Eine neutrale Zweitmeinung, wenn Sie an einem Gutachten zweifeln.
Technische Stellungnahme & Beratung
Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.
Sie haben ein Gutachten in der Hand, das Ihnen nicht schlüssig vorkommt? Eine technische Stellungnahme Ihres unabhängigen Kfz-Sachverständigen ordnet ein, ob die Bewertung nachvollziehbar ist – bei Kürzungen, Streitfällen, Prüfberichten oder als Zweitmeinung. Persönlich, fachlich fundiert und für Sie verständlich erklärt.
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – keine Hotline, kein Callcenter-Skript.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was ist eine technische Stellungnahme?
Nicht jedes Gutachten ist vollständig, und nicht jede Kürzung einer Versicherung ist berechtigt. Eine technische Stellungnahme ist die schriftliche, fachliche Einordnung eines vorliegenden Sachverhalts durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen. Wir prüfen die Unterlagen, das Schadensbild und die Bewertung – und halten nachvollziehbar fest, was fachlich schlüssig ist und was nicht.
Anders als ein vollständiges Schadengutachten beantwortet eine Stellungnahme eine konkrete Frage: Ist der angesetzte Reparaturweg plausibel? Wurde die Wertminderung sauber ermittelt? Hält die Kürzung der Versicherung einer fachlichen Prüfung stand? So bekommen Sie eine belastbare Grundlage für Ihre nächste Entscheidung – ohne gleich ein komplettes neues Gutachten beauftragen zu müssen.
Wir formulieren laienverständlich, aber fachlich präzise. Sie verstehen, worum es geht – und Ihr Anwalt oder die Versicherung erhält eine sauber begründete, nachvollziehbare Einschätzung. Mehr Infos: so funktioniert das Gutachterwesen → · Prüfberichte und Kürzungsberichte → · Fachwissen: Technik, Recht und Rechtsprechung im Überblick →
Sie dürfen eine zweite Meinung einholen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen die Einschätzung der gegnerischen Versicherung nicht ungeprüft hinnehmen. Wenn ein Gutachten oder eine Kürzung Zweifel weckt, ist eine unabhängige Stellungnahme ein sinnvoller nächster Schritt.
Wobei eine Stellungnahme hilft
✓ Die Versicherung hat Ihre Reparaturkosten gekürzt – und Sie wollen wissen, ob das fachlich haltbar ist.
✓ Ein vorliegendes Gutachten kommt Ihnen unvollständig oder zu knapp vor.
✓ Sie brauchen eine Zweitmeinung, bevor Sie eine Regulierung akzeptieren.
✓ Ihr Anwalt benötigt eine fachlich begründete Einschätzung als Grundlage für das weitere Vorgehen.
Wichtig zu wissen: Sie haben das Recht auf eine eigene Einschätzung – eine Pflicht ist es nicht. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich eine Stellungnahme in Ihrem Fall lohnt, und sagen es Ihnen auch, wenn die vorliegende Bewertung in Ordnung ist.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
So läuft Ihre Stellungnahme ab
Unterlagen sichten
Sie schildern Ihren Fall und senden uns die vorhandenen Unterlagen – Gutachten, Kürzungsschreiben, Fotos oder Reparaturrechnung. Wir sagen Ihnen vorab, ob eine Stellungnahme weiterhilft.
Fachlich prüfen
Wir prüfen Schadensbild, Reparaturweg und Bewertung – bei Bedarf mit persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs und Kalkulation nach SilverDAT 3.
Stellungnahme erhalten
Sie bekommen eine schriftliche, nachvollziehbare Einschätzung – verständlich für Sie und belastbar für Anwalt oder Versicherung. In der Regel in 1–2 Werktagen.
Was wir für Sie prüfen und einschätzen

Prüfung & Stellungnahmen
✓ Prüfung bereits erstellter Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität
✓ Fachliche Einschätzung bei Kürzungen der Versicherung
✓ Zweitmeinung vor einer Regulierung
Technische Beratung
✓ Beratung bei technischen Fragen rund ums Fahrzeug
✓ Analyse von Reparaturrechnungen und Werkstattarbeiten
✓ Einordnung von Schadensbildern und Reparaturwegen
Beweissicherung
✓ Dokumentation und Einschätzung bei Streitfällen
✓ Sicherung des Schadensbilds, solange es noch nachvollziehbar ist
Unterstützung im Streitfall
✓ Fachliche Zuarbeit bei rechtlichen Auseinandersetzungen – in Abstimmung mit Ihrem Anwalt
✓ Nachvollziehbar begründete Stellungnahmen als fachliche Grundlage
„Streit vermeiden, wo möglich – aber wenn nötig: mit Fairness und der notwendigen Härte.“ Mehr Infos: Gutachten zur Reparaturrechnung → · Anwaltspartner kennenlernen →
Für wen Stellungnahmen sinnvoll sind
Privatpersonen
Bei Zweifeln an einem Gutachten, einer Kürzung oder einer Reparatur – eine neutrale Einordnung, bevor Sie etwas unterschreiben.
