Service & Infos

Preise, AGB, Widerruf, Datenschutz und Kontakt – klar und transparent.

Service & Infos – alle Unterlagen auf einen Blick

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Hier finden Sie alle rechtlich relevanten Informationen rund um Ihr Kfz-Gutachten: unsere Preisvereinbarung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufserklärung, den Datenschutz nach DSGVO sowie alle Kontaktwege zum Sachverständigenbüro. Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Kosten.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Theisbergstegen

Die vier Fragen, die uns täglich erreichen

Was kostet es, wer zahlt, was brauchen Sie von mir?

Sie sollen die Antwort hier finden — nicht suchen. Deshalb steht sie hier, und nicht erst drei Klicks weiter.

Was kostet ein Gutachten?

Es gibt keinen Festpreis, weil es keinen Einheitsschaden gibt. Abgerechnet wird über ein Grundhonorar nach Schadenhöhe plus benannte Nebenkosten (Fotos, Schreibkosten, Fahrt, Porto) — angelehnt an die BVSK-Honorarbefragung. Ein durchgerechnetes Beispiel steht auf der Preisseite.

Preise und Honorare im Überblick →
Honorar transparent berechnen →

Wer bezahlt das?

Beim unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden (§ 249 BGB). Wir rechnen bei voller Regulierung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — dann entstehen Ihnen für das Gutachten keine Kosten. Ist die Haftung strittig oder nur eine Quote anerkannt, sagen wir Ihnen das vorher.

Wer zahlt den Gutachter? →

Welches Formular brauche ich?

Drei ausfüllbare PDFs decken den Regelfall ab: Schadengutachten und technische Überprüfung, Fahrzeugbewertung, Kasko-Kostenkalkulation. Für alles Weitere schicken wir Ihnen das passende Blatt zu. Unterschreiben müssen Sie nichts, um anzurufen.

zu den Auftragsformularen →

Was brauchen Sie von mir?

Für den Termin genügen: Fahrzeugschein (Typ- und Ausstattungsschlüssel — daraus wird in SilverDAT 3 kalkuliert), Schadennummer und Kennzeichen der Gegenseite, falls vorhanden das Serviceheft oder alte Rechnungen (sie trennen Vorschaden von Unfallschaden, bevor jemand behauptet, es sei umgekehrt). Fehlt etwas, kommen wir trotzdem.

Sie sprechen bei uns direkt mit einem Kfz-Sachverständigen — keine Hotline. Wann Sie uns erreichen und wie wir Termine vereinbaren, steht weiter unten im Abschnitt Erreichbarkeit. Kontakt und Anfahrt →

Alles Wichtige auf einen Blick

Unterlagen & rechtliche Informationen

Ein Kfz-Gutachten ist Vertrauenssache. Deshalb legen wir alle Grundlagen offen: was wir berechnen, unter welchen Bedingungen wir arbeiten, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie wir mit Ihren Daten umgehen. Auf dieser Seite finden Sie jede dieser Unterlagen mit einem Klick – ohne Kleingedrucktes zwischen den Zeilen. Wählen Sie unten die Kachel, die zu Ihrer Frage passt. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Dokument Sie brauchen, hilft der Wegweiser darunter weiter.

Mehr Infos: alle Gutachten-Leistungen → · Honorar transparent berechnen → · Haftpflichtgutachten → · alle Seiten im Überblick →

Wegweiser

Welche Unterlage passt zu Ihrer Frage?

Nicht jeder sucht dasselbe. Damit Sie schneller ans Ziel kommen, ordnen wir die häufigsten Situationen der passenden Seite zu – in einfacher Sprache, ohne Paragraphen-Dschungel.

