aus dem Netzwerk.

4

Die Kanzlei setzt Ihre Ansprüche durch. Auf Wunsch prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die Regulierung – gestützt auf unser zitierfähiges Gutachten.

Partnernetzwerk Schadenabwicklung: Kfz-Sachverständiger Bastian im Gespräch mit dem Kunden vor Ort
Team Bastian = Team Kunde: Der Schaden beginnt bei Ihnen – wir koordinieren den Rest.
Unsere Maßstäbe

Worauf wir bei der Auswahl Wert legen

  • Fachliche Qualität
  • Nachvollziehbare, strukturierte Arbeitsabläufe
  • Professionelle Zusammenarbeit
  • Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit
  • Sachliche und lösungsorientierte Abwicklung

Ziel ist eine professionelle, transparente und möglichst reibungslose Schadenabwicklung für alle Beteiligten – am Ende für Sie als Geschädigten.

Unser Netzwerk im Detail

Werkstätten und Kanzleien in der Region

Unser Schadenabwicklungs-Netzwerk erstreckt sich über das Kuseler Land, den Raum Kaiserslautern, die West- und Südpfalz bis ins Saarland und nach Rheinhessen – dort, wo wir als mobiler Kfz-Sachverständiger ohnehin täglich unterwegs sind. So sind kurze Wege und schnelle Termine für Sie die Regel, nicht die Ausnahme.

Wichtig für Sie

Freie Werkstatt- und Anwaltswahl

Selbstverständlich besteht jederzeit freie Werkstatt- und Anwaltswahl. Nach § 249 BGB entscheiden allein Sie, welchen Betrieb oder welche Kanzlei Sie beauftragen. Unser Netzwerk ist ein Angebot, keine Vorgabe – niemand kann Sie in eine bestimmte Werkstatt zwingen.

Wir bleiben in jedem Fall Ihr unabhängiges Sachverständigenbüro. Die Zusammenarbeit mit Werkstätten und Kanzleien dient der reibungslosen Abwicklung Ihres Schadenfalls – nicht einer geschäftlichen Verflechtung. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Sie sind Werkstatt oder Kanzlei?

Auf Augenhöhe zusammenarbeiten

Sie betreiben eine Werkstatt, einen Karosserie- oder Lackierbetrieb oder eine Verkehrsrechtskanzlei und möchten mit einem unabhängigen Sachverständigenbüro zusammenarbeiten? Sprechen Sie uns an – kollegial, fachlich, auf Augenhöhe. Details für Betriebe finden Sie unter Werkstatt-Partner werden → und Anwalts-Partner werden →

Was Sie von uns bekommen

Der Anhang entscheidet, nicht das Anschreiben

Ob eine gekürzte Position wieder aufgemacht wird, entscheidet sich selten am Text des Gutachtens. Es entscheidet sich an dem, was hinten dranhängt. Ein Prüfbericht bestreitet Behauptungen – gegen Messwerte kommt er schwerer an. Deshalb liefern wir Kanzleien und Werkstätten nicht nur ein Ergebnis, sondern die Belege dazu:

Messreihe statt Meinung

Die Lackschichtmessung im Raster – Bauteil für Bauteil, mit Werten. Der Satz „Das war ein Vorschaden“ ist damit entweder belegt oder erledigt. Beides hilft; nur Behauptungen helfen nicht.

Fehlerspeicher und Kalibrierstatus

Ausgelesen mit Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosegeräten, als Ausdruck in der Anlage. Wer die ADAS-Kalibrierung streichen will, muss dann gegen ein Protokoll argumentieren – nicht gegen eine Position in der Kalkulation.

Vermessung gegen Sollwerte

Das Protokoll der Geometrie- und Achsvermessung zeigt die Abweichung gegen die Herstellersollwerte – erhoben auf einer unserer drei Hebebühnen in der eigenen Prüfhalle. Das ist der Unterschied zwischen „verzogen“ und „3,4 Millimeter“.

Bilder aus dem Inneren

Endoskopie hinter Verkleidungen und in Hohlräume, Thermografie an Wärmebrücken und Batterieträgern. Verdeckte Schäden werden sichtbar, bevor die Werkstatt zerlegt – und nicht erst, wenn die Freigabe schon erteilt ist.

