Transparent geregelt. Nachvollziehbar vereinbart. Fair abgerechnet.
Kfz-Gutachter Preise & Honorarvereinbarung
Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.
Hier finden Sie unsere Kfz-Gutachter Preise und alle Auftrags- und Honorarvereinbarungen zum Download. Wir sagen Ihnen vorab klar, welche Leistung vereinbart ist und auf welcher Grundlage abgerechnet wird – ohne Überraschungen. Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten (§ 249 BGB).
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Honorar nach BVSK-Honorarbefragung
Kfz-Gutachten Kosten – ehrlich erklärt
Ob Sie Kfz-Gutachter Preise vergleichen oder einfach wissen wollen, was am Ende auf Sie zukommt: Es hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Wir machen es Ihnen einfach.
Unverschuldeter Unfall (Haftpflicht)
Hat ein anderer Sie unverschuldet beschädigt, gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB). Bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung diese Kosten – für Sie entstehen dann keine eigenen Gutachterkosten. Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen; wir rechnen regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Eigenauftrag, Kasko & Bewertungen
Beauftragen Sie uns selbst – etwa für ein Wertgutachten, eine Fahrzeugbewertung oder eine Kostenkalkulation im Kaskofall – vereinbaren wir das Honorar vorab schriftlich. Die Höhe orientiert sich an Aufwand und Schadenhöhe, transparent nach der BVSK-Honorarbefragung. So wissen Sie vorher, woran Sie sind.
Eine erste Einschätzung Ihres konkreten Falls geben wir Ihnen unverbindlich am Telefon. Mit dem Honorar transparent berechnen → bekommen Sie online eine erste Orientierung zu den Kfz-Gutachten Kosten. Mehr Infos: Haftpflichtgutachten → · Kasko-Gutachten im Detail → · alle unsere Gutachten-Leistungen →
Wie sich unser Honorar zusammensetzt
Ein seriöses Kfz-Gutachten hat keinen Pauschalpreis – und das aus gutem Grund. Der Aufwand für einen Parkrempler ist ein anderer als für einen schweren Seitenschaden mit Wertminderung. Deshalb orientiert sich unser Honorar an der BVSK-Honorarbefragung. Das ist eine regelmäßige Erhebung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK), die zeigt, welche Honorare in Deutschland üblich sind. Sie ist keine feste Preistabelle, sondern ein anerkannter Orientierungsrahmen – auch für Gerichte und Versicherer.
Das Honorar besteht aus zwei nachvollziehbaren Teilen:
Grundhonorar – der Kern der Leistung. Es richtet sich nach der Schadenhöhe, also nach Reparaturkosten und Wertminderung. Je höher der Schaden, desto größer die Verantwortung und der Prüfaufwand – und desto höher das Grundhonorar.
Nebenkosten – die konkreten Auslagen: Lichtbilder, Fahrtkosten zur Besichtigung, Schreib- und Portokosten. Diese Posten sind klar benannt, nicht versteckt.
Weil wir mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen zu Ihnen kommen, ist auch die Anfahrt Teil dieser transparenten Rechnung. Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehört sie in der Regel zum ersatzfähigen Schaden und wird mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet – nicht mit Ihnen.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Bei einem unverschuldeten Auffahrunfall lassen viele Geschädigte nur schnell einen Kostenvoranschlag machen. Dabei bleiben Wertminderung und Nutzungsausfall oft ungenannt – und damit Geld liegen. Ein vollständiges Gutachten erfasst diese Positionen. Sein Honorar trägt bei voller Regulierung die gegnerische Versicherung. Für Sie zählt am Ende: die vollständige Schadensumme, nicht der schnellste Zettel. Warum ein Kostenvoranschlag manchmal trotzdem genügt, lesen Sie unter Kostenvoranschlag Kasko →.
So entsteht ein Honorar – ein Beispiel zum Nachrechnen
Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie sich ein Sachverständigenhonorar zusammensetzt, rechnen wir einen typischen Fall einmal durch: einen unverschuldeten Auffahrunfall auf der B270 zwischen Kaiserslautern und Kusel, mittlerer Heckschaden.
