Klare Antworten – laienverständlich und fachlich fundiert.
Häufige Fragen zu Kfz-Gutachten und Schadenabwicklung
Verständlich erklärt. Sauber eingeordnet.
Nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf: Wer zahlt den Kfz-Gutachter? Dürfen Sie ihn frei wählen? Was bedeutet Totalschaden, fiktive Abrechnung oder Wertminderung? Hier finden Sie Antworten – laienverständlich, fachlich fundiert und mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · § 249 BGB · Theisbergstegen
Direkt nach dem Unfall
Die wichtigste Botschaft zuerst: Wir helfen sofort – Sie müssen nicht auf die Versicherung warten. Oft genügt uns das Kennzeichen des Unfallverursachers, um zu starten.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?+
Darf ich den Gutachter frei wählen – oder muss ich den der Versicherung nehmen?+
Muss ich erst auf die gegnerische Versicherung warten?+
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?+
Wie schnell kommt der Gutachter und wie lange dauert das Gutachten?+
Welche Unterlagen brauche ich für das Gutachten?+
Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist oder eine Teilschuld im Raum steht?+
Muss die Polizei den Unfall aufgenommen haben?+
Ihre Rechte und Ihr Geld
Vom Auszahlen-lassen über Wertminderung bis zum Totalschaden: die Geldfragen – mit den Eckpunkten der aktuellen BGH-Rechtsprechung, verständlich eingeordnet.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren (fiktive Abrechnung)?+
Muss ich der Versicherung bei fiktiver Abrechnung eine Reparaturrechnung vorlegen?+
Habe ich freie Werkstattwahl?+
Die Werkstattrechnung fällt höher aus als kalkuliert – wer trägt das Risiko?+
Die Versicherung kürzt das Gutachterhonorar – muss ich das hinnehmen?+
Was ist eine merkantile Wertminderung – und steht sie mir zu?+
Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?+
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?+
Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?+
Muss ich das Restwert-Angebot der Versicherung annehmen?+
Was ist ein Prüfbericht oder Kürzungsbericht – muss ich ihn akzeptieren?+
Werden auch die Anwaltskosten ersetzt?+
Kaskoschaden, Ferngutachten & Co.
Wildunfall, Hagel, Marderbiss oder Vandalismus: Hier zahlt nicht der Gegner, sondern Ihre eigene Versicherung – und damit gelten andere Regeln.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?+
Zahlt die Kaskoversicherung mein Gutachten?+
Was bedeutet Werkstattbindung in der Kasko?+
Gilt das Werkstattrisiko auch in der Kasko?+
Was ist ein Ferngutachten – und warum besichtigen wir grundsätzlich persönlich?+
Wird das Gutachten von Versicherungen und Gerichten anerkannt?+
Brauche ich einen Anwalt für die Schadenabwicklung?+
Was kostet ein Gutachten, wenn ich es selbst beauftrage?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fünf Fragen, die man nicht beantworten, sondern messen muss
Die Fragen weiter oben stellen Sie am Telefon. Die folgenden fünf stellen Sie uns am Fahrzeug – und auf keine davon gibt es eine ehrliche Antwort ohne Messgerät. Deshalb hier, was wir mitbringen und was damit tatsächlich beantwortet wird. Wer schätzt, liefert eine Meinung. Wer misst, liefert einen Befund – und nur ein Befund hält der Prüfung durch die Versicherung stand.
„Sieht man das später noch?“
Wir messen die Lackschichtdicke im Raster – Feld für Feld, nicht an einer Stelle. Serienlack liegt in einem engen Bereich; wo gespachtelt oder nachlackiert wurde, springt der Wert deutlich nach oben. Das trennt Ihren aktuellen Schaden von einem Vorschaden, den die Versicherung Monate später behauptet.
„Ist dahinter noch was?“
Ein Blechschaden endet selten am Blech. Auf einer unserer drei Hebebühnen sehen wir den Unterboden, mit dem Endoskop in geschlossene Profile und Hohlräume. Was dort erst beim Zerlegen auftaucht, kommt sonst als Nachtrag – und Nachträge sind der häufigste Grund, warum ein Schaden am Ende teurer wird als gedacht.
„Fährt das noch sicher?“
Das ist keine Gefühlsfrage. Achs- und Geometrievermessung gegen die Herstellersollwerte, Fehlerspeicher und Kalibrierstatus der Assistenzsysteme über Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosetester, bei Bedarf das Oszilloskop an der Signalleitung, dazu Profiltiefe und Spaltmaße. Eine nicht kalibrierte Kamera nach dem Frontschaden ist ein offener Punkt – kein Detail.
„Ist der Akku hin?“
Beim Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet die Batterie über die ganze Rechnung. Wir messen den State of Health mit AVILOO und bekommen ein Batteriezertifikat mit Prozent- und kWh-Wert, dazu Thermografie am Batterieträger. Jeder unserer Sachverständigen hat die Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S und führt die vollständige Hochvolt-Ausrüstung im Fahrzeug mit. Hochvolt und Elektrofahrzeuge →
„Woher wissen Sie, dass der Kratzer neu ist?“
Zur Sicherung von Spuren und Kratzern tragen wir Kontrastpuder (Entwicklerpuder) auf die Lackfläche auf. Erst dadurch werden Kratzverläufe, Anhaftungen und Spurenrichtung im Foto sichtbar und für die Akte dokumentierbar. Wichtig, damit hier kein Missverständnis entsteht: Wir dokumentieren, was am Fahrzeug ist – den Hergang bewerten wir nicht.
Die Geräte stehen nicht in einer Liste, damit die Liste lang wird. Sie stehen dort, weil jedes von ihnen eine Zahl liefert, die im Gutachten trägt: einen Messwert statt eines Adjektivs. Unsere eigene Prüfhalle war früher eine komplette Kfz-Werkstatt – die Technik ist geblieben, der Reparaturbetrieb nicht. Wir verdienen nichts an dem, was wir feststellen. unsere technische Ausstattung im Detail →
Und die ehrliche Grenze: Wir sind Sachverständige. Wir reparieren nicht, wir handeln nicht mit Fahrzeugen, wir vertreten Sie nicht rechtlich und wir bewerten die Schuldfrage nicht. Welche Werkstatt repariert, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB). Für Rechtsfragen ist der Fachanwalt zuständig – wir liefern ihm die technische Grundlage.
Häufige Fragen zur Begutachtung selbst
Wie lange dauert die Besichtigung vor Ort – und was passiert dabei?+
Was ist eine Nachbesichtigung im zerlegten Zustand – und warum drängen Sie darauf?+
Was ist ein AVILOO-Batterietest – und wann brauche ich ihn?+
Die Versicherung kürzt mit einem Prüfbericht – was können Sie dann noch tun?+
Was macht Ihre Qualifikation nachprüfbar?+
Keine Antwort gefunden? Rufen Sie an. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten übernimmt unser Telefonservice.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sind Ihr Team im Schadenfall. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Kosten.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine & Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.