Alles an einem Ort – Sie sollen finden, nicht suchen.
Auftragsformular für Ihr Kfz-Gutachten
Ehrlich. Direkt. Verlässlich.
Hier finden Sie jedes Auftragsformular, das Sie bei uns brauchen – als ausfüllbares PDF, mit digitaler Unterschrift. Gutachten, Kostenkalkulation, Bewertung und Kasko: das passende Auftragsformular finden Sie hier, dazu die Preisvereinbarung. Fehlt eines, schicken wir es Ihnen zu.
Sie müssen nichts unterschreiben, um uns anzurufen. Ein Anruf genügt, den Rest klären wir gemeinsam.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · eigene Prüfhalle mit drei Hebebühnen
Welches Auftragsformular brauche ich?
Es gibt drei Formulare. Welches Sie brauchen, hängt nur daran, wer den Schaden bezahlt und was festgestellt werden soll. Wenn Sie unsicher sind: rufen Sie an. Wir sagen Ihnen in einem Satz, welches Blatt das richtige ist — und schicken es Ihnen zu.
Gutachten, Kostenkalkulation, Technische Überprüfung & Beweissicherung
Für Sie, wenn: ein anderer den Unfall verursacht hat (Haftpflichtschaden), Ihre eigene Kaskoversicherung einspringt, ein Bagatellschaden nur kalkuliert werden soll — oder wenn eine technische Ursache festgestellt werden muss (Motorschaden, Mangel, Streit mit der Werkstatt).
Enthält Auftrag, Zahlungsanweisung und Preisvereinbarung in einem Dokument.
⇩ Ausfüllbares PDF⇩ DruckversionFahrzeugbewertung / Wertgutachten
Für Sie, wenn: kein Schaden im Vordergrund steht, sondern ein Wert — beim Verkauf, in einer Erbschaft oder Nachlassaufteilung, beim Oldtimer, vor der Leasingrückgabe, bei einem Tuningfahrzeug oder für die Bilanz.
Den Anlass tragen Sie im Formular ein — die Bewertungsgrundlage richtet sich danach.
⇩ Ausfüllbares PDF⇩ DruckversionKostenkalkulation Kasko
Für Sie, wenn: Ihre Kaskoversicherung ausdrücklich eine Kostenkalkulation verlangt — typisch bei Wild-, Marder-, Hagel- oder Glasschaden.
Kasko ist Vertragsrecht: Was gezahlt wird, steht in Ihren Bedingungen — nicht in § 249 BGB. Kasko-Kostenkalkulation erklärt →
⇩ Ausfüllbares PDF⇩ DruckversionIhre Leistung ist nicht dabei? Für einige Aufträge — etwa die Hochvolt-Batterieprüfung mit AVILOO, den Gebrauchtwagen-Check, die Reparaturbestätigung oder eine technische Stellungnahme — schicken wir Ihnen das passende Blatt direkt zu. Ein Anruf genügt: 0170 5229451. Sie müssen nichts vorbereiten, um mit uns zu sprechen.
Was Sie da eigentlich unterschreiben
Ein Formular soll Klarheit schaffen, nicht Angst. Deshalb hier in einfachen Worten, was in den drei Abschnitten steht:
1 · Der Auftrag
Hier steht, was wir feststellen sollen und an welchem Fahrzeug. Das ist wichtiger, als es aussieht: Der Auftrag legt den Umfang fest. Ein Schadengutachten beantwortet andere Fragen als eine technische Untersuchung — und kostet entsprechend anderes.
2 · Die Preisvereinbarung
Wie abgerechnet wird — Grundhonorar nach Schadenhöhe plus benannte Nebenkosten, angelehnt an die BVSK-Honorarbefragung. Keine Überraschung am Ende, weil die Sätze vorher dastehen. Rechnen Sie es vorher selbst durch: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
3 · Die Zahlungsanweisung nach § 783 BGB – keine Abtretung
Hier wird oft etwas verwechselt. Sie treten uns nichts ab. Sie weisen die eintrittspflichtige Versicherung lediglich an, unsere Vergütung direkt an uns zu zahlen — das vereinfacht die Abwicklung, mehr nicht. Sie bleiben Inhaber aller Ansprüche, wir sind nur berechtigt, die Zahlung entgegenzunehmen. Ehrlich dazugesagt: Vertragspartner sind Sie. Zahlt die Versicherung nicht, nicht vollständig oder kürzt sie, bleibt die Vergütung aus dem Werkvertrag geschuldet. Bei voller Regulierung entstehen Ihnen für das Gutachten keine Kosten — bei strittiger Haftung oder einer Quote kann ein Rest bei Ihnen bleiben. Das sagen wir vorher, nicht hinterher; genau deshalb steht es im Formular und nicht im Kleingedruckten. Wer zahlt den Gutachter? →
Nach § 249 BGB haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen — Sie müssen nicht den nehmen, den die Versicherung schickt. warum das wichtig ist →
Die fünf Angaben, an denen es am häufigsten hakt
Niemand füllt so ein Formular gern aus — erst recht nicht zwei Tage nach einem Unfall. Deshalb hier, worauf es wirklich ankommt. Alles andere können Sie freilassen; wir ergänzen es beim Termin.
