Eine Kürzung ist ein Vorschlag der Versicherung – kein Urteil.
Versicherung kürzt das Gutachten – was tun?
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Die Versicherung kürzt das Gutachten oder die Abrechnung Ihres Unfallschadens? Das passiert regelmäßig – und Sie müssen es nicht hinnehmen. Wir erklären, welche Positionen Versicherungen typischerweise kürzen, welche Rechte Sie nach § 249 BGB haben und wie Sie in vier Schritten richtig reagieren.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Telefonisch erreichbar täglich 06:00–22:00 Uhr · Top-Bewertungen bei Google
Eine Kürzung ist nicht das letzte Wort
Ein Prüfbericht ist kein Gutachten und für Sie als Geschädigten nicht bindend. Die Kürzung ist die Position der Versicherung – nicht das letzte Wort. Sie müssen nicht abwarten und nichts vorschnell akzeptieren: Wir prüfen die Kürzung fachlich und nehmen Punkt für Punkt Stellung.
Was hinter den Berichten steckt, lesen Sie auf unserer Seite Prüfberichte und Kürzungsberichte →
Die acht häufigsten Kürzungspositionen
Wenn die Versicherung das Gutachten kürzt, trifft es in der Praxis meist dieselben Positionen. Diese acht sollten Sie kennen:
Stundenverrechnungssätze
Verweis auf eine günstigere Referenzwerkstatt – zulässig nur unter engen Voraussetzungen.
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf Ersatzteil-Preisempfehlungen werden gestrichen – obwohl regional üblich.
Verbringungskosten
Transport zur Lackiererei wird pauschal abgelehnt – auch ohne eigene Lackiererei.
Beilackierung
Das Angleichen angrenzender Bauteile wird als „nicht erforderlich“ gekürzt – oft zu Unrecht.
Wertminderung
Reduziert oder gestrichen – mit pauschalem Verweis auf Alter, ohne Einzelfall zu würdigen.
Nutzungsausfall
Ausfalldauer verkürzt oder Fahrzeugklasse herabgestuft – die Entschädigung sinkt.
Restwert
Beim Totalschaden legt die Versicherung nachträglich ein höheres Restwert-Angebot vor.
Sachverständigenhonorar
Auch das Gutachterhonorar wird gekürzt – obwohl es nach § 249 BGB zum Schaden gehört.
Besonders häufig treffen Kürzungen die fiktive Abrechnung – die Auszahlung auf Gutachtenbasis ohne Reparaturnachweis. Welche Regeln dort gelten, erklären wir unter fiktive Abrechnung erklärt → und beim Restwert unter Restwert & Fahrzeugverkauf → · Fachwissen: Technik, Recht und Rechtsprechung im Überblick →
Verweis auf eine günstigere Werkstatt – nur unter engen Voraussetzungen
Will die Versicherung Sie bei der fiktiven Abrechnung auf eine günstigere Referenzwerkstatt verweisen, muss sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Reparatur dort technisch gleichwertig ist und die Werkstatt für Sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist (BGH, Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09). Bei Fahrzeugen, die jünger als drei Jahre sind, und bei älteren Fahrzeugen, die durchgehend in der Markenwerkstatt gewartet wurden, kann der Verweis für Sie unzumutbar sein. Eine pauschale Kürzung per Textbaustein erfüllt diese Anforderungen regelmäßig nicht.
Nach der Reparatur: das Werkstattrisiko trägt der Schädiger
Wurde das Fahrzeug tatsächlich repariert und liegt eine Rechnung vor, gilt: Das sogenannte Werkstattrisiko trägt im Haftpflichtschaden grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung (BGH, Urteil vom 16.01.2024 – VI ZR 38/22 u. a.). Kürzt die Versicherung einzelne Rechnungspositionen als „überhöht“, geht das in der Regel nicht zu Ihren Lasten – sofern Sie bei Auswahl und Überwachung der Werkstatt kein Verschulden trifft.
Wie Gutachten und Reparaturrechnung zusammenspielen, zeigen wir hier: Gutachten & Reparaturrechnung →
In vier Schritten zur Nachregulierung
So gehen Sie vor, wenn das Kürzungsschreiben im Briefkasten liegt:
Unterlagen sichern
Kürzungsschreiben und Prüfbericht vollständig aufbewahren. Fordern Sie den Prüfbericht an, falls nur das Ergebnis mitgeteilt wurde.