Anwälte
Fachlich fundierte, zitierfähige Einschätzungen als Grundlage in Kfz-rechtlichen Streitfällen – sachlich und nachvollziehbar.
Versicherte
Bei Unklarheiten in der Regulierung – damit Sie wissen, ob die Abrechnung Ihrem tatsächlichen Schaden gerecht wird.
Unternehmen
Zur fachlichen Bewertung von Fuhrpark- und Werkstattleistungen – eine neutrale Instanz zwischen den Beteiligten.
„Das war doch ein Vorschaden“ – der beliebteste Satz der Gegenseite
Es ist die wirksamste Kürzung, die es gibt: Die gegnerische Versicherung behauptet, der Schaden sei ganz oder teilweise älter – und plötzlich müssen Sie beweisen, dass er neu ist. Das ist unangenehm, aber es ist kein Ende. Denn die Behauptung stammt in aller Regel von jemandem, der Ihr Fahrzeug nie gesehen hat. Wir haben es gesehen. Und gemessen.
Die Messreihe trennt Alt von Neu
Mit dem Lackschichtmessgerät nehmen wir eine Messreihe über alle betroffenen und die benachbarten Bauteile auf. Ein Bauteil im Serienbereich – bei den meisten Herstellern zwischen 90 und 140 Mikrometern – war vor diesem Unfall nie lackiert. Damit ist der Vorschaden-Einwand für dieses Teil erledigt, bevor er ausdiskutiert werden muss. Umgekehrt gilt dasselbe: Wo tatsächlich ein Altschaden liegt, schreiben wir das hin. Ein Sachverständiger, der nur in eine Richtung misst, ist keiner.
Passt der Schaden zum Unfallhergang?
Prüfberichte argumentieren gern mit „fehlender Kompatibilität“: Der Schaden passe nicht zum geschilderten Hergang. Dagegen hilft nur Technik – Anstoßhöhe, Verformungsrichtung, Kraftverlauf, Spurenlage. Mit der Wärmebildkamera lassen sich zudem Bereiche eingrenzen, in denen unter intakter Oberfläche etwas nachgegeben hat. Und wo die Reparatur bereits läuft, kommen wir zur Nachbesichtigung in die Werkstatt: Ein demontiertes Fahrzeug zeigt die Wahrheit über jeden Prüfbericht hinweg.
Was in einer Stellungnahme steht – und was nicht
Eine sachverständige Stellungnahme geht Position für Position durch: Was wurde gekürzt, mit welcher Begründung – und was sagt der technische Befund dazu. Sie ist sachlich, nicht laut. Sie fordert nichts und sie bewertet keine Schuldfrage: Beides wäre Rechtsberatung und gehört Ihrem Anwalt. Sie begründet, was technisch richtig ist – so, dass ein Sachbearbeiter, ein Anwalt und im Zweifel ein Gericht damit arbeiten können.
Ein Prüfbericht ist kein Gutachten
Das ist der Satz, den viele Geschädigte nicht kennen – und der ihnen am meisten hilft. Der Prüfdienstleister der Gegenseite hat Ihr Fahrzeug nicht besichtigt, nicht gemessen und nicht angefasst. Er hat eine Kalkulation am Bildschirm geprüft. Sein Ergebnis ist eine Meinung der Gegenseite, keine bindende Feststellung. Sie müssen sie nicht hinnehmen, und Sie müssen sie auch nicht allein widerlegen.
Unsere ehrliche Grenze
Wir sind Sachverständige, keine Rechtsanwälte. Wir begründen technisch – wir stellen keine Forderungen, wir mahnen nicht und wir führen keinen Schriftverkehr über Rechtsfragen. Und wir schreiben keine Gefälligkeitsstellungnahme: Wenn eine Kürzung technisch berechtigt ist, sagen wir Ihnen das. Alles andere würde Ihnen vor Gericht schaden – und uns unsere Glaubwürdigkeit kosten.