Lesen Sie die Summe unten richtig. Das ist der Betrag, den bei voller Regulierung die gegnerische Versicherung trägt – nicht Sie.
Wir zeigen ihn trotzdem, und zwar bis auf den Cent. Wer nicht weiß, wofür ein Sachverständiger Geld nimmt, kann auch nicht beurteilen, ob es angemessen ist. Und falls Sie ausnahmsweise selbst zahlen – im Kasko-Fall oder bei einem Eigenauftrag –, sehen Sie hier Position für Position, wofür. Nichts davon ist versteckt, nichts kommt hinterher dazu.
Alle Zahlen sind Beispielwerte zur Veranschaulichung – Ihr konkretes Honorar hängt von Schadenhöhe und Aufwand ab. Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Schritt 1 – Schadenhöhe als Bemessungsgrundlage. Das Grundhonorar bemisst sich nach der Schadenhöhe, also nach Reparaturkosten plus merkantiler Wertminderung →.
Schritt 2 – Grundhonorar plus tatsächlich angefallene Nebenkosten. Das Grundhonorar entnehmen wir unserer Honorarvereinbarung, die Sie vor der Auftragserteilung erhalten – sie ist nach Schadenhöhe gestaffelt. Für eine Schadenhöhe von 4.600 € gilt die Stufe „bis 4.750 €“. Die Nebenkosten sind Einzelposten und werden nur berechnet, wenn sie wirklich angefallen sind. Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Beispielwerte zur Veranschaulichung. Ihr Honorar hängt von der Schadenhöhe und dem tatsächlichen Aufwand ab. Bei Sonderfahrzeugen (Wohnmobil, LKW, Land- und Baumaschine, Anhänger) liegt das Grundhonorar höher – die Stufe bis 4.750 € beträgt dort 1.518,00 €. Wird eine Restwertabfrage nötig, kommt sie als Nebenkosten-Position hinzu.
Das Entscheidende für Sie: In diesem unverschuldeten Haftpflichtfall trägt bei voller Regulierung die gegnerische Versicherung dieses Honorar – für Sie bleiben keine eigenen Gutachterkosten. Und erst das vollständige Gutachten brachte die 400 € Wertminderung überhaupt auf den Tisch; oft kommt noch Nutzungsausfall → hinzu. Ein schneller Kostenvoranschlag hätte diese Positionen nicht erfasst.
Alle Werte sind Beispielwerte zur Veranschaulichung. Die Nebenkosten-Sätze orientieren sich an den in der Rechtsprechung anerkannten Werten der BVSK-Honorarbefragung. Eine erste, unverbindliche Orientierung für Ihren Fall gibt der Honorarrechner →.
Wenn die Versicherung das Honorar kürzt
Manche Versicherer kürzen das Sachverständigenhonorar – besonders die Nebenkosten. Wichtig für Sie: Das ist zunächst ein Thema zwischen uns und der Versicherung, nicht Ihr Problem. Mit Ihrem Auftrag unterschreiben Sie eine Zahlungsanweisung nach § 783 BGB – ausdrücklich keine Abtretung. Damit wenden wir uns direkt an die gegnerische Versicherung und begründen unser Honorar sachlich und mit Blick auf die BVSK-Honorarbefragung. Ihr Anspruch bleibt bei Ihnen – nur der Zahlungsweg ändert sich.
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass ein Geschädigter die Höhe des Gutachterhonorars in der Regel nicht vorab überprüfen muss. Er darf sich auf ein ortsübliches Honorar verlassen. Eine reine Kürzung durch die Versicherung macht das Honorar also nicht automatisch überhöht.
Wie Sie vorgehen, wenn die Versicherung nicht nur beim Honorar, sondern auch beim eigentlichen Schaden kürzt, erklären wir ausführlich unter Versicherung kürzt – was tun? →
Auftrag & Preisvereinbarung
Hier laden Sie die passende Auftrags- und Honorarvereinbarung als ausfüllbares PDF herunter. Sie müssen nichts vorab unterschreiben, um uns anzurufen – die Formulare schaffen nur von Anfang an klare Verhältnisse, was beauftragt ist und wie abgerechnet wird.