Nichts vorschnell akzeptieren
Keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung ungeprüft unterschreiben. Eine Teilzahlung anzunehmen ist unschädlich – der Restanspruch bleibt bestehen.
Ihren Kfz-Gutachter informieren
Senden Sie uns Kürzungsschreiben und Prüfbericht zu. Wir prüfen jede gekürzte Position und entkräften die Kürzungen Punkt für Punkt – dokumentiert mit SilverDAT 3.
Bei Bedarf: Fachanwalt
Bleibt die Versicherung hart, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im unverschuldeten Fall gehören die Anwaltskosten regelmäßig zum Schaden. Auf Wunsch arbeiten wir mit unseren Anwaltspartnern → zusammen.
Was wir gegen die Kürzung tun
✓ Stellungnahme Punkt für Punkt: Wir prüfen jede gekürzte Position fachlich und begründen nachvollziehbar, warum sie in das Gutachten gehört – mit Reparaturweg, regionalen Marktdaten und Herstellervorgaben.
✓ Belastbare Basis statt Ferndiagnose: Unsere Gutachten entstehen nach persönlicher Besichtigung – kein 5-Minuten-Gutachten. Genau diese Substanz macht es der Versicherung schwer, pauschal zu kürzen.
✓ Dokumentation mit SilverDAT 3: Als DAT Expert Partner kalkulieren wir auf derselben Datenbasis, mit der auch Versicherungen arbeiten. Das macht unsere Zahlen prüffest.
✓ Hand in Hand mit Werkstatt und Anwalt: Auf Wunsch leiten wir die Stellungnahme direkt an Ihre Werkstatt, Ihren Anwalt oder die Versicherung weiter. Sie haben einen Ansprechpartner – wir kümmern uns um den Schriftverkehr.

Wie viel eine Kürzung wirklich ausmacht
Selten wird eine große Position gestrichen. Häufiger sind es mehrere kleine – jede für sich unscheinbar, in der Summe schnell vierstellig. Ein vereinfachtes Beispiel für ein Kürzungsschreiben, wie es so oder ähnlich im Briefkasten landet:
UPE-Aufschläge gestrichen: 380 €
Verbringungskosten abgelehnt: 150 €
Beilackierung als „nicht erforderlich“: 420 €
Wertminderung heruntergerechnet: 450 €
Summe der Kürzung: 1.400 €
Jede dieser Positionen lässt sich fachlich prüfen – UPE-Aufschläge und Verbringungskosten etwa sind ersatzfähig, wenn sie regional üblich sind (BGH, Urteil vom 25.09.2018 – VI ZR 65/18). Wo eine Kürzung fachlich nicht trägt, nehmen wir sie Punkt für Punkt auseinander. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel – aber sie zeigen, warum sich ein zweiter Blick lohnt, bevor Sie eine Abrechnung akzeptieren. Mehr zu den Einzelpositionen: Wertminderung nach Unfall → · Nutzungsausfall & Mietwagen →
Kürzungs-Fachbegriffe verständlich erklärt
In Kürzungsschreiben stehen Begriffe, die kaum jemand kennt. Damit Sie die Kürzung einordnen können, hier die vier häufigsten in einfachen Worten:
UPE-Aufschläge
Kleine Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller für Ersatzteile – die eine Werkstatt real für Lagerhaltung berechnet. Sind sie regional üblich, gehören sie zum Schaden.
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei, wenn die Werkstatt keine eigene hat. Fällt in vielen Betrieben tatsächlich an – und wird trotzdem oft pauschal gestrichen.
Beilackierung
Das Angleichen angrenzender Bauteile, damit der Farbton nahtlos passt. Technisch oft nötig – gerade bei Metallic-Lacken. Die Streichung „nicht erforderlich“ hält der Prüfung häufig nicht stand.
Prüfbericht
Eine interne Bewertung Ihres Gutachtens im Auftrag der Versicherung – kein neutrales Gutachten und für Sie nicht bindend. Prüfberichte im Detail →
Die Kürzung behauptet etwas. Kann sie es auch beweisen?
Fast jede Kürzung ist im Kern eine Behauptung: Da sei ein Vorschaden gewesen. Die Beilackierung sei nicht nötig. Der Stundensatz sei zu hoch. Der Motorschaden sei Verschleiß. Diese Behauptungen entstehen meist am Schreibtisch, anhand Ihrer Fotos – ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen, angefasst oder gemessen hat.