„Ich hatte einen unverschuldeten Unfall – was kostet mich das?“
Im Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten bei voller Regulierung in der Regel selbst (§ 249 BGB). So rechnen wir ab: Preise & Honorare →

„Ich will vorab wissen, was mein Gutachten kostet.“
Der Honorarrechner zeigt Ihnen eine transparente Einschätzung nach BVSK-Honorarbefragung. Rechnen Sie es selbst durch: Honorar transparent berechnen →

„Ich habe beauftragt und möchte doch widerrufen.“
Als Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Fristen und Ablauf stehen hier: Widerrufserklärung →

„Was passiert mit meinen Daten und Fotos?“
Für die Website gilt die Datenschutzerklärung, für die Schadenbearbeitung die Auftrags-DSGVO: Datenschutz → · DSGVO zur Auftragsabwicklung →

„Wer steckt hinter dem Büro?“
Inhaber, Anschrift und Zuständigkeiten stehen im Impressum – und ausführlicher auf der Team-Seite: Impressum → · lernen Sie unser Team kennen →

„Ich will einfach jemanden erreichen.“
Alle Wege – Telefon, WhatsApp, Schaden-App, Formular – finden Sie gebündelt unter: Kontakt & Anfahrt →

Kontaktwege

So erreichen Sie uns – jeder Weg für den richtigen Moment

Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab:

Anrufen – der schnellste Weg. Frisch nach dem Unfall, wenn es eilt oder Sie unsicher sind, was zuerst zu tun ist. Wir sagen Ihnen die nächsten Schritte am Telefon.

WhatsApp – wenn Sie Fotos haben. Schicken Sie uns erste Bilder vom Schaden. So können wir die Lage oft schon vorab einordnen und den Termin vorbereiten.

Schaden online melden. Über die Schaden-App erfassen Sie Ihren Fall strukturiert – ideal, wenn Sie in Ruhe alle Angaben und Fotos zusammenstellen wollen.

Termin online buchen. Für planbare Fälle – etwa ein Wertgutachten – wählen Sie über Cituro direkt einen freien Termin. Auch E-Mail und Festnetz stehen Ihnen offen.

Der Ablauf

Welches Dokument gilt wann?

Die Unterlagen oben sind kein Selbstzweck. Jede von ihnen greift an einem bestimmten Punkt Ihres Falls – und die meisten Fragen entstehen, weil niemand erklärt, an welchem. Hier ist die Reihenfolge, wie sie in der Praxis abläuft: von der ersten Frage nach dem Preis bis zu der Frage, wer am Ende die Rechnung trägt.

SCHRITT 01

Bevor Sie beauftragen: Was kostet das?
Sie wollen wissen, worauf Sie sich einlassen – bevor Sie unterschreiben. Bei Kasko- und Eigenaufträgen richtet sich das Honorar nach der BVSK-Honorarbefragung und hängt von der Höhe des Schadens ab, nicht von der Zahl der Seiten. Rechnen Sie es selbst durch: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →

SCHRITT 02

Der Auftrag: Was Sie unterschreiben.
Mit der Beauftragung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisvereinbarung. Darin steht, was wir leisten, was wir berechnen – und was wir ausdrücklich nicht tun. Wir empfehlen, das vorher zu lesen, nicht hinterher: AGB im Detail lesen →

SCHRITT 03

Sie ändern Ihre Meinung.
Das dürfen Sie. Als Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht – auch dann, wenn Sie den Auftrag am Telefon oder direkt an der Unfallstelle erteilt haben. Fristen und Form stehen hier: Widerrufserklärung öffnen →

SCHRITT 04

Die Besichtigung: Jetzt entstehen Daten.
Am Fahrzeug entstehen Fotos, Messreihen, Auslesedaten und Fahrzeugkennungen. Welche das im Einzelnen sind und wohin sie gehen, steht im nächsten Abschnitt – das ist der Teil, den eine Datenschutzerklärung Ihnen typischerweise nicht beantwortet.