Gutachten, Kostenkalkulation, Technische Überprüfung & Beweissicherung
Der Hauptauftrag mit Zahlungsanweisung und Preisvereinbarung – für das Unfallgutachten und die weiteren Sachverständigenleistungen.
⇩ Ausfüllbares PDF⇩ DruckversionFahrzeugbewertung
Auftrag mit Preisvereinbarung für eine Fahrzeugbewertung – etwa für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder als Wertgutachten.
⇩ Ausfüllbares PDF⇩ DruckversionKostenkalkulation Kasko
Auftrag mit Preisvereinbarung für die Kostenkalkulation (Kostenvoranschlag) bei Kaskoschäden – bewusst kein Gutachten, sondern die schlanke Kalkulation.
⇩ Ausfüllbares PDF⇩ DruckversionUnsicher, welches Formular passt? Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was Sie brauchen. Wann ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens genügt, lesen Sie unter Kostenvoranschlag Kasko →
Alle Formulare gebündelt mit Ausfüllhilfe: zu den Auftragsformularen →
Von der Anfrage bis zur Abrechnung
Sie melden sich. Telefon, WhatsApp oder Schaden-App – Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Gutachten, eine Kostenkalkulation oder eine Bewertung das Richtige ist.
Wir klären die Grundlage. Im Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Beim Eigenauftrag halten wir das Honorar vorab schriftlich in der Preisvereinbarung fest.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug. In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, mobil bei Ihnen oder in der Werkstatt. Kein 5-Minuten-Gutachten – wir dokumentieren den Schaden vollständig.
Sie erhalten das Gutachten. Nachvollziehbar aufgebaut – mit Reparaturweg, Wertminderung und, wo einschlägig, Nutzungsausfall. Auf Wunsch geht es direkt an Ihren Anwalt und die Versicherung.
Abgerechnet wird transparent. Im Haftpflichtfall mit der Versicherung, beim Eigenauftrag zu dem vorab vereinbarten Honorar. Ohne versteckte Posten.
Was tun Sie jetzt?
- Notieren Sie, ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet war – das entscheidet über die Kostenfrage.
- Reparieren oder verschrotten Sie nichts, bevor der Schaden begutachtet ist.
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie über WhatsApp – wir sagen Ihnen unverbindlich, welche Leistung passt.
- Für eine erste Orientierung zu den Kosten nutzen Sie den Honorarrechner →.
- Passendes Formular herunterladen – oder wir bringen es zur Besichtigung mit.
Was eine Technische Stellungnahme kostet
Kürzt die Versicherung Positionen aus dem Gutachten oder schickt sie einen Prüfbericht, genügt selten ein Telefonat. Dann prüfen wir die Kürzung Punkt für Punkt und begründen unsere Feststellungen schriftlich – das ist die Technische Stellungnahme. Sie ist eine eigene Leistung und wird nach Aufwand abgerechnet.
Endpreis inkl. 19 % MwSt. (= 120,00 € netto). Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand in Stunden – bei einer einzelnen strittigen Position ist das regelmäßig weniger als eine Stunde.
Ob sich das lohnt, rechnen Sie leicht selbst aus: Eine gestrichene Verbringungs- oder UPE-Position liegt häufig deutlich höher als der Aufwand, sie zu begründen. Wir fordern dabei nichts – wir begründen technisch, was das Fahrzeug tatsächlich braucht. Mehr dazu: was tun, wenn die Versicherung kürzt → · Prüfberichte der Versicherer verstehen →
Kein 5-Minuten-Gutachten: Was zwischen Besichtigung und Gutachten passiert
Wer nur auf die Rechnung schaut, sieht eine Summe. Er sieht nicht, wofür sie steht. Ein Sachverständigenhonorar bezahlt zwei Dinge: Zeit und Messtechnik. Beides ist der Grund, warum ein Gutachten belastbar ist – und ein schneller Zettel nicht. Deshalb legen wir offen, was in einer Besichtigung tatsächlich steckt.
