Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt · Bastian Kfz-Gutachter

Ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungsaufwand – wir ermitteln Wert und Restwert nachvollziehbar.

Totalschaden nach dem Unfall

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Übersteigen die Reparaturkosten 130 Prozent des Fahrzeugwerts, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Das Gutachten weist dann Wiederbeschaffungswert und Restwert aus – ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Reparaturkosten sind hier auch bei tatsächlicher Reparatur nicht mehr ersatzfähig.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Das Wort „Totalschaden“ klingt endgültig – und trifft viele erst einmal hart. Doch es bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen. Es beschreibt lediglich, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Für Sie zählt vor allem eines: dass Wert und Restwert Ihres Fahrzeugs fair und nachvollziehbar ermittelt werden. Denn genau diese beiden Zahlen entscheiden, wie viel Geld bei Ihnen ankommt.

Wir nehmen Ihnen den Druck: Wir schauen uns Ihr Fahrzeug in Ruhe an, erklären Ihnen jeden Schritt in verständlicher Sprache und sagen Ihnen offen, welcher Weg sich rechnet. Team Bastian = Team Kunde – gerade dann, wenn es um eine höhere Summe geht.

Klar erklärt

Was ist ein Totalschaden – und welche Arten gibt es?

Nicht jeder schwere Schaden ist ein Totalschaden im rechtlichen Sinn. Entscheidend ist das Verhältnis von Reparaturkosten zu Fahrzeugwert. Man unterscheidet zwei Formen:

Wirtschaftlicher Totalschaden

Der häufigste Fall: Das Fahrzeug ließe sich reparieren, aber die Reparaturkosten übersteigen 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Eine Reparatur ist dann wirtschaftlich nicht mehr vertretbar – ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungsaufwand.

Technischer („echter“) Totalschaden

Der seltenere Fall: Das Fahrzeug lässt sich technisch gar nicht mehr fachgerecht instand setzen – etwa nach einem Brand oder einer zerstörten Fahrzeugstruktur. Auch hier wird über den Wiederbeschaffungsaufwand abgerechnet.

Liegen die Reparaturkosten nur knapp über dem Fahrzeugwert – bis zur 130-Prozent-Grenze –, gelten andere Regeln. Dann können Sie das Fahrzeug unter Bedingungen behalten und reparieren: 130-Prozent-Regel im Detail →

Kfz-Gutachter dokumentiert einen Totalschaden am PKW nach Fahrzeugbrand
Beim technischen Totalschaden – etwa nach einem Brand – ist eine fachgerechte Reparatur nicht mehr möglich.
Worauf es ankommt

Was Sie beim Totalschaden ausgezahlt bekommen

Beim wirtschaftlichen Totalschaden gilt eine einfache, klare Rechnung. Ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungsaufwand:

Wiederbeschaffungswert − Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand

Das gilt auch dann, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen: Reparaturkosten sind oberhalb von 130 Prozent nicht mehr ersatzfähig. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostet; den ermitteln wir als DAT Expert Partner mit SilverDAT 3. Wiederbeschaffungswert verständlich erklärt →

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Rechenbeispiel Totalschaden

Reparaturkosten brutto laut Gutachten17.000 €
130-Prozent-Grenze (brutto)15.600 €
Wiederbeschaffungswert12.000 €
− Restwert− 3.000 €
= Auszahlung (auch bei Reparatur)9.000 €

Die Reparaturkosten brutto (17.000 €) liegen über der 130-Prozent-Grenze (15.600 €). Ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungsaufwand – hier 9.000 €. Frei gewählte Beispielwerte; im echten Fall stammen alle Werte aus dem Gutachten.

Hier entscheidet sich Ihr Geld

Der Restwert bestimmt Ihre Auszahlung

Je höher der Restwert, desto geringer Ihre Auszahlung. Deshalb ermitteln wir den Restwert grundsätzlich sorgfältig – auf dem regionalen Markt und über die Restwertbörse, in der Ihr Fahrzeug 24 Stunden eingestellt wird. Das Gutachten wird erst danach abgeschlossen.

✓ Verkaufen Sie nicht unter dem höchsten im Gutachten ausgewiesenen Restwert.
✓ Geht ein höheres Restwertangebot der Versicherung erst nach Ihrem Verkauf ein, muss es in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
✓ Eine kurze Rücksprache mit dem Sachverständigen vor dem Verkauf ist sinnvoll.

