Kürzung beim Kfz-Gutachten · Bastian Kfz-Gutachter

Ein Prüfbericht ist kein Gutachten – Sie müssen ihn nicht einfach hinnehmen.

Prüfbericht der Versicherung: Kürzung beim Kfz-Gutachten?

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Ein Prüfbericht (oft auch Kürzungsbericht genannt) ist eine Stellungnahme im Auftrag der gegnerischen Versicherung – meist erstellt von einem Prüfdienstleister, ohne Besichtigung Ihres Fahrzeugs. Als unabhängiger Kfz-Gutachter in Rheinland-Pfalz und im Saarland prüfen wir solche Kürzungen fachlich nach und verteidigen Ihr Kfz-Gutachten mit einer nachvollziehbaren Stellungnahme.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Gutachterkosten nach § 249 BGB regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Verständlich erklärt

Was ist ein Prüfbericht der Versicherung?

Ein Prüfbericht ist eine Überprüfung Ihres Schadengutachtens oder Ihrer Reparaturrechnung – beauftragt und bezahlt von der gegnerischen Versicherung. Erstellt wird er in der Regel von externen Prüfdienstleistern – häufig automatisiert, bei großen Prüforganisationen nach deren eigenen Angaben teils vollständig KI-gesteuert, auf Basis von Fotos und Datensätzen. Ohne Besichtigung Ihres Fahrzeugs. Das Ziel: einzelne Positionen aus dem Kfz-Gutachten streichen oder kürzen und so die Regulierungssumme senken.

Wichtig ist die Einordnung: Der Prüfbericht ist rechtlich gesehen Parteivortrag der Gegenseite – keine neutrale Begutachtung. Er hat nach der Rechtsprechung keine höhere Richtigkeitsvermutung als das Gutachten, das Sie als Geschädigter selbst eingeholt haben. Der Begriff Kürzungsbericht meint dasselbe Dokument – aus Sicht des Geschädigten oft die treffendere Bezeichnung.

KI statt Sachverständiger – und wem die Prüfdienstleister gehören

Das ist nachlesbar: Große Sachverständigenorganisationen beschreiben auf ihren Unternehmenswebsites, dass eingehende Belege automatisch ausgelesen und mithilfe Künstlicher Intelligenz auf „Korrekturpotenzial“ geprüft werden – Standardfälle laufen teils in vollständiger Dunkelverarbeitung durch, ganz ohne menschliches Zutun. Eine Software, die Ihr Fahrzeug nie gesehen hat, „korrigiert“ so das Gutachten eines Sachverständigen, der persönlich davorstand.

Gerichte haben das bereits beanstandet: Maschinell unter Einsatz Künstlicher Intelligenz erstellte Prüfberichte ohne vorherige Inaugenscheinnahme genügen der Darlegungslast des Versicherers nicht (LG Meiningen, Urt. v. 29.12.2021 – 2 O 302/21; AG Heilbronn, Urt. v. 08.02.2021 – 3 C 1754/20). Hinzu kommt die wirtschaftliche Nähe: Viele Prüforganisationen wurden von Versicherern gegründet oder gehören ihnen – der Prüfende hängt damit von genau der Seite ab, deren Zahlung er prüft. Schon für gerichtlich bestellte Sachverständige gilt: Wer wirtschaftlich von einer Partei abhängig ist, kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (BGH, Beschl. v. 23.10.2012 – X ZR 137/09).

Daran erkennen Sie das Muster

Diese Positionen kürzen Prüfberichte am häufigsten

Stundenverrechnungssätze

Niedrigere Sätze einer angeblich günstigeren Werkstatt – oft ohne Beleg, dass diese gleichwertig, frei verfügbar und für Sie zumutbar erreichbar ist.

UPE-Aufschläge & Verbringung

Ersatzteil-Aufschläge und Verbringungskosten pauschal gestrichen – obwohl die regionale Üblichkeit maßgeblich ist (BGH, Urt. v. 25.09.2018, VI ZR 65/18).

