Wenn ein Auto schon einmal repariert war – und trotzdem nur der neue Schaden zählt.
Audi A6 – Vorschaden sauber abgegrenzt statt pauschal gekürzt
Anonymisiert. Nachvollziehbar. Aus unserer Region.
Ein gepflegter Audi A6 erleidet im Mai 2026 in Ramstein-Miesenbach einen Schaden an der linken Seite. Das Fahrzeug trug bereits ältere, reparierte Vorschäden – allerdings vorne, außerhalb des neuen Schadenbereichs. Dieser Audi A6 Vorschaden zeigt, wie eine Messreihe alt von neu trennt: mit Lackschichtdickenmessung und Thermografie, nicht mit einer pauschalen Behauptung.
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Ein gepflegter Audi A6 (2,4 V6, rund 114.000 km) wird im Mai 2026 in Ramstein-Miesenbach an der linken Seite beschädigt, als ein anderes Fahrzeug mit offenstehender Tür wendet. Am Fahrzeug finden sich zusätzlich ältere reparierte Vorschäden – jedoch vorne, außerhalb des neuen Schadenbereichs. Mit einer Lackschicht-Messreihe und einer thermografischen Untersuchung wird der Vorschaden vom Neuschaden getrennt: Das Fahrzeug bleibt reparaturwürdig, kein Totalschaden.
Phasen-ZeitleisteMai 2026 — Unfall: Ein wendendes Fahrzeug mit offenstehender Tür beschädigt die linke Fahrzeugseite hinten.
Juni 2026 — Besichtigung in Ramstein-Miesenbach: Schadenaufnahme, Vorschaden-Abgrenzung mit Lackschichtmessung und Thermografie, Kalkulation mit SilverDAT 3.
Der Fall wird hier als vollständig dokumentierte Fall-Akte aus der Gutachterpraxis vorgestellt. Bastian Kfz-Gutachter wurde vom Anspruchsteller mit der Schadenfeststellung beauftragt. Aufgenommen haben wir das Fahrzeug vor Ort in Ramstein-Miesenbach.
Erstbesichtigung – den neuen Schaden vom alten trennen

Das Fahrzeug
Der Schaden
Der Anstoß liegt an der linken Fahrzeugseite hinten. Betroffen sind die Seitenwand hinten links – verkratzt und am Radlauf verformt –, die Tür hinten links samt Stoßleiste sowie die gebrochene Rückleuchte links. Der Reparaturweg sieht die Instandsetzung der Seitenwand hinten links mit anschließender Neulackierung vor.
Da der Schadenbereich ohne Demontage nicht vollständig einsehbar war, steht die Kalkulation unter dem Vorbehalt einer Nachbesichtigung: Verdeckte Schäden zeigen sich erst im zerlegten Zustand. Eine Erstkalkulation hat damit Prognosecharakter – sie beziffert den erkennbaren Schaden und hält offen, was erst nach dem Öffnen der Bauteile sicher zu beurteilen ist.

Auf einen Blick
Technische Besonderheiten dieses Falls
Ein Praxisfall beantwortet nicht nur, was passiert ist, sondern vor allem: woher wir die Zahlen kennen. Der folgende Kasten fasst die Feststellungen zusammen; darunter steht, mit welchem Verfahren jeder Wert entstanden ist. Jede Zeile ist ein Befund, kein Eindruck.
Woher die Zahlen kommen – Verfahren, Messung, Befund, Folge
Warum gerade diese beiden Messverfahren? Die Lackschichtdickenmessung erfasst zerstörungsfrei, wie dick der Lack an einem Bauteil aufgetragen ist. Serienlackierungen bewegen sich in einem engen Bereich; deutlich höhere Werte deuten auf eine spätere Spachtel- und Lackierarbeit hin. Ein einzelner Wert sagt wenig – erst die Messreihe über mehrere Bauteile zeigt das Muster: Hier waren die vorderen Bauteile auffällig, die hinteren nicht. Die Thermografie ergänzt das Bild von der anderen Seite: Unterschiedliche Materialstärken unter dem Lack leiten Wärme unterschiedlich ab und werden im Wärmebild sichtbar. Zwei unabhängige Verfahren, die zum selben Ergebnis kommen, machen aus einem Verdacht einen belegbaren Befund.
Die Vorschäden verschwinden mit der Abgrenzung nicht einfach: Sie wirken an zwei Stellen der Kalkulation. Der auf sie entfallende Reparaturanteil von 81,54 € brutto wird von den Reparaturkosten des neuen Schadens abgezogen – der Geschädigte bekommt keine alte Reparatur mitfinanziert. Und im Wiederbeschaffungswert werden die Vorschäden als wertmindernd berücksichtigt, weil ein Fahrzeug mit reparierter Vorgeschichte am Markt anders bewertet wird als ein vorschadenfreies. Beides gehört zusammen: Wer den Vorschaden nur bei den Reparaturkosten abzieht, ihn aber im Fahrzeugwert unterschlägt, rechnet ebenso unsauber wie jemand, der pauschal kürzt.