Laborbefund beim Motorschaden

Öl- und Materialanalyse im Institut für Laboranalyse, dazu Kompressions- und Druckverlustprüfung. Bei der Frage „Verschleiß oder Unfallfolge?“ ist der Laborbericht das stärkste Blatt, das eine Akte haben kann.

Beim Elektrofahrzeug

Der AVILOO-Batterietest (State of Health) liefert eine Zahl statt einer Vermutung. Jeder unserer Sachverständigen führt die vollständige Hochvolt-Ausrüstung im Fahrzeug mit und arbeitet mit der Qualifikation Stufe 3S. Batterie-Check →

Kalkuliert wird in SilverDAT 3 (DAT Expert Partner) – mit Arbeitswerten, Lackstufen und Ersatzteilständen, die jeder Prüfdienstleister nachvollziehen kann. Wird trotzdem gekürzt, begründen wir die Position technisch. Fordern tut Ihr Anwalt.

Technische Stellungnahme zum Prüfbericht →  ·  Was ein Prüfbericht wirklich ist →  ·  unsere technische Ausstattung →

Die Rollentrennung

Warum die Trennung der Rollen der ganze Trick ist

Drei Beteiligte, drei Fachgebiete – und keiner arbeitet in das Feld des anderen hinein. Die Werkstatt repariert und haftet für ihre Arbeit. Der Sachverständige stellt fest, misst und begründet technisch. Der Anwalt prüft die Rechtslage und setzt Ansprüche durch. Diese Trennung ist keine Bürokratie, sie ist der Grund, warum das Ergebnis trägt: Ein Gutachten aus der Hand dessen, der anschließend repariert, ist angreifbar. Ein Gutachter, der Rechtsrat erteilt, überschreitet seine Grenzen.

Sie sind Werkstatt

Sie brauchen einen Befund, der vor der Freigabe steht und die Rechnung danach trägt – inklusive Nachbesichtigung und Reparaturbestätigung.

für Werkstätten und Fachbetriebe →

Sie sind Kanzlei

Sie brauchen ein Gutachten, das die Prüfung aushält, und einen Sachverständigen, der bei Rückfragen erreichbar ist – nicht in vier Wochen.

für Verkehrsrechtskanzleien →

Sie haben einen Fuhrpark

Vom Transporter bis zum Lkw, vom Schadengutachten bis zur Bewertung für die Buchhaltung – ein Ansprechpartner, gleiche Dokumentation, planbare Abläufe.

Nutzfahrzeuge und Lkw →

Wie schnell das geht: Besichtigung in der Regel binnen 24 Stunden, Gutachten üblicherweise nach 24 bis 36 Stunden, Zustellung digital an alle Beteiligten. Erreichbar sind wir täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr – direkt bei einem Kfz-Sachverständigen. Wie lange die Regulierung dauert →

Was wir in dieser Zusammenarbeit nicht tun

  • Wir zahlen und nehmen keine Provision. Weder für die Vermittlung eines Auftrags noch für die Empfehlung einer Werkstatt oder Kanzlei. Ein Gutachten, das eine Zuweisung bezahlt, ist kein Gutachten mehr.
  • Wir reparieren nicht und wir handeln nicht mit Fahrzeugen. Unsere Prüfhalle ist eine ehemalige Kfz-Werkstatt – heute steht dort ausschließlich Sachverständigentechnik. Wir treten Ihrem Betrieb nicht als Wettbewerber gegenüber.
  • Wir erteilen keinen Rechtsrat. Wir begründen technisch – wir fordern nicht, wir mahnen nicht und wir bewerten die Schuldfrage nicht. Das ist die Grenze, die das Rechtsdienstleistungsgesetz zieht, und wir halten sie ein.
  • Wir schicken niemanden in eine bestimmte Werkstatt. Welche Werkstatt repariert und welcher Anwalt vertritt, entscheidet allein der Kunde – § 249 BGB. Unsere Partner sind eine Empfehlung, keine Bedingung. freie Wahl von Gutachter und Werkstatt →
Ohne Vertragswerk, ohne Vorleistungspflicht