1 · Die Schadennummer der gegnerischen Versicherung
Sie steht im ersten Schreiben der Versicherung oder wird Ihnen am Telefon genannt. Ohne sie können wir nicht abrechnen — mit ihr geht alles direkt und ohne Umweg über Sie. Haben Sie sie noch nicht: Feld frei lassen, wir kümmern uns.
2 · Vorschäden — ehrlich, auch die alten
Der häufigste Irrtum: „Der Kratzer von damals geht die niemanden was an.“ Doch — und zwar zu Ihrem Vorteil. Ein bekannter, sauber abgegrenzter Vorschaden kostet Sie fast nichts. Ein Vorschaden, den die Versicherung findet und Sie verschwiegen haben, kostet den ganzen Anspruch. Wir messen die Lackschichtdicke ohnehin im Raster — es kommt heraus. Vorschaden und Altschaden sauber trennen →
3 · Vorsteuerabzug: ja oder nein?
Ein kleines Kreuz mit großer Wirkung. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt (Gewerbe, Selbstständige), wird netto abgerechnet. Als Privatperson brutto. Wer hier falsch ankreuzt, bekommt später eine Korrekturrechnung — unnötiger Ärger.
4 · Elektro- oder Hybridfahrzeug?
Bitte unbedingt angeben. Am Hochvoltsystem darf nicht jeder arbeiten — wir kommen dann mit der vollständigen Hochvolt-Ausrüstung und der Qualifikation der Stufe 3S zum Termin. Ohne diese Angabe kann die Besichtigung an Ihrem Fahrzeug im Zweifel nicht vollständig durchgeführt werden. Hochvolt und Elektrofahrzeuge →
5 · Wo steht das Fahrzeug?
Vor der Haustür, beim Abschleppdienst, in einer Werkstatt? Wir kommen zu Ihnen — die Messtechnik fährt mit. Nur wenn das Fahrzeug auf die Hebebühne muss (Unterboden, Achsvermessung, Kompressionsprüfung), holen wir es in unsere Prüfhalle. Das entscheiden wir nach dem Schadenbild, nicht nach Bequemlichkeit.
Kein 5-Minuten-Gutachten. Ein Formular kostet Sie zehn Minuten. Ein unvollständiges Gutachten kostet Sie später vierstellige Beträge — und eine Nachbesichtigung, die zwei bis vier Wochen Regulierungszeit frisst.
So verwenden Sie das Formular am Bildschirm
Jedes der drei Formulare gibt es in zwei Fassungen: als ausfüllbares PDF (Sie brauchen keinen Drucker und keine Software — Handy, Tablet oder Rechner genügen) und als Druckversion zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. So gehen Sie mit der ausfüllbaren Fassung vor:
1 · Herunterladen & öffnen
Tippen Sie oben auf „PDF herunterladen“ und öffnen Sie die Datei. Auf dem Handy erscheint sie im Download-Ordner, am Rechner im Browser oder im PDF-Programm. Ein kostenfreier PDF-Betrachter reicht.
2 · Am Gerät ausfüllen
Die Felder sind aktiv — Sie tippen direkt hinein. Der übrige Text ist gegen Veränderung geschützt, damit nichts verrutscht; Ausfüllen und Drucken bleiben frei. Unklare Felder lassen Sie einfach leer.
3 · Unterschreiben
Am Tablet oder Handy setzen Sie die Unterschrift mit dem Finger direkt ins Feld. Lieber auf Papier? Dann ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen oder abfotografieren.
4 · Zurück an uns
Bringen Sie das Formular zur Besichtigung mit — oder senden Sie es vorab an info@sv-bastian.de beziehungsweise per WhatsApp. Beides genügt.
Kein Muss. Wenn Ihnen das am Bildschirm zu umständlich ist: Lassen Sie das Formular einfach liegen. Beim Termin füllen wir es gemeinsam mit Ihnen aus — Sie unterschreiben dann vor Ort. Wichtiger als ein perfekt ausgefülltes Blatt ist, dass die Besichtigung schnell startet. Honorar vorab berechnen →
Der Auftrag entscheidet, welche Messtechnik das Fahrzeug sieht
Ein Formular ist bei uns keine Formalie — es steuert, was am Fahrzeug tatsächlich passiert. Das Kreuz in der Zeile „Auftragsart“ entscheidet, welche Geräte mitkommen, wie lange der Termin dauert und was am Ende in der Akte steht. Sechs Beispiele:
Kreuz bei „Schadengutachten“
Dann kommt das Fahrzeug auf eine der drei Hebebühnen unserer Prüfhalle: Unterboden und Längsträger, Geometrie- und Achsvermessung gegen die Herstellersollwerte, Lackschichtmessung im Raster gegen den späteren Vorschaden-Einwand, Fehlerspeicher und Kalibrierstatus der Assistenzsysteme.