Ohne Aufpreis, weil es zur Arbeit gehört. Diese Verfahren setzen wir ein, wenn der Schaden es verlangt – sie erscheinen nicht als Extraposten auf Ihrer Rechnung, sondern stecken im Grundhonorar:
Messreihen statt Schätzwerte
Wir messen die Lackschichtdicke im Raster, dazu Spaltmaße und Profiltiefen. Das dauert. Es ist aber der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Befund – und der Grund, warum ein Vorschaden später nicht gegen Sie verwendet werden kann.
Diagnose über die Steuergeräte
Die Tester von Launch und Hella Gutmann lesen Fehlerspeicher und Kalibrierstatus der Assistenzsysteme aus, bei elektrischen Fehlern kommt das Oszilloskop dazu. Moderne Fahrzeuge zeigen ihren Schaden nicht mehr nur außen.
Blick unter das Fahrzeug
In unserer eigenen Prüfhalle mit drei Hebebühnen prüfen wir Unterboden, Achsträger und Verschraubungen. Wo nötig, kommen Endoskopie in Hohlräume und die Wärmebildkamera hinzu. Die Technik ist geblieben, der Reparaturbetrieb nicht – wir verdienen nichts an dem, was wir feststellen.
Kalkulation in SilverDAT 3
Als DAT Expert Partner kalkulieren wir mit SilverDAT 3 – mit denselben Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen, mit denen auch die Versicherung rechnet. Das nimmt späteren Diskussionen die Grundlage.
Mit Aufpreis, weil ein Dritter beteiligt ist. Zwei Verfahren kosten zusätzlich – und wir sagen das vorher, nicht hinterher:
AVILOO-Batterietest (State of Health)
Beim Elektrofahrzeug misst der AVILOO-Test die tatsächliche Restkapazität der Hochvoltbatterie. Die Batterie trägt einen großen Teil des Fahrzeugwerts – ohne diesen Wert ist jede Bewertung eines E-Autos geraten. Der Test wird gesondert berechnet. Batterie-Check beim Elektroauto →
Öl- und Materialanalyse im Labor
Bei Motor-, Getriebe- und Maschinenschäden geht eine Probe an ein Institut für Laboranalyse. Das Labor stellt seine Leistung in Rechnung, wir reichen sie unverändert durch. Sie erfahren die Kosten vorab.
Feste Preise gibt es dort, wo der Aufwand feststeht
Ein Schadengutachten hat keinen Pauschalpreis, weil kein Schaden dem anderen gleicht. Bei einer Fahrzeugbewertung und beim Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf → ist das anders – dort steht der Aufwand vorher fest, und deshalb steht auch der Preis vorher fest. Er gilt für jeden Bewertungsanlass gleichermaßen – ob Verkauf, Erbschaft, Oldtimer oder Bilanz:
- 150,00 € brutto – Besichtigung des Fahrzeugs und mündliche Rücksprache mit Ihnen. Ohne schriftliche Dokumentation.
- 250,00 € brutto – Besichtigung mit schriftlicher Dokumentation und DAT-Kurzbewertung. Das ist die Fassung, die Sie einem Käufer, einem Nachlassgericht oder dem Finanzamt vorlegen können.
Die beiden Pakete sind Alternativen, keine Summanden – Sie wählen eines. Beim Elektrofahrzeug kommt der AVILOO-Batterietest als Aufpreis hinzu.
Restwertermittlung: zzgl. 50,00 € brutto. Sie ist nur in Verbindung mit der schriftlichen Dokumentation möglich – ohne Dokumentation ermitteln wir keinen Restwert. Der Grund: Ein Restwert, den niemand nachlesen und niemand nachvollziehen kann, ist gegenüber einem Käufer, einem Nachlassgericht oder dem Finanzamt wertlos. Damit kostet die Bewertung mit Dokumentation und Restwert 300,00 € (Standardfahrzeug) bzw. 425,00 € brutto (Sonderfahrzeug).
