Der schärfste Kürzungshebel · Bastian Kfz-Gutachter

„Da war doch schon mal was.“ – Ein Satz, und die Regulierung steht still.

Vorschaden und Altschaden nach dem Unfall

Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

Findet die Versicherung an Ihrem Fahrzeug einen Vorschaden, ändert sich der Ton des Verfahrens sofort. Plötzlich geht es nicht mehr um die Höhe des Schadens, sondern um die Frage, ob der Schaden überhaupt von diesem Unfall stammt. Wir erklären, was Vorschaden und Altschaden unterscheidet, wer was darlegen muss – und mit welchen Messverfahren sich neuer von altem Blech trennen lässt.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · eigene Prüfhalle mit drei Hebebühnen · durchweg Top-Bewertungen bei Google

Zwei Wörter, zwei Welten

Was ist ein Vorschaden – und was ist ein Altschaden?

Die beiden Begriffe klingen ähnlich und werden im Alltag durcheinandergeworfen. Für Ihre Regulierung sind sie zwei völlig verschiedene Dinge.

Vorschaden = repariert

Ein früherer Schaden, der fachgerecht behoben wurde. Das Fahrzeug war vor dem neuen Unfall in ordnungsgemäßem Zustand. Ein Vorschaden ist grundsätzlich unschädlich – er muss nur nachvollziehbar sein.

Altschaden = nicht repariert

Ein früherer Schaden, der nie behoben wurde und noch am Fahrzeug ist. Er wird nicht ersetzt – er war ja schon da. Steht er im selben Bereich wie der neue Schaden, wird die Abgrenzung zur Kernfrage.

Der Streit entzündet sich fast immer am dritten Fall: dem überlagernden Schaden. Der neue Aufprall trifft genau die Stelle, an der schon einmal etwas war. Die hintere Tür hatte vor drei Jahren eine Delle, jetzt ist die ganze Seite eingedrückt. Was davon ist neu? Was war schon da? Und wer muss das beantworten?

Kurz gesagt: Ein Vorschaden ist kein Makel. Ein undokumentierter Vorschaden wird zum Problem. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Feststellung – und die ist unser Fach.

Was im Hintergrund passiert

Warum die Versicherung nach Vorschäden sucht – und wie sie sie findet

Versicherer betreiben gemeinsame Hinweis- und Informationssysteme. Wird an Ihrem Fahrzeug irgendwann einmal ein Schaden gemeldet – auch ein Kaskoschaden, auch einer, der nie ausgezahlt wurde –, ist das Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer dort hinterlegt. Bei der nächsten Meldung fällt der Treffer sofort auf. Das ist zulässig und für sich genommen kein Vorwurf. Es ändert nur die Startlinie: Sie melden einen Schaden, und die Gegenseite hat bereits eine Frage im Kopf.

Die Anfrage im System

Ein Treffer zu Ihrem Fahrzeug taucht auf. Er sagt nichts darüber, ob repariert wurde, wie gut und in welchem Umfang. Er sagt nur: Hier war etwas. Alles Weitere ist offen – und wird oft trotzdem als Beweis behandelt.

Der Prüfbericht

Ein Prüfdienstleister sieht sich Ihre Fotos am Bildschirm an und schreibt: „Kompatibilität nicht nachvollziehbar.“ Das Fahrzeug hat er nie gesehen. so gehen wir mit Prüfberichten der Versicherung um →

Die Folge: Nullregulierung

Im härtesten Fall wird nicht gekürzt, sondern gar nicht gezahlt – mit dem Argument, der Schaden sei nicht abgrenzbar. Aus einem Blechschaden wird ein Beweisproblem. Und Sie stehen mit dem kaputten Auto da.

Der wunde Punkt: Ein Treffer im System ist eine Behauptung über die Vergangenheit. Ein Befund am Fahrzeug ist eine Feststellung über die Gegenwart. Nur eines von beidem lässt sich messen – und deshalb entscheidet die Besichtigung, nicht die Datenbank. Versicherung kürzt – was tun? →

Ihre Rechte · § 249 BGB

Wer muss beweisen, dass der Schaden neu ist?

Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf den Betrag, der zur Herstellung des Zustands erforderlich ist, der ohne den Unfall bestünde. Ersetzt wird also, was dieser Unfall verursacht hat – nicht mehr und nicht weniger. Daraus folgt: Die Zuordnung des Schadens zum Unfall gehört grundsätzlich in Ihre Darlegungs- und Beweislast. Das klingt hart, ist aber der Kern der Sache.

Die Gerichte legen die Messlatte allerdings nicht beliebig hoch. Für die Schadenschätzung gilt § 287 ZPO, der die Anforderungen an Darlegung und Beweis spürbar erleichtert. Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an Geschädigte mit Vorschäden zuletzt ausdrücklich entschärft: Betrifft der Vorschaden eine Zeit vor der eigenen Besitzzeit, darf sich der Geschädigte darauf berufen, dass der Schaden repariert wurde, auch wenn er die Reparatur nicht aus eigener Anschauung kennt – solange die Behauptung nicht ins Blaue hinein erfolgt (BGH, Beschl. v. 30.07.2024, Az. VI ZR 122/23). Übertriebene Anforderungen an den Vortrag sind unzulässig.

Praktisch heißt das: Es genügt nicht, dass die Versicherung „Vorschaden“ ruft. Es genügt aber auch nicht, dass Sie sagen „war alles heil“. Gebraucht wird eine technische Trennung – ein Befund, der beschreibt, welche Schäden zum Unfallgeschehen passen und welche nicht. Genau das leistet ein Gutachten, das vor Ort erstellt wird und nicht am Bildschirm.

Und noch etwas gehört zur Ehrlichkeit: Wir sind Kfz-Sachverständige, keine Anwälte. Wir stellen technisch fest und begründen. Ansprüche geltend machen, Fristen setzen oder die Haftungsfrage bewerten – das ist Sache eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. unsere Anwaltspartner im Verkehrsrecht →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie wir das belegen

Wie man altes Blech von neuem trennt – Schicht für Schicht

Ein Vorschaden hinterlässt Spuren, die ein neuer Aufprall nicht erzeugen kann. Spachtelmasse liegt anders als Werksblech. Ein nachlackiertes Teil trägt mehr Schichten als eines, das nie in einer Kabine war. Und eine Verformung folgt einer Kraftrichtung, die sich am Bauteil ablesen lässt. Aus diesen Unterschieden bauen wir die Trennlinie zwischen „alt“ und „neu“ – nicht aus einer Vermutung.

Die Lackschichtmessung als Raster

Wir messen nicht einen Punkt, sondern ein Raster über das ganze Bauteil und über die Nachbarteile daneben. Werkslack bewegt sich in einem engen, gleichmäßigen Band. Wo nachlackiert wurde, springt der Wert – und wo gespachtelt wurde, springt er weit. So entsteht eine Karte des Fahrzeugs, aus der ablesbar wird, welches Teil eine Historie hat und welches jungfräulich ist. Diese Karte gehört in jedes Gutachten, in dem ein Vorschaden im Raum steht.

Thermografie: was unter dem Lack liegt

Spachtel, Blech und Kunststoff geben Wärme unterschiedlich schnell ab. Mit der Wärmebildkamera wird eine großflächige Spachtelstelle sichtbar, die das Auge auf einer glänzenden Lackfläche nicht erkennt. Das ist der Befund, der eine alte Instandsetzung von einer frischen Verformung unterscheidet – und der zeigt, ob eine frühere Reparatur überhaupt fachgerecht ausgeführt war.

Die Rückseite, die niemand fotografiert

Ein altes Blech ist auf der Innenseite gealtert: Korrosionsansätze, Staub im Falz, angetrocknete Konservierung. Ein frisch verformtes Blech ist innen blank. Auf der Hebebühne in unserer Prüfhalle sehen wir diese Rückseiten – bei Radhaus, Schweller und Längsträger. Ein Foto vom Parkplatz kann das nicht liefern.

Die Historie im Steuergerät

Mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann lesen wir aus, was die Elektronik über das Fahrzeug weiß: Verbaustand, Codierungen, gespeicherte Fehler an Sensoren und Assistenzsystemen. Ein Radarsensor, der seit Monaten meldet, dass er dejustiert ist, gehört nicht zu Ihrem gestrigen Unfall. Und umgekehrt ist ein Fehler, der erst mit dem Aufprall entstanden ist, ein Argument für die Zuordnung.