Man kann darauf mit einer Gegenmeinung antworten. Dann steht Meinung gegen Meinung – und die Versicherung sitzt am längeren Hebel. Oder man antwortet mit einem Messwert. Dann wird aus der Diskussion eine Feststellung. Genau dafür haben wir die Geräte im Haus:
Behauptung: „Da war ein Vorschaden.“
Unsere Antwort: die Lackschichtmessung. Wir messen berührungslos, wie dick der Lackaufbau auf jedem einzelnen Bauteil ist. Werkslack bewegt sich in einem engen, typischen Bereich. Liegen die Werte dort – kein Nachlackieren, kein Spachtel, kein reparierter Vorschaden an dieser Stelle. Ergänzend zeigt die Thermografie im Wärmebild, wo Füllmaterial unter der Oberfläche sitzt, auch wenn der Lack perfekt aussieht. Eine Vorschaden-Behauptung, die gegen dokumentierte Messreihen steht, hält selten.
Behauptung: „Die Beilackierung ist nicht erforderlich.“
Unsere Antwort: Einlackierungs-Messstreifen. Gerade bei Metallic- und Effektlacken lässt sich ein Farbton am angrenzenden Bauteil oft nicht ohne Angleichen treffen. Statt darüber zu streiten, dokumentieren wir am konkreten Fahrzeug, wie der Farbton ohne Mitlackieren ausfällt. Das ist keine Geschmacksfrage mehr, sondern eine belegte Notwendigkeit.
Behauptung: „Der Schaden am Unterboden war schon vorher da.“
Unsere Antwort: die eigene Prüfhalle – eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt mit drei Hebebühnen, die wir heute ausschließlich für die Sachverständigentätigkeit nutzen. Wer ein Fahrzeug nicht anheben kann, kann über den Unterboden nur reden. Wir bocken auf, dokumentieren Längsträger, Achsaufnahmen und Schweller – und vermessen bei Bedarf die Geometrie, statt sie zu schätzen.
Behauptung: „Das war Verschleiß, kein Unfallschaden.“
Unsere Antwort: Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung und – wo es hart auf hart geht – die Ölanalyse in einem Institut für Laboranalyse. Metallabrieb im Öl unterscheidet ein plötzliches Ereignis von einem über Monate gewachsenen Verschleiß. Bei Bruchschäden an tragenden Teilen lassen wir eine Materialanalyse machen: Die Bruchfläche zeigt, ob der Riss in einem Moment entstand oder über Jahre wuchs.

Und damit klar ist, wo wir stehen: Wir begutachten. Wir reparieren nicht. Unsere Halle ist keine Werkstatt mehr – sie ist unser Prüfstand. Welcher Betrieb Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie: Nach § 249 BGB wählen Sie Werkstatt und Sachverständigen frei. Wer bewertet und gleichzeitig repariert, bewertet in eigener Sache – und liefert der Gegenseite die nächste Kürzungsbegründung frei Haus.
Alle Geräte und Verfahren: technische Ausstattung unseres Sachverständigenbüros → · technische Überprüfung des Fahrzeugs →
Warum ein Schreibtisch-Prüfbericht Ihr Gutachten nicht ersetzt
Der Prüfbericht, mit dem Ihre Kürzung begründet wird, entsteht in aller Regel ohne Besichtigung des Fahrzeugs. Ein Dienstleister im Auftrag der Versicherung sieht Ihre Fotos, öffnet dieselbe Kalkulationsdatenbank und streicht Positionen. Er hat nicht unter dem Fahrzeug gelegen, nicht gemessen, nicht am Bauteil gestanden.
Dass darin ein grundsätzliches Problem liegt, hat auch die Rechtsprechung beschäftigt. Das Landgericht Bremen formulierte in einer Entscheidung vom 16.01.2026 (Az. 9 O 1720/24, nicht rechtskräftig) den Kerngedanken so: „Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kein Freibrief – aber sie beschreibt sehr genau, worin der Unterschied zwischen einer Besichtigung und einer Fotoauswertung besteht.