Mehr dazu: Restwert & Fahrzeugverkauf →

So läuft es ab

Von der Besichtigung bis zur Auszahlung

01

Besichtigung

Wir erfassen den Schaden persönlich am Fahrzeug – die Grundlage für jede belastbare Wertermittlung.

02

Werte ermitteln

Wiederbeschaffungswert und Restwert werden mit SilverDAT 3 und über die Restwertbörse bestimmt.

03

Gutachten

Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten, das den Wiederbeschaffungsaufwand klar ausweist.

04

Regulierung

Mit dem Gutachten rechnen wir im Haftpflichtfall regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Ihre Optionen

Auto behalten oder ein Ersatzfahrzeug kaufen?

Bei einem Totalschaden müssen Sie sich nicht zwingend von Ihrem Fahrzeug trennen. Zwei Wege sind üblich:

Ersatzfahrzeug kaufen

Sie geben das beschädigte Fahrzeug ab und beschaffen ein gleichwertiges. Abgerechnet wird der Wiederbeschaffungsaufwand; die Mehrwertsteuer wird erstattet, soweit sie tatsächlich anfällt.

Behalten & weiterfahren

Liegt der Schaden im Bereich der 130-Prozent-Grenze, können Sie unter Bedingungen reparieren und weiterfahren. Wie das geht, lesen Sie unter Reparatur und Weiternutzung →

Wie wir das feststellen

Warum ein Totalschaden auf der Hebebühne entschieden wird

Die häufigste Frage, die uns beim Totalschaden erreicht, lautet: „Woher wollen Sie wissen, dass sich die Reparatur nicht mehr lohnt?“ Die Antwort ist unbequem, aber ehrlich: Vom Parkplatz aus weiß das niemand. Ob ein Fahrzeug ein Totalschaden ist, hängt an einer einzigen Zahl — den Reparaturkosten. Und die stehen erst fest, wenn jemand das Auto von unten gesehen hat.

Genau dafür haben wir eine eigene Prüfhalle — eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt, die wir heute ausschließlich für die Sachverständigentätigkeit nutzen, mit drei Hebebühnen. Wir reparieren dort nicht. Wir schauen dort hin.

Unterbodenprüfung auf der Hebebühne

Längsträger, Schweller, Bodenblech, Achsaufnahmen: Die tragende Struktur liegt unter dem Fahrzeug — und entscheidet über die Reparaturkosten. Ein Frontschaden, der von vorne nach Stoßfänger und Scheinwerfer aussieht, kann auf der Bühne einen gestauchten Längsträger zeigen. Das ist der Unterschied zwischen Anbauteil-Tausch und Richtbank.

Geometrie- und Achsvermessung

Wir messen, ob die Karosserie noch im Maß steht. Weicht die Geometrie ab, muss das Fahrzeug auf die Richtbank — ein Arbeitsschritt, der eine Kalkulation im vierstelligen Bereich bewegt. Diese Messung ist der Punkt, an dem eine Reparatur wirtschaftlich kippt oder eben nicht.

Endoskopie in die Hohlräume

Mit der Endoskop-Kamera sehen wir in Längsträger, Radhäuser und Hohlräume hinein, ohne das Fahrzeug zu zerlegen. So werden Faltungen und Risse sichtbar, die sonst erst die Werkstatt findet — dann, wenn das Auto schon auseinandergebaut ist und niemand mehr zurückkann.

Was bringt Ihnen das in Euro? Es schneidet in beide Richtungen — und beide Richtungen sind Ihr Geld. Ein Schaden, der auf dem Hof nach 3.000 Euro aussieht, kann nach der Unterbodenprüfung 9.000 Euro kosten. Wird er zu niedrig kalkuliert, rutscht Ihr Fahrzeug fälschlich unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze und Sie bekommen den Schaden auf Reparaturbasis abgerechnet, obwohl er ein Totalschaden ist. Umgekehrt kann ein Fahrzeug, das äußerlich verloren aussieht, eine völlig unbeschädigte tragende Struktur haben — dann bleibt die Reparatur wirtschaftlich, und die 130-%-Regel kann Ihnen Ihr Auto erhalten.