Am Ende steht keine Meinung, sondern eine Zuordnung: Diese Positionen passen zum Unfallgeschehen, jene passen nicht. Ein Gutachten, das den Vorschaden verschweigt, ist wertlos – es hält der ersten Rückfrage nicht stand. Ein Gutachten, das ihn benennt und sauber abgrenzt, trägt. unsere technische Ausstattung im Überblick →

Thermografie am Fahrzeug: Vorschaden und Altschaden sichtbar machen – Bastian Kfz-Gutachter
Thermografie am Fahrzeug. Was unter einer glänzenden Lackfläche liegt, entscheidet darüber, ob ein Schaden alt ist oder von diesem Unfall stammt.
Durchgerechnet

Was eine saubere Abgrenzung wert ist

Ein Fall, wie er bei uns regelmäßig auf den Tisch kommt. Ein Mittelklasse-Kombi, Baujahr 2019, gekauft vor zwei Jahren als Gebrauchtwagen. Neuer Unfall: seitlicher Anstoß hinten links, Tür und Seitenwand eingedrückt. Die Versicherung meldet einen Vorschaden aus dem Jahr 2022 – hintere Tür links, damals Kaskoschaden. Der Vorbesitzer ist nicht mehr erreichbar, Reparaturrechnungen gibt es keine.

Kalkulierter Reparaturaufwand neurund 6.400 €
Angebot der Versicherung ohne Abgrenzung („nicht kompatibel“)0 €
Befund: Tür links trägt Nachlackierung (Schichtdicke deutlich über Werksband)alt – fachgerecht instand gesetzt
Befund: Seitenwand mit Werkslack, Blechrückseite innen blank, Verformung frischneu – Unfallzuordnung belegbar
Abgegrenzter, unfallbedingter Reparaturaufwandrund 5.700 €

Die Wahrheit liegt in solchen Fällen fast nie bei null und fast nie bei hundert Prozent. Sie liegt dort, wo die Messwerte sie hinlegen. Die Tür war schon einmal in Arbeit – das schreiben wir hinein, offen und ohne Beschönigung. Die Seitenwand war es nicht – das schreiben wir genauso hinein. Ein Gutachten, das beides sagt, ist glaubwürdig. Und Glaubwürdigkeit ist in einer Vorschadenakte die härteste Währung.

Wird ein Vorschaden festgestellt, wirkt er außerdem auf zwei weitere Positionen: auf die merkantile Wertminderung berechnen lassen → und auf den Wiederbeschaffungswert verstehen →. Beides ist Teil derselben Befundlage – und gehört in dasselbe Gutachten.

Die Beträge sind ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Preisliste. Was in Ihrem Fall gilt, ergibt die Besichtigung.

Ihre Mitwirkung

Was wir vor der Besichtigung von Ihnen brauchen

Die unangenehmste Frage in unserem Gespräch ist meistens diese: „Gab es an dem Fahrzeug schon einmal einen Schaden?“ Viele Menschen zögern hier – aus Sorge, sich damit selbst zu schaden. Es ist genau umgekehrt. Ein offengelegter Vorschaden ist ein abgegrenzter Vorschaden. Ein verschwiegener Vorschaden ist eine Zeitbombe im Regulierungsverfahren, denn die Versicherung gleicht jede neue Schadenmeldung automatisch mit dem HIS ab, dem zentralen Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Was dort steht, kennt sie längst. Was Sie nicht sagen, sieht dann aus wie ein Verschweigen.

Hinzu kommt die Beweislage: Wer Schadenersatz verlangt, muss darlegen und im Streitfall beweisen, dass der geltend gemachte Schaden neu ist – oder dass ein früherer Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde. Diesen Nachweis führen wir für Sie mit Messtechnik. Aber wir können nur abgrenzen, was wir kennen. Deshalb diese Liste:

Bringen Sie mit, was Sie haben

  • Reparaturrechnungen früherer Schäden – auch alte, auch aus der Zeit des Vorbesitzers. Sie sind der stärkste Beleg dafür, dass ein Vorschaden fachgerecht beseitigt wurde.
  • Frühere Gutachten oder Kostenvoranschläge, samt Fotos, falls vorhanden.
  • Der Kaufvertrag – vor allem, wenn darin Schäden oder ein Unfallschaden erwähnt sind.
  • Fotos vom Fahrzeug vor dem Unfall. Handybilder genügen: Sie zeigen, was vorher schon da war und was nicht.
  • Was Sie selbst wissen – auch ohne Papier. Ein Satz wie „hinten links war 2022 ein Parkrempler, in der Werkstatt gerichtet“ ist für uns mehr wert als Schweigen.