So startet die Zusammenarbeit

  1. Ein Anruf, ein erster Fall. Kein Rahmenvertrag, keine Mindestmenge, keine Exklusivität. Sie geben uns einen Fall – und beurteilen uns daran. Alles andere ergibt sich oder eben nicht.
  2. Wir kommen zum Fahrzeug, nicht das Fahrzeug zu uns. In der Regel binnen 24 Stunden, an Ihrem Betriebsstandort oder beim Kunden. Braucht der Fall die Hebebühne, die Achsvermessung oder eine Laborprobe, kommt das Fahrzeug in unsere Prüfhalle – das sagen wir vorher, nicht hinterher.
  3. Sie bekommen das Gutachten digital. Üblicherweise nach 24 bis 36 Stunden, mit vollständigen Anlagen: Messwerte, Protokolle, Fotostrecke, Kalkulation in SilverDAT 3.
  4. Wird gekürzt, sind wir noch da. Wir schreiben die technische Stellungnahme zum Prüfbericht – nicht als Gefallen, sondern weil es zu unserer Arbeit gehört. Wenn die Versicherung kürzt →

Die Kosten sind kein Geheimnis: Preise und Honorare im Überblick →  ·  Honorar transparent berechnen →  ·  Reparaturbestätigung →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Aus der Praxis

Die drei Reibungspunkte, an denen Akten kaputtgehen

Wenn eine Regulierung schiefläuft, liegt es fast nie an einem strittigen Rechtsproblem. Es liegt an drei ganz praktischen Dingen – und alle drei passieren in den ersten 48 Stunden.

1. Zerlegt, bevor jemand geschaut hat

Der Stoßfänger liegt schon ab, die Fotos vom Zustand vor der Demontage fehlen. Damit ist die Beweislage dünn und die Diskussion über die Anstoßrichtung eröffnet. Unser Weg: Wir kommen in der Regel binnen 24 Stunden – und wenn es schneller gehen muss, rufen Sie an. Die Demontage begleiten wir, statt sie zu beklagen.

2. Unterschrieben, bevor jemand gefragt hat

Der Geschädigte hat am Telefon der gegnerischen Versicherung zugestimmt, dass „ein Gutachter vorbeikommt“ – und wundert sich später über die Zahlen. Unser Weg: Wir erklären dem Kunden seine freie Wahl nach § 249 BGB, ohne die Gegenseite schlechtzureden. Fakten reichen. Gutachter frei wählen →

3. Das Gutachten kommt zu spät

Der Mietwagen läuft, die Werkstatt wartet auf die Freigabe, die Versicherung wartet auf das Gutachten – und der Nutzungsausfall wird später mit dem Argument gekürzt, es sei zu lange gedauert. Unser Weg: Besichtigung binnen 24 Stunden, Gutachten üblicherweise nach 24 bis 36 Stunden, digitale Zustellung an alle Beteiligten gleichzeitig. Mietwagen und Nutzungsausfall →

Was wir dagegen nicht lösen können: einen Fall, der uns erst erreicht, wenn das Fahrzeug repariert und die Rechnung gekürzt ist. Auch dann helfen wir – mit einer technischen Stellungnahme und, wenn das Fahrzeug noch verfügbar ist, mit einer Nachbesichtigung. Aber es ist der schwerere Weg. Der leichte heißt: einmal anrufen, bevor der Schrauber ansetzt. Kontakt und Erreichbarkeit →

Was Kunden und Partner sagen

Top-Bewertungen bei Google

Eine reibungslose Schadenabwicklung spricht sich herum – bei Geschädigten wie bei Partnerbetrieben. Die aktuellen Google-Bewertungen sehen Sie live unten eingebunden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Partnernetzwerk