Deshalb dauert eine Totalschaden-Besichtigung bei uns länger als fünf Minuten. Ein kein 5-Minuten-Gutachten ist keine Marketing-Zeile, sondern die Beschreibung eines Arbeitsablaufs: aufbocken, messen, hineinschauen, dokumentieren. Wir stellen technisch fest und begründen unseren Befund — bewerten aber weder die Schuldfrage noch stellen wir Forderungen. Das ist die Aufgabe Ihres Anwalts.

Mehr dazu: unsere Prüfhalle und Messtechnik → · Wiederbeschaffungswert verstehen → · wenn die Versicherung kürzt →

Aufgepasst

Womit Versicherer beim Totalschaden gern kürzen

Beim Totalschaden entscheiden zwei Zahlen über Ihr Geld: Wiederbeschaffungswert und Restwert. Genau an diesen Stellen wird oft nachjustiert – zu Ihren Ungunsten. Ein neutrales Gutachten hält dagegen.

Überhöhte Restwertangebote. Die Versicherung legt ein hohes Angebot aus einer überregionalen Restwertbörse vor. Maßgeblich ist in der Regel aber der auf dem für Sie zugänglichen, regionalen Markt ermittelte Restwert – und der steht in unserem Gutachten.

Zu niedriger Wiederbeschaffungswert. Wird der Wert des Fahrzeugs zu niedrig angesetzt, sinkt Ihre Auszahlung. Wir dokumentieren Ausstattung, Zustand und regionale Marktlage nachvollziehbar.

Zu kurze Wiederbeschaffungsdauer. Beim Nutzungsausfall wird gelegentlich die Dauer knapp bemessen. Die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer plus Überlegungszeit ist die belastbare Grundlage.

Wird trotz Gutachten gekürzt, lesen Sie: Versicherung kürzt – was tun? →

Ihr Fahrplan

Was Sie jetzt tun sollten

1

Fahrzeug nicht verkaufen und nicht verschrotten, bevor Wert und Restwert im Gutachten stehen. Ein voreiliger Verkauf kann Sie bares Geld kosten.

2

Eigenen Gutachter beauftragen. Im unverschuldeten Haftpflichtfall ist das Ihr Recht nach § 249 BGB – die Kosten trägt bei voller Regulierung die Gegenseite.

3

Kein Restwertangebot der Versicherung annehmen, ohne kurz mit uns zu sprechen. Maßgeblich ist der im Gutachten ausgewiesene Restwert.

4

Entscheiden: Ersatz kaufen oder behalten. Wir sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist – ohne Eigeninteresse an einer Reparatur.

5

Rufen Sie uns an. Wir kommen mobil zur Besichtigung – in der Regel innerhalb von 24–36 Stunden im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen.

Totalschaden in der Westpfalz – wir kommen zu Ihnen

Ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug lässt sich schlecht transportieren. Deshalb kommen wir mobil zu Ihnen – ob das Auto in Kusel, Kaiserslautern, Zweibrücken oder in einem Ort im Glantal steht. Von Theisbergstegen aus sind wir im Umkreis von rund 150 km unterwegs, in ganz Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg. Steht das Fahrzeug nach einem Brand oder schweren Unfall auf einem Abstellplatz, besichtigen wir es dort. So bleibt Ihr Aufwand gering – und die Bewertung stimmt.

Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe zum Totalschaden

Wiederbeschaffungswert

Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt kostet – die Obergrenze Ihrer Auszahlung.

Restwert

Was das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist. Wird vom Wert abgezogen.

Wiederbeschaffungsaufwand

Wiederbeschaffungswert minus Restwert – der Betrag, der beim Totalschaden ausgezahlt wird.

130-Prozent-Grenze

Übersteigen die Reparaturkosten 130 % des Wertes, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Alle Begriffe laienverständlich im Glossar Kfz-Gutachten →

Ihre Rechte als Geschädigter

Beauftragung, eigenes Gutachten und Kosten

Auch beim Totalschaden gilt: Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen (§ 249 BGB). Nur ein neutrales Gutachten beziffert Wiederbeschaffungswert und Restwert nachvollziehbar – und genau diese beiden Werte entscheiden über Ihre Auszahlung. Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden; bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine Kosten. Wir rechnen regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Was das für Ihren Fall bedeutet, sehen Sie vorab transparent: Honorar transparent berechnen →  ·  Preise und Honorare im Überblick →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Fragen rund um den Totalschaden