Reparaturweg umgeschrieben

Aus „Erneuern“ wird „Instandsetzen“. Dabei legt der unabhängige Kfz-Gutachter den Reparaturweg nach Herstellervorgaben fest – nicht die Versicherung.

Beilackierung gestrichen

Die farbliche Angleichung angrenzender Teile wird als „nicht erforderlich“ abgetan – aus der Ferne, ohne den Lack je gesehen zu haben.

Nebenpositionen pauschal weg

Kleinersatzteile, Reinigung, Entsorgung, Vor- und Nacharbeiten der Lackierung – in der Summe mehrere hundert Euro, gestrichen mit einem Dreizeiler.

Wertminderung & Nutzungsausfall

Die merkantile Wertminderung wird heruntergerechnet, die Ausfalldauer verkürzt – beides Schadenpositionen, die im Haftpflichtschaden Ihnen zustehen.

Mehr zu diesen Positionen: Wertminderung nach Unfall →  ·  Nutzungsausfall & Mietwagen →  ·  Fachwissen: Technik, Recht und Rechtsprechung im Überblick →

Thermografie-Messtechnik am Fahrzeug – Vor- und Altschäden belegen und den Prüfbericht der Versicherung fachlich beantworten
Behauptet der Prüfbericht Vor- oder Altschäden, antworten wir mit Messtechnik statt mit Meinung – hier Thermografie am betroffenen Bauteil.
§ 249 BGB – Ihre Position ist stark

Ihre Rechte gegenüber dem Prüfbericht

Grundlage ist § 249 BGB: Wer unverschuldet geschädigt wurde, ist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Daraus folgen drei Punkte, die jeder Geschädigte kennen sollte: Sie bestimmen den Reparaturweg (die Dispositionsfreiheit liegt beim Geschädigten – ein Prüfbericht kann ihn Ihnen nicht vorschreiben). Sie dürfen auf Ihr Gutachten vertrauen, solange die Gegenseite es nicht detailliert und nachprüfbar widerlegt. Und Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfbericht zu akzeptieren oder an Ihre Werkstatt weiterzuleiten.

Höchstrichterlich: das Werkstattrisiko

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16.01.2024 (u. a. Az. VI ZR 38/22) klargestellt: Wer sein Fahrzeug nach einem Haftpflichtschaden tatsächlich reparieren lässt, trägt grundsätzlich nicht das Risiko überhöhter oder im Einzelfall nicht erforderlicher Rechnungspositionen – dieses Werkstattrisiko liegt beim Schädiger bzw. dessen Versicherer, sofern den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft. Viele Kürzungen aus Prüfberichten laufen damit bei durchgeführter Reparatur ins Leere.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der Unterschied zwischen Akte und Fahrzeug

Was der Prüfbericht nicht messen konnte – weil er nie am Fahrzeug war

Ein Prüfbericht entsteht am Bildschirm. Der Prüfer hat Ihr Fahrzeug nie gesehen, nie angefasst, nie aufgebockt. Er hat unsere Fotos und unsere Kalkulation – und daraus formt er eine Gegenmeinung. Das ist zulässig. Aber es hat eine Grenze: Wer nicht misst, kann nichts widerlegen.

Genau hier setzen wir an. Kommt ein Prüfbericht, gehen wir zurück ans Fahrzeug – zur Nachbesichtigung. Nicht, um lauter zu argumentieren, sondern um die strittigen Punkte zu messen. Vier Positionen sind es fast immer:

„Instandsetzen statt erneuern“ – die Nachbesichtigung in der eigenen Prüfhalle

Der häufigste Eingriff des Prüfberichts: Er schreibt den Reparaturweg um. Aus „Bauteil erneuern“ wird „Bauteil richten“. Ob das geht, entscheidet nicht die Software, sondern der Zustand des Bauteils. Wir bocken das Fahrzeug in unserer eigenen Prüfhalle auf – einer ehemaligen kompletten Kfz-Werkstatt mit drei Hebebühnen –, bauen das strittige Teil bei Bedarf aus und sehen uns Stauchungen, Risse und Dehnungen an. Dazu die Geometrie- und Achsvermessung, wenn der Prüfbericht einen Rahmen- oder Achsschaden anzweifelt. Ein Prüfer, der nur die Akte hat, kann das schlicht nicht.

