Klar geregelt. Transparent formuliert. Fair für beide Seiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigenbüro Bastian – von der Beauftragung über Leistungsumfang und Vergütung bis zur Haftung. Der vollständige Text steht auf dieser Seite – alle sechzehn Paragrafen im Wortlaut. Das PDF gibt es zusätzlich zum Speichern und Ausdrucken.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was unsere AGB regeln
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen für beide Seiten Verlässlichkeit: Sie wissen, welche Leistung Sie beauftragen, was sie kostet, wer wofür einsteht – und was mit Ihren Daten und Ihrem Gutachten geschieht. Der vollständige Text steht auf dieser Seite, nicht nur im PDF. Sie müssen nichts herunterladen, um zu wissen, worauf Sie sich einlassen.
Sechzehn Paragrafen, in der Reihenfolge, in der ein Auftrag tatsächlich abläuft: erst die Beauftragung, dann die Leistung, dann Honorar und Zahlung, am Ende Haftung, Nutzung und Schlussbestimmungen.
Kurz vorab, in normalem Deutsch
Wer zahlt das Gutachten?
Vertragspartner sind Sie, nicht die Versicherung (§ 6 Abs. 2). Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden rechnen wir in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – bei voller Regulierung entstehen für Sie dann keine Kosten. Bleibt eine Erstattung ganz oder teilweise aus, bleibt der Honoraranspruch gegen Sie bestehen. Deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten. wer den Gutachter zahlt →
Was kostet es?
Maßgeblich ist die Preis- oder Honorarvereinbarung, die Sie vor Auftragserteilung erhalten (§ 5 Abs. 1) – nicht eine Zahl, die wir erst hinterher nennen. Alle Preise sind Bruttopreise. Preise und Honorare im Überblick → · Honorar transparent berechnen →
Was, wenn Sie es sich anders überlegen?
Sie können den Auftrag jederzeit kündigen (§ 7). Vor Beginn der Tätigkeit fällt allenfalls die vereinbarte Bearbeitungspauschale von 119,00 € brutto an, und auch die nur, wenn schon Aufwand entstanden ist. Als Verbraucher haben Sie zusätzlich ein Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung im Detail →
Was diese Kurzfassung nicht ist: verbindlich. Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der sechzehn Paragrafen weiter unten. Die drei Kästen sollen Ihnen nur das Suchen ersparen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Volltext
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K. · Inhaber Gunther Bastian · Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
Diese Fassung auf der Seite ist die verbindliche. Das PDF am Seitenende ist ein zusätzliches Angebot zum Speichern und Ausdrucken – es ist inhaltsgleich, aber Sie müssen es nicht öffnen, um die Bedingungen zu kennen.
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zur Erstellung von Gutachten, Bewertungen, Kostenkalkulationen, technischen Überprüfungen, Beweissicherungen und sonstigen Beratungsleistungen durch das Sachverständigenbüro Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K. (nachfolgend: Sachverständigenbüro).
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Sachverständigenbüro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 – Auftragserteilung
(1) Ein Auftrag kann schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch oder über sonstige übliche Kommunikationsmittel erteilt werden.
(2) Mit der Auftragserteilung kommt ein Werkvertrag über die jeweils beauftragte Leistung zustande.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigenbüro alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
§ 3 – Leistungsumfang
(1) Das Sachverständigenbüro erbringt seine Leistungen unabhängig, fachlich weisungsfrei sowie nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils erteilten Auftrag und den dazugehörigen Vereinbarungen.
(3) Soweit für die Begutachtung erforderlich, ist das Sachverständigenbüro berechtigt, insbesondere folgende Maßnahmen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen:
- Besichtigung und Fotodokumentation
- Funktionsprüfungen und Probefahrten
- Einholung von Auskünften bei Versicherungen, Werkstätten, Behörden oder sonstigen Beteiligten
- Einschaltung qualifizierter Fachbetriebe oder technischer Hilfspersonen
- Durchführung gesondert beauftragter Zusatzleistungen, zum Beispiel eines AVILOO Batterietests bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen
§ 4 – Ermächtigungen und Vollmachten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm erteilten Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenshergang, zu Vorschäden, Altschäden, Reparaturen und sonstigen wert- oder schadenrelevanten Umständen vollständig und richtig sind.
(2) Der Auftraggeber ermächtigt das Sachverständigenbüro, soweit für die Auftragsdurchführung erforderlich, technische Prüfungen und Probefahrten durchzuführen sowie Informationen bei Dritten einzuholen.
(3) Der Auftraggeber hat darauf hinzuweisen, wenn besondere Risiken, technische Auffälligkeiten, fehlende Betriebssicherheit oder Nutzungseinschränkungen des Fahrzeugs bestehen.
§ 5 – Honorar und Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der vor Auftragserteilung mit dem Auftraggeber getroffenen Preis- oder Honorarvereinbarung. Diese wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ausgehändigt oder in Textform zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Abrufbarkeit über die Website ist lediglich ein ergänzender Service.
(2) Soweit im Einzelfall keine abweichende ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gilt die bei Vertragsschluss übergebene oder in Textform mitgeteilte Preisübersicht des Sachverständigenbüros.
(3) Die Vergütung richtet sich insbesondere:
- bei Schadengutachten nach der ermittelten Schadenhöhe und der Fahrzeugart,
- bei Totalschadenfällen nach dem ermittelten Wiederbeschaffungswert und der Fahrzeugart,
- bei Bewertungen nach der hierfür vereinbarten Preisregelung,
- bei Beratungen, Beweissicherungen oder sonstigen Leistungen nach Zeitaufwand oder gesonderter Vereinbarung.