Kostet die Zusammenarbeit meinen Betrieb etwas?+
Nein. Wir zahlen keine Provision für zugewiesene Aufträge und wir verlangen keine. Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden ist das Sachverständigenhonorar Teil des Schadens und wird bei voller Regulierung von der gegnerischen Versicherung getragen – wir rechnen direkt mit ihr ab. In der Kasko und bei Bewertungen beauftragt uns der Fahrzeugeigentümer. Wer zahlt den Gutachter? →
Wie schnell sind Sie bei einem Fahrzeug, das meine Hebebühne blockiert?+
In der Regel binnen 24 Stunden, auf Zuruf auch schneller. Erreichbar sind wir täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr – direkt bei einem Kfz-Sachverständigen, nicht in einer Warteschleife. Das Gutachten liegt üblicherweise nach 24 bis 36 Stunden vor und geht digital an alle Beteiligten.
Was passiert, wenn die Versicherung unsere Rechnung kürzt?+
Dann begründen wir die gekürzte Position technisch – mit Messwerten, Protokollen und Fotos aus der Akte. Was wir nicht tun: fordern, mahnen oder Fristen setzen. Das ist Sache des Anwalts; die Grenze zieht das Rechtsdienstleistungsgesetz. technische Stellungnahme →
Begutachten Sie auch Nutzfahrzeuge, Land- und Baumaschinen?+
Ja – vom Transporter über den Lkw und den Omnibus bis zur Land- und Baumaschine, dazu Wohnmobile und Anhänger. Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark auch die Bewertung für die Buchhaltung. alle unsere Gutachten-Leistungen →
Muss ich eine Partnerwerkstatt nehmen?+
Nein. Nach § 249 BGB haben Sie freie Werkstattwahl. Unser Netzwerk ist ein Angebot, keine Vorgabe. Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug repariert – Ihre Vertrauenswerkstatt, die Markenwerkstatt oder ein Betrieb aus unserem Netzwerk.
Bleiben Sie als Gutachter trotzdem unabhängig?+
Ja. Wir bleiben in jedem Fall Ihr unabhängiges Sachverständigenbüro. Die Zusammenarbeit mit Werkstätten und Kanzleien dient der reibungslosen Abwicklung – nicht einer geschäftlichen Verflechtung. Unsere Bewertung erfolgt neutral nach Herstellervorgaben.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?+
Beim unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts in der Regel zum ersatzfähigen Schaden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht stellt sicher, dass alle Ansprüche vollständig geltend gemacht werden. Wir liefern dazu das technische Fundament – ein zitierfähiges Gutachten.
Ich bin Werkstatt – wie werde ich Partner?+
Sprechen Sie uns einfach an. Wir legen Wert auf fachliche Qualität, zuverlässige Abläufe und professionelle Kommunikation. Details finden Sie unter Werkstatt-Partner werden →
Kostet mich die Zusammenarbeit im Netzwerk etwas?+
Für Sie als Geschädigten entstehen durch die Vermittlung keine zusätzlichen Kosten. Beim unverschuldeten Unfall gehören die erforderlichen Gutachterkosten nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden – bei voller Regulierung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Was Ihnen genau zusteht, lesen Sie unter Ihre Rechte nach dem Unfall →
Erhalten Sie eine Provision von Werkstatt oder Anwalt?+
Nein. Team Bastian = Team Kunde. Für die Zusammenarbeit fließt keine Vermittlungsprovision – unsere einzige Bindung ist die an Ihren Fall. Nur so bleibt unsere Bewertung neutral und nachvollziehbar. Warum die freie Wahl für Sie zählt, erklären wir unter Gutachter frei wählen →
Kann ich Gutachten, Werkstatt und Anwalt frei kombinieren?+
Ja. Sie können unseren Gutachter mit Ihrer eigenen Werkstatt und Ihrem eigenen Anwalt verbinden – oder einzelne Bausteine aus unserem Netzwerk nutzen. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Auch wer nicht reparieren lässt, kann auf Gutachtenbasis abrechnen – mehr dazu unter fiktive Abrechnung →

Schaden gehabt? Wir kümmern uns.

Ob als Geschädigter, Werkstatt oder Kanzlei – sprechen Sie uns an. Wir besichtigen persönlich, dokumentieren fachlich fundiert und rechnen im Haftpflichtschaden regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen

Einsatzgebiet & Erreichbarkeit: mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.

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