SCHRITT 05

Das Gutachten geht an Sie.
Auftraggeber sind Sie – nicht die Versicherung. Das fertige Gutachten erhalten Sie. Ob es an die gegnerische Versicherung, an Ihren Anwalt oder an Ihre Werkstatt weitergeht, entscheiden Sie. Wie wir mit diesen Daten umgehen: DSGVO zur Auftragsabwicklung →

SCHRITT 06

Die Abrechnung – und wer sie trägt.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB). Bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten – wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei Kasko- und Eigenaufträgen rechnen wir mit Ihnen ab, nach der vorab besprochenen Vereinbarung. Wer zahlt den Gutachter? →

Daten & Messtechnik

Welche Daten bei einer Begutachtung entstehen – und wohin sie gehen

Eine Datenschutzerklärung sagt Ihnen, dass Daten verarbeitet werden. Sie sagt Ihnen selten, welche. Bei einem Kfz-Gutachten sind das nicht nur Name, Anschrift und Kontoverbindung. Der größere Teil entsteht erst am Fahrzeug – durch Messung. Wir legen offen, was das konkret ist, weil Sie sonst nicht beurteilen können, was Sie da freigeben.

Messreihen statt Schätzwerte. Wir messen die Lackschichtdicke im Raster über das ganze Fahrzeug – nicht an einem einzelnen Punkt. Dazu kommen Spaltmaße, Profiltiefenmessung und, wo nötig, Thermografie und Endoskopie in Hohlräume. Diese Werte sind Zahlenreihen. Sie liegen dem Gutachten als Anlage bei, weil eine Feststellung ohne Beleg nur eine Behauptung ist.

Daten aus den Steuergeräten. Mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann lesen wir Fehlerspeicher, den Kalibrierstatus der Assistenzsysteme und den Kilometerstand aus, bei Bedarf mit dem Oszilloskop. Das sind Fahrzeugdaten. Wir lesen sie zur Schadenfeststellung aus – nicht, um Ihr Fahrverhalten zu bewerten.

Beim Elektroauto: das Batterieprotokoll. Der AVILOO-Test misst den State of Health – die tatsächliche Restkapazität der Hochvoltbatterie. Das Ergebnis ist ein eigenes Dokument mit erheblichem Geldwert, weil die Batterie einen großen Teil des Fahrzeugwerts trägt. Jeder unserer Sachverständigen führt die Hochvolt-Ausrüstung im Fahrzeug mit: isolierende Schutzhandschuhe, ein Bosch BIT 1000 zur Prüfung der Spannungsfreiheit sowie Absperr- und Warnmaterial. Batterie-Check beim Elektroauto →

Fahrzeugidentität und Laborproben. Fahrgestellnummer, Kennzeichen und Typschild ordnen jeden Befund eindeutig Ihrem Fahrzeug zu – ohne diese Zuordnung ist eine Messung wertlos. Bei einem Motor- oder Maschinenschaden kommt eine Öl- oder Materialprobe hinzu, die an ein Labor geht: mit einer Vorgangsnummer, ohne Ihre personenbezogenen Daten.

Und wohin geht das alles?

Zu Ihnen. Sie sind der Auftraggeber, das Gutachten ist Ihr Dokument. An die gegnerische Versicherung, an Ihren Anwalt oder an Ihre Werkstatt geht es, weil Sie das so wollen – nicht automatisch. Wir geben nichts an Dritte weiter, was der Auftrag nicht verlangt. Fotos, auf denen Kennzeichen oder Fahrgestellnummer erkennbar sind, machen wir vor jeder Veröffentlichung unkenntlich – deshalb sind unsere Praxisfälle aus der Gutachterpraxis → vollständig anonymisiert. Die Unterlagen bewahren wir nach den gesetzlichen Fristen auf; danach werden sie gelöscht. Welche Geräte wir einsetzen, halten wir nicht geheim: unsere technische Ausstattung →

Die ehrliche Grenze. Wir sind Kfz-Sachverständige, keine Anwälte: Wir stellen technisch fest und begründen unsere Feststellungen. Rechtsrat erteilen wir nicht, die Schuldfrage bewerten wir nicht, und wir verhandeln nicht für Sie. Wir sind auch keine Werkstatt: Wir reparieren nicht. Welcher Betrieb Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB). Und wir sind kein Händler: Ihr Unfallfahrzeug kaufen wir nicht an.

Klarstellung

Drei Missverständnisse, die Geld kosten

Diese drei Sätze hören wir am Telefon fast jede Woche. Alle drei klingen vernünftig. Alle drei können Sie teuer zu stehen kommen.