(4) Nebenkosten und Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen, transparent vereinbart oder nach Art des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Fahrtkosten, Fahrzeit, Fotos, Schreibkosten, EDV-Kosten, Restwertabfragen, Diagnosen, Thermografie, Fremdleistungen und gesondert beauftragte Zusatzuntersuchungen.
(5) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist.
(6) Beanstandungen zur Rechnung oder zum Leistungsumfang sollen nach Erhalt möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte und Einwendungen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 6 – Zahlung und Fälligkeit
(1) Das Honorar wird mit Fertigstellung und Bereitstellung der beauftragten Leistung sowie Zugang der Rechnung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auch dann verpflichtet, wenn eine Erstattung durch Versicherungen, Schädiger oder sonstige Dritte ganz oder teilweise ausbleibt.
(3) Bei umfangreichen Aufträgen, Bewertungen, Beweissicherungen oder technischen Überprüfungen kann das Sachverständigenbüro eine angemessene Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen, wenn dies vor Auftragserteilung vereinbart wurde.
(4) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 – Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung jederzeit kündigen.
(2) Erfolgt die Kündigung vor Beginn der sachverständigen Tätigkeit, kann das Sachverständigenbüro eine vereinbarte Bearbeitungspauschale in Höhe von 119,00 € brutto verlangen, sofern bereits Verwaltungs- oder Vorbereitungstätigkeiten angefallen sind.
(3) Erfolgt die Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Nebenkosten und bereits verursachten Aufwendungen zu vergüten.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.
§ 8 – Haftung
(1) Das Sachverständigenbüro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Sachverständigenbüro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall auf 100.000,00 € begrenzt.
(4) Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit Schäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht oder erforderliche Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.
(5) Für unvermeidbare Veränderungen oder Verschleißerscheinungen, die trotz ordnungsgemäßer und fachgerechter Durchführung notwendiger Prüfmaßnahmen ohne Pflichtverletzung entstehen, haftet das Sachverständigenbüro nicht. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 9 – Gutachtenerstellung und Versand
(1) Das Gutachten oder die sonstige beauftragte Leistung wird dem Auftraggeber in der vereinbarten Form, insbesondere in Papierform und/oder digital, zur Verfügung gestellt.
(2) Weitere Ausfertigungen oder zusätzliche Versandarten können gesondert berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.
(3) Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers ein Versand auf dem Postweg oder eine Übermittlung an Dritte, erfolgt dies an die vom Auftraggeber mitgeteilten Kontaktdaten. Für Verbraucher gelten hinsichtlich der Gefahrtragung die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 – Urheberrecht
(1) Vom Sachverständigenbüro erstellte Gutachten, Bewertungen, Lichtbilder, Ausarbeitungen und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält das Recht, die Unterlagen für den vertraglich vorausgesetzten oder vereinbarten Zweck zu verwenden. Hierzu gehört insbesondere die Vorlage bei Versicherungen, Rechtsanwälten, Gerichten, Werkstätten oder sonstigen an der Schaden- oder Vertragsabwicklung beteiligten Stellen.
(3) Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüros, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
§ 11 – Gerichtliche Tätigkeit / JVEG
(1) Bei einer gerichtlichen Beauftragung oder Heranziehung als gerichtlicher Sachverständiger erfolgt die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
(2) Das JVEG findet auf privat erteilte Aufträge grundsätzlich keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 12 – Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm bekannten Vorschäden, Altschäden, Reparaturen, Vorbegutachtungen sowie sonstige wertbeeinflussende oder schadenrelevante Umstände vollständig offenzulegen.
(2) Unterbleiben solche Angaben oder werden unzutreffende Angaben gemacht, kann dies die Aussagekraft oder Verwertbarkeit des Gutachtens beeinträchtigen. Für Nachteile, die hierauf beruhen, haftet das Sachverständigenbüro nicht.
§ 13 – Widerrufsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufs, ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
(3) Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass das Sachverständigenbüro vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, so gilt dies nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(4) Bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die vollständige Belehrung mit Frist, Ausübung und Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite Widerrufsbelehrung im Detail →
§ 14 – Datenschutz
(1) Das Sachverständigenbüro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, die dem Auftraggeber bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.
(3) Soweit zur Unterstützung interner Arbeitsabläufe technische oder KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Die vollständige Datenschutzerklärung dieser Website steht im Volltext unter Datenschutzerklärung im Volltext →; was bei einer Begutachtung konkret an Daten entsteht (Fotos, Messreihen, Steuergerätedaten, FIN, Laborprobe), erklärt die Seite Ihre Daten bei der Begutachtung →
§ 15 – Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Sachverständigenbüros.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten für Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 – Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags im Einzelfall bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
AGB zusätzlich als PDF
Der verbindliche Wortlaut steht oben auf dieser Seite. Wer die Bedingungen ablegen, ausdrucken oder an seinen Anwalt weitergeben möchte, bekommt sie hier zusätzlich als PDF – inhaltsgleich, Stand April 2026.
Eine Frage zu einem bestimmten Paragrafen? Sprechen Sie direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Die Preisvereinbarung, die nach § 5 vor der Beauftragung gilt, bekommen Sie vorab in Textform; die Formulare dazu liegen unter Auftragsformulare zum Download →
Noch Fragen zur Beauftragung? Ein Anruf genügt
Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir erklären Ihnen die Konditionen verständlich und kommen zur Besichtigung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine & Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.