Kann ich mein Auto trotz Totalschaden reparieren lassen?+
Reparieren dürfen Sie. Liegen die Reparaturkosten aber über 130 Prozent des Fahrzeugwerts, werden die Kosten nicht erstattet – ersetzt wird der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Liegen die Kosten nur knapp über dem Wert, kann die 130-Prozent-Regel gelten.
Muss ich das höchste Restwertangebot der Versicherung annehmen?+
Maßgeblich ist in der Regel der im Gutachten auf dem regionalen Markt ermittelte Restwert. Geht ein höheres Angebot der Versicherung erst nach Ihrem Verkauf ein, muss es meist nicht mehr berücksichtigt werden. Eine kurze Rücksprache mit uns vor dem Verkauf hilft.
Bekomme ich beim Totalschaden die Mehrwertsteuer?+
Beim Ersatzkauf wird die Mehrwertsteuer erstattet, soweit sie tatsächlich anfällt – auf den Wiederbeschaffungswert, begrenzt nach den Regeln der konkreten Abrechnung. Bei reiner Auszahlung ohne Ersatzkauf wird netto reguliert.
Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlichem und echtem Totalschaden?+
Beim wirtschaftlichen Totalschaden ließe sich das Fahrzeug reparieren, aber die Kosten übersteigen 130 Prozent des Fahrzeugwerts. Beim technischen („echten“) Totalschaden ist eine fachgerechte Reparatur technisch gar nicht mehr möglich. In beiden Fällen wird über den Wiederbeschaffungsaufwand abgerechnet.
Bekomme ich beim Totalschaden auch Nutzungsausfall?+
Ja, in der Regel für die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer plus eine angemessene Überlegungszeit. Details unter Nutzungsausfall nach Unfall →
Darf ich mein Fahrzeug mit Totalschaden selbst verkaufen?+
Ja – aber möglichst erst, nachdem der Restwert im Gutachten steht. Verkaufen Sie nicht unter dem dort ausgewiesenen höchsten Restwert. Ein voreiliger Verkauf kann Ihre Auszahlung schmälern, weil die Versicherung sich dann auf einen höheren Wert berufen könnte. Eine kurze Rücksprache mit uns lohnt sich.
Wer zahlt beim Totalschaden das Gutachten?+
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden – bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine Kosten. In der Kasko richtet sich das nach Ihrem Vertrag (AKB); dort verlangt die Versicherung mitunter zunächst einen Kostenvoranschlag.
Wie schnell habe ich das Totalschaden-Gutachten?+
Den Besichtigungstermin vereinbaren wir in der Regel innerhalb von 24–36 Stunden. Weil beim Totalschaden der Restwert über die Restwertbörse ermittelt wird und das Fahrzeug dort üblicherweise 24 Stunden eingestellt bleibt, schließen wir das Gutachten erst danach ab – so ist Ihr Restwert belastbar. Insgesamt liegt Ihnen das fertige Gutachten meist wenige Werktage nach der Besichtigung vor.
Aus der Praxis

So sieht ein Totalschaden in der Fall-Akte aus

Ein dokumentierter Fall aus Kaiserslautern zeigt, wie aus einem kleinen Parkschaden ein Totalschaden wird: Bei einem Opel Meriva mit rund 221.000 km übersteigen rund 2.130 € Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert von 1.550 € um rund 37 Prozent – die 130-Prozent-Grenze ist überschritten, und der Vorschaden vorne wird mit Messtechnik abgegrenzt. Das Gegenstück dazu zeigt ein reparaturwürdiger Fall: Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, ist das Fahrzeug reparaturwürdig – dann spielt der Restwert für die Abrechnung keine Rolle.

Verwandte Themen

Ein Totalschaden lässt sich zunächst fiktiv abrechnen – Wiederbeschaffungswert minus Restwert, netto. Kaufen Sie danach tatsächlich ein Ersatzfahrzeug, wird daraus eine konkrete Abrechnung: aus der Abrechnung laut Gutachten wird die Abrechnung laut Kaufvertrag der Ersatzbeschaffung – die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer wird dann in der Regel bis zur tatsächlich angefallenen Höhe erstattet. konkrete Abrechnung bei Ersatzkauf →

Frage zu Ihrer Totalschaden-Abrechnung?

Ein Anruf genügt – wir ordnen Ihren Schaden ein und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.

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