Vorschaden abgegrenzt – der Falsche zahlt sonst mit
Trägt ein Fahrzeug ältere reparierte Schäden, entsteht bei jeder neuen Schadenregulierung dieselbe Frage: Was gehört zum aktuellen Ereignis, was war schon vorher da? Wird das nicht sauber getrennt, zahlt am Ende der Falsche – entweder der Geschädigte, dem eine pauschale Kürzung aufgebürdet wird, oder die Gegenseite, die für einen alten Schaden mit aufkommt.
In diesem Fall lagen die Vorschäden vorne – an Kotflügeln, Tür und Motorhaube –, während der Unfallschaden die linke Seite hinten betraf. Räumlich sind das zwei verschiedene Zonen. Belegt wird das nicht mit einer Einschätzung, sondern mit Messwerten: Die Lackschichtdicke ist vorne deutlich erhöht (189 bis 263 µm), und die Thermografie macht die frühere Nacharbeit unter dem Lack sichtbar. Die Abgrenzung ist damit nachvollziehbar, nicht behauptet.
Das Ergebnis fließt transparent in die Kalkulation: Der auf den Vorschaden entfallende Anteil von 81,54 € brutto wird abgezogen, und die vorderen Vorschäden werden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts berücksichtigt. So bleibt beim neuen Schaden nur, was auch wirklich zum neuen Schaden gehört. Der zweite Baustein ist der Nachbesichtigungs-Vorbehalt: Weil der Schadenbereich ohne Demontage nicht voll einsehbar war, hält die Fall-Akte ausdrücklich offen, dass verdeckte Schäden später ergänzt werden – statt sie zu verschweigen oder ins Blaue hinein anzusetzen.
Die Kalkulation im Überblick
Beurteilung: Reparaturschaden – kein Totalschaden
Die Reparaturkosten von rund 4.900 € liegen unter dem Wiederbeschaffungswert von rund 5.600 €. Damit ist die Reparatur technisch und wirtschaftlich vertretbar – ein Totalschaden liegt nicht vor. Die Kalkulation erfolgte mit SilverDAT 3 nach Herstellervorgaben und steht unter dem Vorbehalt der Nachbesichtigung. Wir stellen diese Werte fest und dokumentieren sie; welche Ansprüche daraus folgen, klärt der Rechtsanwalt.
Die Wahl der Werkstatt trifft der Geschädigte. Unsere Feststellungen entstehen davon unabhängig.
Streit um einen Vorschaden?
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise. Eine pauschale Vorschaden-Kürzung müssen Sie nicht hinnehmen – wir grenzen alt von neu ab und belegen es mit einer Messreihe. Bei voller Regulierung durch die gegnerische Versicherung entstehen für Sie keine Kosten; wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Was Geschädigte aus diesem Fall lernen
Dieser Fall wirkt zunächst wie ein gewöhnlicher Blechschaden. Sein Wert liegt darin, dass er zeigt, wie ein reparierter Vorschaden fair behandelt wird – ohne pauschale Kürzung, aber auch ohne dass alte Schäden mitbezahlt werden. Fünf Punkte lassen sich übertragen:
1. Ein früherer Vorschaden ist kein Grund für eine pauschale Kürzung. Entscheidend ist, ob der alte Schaden räumlich und technisch vom neuen zu trennen ist. Hier lagen die Vorschäden vorne, der Unfallschaden an der linken Seite hinten – zwei getrennte Zonen.
2. Eine Abgrenzung wird gemessen, nicht behauptet. Lackschichtdickenmessung und Thermografie machen reparierte Bereiche objektiv sichtbar. Erhöhte Werte von 189 bis 263 µm gegenüber einem Serienbereich von rund 90 bis 130 µm sind ein belegbarer Befund, keine Einschätzung.
3. Die Abgrenzung wird transparent gerechnet. Der auf den Vorschaden entfallende Anteil – hier 81,54 € brutto – wird abgezogen, und die Vorschäden fließen in den Wiederbeschaffungswert ein. So bleibt beim neuen Schaden nur, was auch zum neuen Schaden gehört.
4. War der Schaden ohne Demontage nicht voll einsehbar, steht die Kalkulation unter Nachbesichtigungs-Vorbehalt. Verdeckte Schäden werden später ergänzt, statt sie zu verschweigen. Bei rund 4.900 € Reparaturkosten und rund 5.600 € Wiederbeschaffungswert bleibt das Fahrzeug reparaturwürdig – kein Totalschaden.
5. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten hält den neuen Schaden, die Abgrenzung vom Vorschaden und den Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar fest – die Grundlage jeder sauberen Schadenregulierung.
Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls erfolgt durch einen Rechtsanwalt. Wir dokumentieren den technischen Schaden, die Abgrenzung von Vor- und Neuschaden, die Reparaturkosten und die für die Schadenregulierung relevanten Tatsachen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Schaden – unser Fall
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es ist – persönlich, neutral und fachlich präzise. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.
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