Sie wissen selbst nicht, was über Ihr Fahrzeug gespeichert ist? Jeder Fahrzeughalter kann beim HIS eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und erfährt, welche Schäden dort zu seinem Fahrzeug hinterlegt sind. Bei einem Gebrauchtwagen aus zweiter Hand ist das oft der einzige Weg, die eigene Vorgeschichte überhaupt zu kennen. Wie das geht, sagen wir Ihnen im Gespräch.

Und wenn gar nichts vorliegt? Dann ist der Fall nicht verloren – dann wird er zur Messaufgabe. Lackschichtdicke, Fügestellen, Fehlerspeicher und Unterbodenbefund sagen uns auch ohne Papier, wo altes Blech aufhört und neuer Schaden beginnt. Nur: Mit Ihren Angaben ist die Abgrenzung schneller, günstiger und unangreifbarer. alle unsere Gutachten-Leistungen →  ·  technische Überprüfung im Detail →  ·  Prüfbericht der Versicherung einordnen →

Was im Kürzungsschreiben steht

Vier Sätze der Versicherung – und was technisch dahintersteckt

„Uns liegt ein Vorschaden vor. Eine Regulierung ist nicht möglich.“

Ein Vorschaden allein schließt nichts aus. Er verlangt eine Abgrenzung. Wo ein Bauteil nachweislich Werkslack trägt und die Verformung frisch ist, ist der Schaden diesem Unfall zuzuordnen – unabhängig davon, was drei Meter weiter einmal passiert ist.

„Legen Sie die Reparaturrechnung des Vorschadens vor.“

Bei einem Fahrzeug aus zweiter Hand kann das schlicht unmöglich sein. Der Bundesgerichtshof hat gerade deshalb entschieden, dass die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (Beschl. v. 30.07.2024, Az. VI ZR 122/23). Was die Rechnung nicht mehr belegen kann, belegt der Messwert am Bauteil.

„Die Schäden sind nicht kompatibel.“

Kompatibilität ist eine technische Aussage über Kraftrichtung, Anstoßhöhe und Verformungsbild – und sie lässt sich am Fahrzeug prüfen. Am Bildschirm lässt sie sich nur behaupten. Wer sie behauptet, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, hat sie nicht geprüft.

„Der Vorschaden wurde nicht fachgerecht repariert.“

Das ist die einzige Aussage, die wirklich zählt – und sie ist messbar. Eine dicke Spachtellage, ein wellenförmiger Schichtdickenverlauf, ein Falz ohne Konservierung: Das sind Befunde. Fehlen sie, spricht der Zustand für eine ordnungsgemäße Instandsetzung.

Unsere Rolle dabei: Wir nehmen technisch Stellung. Wir schreiben auf, welcher Befund für welche Zuordnung spricht – am Messwert, nicht am Bauchgefühl. Fordern, mahnen oder verhandeln tun wir nicht; das ist Anwaltssache. technische Stellungnahme zu einer Kürzung →

Ihr nächster Schritt

Was tun Sie jetzt, wenn ein Vorschaden im Raum steht?

1

Sagen Sie es uns von Anfang an. Wenn Sie von einem früheren Schaden wissen – auch von einem kleinen, auch von einem, den Sie selbst repariert haben –, nennen Sie ihn bei der Besichtigung. Ein bekannter Vorschaden ist beherrschbar. Ein später entdeckter kostet Sie Glaubwürdigkeit.

2

Suchen Sie zusammen, was auffindbar ist. Alte Rechnungen, Fotos vom Kauf, das Verkaufsinserat, eine Kaskoabrechnung, Werkstattbelege. Nichts davon ist Pflicht – aber jedes Dokument macht die Abgrenzung leichter.

3

Lassen Sie das Fahrzeug so, wie es ist. Nicht waschen, nicht polieren, nichts abbauen und vor allem: nichts reparieren lassen, bevor der Befund steht. Jede Veränderung nimmt uns Messfläche weg – und der Gegenseite ein Argument, das sie sonst nicht hätte.

4

Rechtliche Schritte klärt ein Anwalt. Bleibt die Versicherung bei der Nullregulierung, gehört der Vorgang zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Unsere Abgrenzung ist dann seine technische Grundlage. Ihre Rechte nach dem Unfall →

Was wir bei diesem Thema nicht tun

Ehrlichkeit gehört zur Unabhängigkeit. Gerade bei Vorschäden. Deshalb sagen wir auch, wo unsere Rolle endet:

  • Wir verschweigen keinen Vorschaden. Wer uns bittet, „das mit der Tür einfach wegzulassen“, bekommt von uns kein Gutachten. Ein Gutachten, das etwas unterschlägt, bricht bei der ersten Gegenprüfung zusammen – und der Schaden ist dann größer als der Vorteil.
  • Wir fordern kein Geld von der Versicherung und setzen keine Fristen. Wir stellen fest und begründen – die rechtliche Durchsetzung ist Anwaltssache.
  • Wir bewerten nicht die Schuldfrage. Wer den Unfall verursacht hat, ist eine Rechtsfrage, keine technische.
  • Wir reparieren nicht und handeln nicht mit Fahrzeugen. Welche Werkstatt Ihr Auto instand setzt, entscheiden allein Sie – das ist Ihr Recht aus § 249 BGB.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu Vorschaden und Altschaden

Muss ich einen Vorschaden überhaupt angeben?+
Sagen Sie ihn uns – das ist in Ihrem eigenen Interesse. Wir finden ihn ohnehin, und die Versicherung findet ihn über ihre Hinweissysteme meistens auch. Ein Vorschaden, der von Anfang an im Gutachten steht und sauber abgegrenzt ist, ist ein Randthema. Ein Vorschaden, der erst im Streit auftaucht, kippt die Glaubwürdigkeit der gesamten Akte.
Ich habe das Auto gebraucht gekauft und weiß von nichts. Was jetzt?+
Das ist der häufigste Fall – und er ist nicht aussichtslos. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass an den Vortrag eines Geschädigten zu Vorschäden aus der Zeit vor seiner Besitzzeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (Beschl. v. 30.07.2024, Az. VI ZR 122/23). Und technisch gilt: Ob eine frühere Reparatur fachgerecht war, sieht man dem Bauteil an. Dafür braucht es keine Rechnung, sondern eine Messung.
Bekomme ich trotz Altschaden Geld für den neuen Schaden?+
In der Regel ja – für den Teil, der neu ist. Betrifft der Altschaden ein anderes Bauteil, ist die Trennung meist einfach. Liegt er im selben Bauteil, entscheidet der Befund: Was war schon verformt, was ist frisch verformt? Der alte Anteil wird abgezogen, der neue ersetzt. Deshalb ist die Abgrenzung so wichtig – sie ist der Unterschied zwischen einem Abzug und einer Nullregulierung.
Mindert ein Vorschaden meine Wertminderung?+
Er kann sie beeinflussen. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Minderwert, der bleibt, weil das Fahrzeug am Markt als Unfallwagen gilt. War es das vorher schon, ist der zusätzliche Abschlag durch den neuen Unfall in der Regel kleiner. Ein pauschales „Vorschaden gleich keine Wertminderung“ gibt es aber nicht – das ist eine Bewertung im Einzelfall. merkantile Wertminderung berechnen lassen →
Gilt das auch im Kaskoschaden?+
Die technische Frage ist dieselbe, die rechtliche nicht. Im Haftpflichtschaden geht es um § 249 BGB. In der Kasko gilt Ihr Versicherungsvertrag, also die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Auch dort wird nur der neue Schaden ersetzt – die Abgrenzung wird sogar noch wichtiger, weil Ihr eigener Versicherer sie prüft. Kasko-Gutachten im Detail →

Ein Vorschaden ist kein Grund, aufzugeben

Rufen Sie an, bevor Sie etwas unterschreiben oder reparieren lassen. Wir sehen uns das Fahrzeug an und trennen, was zu trennen ist. Besichtigung in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

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