Was das für Sie praktisch bedeutet: Ein Prüfbericht ist eine Stellungnahme der Gegenseite – für Sie nicht bindend. Sie müssen ihm nicht widersprechen, indem Sie lauter werden, sondern indem Sie belegen. Unsere Stellungnahme geht Position für Position durch: Was wurde gestrichen, mit welcher Begründung, und was sagt die Messung am Fahrzeug dazu? Das Ergebnis ist ein Schreiben, das prüffähig und vollständig dokumentiert ist – und das Ihr Anwalt unverändert weiterverwenden kann.
Vertiefend: Prüfberichte der Versicherung im Detail → · unsere Anwaltspartner → · Pflichten eines Kfz-Gutachters →
Top-Bewertungen bei Google
Menschen, deren Kürzung wir fachlich entkräftet haben, vertrauen auf unsere Arbeit. Die aktuellen Google-Bewertungen sehen Sie live unten eingebunden.
Kürzung durch die Versicherung – häufige Fragen
Muss ich die Kürzung der Versicherung akzeptieren?+
Ist der Prüfbericht der Versicherung bindend?+
Wer zahlt die Stellungnahme des Gutachters zur Kürzung?+
Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?+
Die Reparatur ist schon bezahlt – jetzt kürzt die Versicherung die Rechnung. Was gilt?+
Wie lange kann ich mich gegen eine Kürzung wehren?+
Die Versicherung behauptet einen Vorschaden. Wie widerlegt man das?+
Muss mein Fahrzeug dafür noch einmal angesehen werden?+
Der Prüfbericht wurde ohne Besichtigung erstellt – ist er trotzdem gültig?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Lassen Sie die Kürzung prüfen – bevor Sie verzichten
Schicken Sie uns die Unterlagen – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Stellungnahme lohnt. Wir sind Ihr Team im Schadenfall. Streit vermeiden, wo möglich – aber wenn nötig mit Fairness und der notwendigen Härte.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.
Weiter: Prüfberichte und Kürzungsberichte → · Unfallschaden-Ratgeber →
Ihre Position ist stark
Ihre Rechte, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt
Grundlage ist § 249 BGB: Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Die gegnerische Versicherung ist im Rahmen der gesetzlichen Haftung zur Regulierung verpflichtet. Kürzen darf sie nur, wo das Gesetz oder die Rechtsprechung ihr das erlaubt – etwa über die Schadenminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB). Und diese Grenzen sind eng.
Verweis auf eine günstigere Werkstatt – nur unter engen Voraussetzungen
Will die Versicherung Sie bei der fiktiven Abrechnung auf eine günstigere Referenzwerkstatt verweisen, muss sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Reparatur dort technisch gleichwertig ist und die Werkstatt für Sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist (BGH, Urt. v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09). Bei Fahrzeugen, die jünger als drei Jahre sind, und bei älteren Fahrzeugen, die durchgehend in der Markenwerkstatt gewartet wurden, kann der Verweis für Sie unzumutbar sein. Eine pauschale Kürzung per Textbaustein erfüllt diese Anforderungen regelmäßig nicht.
Nach der Reparatur: das Werkstattrisiko trägt der Schädiger
Wurde das Fahrzeug tatsächlich repariert und liegt eine Rechnung vor, gilt: Das sogenannte Werkstattrisiko trägt im Haftpflichtschaden grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung (BGH, Urt. v. 16.01.2024 – VI ZR 38/22 u. a.). Kürzt die Versicherung einzelne Rechnungspositionen als „überhöht“, geht das in der Regel nicht zu Ihren Lasten – sofern Sie bei Auswahl und Überwachung der Werkstatt kein Verschulden trifft. Wie Gutachten und Reparaturrechnung zusammenspielen, zeigen wir hier: Gutachten & Reparaturrechnung →
In vier Schritten richtig reagieren
So gehen Sie vor, wenn das Kürzungsschreiben im Briefkasten liegt:
01
Unterlagen sichern
Bewahren Sie das Kürzungsschreiben und den Prüfbericht vollständig auf. Fordern Sie den Prüfbericht an, falls die Versicherung nur das Ergebnis mitgeteilt hat – Sie haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, was genau gekürzt wurde.