Kreuz bei „Technische Überprüfung“
Dann geht es um die Ursache, nicht um die Höhe: Endoskopie in den Brennraum, Kompressions- und Druckverlustprüfung, Auswertung über Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosetester und Oszilloskop — und wo nötig eine Öl- oder Materialprobe ins Labor. Das dauert länger und kostet anderes. Deshalb muss es vorher feststehen.
Elektrofahrzeug im Formular
Sagen Sie uns, dass es ein E-Fahrzeug ist. Dann kommt der Termin mit der vollständigen Hochvolt-Ausrüstung im Fahrzeug — isolierende Schutzhandschuhe, Bosch BIT 1000 zur Prüfung der Spannungsfreiheit, Absperr- und Warnmaterial — und mit der Qualifikation der Stufe 3S. Für den Zustand der Batterie messen wir den State of Health mit AVILOO, statt ihn zu schätzen.
Kreuz bei „Reparaturbestätigung“
Sie haben fiktiv abgerechnet und trotzdem reparieren lassen — oder selbst repariert? Dann ist die Frage nicht mehr die Schadenhöhe, sondern der Nachweis, dass fach- und sachgerecht instandgesetzt wurde. Wir sehen uns die reparierten Bereiche am Fahrzeug an, gleichen sie gegen die Positionen der ursprünglichen Kalkulation ab, messen die Lackschichtdicke auf den erneuerten Flächen und prüfen, ob Verbindungselemente und Anbauteile ersetzt statt gerichtet wurden. Ohne Vorgutachten geht das nicht — legen Sie es dem Auftrag bei. Reparaturbestätigung im Detail →
Kreuz bei „AVILOO-Batteriecheck“
Der Batteriecheck ist ein eigener Auftrag, kein Nebenprodukt der Besichtigung — und er braucht Zeit am Fahrzeug. Gemessen wird der State of Health mit AVILOO: die tatsächlich verbliebene Kapazität der Antriebsbatterie, dokumentiert als Protokoll mit Messkurve. Das ist die Zahl, die beim Verkauf, beim Leasingende und im Schadenfall über viel Geld entscheidet — und die niemand seriös schätzen kann. Planen Sie den Termin früh; die Messung läuft über eine definierte Fahrstrecke. Batteriecheck fürs Elektroauto →
Kreuz bei „Technische Stellungnahme“
Die Versicherung hat gekürzt und schickt einen Prüfbericht? Dann entsteht kein neues Gutachten, sondern eine technische Stellungnahme zu den bestrittenen Positionen: Wir gehen die Streitpunkte einzeln durch und begründen jeden mit dem Befund am Fahrzeug — Messwert, Herstellervorgabe, Foto. Wir begründen technisch – wir stellen fest, wir fordern nicht. Legen Sie den Prüfbericht bei. Stellungnahme gegen Kürzungen →
Wenn Sie unsicher sind, welches Kreuz das richtige ist: setzen Sie keins und rufen Sie an. Wir tragen es gemeinsam ein — und sagen Ihnen vorher, was der jeweilige Auftrag kostet und wie lange er dauert. unsere technische Ausstattung → · technische Überprüfung im Detail →
Was tun Sie jetzt? Fünf Schritte
1 · Anrufen
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Keine Hotline. Wir klären in zwei Minuten, was Sie brauchen.
2 · Formular ausfüllen
Am Rechner ausfüllen und digital unterschreiben — oder ausdrucken. Beides geht. Wenn etwas unklar ist, lassen Sie es frei.
4 · Besichtigung
Wir kommen zu Ihnen — in der Regel binnen 24 Stunden, oft am selben Tag. Kein 5-Minuten-Gutachten, keine Foto-Kalkulation.
5 · Gutachten
Üblicherweise in 24 bis 36 Stunden nach der Besichtigung — bei Ihnen, bei Ihrem Anwalt und bei der Versicherung.
Was wir nicht tun: Wir reparieren nicht, wir handeln nicht mit Fahrzeugen, und wir erteilen keinen Rechtsrat. Wir stellen fest, messen und begründen. Welche Werkstatt repariert, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB). Wenn es rechtlich wird, arbeiten wir mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
Häufige Fragen zum Auftragsformular
Muss ich das Formular unterschreiben, bevor ich anrufe?+
Was kostet mich das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?+
Kann ich das PDF am Handy ausfüllen?+
Trete ich mit der Zahlungsanweisung meine Ansprüche ab?+
Für meine Leistung gibt es kein Formular — geht es trotzdem?+
Was passiert mit meinen Daten und Fotos?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Unsicher, welches Formular? Rufen Sie an.
Keine Hotline — Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr.