Bastian Kfz-Gutachter

Technische Stellungnahme & Beratung

Eine neutrale Zweitmeinung, wenn Sie an einem Gutachten zweifeln.

Sie haben ein Gutachten in der Hand, das Ihnen nicht schlüssig vorkommt? Eine technische Stellungnahme Ihres unabhängigen Kfz-Sachverständigen ordnet ein, ob die Bewertung nachvollziehbar ist – bei Kürzungen, Streitfällen, Prüfberichten oder als Zweitmeinung. Persönlich, fachlich fundiert und für Sie verständlich erklärt.

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – keine Hotline, kein Callcenter.

Kfz-Meister · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen

Wir sind für Sie da

Schnell zur fachlichen Einschätzung

Sie sind unsicher, ob ein Gutachten vollständig oder eine Kürzung berechtigt ist? Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine technische Stellungnahme weiterhilft.

Mo–Sa von 8 bis 20 Uhr direkt erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Anfrage über ein Notfall-Callcenter auf.

Klar erklärt

Was ist eine technische Stellungnahme?

Nicht jedes Gutachten ist vollständig, und nicht jede Kürzung einer Versicherung ist berechtigt. Eine technische Stellungnahme ist die schriftliche, fachliche Einordnung eines vorliegenden Sachverhalts durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen. Wir prüfen die Unterlagen, das Schadensbild und die Bewertung – und halten nachvollziehbar fest, was fachlich schlüssig ist und was nicht.

Anders als ein vollständiges Schadengutachten beantwortet eine Stellungnahme eine konkrete Frage: Ist der angesetzte Reparaturweg plausibel? Wurde die Wertminderung sauber ermittelt? Hält die Kürzung der Versicherung einer fachlichen Prüfung stand? So bekommen Sie eine belastbare Grundlage für Ihre nächste Entscheidung – ohne gleich ein komplettes neues Gutachten beauftragen zu müssen.

Wir formulieren laienverständlich, aber fachlich präzise. Sie verstehen, worum es geht – und Ihr Anwalt oder die Versicherung erhält eine sauber begründete, nachvollziehbare Einschätzung. Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

Mehr Infos: so funktioniert das Gutachtenwesen · Prüfberichte und Kürzungsberichte · alle unsere Gutachten-Leistungen →

Ihre Rechte als Geschädigter

Sie dürfen eine zweite Meinung einholen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen die Einschätzung der gegnerischen Versicherung nicht ungeprüft hinnehmen. Wenn ein Gutachten oder eine Kürzung Zweifel weckt, ist eine unabhängige Stellungnahme ein sinnvoller nächster Schritt.

Wobei eine Stellungnahme hilft

  • Die Versicherung hat Ihre Reparaturkosten gekürzt – und Sie wollen wissen, ob das fachlich haltbar ist.
  • Ein vorliegendes Gutachten kommt Ihnen unvollständig oder zu knapp vor.
  • Sie brauchen eine Zweitmeinung, bevor Sie eine Regulierung akzeptieren.
  • Ihr Anwalt benötigt eine fachlich begründete Einschätzung als Grundlage für das weitere Vorgehen.

Wichtig zu wissen: Sie haben das Recht auf eine eigene Einschätzung – eine Pflicht ist es nicht. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich eine Stellungnahme in Ihrem Fall lohnt, und sagen es Ihnen auch, wenn die vorliegende Bewertung in Ordnung ist.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unsicher, ob sich eine Stellungnahme lohnt?

Wir klären das in wenigen Minuten am Telefon – ehrlich und unverbindlich.

In drei Schritten

So läuft Ihre Stellungnahme ab

Kein 5-Minuten-Gutachten – aber auch kein bürokratischer Aufwand. Drei klare Schritte, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

01

Unterlagen sichten

Sie schildern Ihren Fall und senden uns die vorhandenen Unterlagen – Gutachten, Kürzungsschreiben, Fotos oder Reparaturrechnung. Wir sagen Ihnen vorab, ob eine Stellungnahme weiterhilft.

02

Fachlich prüfen

Wir prüfen Schadensbild, Reparaturweg und Bewertung – bei Bedarf mit persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs und Kalkulation nach SilverDAT 3.

03

Stellungnahme erhalten

Sie bekommen eine schriftliche, nachvollziehbare Einschätzung – verständlich für Sie und belastbar für Anwalt oder Versicherung.

Unsere Leistungen im Überblick

Was wir für Sie prüfen und einschätzen

Von der Prüfung eines fremden Gutachtens bis zur technischen Beratung rund ums Fahrzeug – als unabhängiger Kfz-Gutachter vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen.

Prüfung & Stellungnahmen

  • Prüfung bereits erstellter Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Fachliche Einschätzung bei Kürzungen der Versicherung
  • Zweitmeinung vor einer Regulierung

Technische Beratung

  • Beratung bei technischen Fragen rund ums Fahrzeug
  • Analyse von Reparaturrechnungen und Werkstattarbeiten
  • Einordnung von Schadensbildern und Reparaturwegen

Beweissicherung

  • Dokumentation und Einschätzung bei Streitfällen
  • Sicherung des Schadensbilds, solange es noch nachvollziehbar ist

Unterstützung im Streitfall

  • Fachliche Zuarbeit bei rechtlichen Auseinandersetzungen – in Abstimmung mit Ihrem Anwalt
  • Nachvollziehbar begründete Stellungnahmen als fachliche Grundlage

„Streit vermeiden, wo möglich – aber wenn nötig: mit Fairness und der notwendigen Härte.“

Mehr Infos: Gutachten zur Reparaturrechnung · Prüfberichte und Kürzungsberichte · Anwalts-Partner werden

Passt das zu Ihrer Situation?

Für wen Stellungnahmen sinnvoll sind

Privatpersonen

Bei Zweifeln an einem Gutachten, einer Kürzung oder einer Reparatur – eine neutrale Einordnung, bevor Sie etwas unterschreiben.

Anwälte

Fachlich fundierte, zitierfähige Einschätzungen als Grundlage in Kfz-rechtlichen Streitfällen – sachlich und nachvollziehbar.

Versicherte

Bei Unklarheiten in der Regulierung – damit Sie wissen, ob die Abrechnung Ihrem tatsächlichen Schaden gerecht wird.

Unternehmen

Zur fachlichen Bewertung von Fuhrpark- und Werkstattleistungen – eine neutrale Instanz zwischen den Beteiligten.

Warum Bastian

5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen

Über alle Standorte hinweg vertrauen uns Kundinnen und Kunden mit der Bestnote. Eine Stellungnahme ist nur so gut wie die Erfahrung dahinter – und alle unsere Sachverständigen sind Kfz-Meister.

Hier erscheinen die echten Google-Bewertungen über das Trustindex-Widget. Shortcode an dieser Stelle einsetzen.

Kfz-Meister

Alle Sachverständigen mit Meisterbrief

DAT Expert Partner

Kalkulation mit SilverDAT 3

DIN EN ISO/IEC 17024

Personenzertifizierte Sachverständige

Unabhängig

Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen

Transparent & fair

Was kostet eine Stellungnahme?

Der Aufwand hängt vom Fall ab – eine kurze Einordnung eines vorliegenden Gutachtens ist etwas anderes als eine umfangreiche Prüfung mit eigener Besichtigung. Deshalb besprechen wir den Rahmen vorab mit Ihnen, bevor wir loslegen. So wissen Sie, woran Sie sind.

Steht die Stellungnahme im Zusammenhang mit einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, gehören die Kosten der Schadenfeststellung nach § 249 BGB grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Im Haftpflichtschaden bei voller Regulierung entstehen Ihnen dann in der Regel keine eigenen Kosten – die gegnerische Versicherung trägt sie. Unsere Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung.

Bei reinen Beratungsleistungen oder bei Stellungnahmen außerhalb eines Haftpflichtschadens vereinbaren wir vorab ein transparentes Honorar. Fragen Sie einfach an – wir klären die Kostenfrage ehrlich und im Voraus.

Mehr Infos: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick → · mehr zum Haftpflichtschaden →

Häufige Fragen

Fragen zur technischen Stellungnahme

Was ist der Unterschied zwischen einer Stellungnahme und einem Gutachten?

Ein Schadengutachten erfasst den gesamten Schaden eines Fahrzeugs. Eine technische Stellungnahme beantwortet dagegen eine konkrete Frage zu einem bereits vorliegenden Sachverhalt – etwa, ob eine Kürzung oder eine Bewertung fachlich haltbar ist.

Lohnt sich eine Zweitmeinung überhaupt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Stellungnahme weiterhilft – und auch dann, wenn die vorliegende Bewertung in Ordnung ist.

Muss mein Fahrzeug dafür besichtigt werden?

Oft reicht die Prüfung der Unterlagen. Wenn der Fall es erfordert, besichtigen wir das Fahrzeug persönlich vor Ort – eine Einschätzung allein nach Aktenlage hat ihre Grenzen, die wir Ihnen offen benennen.

Wie schnell erhalte ich die Stellungnahme?

In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Vorliegen der Unterlagen. Bei umfangreicheren Prüfungen mit Besichtigung stimmen wir den Zeitrahmen vorab mit Ihnen ab.

Arbeiten Sie mit meinem Anwalt zusammen?

Gern. Wir liefern die fachliche, nachvollziehbare Grundlage – Ihr Anwalt übernimmt die rechtliche Bewertung. Sie möchten einen Anwalt aus unserem Netzwerk? Anwalts-Partner werden zeigt, wie die Zusammenarbeit aussieht.

Team Bastian = Team Kunde

Klare Einschätzung – persönlich vom Sachverständigen

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine technische Stellungnahme weiterhilft – und kommen, wenn nötig, persönlich zur Besichtigung.

Hinweis: Bei Nutzung von WhatsApp werden personenbezogene Daten an Meta Platforms Inc. (USA) übertragen. Details in unserer Datenschutzerklärung.

So erreichen Sie uns

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.

Bergstraße 2
66871 Theisbergstegen

Mobil: 0170 5229451
Festnetz anrufen
info@sv-bastian.de

Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um TheisbergstegenRheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Erreichbarkeit

  • Mo–Sa 08–20 Uhr: direkt erreichbar
  • Außerhalb der Bürozeiten: Notfall-Callcenter

direkt Kontakt aufnehmen → · lernen Sie unser Team kennen →