„Kalibrierung nicht erforderlich“ – Diagnosetester und Oszilloskop

Eine Position, die immer häufiger gestrichen wird: die Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme nach einer Reparatur. Radar hinter dem Stoßfänger, Kamera an der Frontscheibe, Sensorik im Kotflügel – wird dort gearbeitet, ist die Kalibrierung Teil einer fachgerechten Instandsetzung, keine Zugabe. Wir belegen das am Fahrzeug: mit dem Launch- und dem Hella-Gutmann-Diagnosetester lesen wir die verbauten Systeme und ihre Zustände aus; sporadischen Fehlern gehen wir mit dem Oszilloskop nach. Damit wird aus „nicht erforderlich“ eine überprüfbare Feststellung – oder eben ein Irrtum des Prüfberichts.

„Beilackierung streichen“ – Einlackierungs-Messstreifen und Lackschichtmessung

Der Prüfbericht kürzt die Beilackierung des Nachbarteils, weil sie angeblich nicht nötig sei. Ob ein Farbton ohne Angleichung sichtbar abweicht, ist keine Geschmacksfrage. Wir arbeiten mit Einlackierungs-Messstreifen und der Lackschichtmessung: Der Schichtaufbau zeigt, ob eine Fläche bereits lackiert wurde, der Messstreifen zeigt, ob der Ton im angrenzenden Bauteil trägt. Das ist dokumentierbar – und damit nachprüfbar für jeden, der es später lesen muss.

„Das war schon vorher kaputt“ – Thermografie, Endoskopie, Laboranalyse

Behauptet der Prüfbericht Vor- oder Altschäden, antworten wir mit Messtechnik: Thermografie macht Wärmeunterschiede an Füge- und Reparaturstellen sichtbar. Geht es um Motor oder Getriebe, folgen Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung und – wenn es hart auf hart kommt – die Öl- und Materialanalyse über ein Institut für Laboranalyse. Eine Bruchfläche verrät, ob ein Bauteil durch Gewalt oder durch Ermüdung versagt hat. Das ist die Grenze, an der eine Behauptung entweder standhält oder fällt.

Wir begutachten. Wir reparieren nicht.

Unsere Prüfhalle ist keine Werkstatt mehr – sie dient ausschließlich der Begutachtung. Wir haben nichts davon, wenn eine Position im Gutachten steht, die nicht hineingehört; und nichts davon, wenn eine fehlt. Genau das ist der Unterschied zu einem Prüfbericht, der im Auftrag der zahlenden Seite entsteht. Welche Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert, entscheiden allein Sie – § 249 BGB gibt Ihnen die freie Wahl bei der Werkstatt und beim Sachverständigen. Wir arbeiten mit Kfz-Werkstätten und Fachbetrieben in der ganzen Region zusammen, wenn Sie einen Vorschlag brauchen.

Mehr dazu: unsere technische Ausstattung im Detail →  ·  technische Überprüfung bei Motor- und Getriebeschaden →  ·  E-Fahrzeuge, Hochvolt und Batteriezustand →

Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe rund um den Prüfbericht

Wenn die Versicherung Ihr Gutachten kürzt, tauchen immer wieder dieselben Begriffe auf. Hier die wichtigsten – in einfachen Worten, damit Sie auf Augenhöhe reagieren können.

Prüfbericht / Kürzungsbericht

Von der gegnerischen Versicherung beauftragte Überprüfung Ihres Gutachtens oder Ihrer Rechnung – oft ohne Besichtigung, teils KI-gestützt. Ziel ist meist, die Regulierungssumme zu senken.

Parteivortrag

Rechtliche Einordnung des Prüfberichts: Er ist die Sicht einer Partei – der Versicherung –, keine neutrale Begutachtung. Er hat keine höhere Richtigkeitsvermutung als Ihr eigenes Gutachten.

Werkstattrisiko

Bei tatsächlich durchgeführter Reparatur trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherer das Risiko überhöhter Rechnungspositionen – nicht Sie (BGH, 16.01.2024). Viele Kürzungen laufen damit ins Leere.

UPE-Aufschlag

Ortsüblicher Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) für Ersatzteile, wie ihn Fachwerkstätten berechnen. Maßgeblich ist die regionale Üblichkeit – pauschales Streichen ist angreifbar.

Verbringungskosten

Kosten dafür, das Fahrzeug zur Lackiererei und zurück zu bringen, wenn die Werkstatt keine eigene Lackierabteilung hat. Real anfallende Kosten sind ersatzfähig, nicht pauschal streichbar.

Merkantile Wertminderung

Der Minderwert, der einem reparierten Unfallfahrzeug am Markt anhaftet – auch bei fachgerechter Reparatur. Sie steht Ihnen im Haftpflichtschaden zu und wird in Prüfberichten oft heruntergerechnet.

Weiter im Thema: Versicherung kürzt – was tun? →  ·  Pflichten eines Kfz-Gutachters →

So urteilen die Gerichte

Prüfberichte vor Gericht: Rechtsprechung im Überblick

Zahlreiche Amts- und Landgerichte haben Prüfberichten die Eignung abgesprochen, ein ordentliches Schadengutachten zu erschüttern – gerade wenn sie automatisiert und ohne Besichtigung entstanden sind. Eine Auswahl mit Aktenzeichen:

AG Suhl, 26.10.2022 – 1 C 125/22: Weder Geschädigter noch Werkstatt mussten den Prüfbericht überhaupt zur Kenntnis nehmen. Aus dem Bericht ging nicht einmal hervor, wer ihn mit welcher Qualifikation verfasst hat. Den Reparaturweg gibt der Geschädigte vor.

LG Meiningen, 29.12.2021 – 2 O 302/21: Vom Versicherer veranlasste, maschinell unter Einsatz Künstlicher Intelligenz erstellte Prüfberichte ohne vorherige Inaugenscheinnahme genügen der Darlegungslast nicht. Ebenso AG Heilbronn, 08.02.2021 – 3 C 1754/20.

AG Bremen, 28.06.2022 – 6 C 102/20: Ein Prüfbericht ohne jede Besichtigung des Fahrzeugs ist nicht geeignet, die im Gutachten festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen (unter Verweis auf AG Jever, 26.03.2021 – 5 C 186/20).

AG Münster, 11.09.2020 – 28 C 1823/20: Ein Prüfbericht ist die abweichende Einschätzung des Unfallgegners – ihm kommt gegenüber dem vom Geschädigten eingeholten Schadengutachten keine größere Vermutung der Richtigkeit zu.

BGH, 25.09.2018 – VI ZR 65/18: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind ersatzfähig, wenn sie regional üblich sind. Pauschale Streichungen im Prüfbericht halten dieser höchstrichterlichen Linie regelmäßig nicht stand.

So gehen Sie vor

Kürzung erhalten? Drei Schritte genügen

01

Kürzung nicht hinnehmen

Bewahren Sie Kürzungsschreiben und Prüfbericht auf. Unterschreiben Sie nichts, akzeptieren Sie keine „Abfindungserklärung“ – und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

02

Gutachter einschalten

Geben Sie den Prüfbericht an den Sachverständigen, der Ihr Gutachten erstellt hat. Er prüft die Einwände Position für Position und verfasst eine fachliche Stellungnahme.

03

Bei Bedarf: Fachanwalt

Bleibt die Versicherung bei der Kürzung, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Haftpflichtschaden gehören auch die Anwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden.

Auf Wunsch nennen wir Ihnen Anwaltspartner aus unserem Netzwerk →

Team Bastian = Team Kunde

So verteidigen wir Ihr Kfz-Gutachten

Jedes unserer Gutachten entsteht nach persönlicher Besichtigung – kein 5-Minuten-Gutachten, keine Fotoschätzung. Genau das macht es belastbar, wenn die Gegenseite kürzt. Kommt ein Prüfbericht, leisten wir Folgendes:

Fachliche Stellungnahme zur Kürzungsabwehr: Wir nehmen jede gekürzte Position auseinander – mit Herstellervorgaben, Kalkulationsdaten aus SilverDAT 3 und den Befunden der Besichtigung.
Nachbesichtigung, wenn nötig: Behauptet der Prüfbericht etwas, das nur am Fahrzeug zu klären ist, schauen wir erneut hin – in vielen Fällen noch am selben Tag.
Saubere Dokumentation von Anfang an: Restwertermittlung lokal und über die Restwertbörse, Fotodokumentation, nachvollziehbarer Reparaturweg.
Begleitung bis zum Schluss: Wir lassen Sie mit der Versicherung nicht allein – von der ersten Besichtigung bis zum Abschluss der Abwicklung.

Übrigens: Auch bei fiktiver Abrechnung → und bei Fragen rund um Gutachten und Reparaturrechnung → sind Prüfberichte das häufigste Kürzungsinstrument – die Gegenwehr funktioniert dort genauso.

Restzweifel?