„Die Versicherung schickt ihren Gutachter – das genügt doch.“
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von der Gegenseite beauftragt und bezahlt. Nach § 249 BGB haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen es nicht – aber Sie dürfen. Gutachter frei wählen →

„Ein Kostenvoranschlag reicht doch auch.“
Bei einem echten Bagatellschaden kann das stimmen. Ein Kostenvoranschlag weist aber weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Restwert aus – Positionen, die schnell mehr wert sind als das Gutachten selbst. Wo die Grenze liegt: Kostenvoranschlag oder Gutachten? →

„Das macht meine Werkstatt mit.“
Eine Werkstatt repariert – und rechnet ihre eigene Leistung ab. Ein Sachverständiger stellt neutral fest und hat am Reparaturumfang kein wirtschaftliches Interesse. Genau diese Trennung ist der Wert des Gutachtens. Werkstatt oder Sachverständiger? →

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet mich ein Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?+
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB. Bei voller Regulierung trägt sie die gegnerische Versicherung – für Sie entstehen dann in der Regel keine eigenen Kosten. Wir rechnen das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Übersicht: Preise und Honorare →
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?+
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen (§ 249 BGB). Sie sind nicht an den Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden. Mehr: Haftpflichtgutachten →
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?+
Die Besichtigung erfolgt in der Regel kurzfristig nach Ihrer Anfrage – oft schon am selben oder nächsten Werktag. Das fertige Gutachten liegt anschließend meist innerhalb von 1–2 Werktagen vor. Den Restwert ermitteln wir grundsätzlich lokal und über die Restwertbörse.
Kann ich eine Beauftragung widerrufen?+
Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Fristen und Verfahren haben wir in unserer Widerrufserklärung → ausführlich beschrieben.
Wie geht das Büro mit meinen Daten um?+
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Auftrags und nach den Vorgaben der DSGVO. Auftragsabwicklung: DSGVO zur Auftragsabwicklung →; allgemeine Website-Datenverarbeitung: Datenschutz →.
Welche Unterlagen sollte ich zum Termin bereithalten?+
Hilfreich sind Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten und – falls vorhanden – das Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung sowie Fotos vom Schaden. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis: Wir klären das Nötige beim Termin. Alle Kontaktwege stehen unter Kontakt & Anfahrt →.
In welchem Gebiet sind Sie für mich unterwegs?+
Wir sind mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen unterwegs – in Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen, nach Hause oder in die Werkstatt. Welche Orte wir regelmäßig anfahren, sehen Sie unter unsere Standorte im Überblick →.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wichtige Unterlagen

Dokumente & Informationen

Alle Unterlagen rund um die Beauftragung Ihres Kfz-Gutachtens – transparent dokumentiert und jederzeit nachlesbar. Wählen Sie das gewünschte Thema.

Mehr Infos: alle Gutachten-Leistungen · Honorar transparent berechnen · Haftpflichtschaden

Noch Fragen offen? Ein Anruf genügt

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel kurzfristig. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Kosten.

Erreichbarkeit

Rund um die Uhr erreichbar — 16 Stunden davon persönlich.

Von 06:00 bis 22:00 Uhr erreichen Sie einen Menschen aus unserem Team — keine Hotline. Von 22:00 bis 06:00 Uhr nimmt unser Telefonservice Ihren Anruf entgegen; dringende Fälle werden sofort weitergegeben, alle übrigen Anliegen rufen wir am nächsten Morgen zurück.

Besichtigungen vereinbaren wir nach Dringlichkeit, Wetterlage und Lichtverhältnissen — eine beweissichere Schadenaufnahme braucht die richtigen Bedingungen. Vor Ort nutzen wir die räumlichen und technischen Möglichkeiten: beim Kunden, in der Werkstatt oder in unserer Prüfhalle.

Bürobesuche bitte nur nach Terminvereinbarung — unser Team ist überwiegend im Außendienst.

Telefonisch: rund um die Uhr Termine: nach Vereinbarung Bürobesuche: nur mit Termin

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.