Mehr dazu: was ein Prüfbericht wirklich ist → · wenn die Versicherung kürzt → · unsere technische Ausstattung → · Anwalt für Verkehrsrecht →
Wenn sich die Zweitmeinung rechnet
Stellen Sie sich vor: Nach einem Auffahrunfall liegt ein Gutachten vor, das die Reparaturkosten sauber erfasst – aber die merkantile Wertminderung gar nicht ausweist. Das ist der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug allein dadurch erleidet, dass es künftig ein Unfallwagen ist. Genau solche Positionen gehen leicht unter, wenn ein Gutachten zu knapp erstellt wurde – und niemand sagt es Ihnen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel
Reparaturkosten laut Erstgutachten: 6.400 € – korrekt erfasst.
Merkantile Wertminderung: im Erstgutachten nicht angesetzt.
Nach unserer technischen Stellungnahme fachlich begründet: + 900 €.
Differenz zu Ihren Gunsten: rund 900 € – die ohne zweite Meinung schlicht liegen geblieben wären.
Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel – jeder Fall ist anders. Der Punkt bleibt: Eine neutrale Zweitmeinung kostet einen Bruchteil dessen, was eine übersehene Schadenposition wert sein kann. Und im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt bei voller Regulierung in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten der Schadenfeststellung. Mehr dazu: merkantile Wertminderung nach Unfall →
Was Sie jetzt tun
Sie halten ein Gutachten oder ein Kürzungsschreiben in der Hand und sind unsicher? Fünf Schritte führen zu einer belastbaren Zweitmeinung – ruhig und geordnet.
Unterschreiben Sie noch nichts und akzeptieren Sie keine Kürzung, solange Zweifel bestehen.
Legen Sie Ihre Unterlagen bereit: Gutachten, Kürzungsschreiben, Fotos, Reparaturrechnung.
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Stellungnahme weiterhilft.
Wir prüfen fachlich – bei Bedarf mit persönlicher Besichtigung vor Ort.
Sie erhalten die schriftliche Stellungnahme – für Sie verständlich, für Anwalt und Versicherung belastbar.
Die wichtigsten Begriffe
Schriftliche, fachliche Einordnung einer konkreten Frage zu einem vorliegenden Sachverhalt – kein vollständiges Schadengutachten.
Das Schreiben, mit dem eine Versicherung Positionen im Gutachten kürzt. Wir prüfen, ob die Kürzung fachlich haltbar ist. Prüfberichte auswerten →
Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug künftig ein Unfallwagen ist. Wertminderung →
Regelmäßige Erhebung üblicher Sachverständigen-Honorare – Orientierung für die Angemessenheit, keine feste Gebührentabelle.
Was kostet eine Stellungnahme?
Der Aufwand hängt vom Fall ab – eine kurze Einordnung eines vorliegenden Gutachtens ist etwas anderes als eine umfangreiche Prüfung mit eigener Besichtigung. Deshalb besprechen wir den Rahmen vorab mit Ihnen, bevor wir loslegen. So wissen Sie, woran Sie sind.
Steht die Stellungnahme im Zusammenhang mit einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, gehören die Kosten der Schadenfeststellung nach § 249 BGB grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Im Haftpflichtschaden bei voller Regulierung entstehen Ihnen dann in der Regel keine eigenen Kosten – die gegnerische Versicherung trägt sie. Unsere Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung.
Bei reinen Beratungsleistungen oder bei Stellungnahmen außerhalb eines Haftpflichtschadens vereinbaren wir vorab ein transparentes Honorar. Fragen Sie einfach an – wir klären die Kostenfrage ehrlich und im Voraus. Mehr Infos: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
Fragen zur technischen Stellungnahme
Was ist der Unterschied zwischen einer Stellungnahme und einem Gutachten?+
Lohnt sich eine Zweitmeinung überhaupt?+
Muss mein Fahrzeug dafür besichtigt werden?+
Wie schnell erhalte ich die Stellungnahme?+
Arbeiten Sie mit meinem Anwalt zusammen?+
Bekomme ich eine Stellungnahme auch bei einem Kaskoschaden?+
Was, wenn die Versicherung meine Kosten trotzdem kürzt?+
Klare Einschätzung – persönlich vom Sachverständigen
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine technische Stellungnahme weiterhilft – und kommen, wenn nötig, persönlich zur Besichtigung. Team Bastian = Team Kunde.
Hinweis: Bei Nutzung von WhatsApp werden personenbezogene Daten an Meta Platforms Inc. (USA) übertragen. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.
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