Häufige Fragen zum Prüfbericht

Muss ich den Prüfbericht der Versicherung akzeptieren?+
Nein. Der Prüfbericht ist eine Parteimeinung der Gegenseite und rechtlich nicht bindend. Sie dürfen auf das Gutachten Ihres unabhängigen Kfz-Gutachters vertrauen, solange die Versicherung dessen Feststellungen nicht konkret und nachprüfbar widerlegt – pauschale Behauptungen genügen dafür nach der Rechtsprechung nicht.
Darf die Versicherung mir den Reparaturweg vorschreiben?+
Nein. Die Dispositionsfreiheit liegt beim Geschädigten: Sie entscheiden, ob, wie und wo repariert wird. Das hat z. B. das AG Suhl (Urt. v. 26.10.2022, 1 C 125/22) deutlich bestätigt – dem Prüfbericht sprach es jede Relevanz für den Reparaturprozess ab.
Wer zahlt die Stellungnahme meines Gutachters zum Prüfbericht?+
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung nach § 249 BGB regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden. Gerichte haben die Kosten einer sachverständigen Stellungnahme zur Kürzungsabwehr wiederholt dem Schädiger bzw. dessen Versicherer auferlegt. Eine Garantie für den Einzelfall gibt es nicht – wir besprechen das vorab offen mit Ihnen.
Gilt das auch bei fiktiver Abrechnung?+
Ja – gerade dort wird viel gekürzt. Bei der fiktiven Abrechnung darf die Versicherung unter engen Voraussetzungen auf eine günstigere, gleichwertige und zumutbar erreichbare Referenzwerkstatt verweisen; die Darlegungslast dafür liegt bei ihr. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind ersatzfähig, wenn sie regional üblich sind (BGH, Urt. v. 25.09.2018, VI ZR 65/18).
Was unterscheidet den Prüfbericht vom Ferngutachten?+
Das Ferngutachten ersetzt das Erstgutachten durch eine Fotoschätzung; der Prüfbericht greift ein bestehendes Gutachten nachträglich an. Gemeinsam ist beiden: Es fehlt die persönliche Besichtigung – und damit die fachliche Grundlage. Mehr dazu auf unserer Seite Ferngutachten →
Welche Positionen kürzt ein Prüfbericht typischerweise?+
Immer wieder dieselben Posten: der Stundenverrechnungssatz wird auf eine günstigere Referenzwerkstatt gedrückt, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden gestrichen, die merkantile Wertminderung kleingerechnet und der Restwert über ein überregionales Online-Restwertbörsen-Angebot nach oben gesetzt – was Ihre Auszahlung senkt. Jede dieser Kürzungen muss die Versicherung konkret und nachprüfbar begründen; für den Restwert zählt der Ihnen zugängliche regionale Markt (BGH VI ZR 318/08), nicht ein überregionales Höchstgebot. Wir prüfen jede Position einzeln – mehr dazu auf unserer Seite Restwert und Fahrzeug verkaufen →
Wie schnell muss ich auf einen Prüfbericht reagieren?+
Sie müssen nicht überstürzt handeln, sollten aber auch nicht liegen lassen: Ein Kürzungsschreiben ist kein Bescheid mit gesetzlicher Frist, doch je länger eine unbegründete Kürzung unwidersprochen bleibt, desto schwerer wird die Nachverhandlung. Sinnvoll ist es, den Prüfbericht zeitnah fachlich einordnen zu lassen und die eigene Position schriftlich festzuhalten. Wir sichten den Bericht in der Regel innerhalb weniger Werktage und sagen Ihnen klar, welche Kürzung sachlich haltbar ist und welche nicht.
Was passiert bei einer Nachbesichtigung – und ist sie nötig?+
Nicht immer, aber oft ist sie der schnellste Weg zum Ende der Diskussion. Wenn der Prüfbericht den Reparaturweg umschreibt oder einen Vorschaden behauptet, gehen wir zurück ans Fahrzeug. In unserer eigenen Prüfhalle – einer ehemaligen kompletten Kfz-Werkstatt mit drei Hebebühnen – wird das Fahrzeug aufgebockt, das strittige Bauteil bei Bedarf ausgebaut und gemessen: Lackschichtmessung, Thermografie, Geometrie- und Achsvermessung, bei Motor- und Getriebefragen Endoskopie sowie Kompressions- und Druckverlustprüfung. Der Prüfer der Gegenseite hatte diese Möglichkeit nie – er hatte nur unsere Fotos.
Die Versicherung streicht die Kalibrierung der Assistenzsysteme. Zu Recht?+
In aller Regel nicht. Wird an Bereichen gearbeitet, in denen Radar, Kamera oder Sensorik sitzen – Stoßfänger, Frontscheibe, Kotflügel, Außenspiegel –, gehört die Kalibrierung zur fachgerechten Instandsetzung. Ein Assistenzsystem, das nach der Reparatur falsch ausgerichtet ist, ist kein kosmetisches Problem. Wir belegen die verbauten Systeme und ihren Zustand mit dem Launch- und dem Hella-Gutmann-Diagnosetester und gehen sporadischen Fehlern mit dem Oszilloskop nach. Damit steht der Position eine Messung gegenüber, keine Meinung.
Darf ein Prüfbericht ohne Besichtigung überhaupt so viel Gewicht haben?+
Er ist und bleibt der Vortrag einer Partei. Ein Hinweis aus der jüngeren Rechtsprechung: Das LG Bremen hat am 16.01.2026 (Az. 9 O 1720/24, ausdrücklich nicht rechtskräftig) formuliert: „Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig und begründet keinen Automatismus – aber es beschreibt genau den Punkt, um den es hier geht: Wer das Fahrzeug nie gesehen hat, kann Feststellungen am Fahrzeug schwer widerlegen. Unser Gutachten ist deshalb so aufgebaut, dass jede Position belegt ist: prüffähig und vollständig dokumentiert.

Kürzungsschreiben erhalten? Wir prüfen zurück.

Schicken Sie uns den Prüfbericht oder das Kürzungsschreiben – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen, nicht mit einer Hotline. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Gegenwehr lohnt.

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice. Wir sind Ihr Team im Schadenfall.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.

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