Kostenkalkulation im Kaskoschaden: Verlangt Ihre Kaskoversicherung eine Kostenkalkulation statt eines vollen Gutachtens, berechnen wir dafür pauschal 250,00 € brutto. Wird zusätzlich eine Restwertermittlung nötig, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raum steht, kommen dieselben 50,00 € hinzu wie bei der Fahrzeugbewertung. Nebenkosten fallen hier nicht an – es ist eine echte Pauschale. Kostenvoranschlag im Kaskofall →
Nicht verwechseln: Beim regulären Schadengutachten ist die Restwertabfrage keine Zusatzleistung, sondern eine Nebenkosten-Position – sie gehört dort zur Kalkulation und wird nach der Nebenkostenübersicht abgerechnet. Der Aufpreis von 50,00 € gilt ausschließlich für die Fahrzeugbewertung und den Gebrauchtwagen-Check.
Sonderfahrzeuge: Bei Wohnmobilen, Wohnwagen, LKW, Land- und Baumaschinen, Anhängern und Spezialfahrzeugen beträgt der Satz 225,00 € bzw. 375,00 € brutto. Der Grund ist schlicht der Aufwand: Ein Wohnmobil hat einen Aufbau, eine Gasanlage und einen Dachbereich, die ein Kleinwagen nicht hat – das dauert länger und verlangt andere Messungen.
Der Satz gilt für jeden Bewertungsanlass – Verkauf, Erbschaft, Oldtimer, Leasingrückgabe, Tuning oder Bilanz.
Die ehrliche Grenze: Wir sind Sachverständige, keine Anwälte und keine Werkstatt. Wir stellen technisch fest und begründen unsere Feststellungen – wir fordern nichts und bewerten die Schuldfrage nicht. Welche Werkstatt repariert, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB). Was bei uns an Geräten steht, sehen Sie hier: unsere technische Ausstattung → · Honorar transparent berechnen →
Die wichtigsten Begriffe
Grundhonorar – der nach Schadenhöhe bemessene Kern des Sachverständigenhonorars.
Nebenkosten – benannte Auslagen wie Fotos, Fahrt-, Schreib- und Portokosten.
BVSK-Honorarbefragung – anerkannte Erhebung üblicher Sachverständigenhonorare (keine feste Preistabelle).
Zahlungsanweisung (§ 783 BGB) – Sie weisen die Versicherung an, unser Honorar direkt an uns zu zahlen; Ihr Anspruch bleibt bei Ihnen – keine Abtretung.
Ersatzfähiger Schaden – alle Positionen, die der Schädiger nach § 249 BGB zu ersetzen hat – dazu zählen die Gutachterkosten.
Kostenkalkulation – die schlanke Reparaturkalkulation (Kostenvoranschlag), meist im Kaskofall – bewusst kein volles Gutachten.
Fragen rund um die Preise
Was kostet ein Kfz-Gutachten?+
Warum nennen Sie keinen festen Pauschalpreis?+
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?+
Muss ich erst selbst zahlen und auf Erstattung warten?+
Was, wenn die Versicherung das Honorar kürzt?+
Wer zahlt das Gutachten bei einem Kaskoschaden?+
Kostet die Anfahrt extra?+
Wonach richtet sich Ihr Honorar?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Vorab klar, was Ihre Leistung kostet
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen vorab klar, was Ihre Leistung kostet – und kommen zur Besichtigung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Kosten.
Erreichbarkeit
Rund um die Uhr erreichbar — 16 Stunden davon persönlich.
Von 06:00 bis 22:00 Uhr erreichen Sie einen Menschen aus unserem Team — keine Hotline. Von 22:00 bis 06:00 Uhr nimmt unser Telefonservice Ihren Anruf entgegen; dringende Fälle werden sofort weitergegeben, alle übrigen Anliegen rufen wir am nächsten Morgen zurück.
Besichtigungen vereinbaren wir nach Dringlichkeit, Wetterlage und Lichtverhältnissen — eine beweissichere Schadenaufnahme braucht die richtigen Bedingungen. Vor Ort nutzen wir die räumlichen und technischen Möglichkeiten: beim Kunden, in der Werkstatt oder in unserer Prüfhalle.
Bürobesuche bitte nur nach Terminvereinbarung — unser Team ist überwiegend im Außendienst.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.