02
Nichts vorschnell akzeptieren
Unterschreiben Sie keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung, ohne sie prüfen zu lassen. Die Annahme einer Teilzahlung ist unschädlich – der Restanspruch bleibt bestehen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
03
Ihren Kfz-Gutachter informieren
Senden Sie uns Kürzungsschreiben und Prüfbericht zu. Wir prüfen jede gekürzte Position und erstellen eine fachlich fundierte Stellungnahme, die die Kürzungen Punkt für Punkt entkräftet – nachvollziehbar dokumentiert mit SilverDAT 3.
04
Bei Bedarf: Fachanwalt einschalten
Bleibt die Versicherung hart, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Anwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden. Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit unseren Anwaltspartnern → zusammen.
Team Bastian = Team Kunde
So unterstützen wir Sie bei Kürzungen
Streit vermeiden, wo möglich – aber wenn nötig: Fairness und notwendige Härte. Als unabhängiges Sachverständigenbüro stehen wir auf Ihrer Seite, nicht auf der Seite der Versicherung.
- Stellungnahme Punkt für Punkt: Wir prüfen jede gekürzte Position fachlich und begründen nachvollziehbar, warum sie in das Gutachten gehört – mit Reparaturweg, regionalen Marktdaten und Herstellervorgaben.
- Belastbare Basis statt Ferndiagnose: Unsere Gutachten entstehen nach persönlicher Besichtigung – kein 5-Minuten-Gutachten. Genau diese Substanz macht es der Versicherung schwer, pauschal zu kürzen.
- Dokumentation mit SilverDAT 3: Als DAT-Partner seit 2009 – Expert Partner mit SilverDAT 3 seit 2025 – kalkulieren wir auf derselben Datenbasis, mit der auch Versicherungen arbeiten. Das macht unsere Zahlen prüffest.
- Hand in Hand mit Werkstatt und Anwalt: Auf Wunsch leiten wir die Stellungnahme direkt an Ihre Werkstatt, Ihren Anwalt oder die Versicherung weiter. Sie haben einen Ansprechpartner – wir kümmern uns um den Schriftverkehr.

Häufige Fragen zur Kürzung durch die Versicherung
Muss ich die Kürzung der Versicherung akzeptieren?
Nein. Die Kürzung ist die einseitige Position der Versicherung. Ob sie berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab – viele Kürzungen halten einer fachlichen Prüfung nicht stand. Lassen Sie die gekürzten Positionen von Ihrem Kfz-Gutachter prüfen, bevor Sie etwas akzeptieren.
Ist der Prüfbericht der Versicherung bindend?
Nein. Ein Prüfbericht ist kein neutrales Gutachten, sondern eine interne Bewertung im Auftrag der Versicherung. Er bindet Sie als Geschädigten nicht. Alles Wichtige dazu auf unserer Seite Prüfberichte und Kürzungsberichte →
Wer zahlt die Stellungnahme des Gutachters zur Kürzung?
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Kosten einer erforderlichen Stellungnahme regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB – wie das Gutachten selbst. Bei voller Regulierung entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich die Stellungnahme in Ihrem Fall lohnt.
Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Nur unter engen Voraussetzungen: Die Reparatur dort muss technisch gleichwertig und die Werkstatt für Sie mühelos zugänglich sein – die Versicherung trägt dafür die Darlegungslast (BGH, Urt. v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09). Bei jungen oder durchgehend scheckheftgepflegten Fahrzeugen kann der Verweis unzumutbar sein.
Die Reparatur ist schon bezahlt – jetzt kürzt die Versicherung die Rechnung. Was gilt?
Bei konkreter Abrechnung mit Reparaturrechnung trägt grundsätzlich der Schädiger das Werkstattrisiko (BGH, Urt. v. 16.01.2024 – VI ZR 38/22 u. a.). Kürzungen einzelner Rechnungspositionen gehen dann in der Regel nicht zu Ihren Lasten, sofern Sie die Werkstatt sorgfältig ausgewählt haben.
Wie lange kann ich mich gegen eine Kürzung wehren?
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Warten Sie trotzdem nicht zu lange: Je früher die Stellungnahme erfolgt, desto reibungsloser läuft die Nachregulierung. Den genauen Fristlauf im Einzelfall klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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Unverschuldeter Unfall? So läuft das Unfallgutachten von der Besichtigung bis zur Regulierung.
Lassen Sie die Kürzung prüfen – bevor Sie verzichten
Wir sind Ihr Team im Schadenfall – persönlich, unabhängig, fachlich präzise. Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Inhaber Gunther Bastian
Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
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