Bei älteren Fahrzeugen vom Privatmarkt steckt keine Mehrwertsteuer im Wert – ein Steuerabzug entfällt.
Wiederbeschaffungswert steuerneutral
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Ein steuerneutraler Wiederbeschaffungswert enthält keine Mehrwertsteuer. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend von privat zu privat gehandelt werden – Privatverkäufe sind umsatzsteuerfrei. Typisch für ältere Fahrzeuge mit höherer Laufleistung, die kaum noch beim Händler stehen. Brutto und Netto sind identisch – ein Steuerabzug bei der fiktiven Abrechnung entfällt.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was bedeutet „steuerneutral“?
Ein steuerneutraler Wiederbeschaffungswert enthält keine Mehrwertsteuer. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend von privat zu privat gehandelt werden – Privatverkäufe sind umsatzsteuerfrei. Typisch für ältere Fahrzeuge mit höherer Laufleistung, die kaum noch beim Händler stehen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
Welche Besteuerungsart für Ihr Fahrzeug gilt, richtet sich danach, wie es üblicherweise am Gebrauchtwagenmarkt gehandelt wird (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05). Beim steuerneutralen Wert gilt: Brutto und Netto sind identisch – ein Steuerabzug bei der fiktiven Abrechnung entfällt.
Welche Fahrzeuge steuerneutral bewertet werden
Eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Fahrzeuge wie Ihres überwiegend von Privatpersonen verkauft werden – dann ist der Markt umsatzsteuerfrei und der Wert steuerneutral. Typisch ist das bei:
Älteren Fahrzeugen mit höherer Laufleistung. Sie tauchen kaum noch im Händlerbestand auf, sondern werden fast nur noch privat gehandelt.
Fahrzeugen mit geringem Restwert. Für Händler lohnt der Weiterverkauf oft nicht mehr – der Privatmarkt bestimmt den Preis.
Nischen- und Liebhaberfahrzeugen ohne Händlermarkt. Auch hier entscheidet der Verkauf von privat. Maßgeblich bleibt immer der tatsächliche Angebotsmarkt für Ihr Modell.

So rechnet sich der steuerneutrale Wert
Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Weil keine Mehrwertsteuer im Wert steckt, gibt es bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung ohne Reparaturnachweis) auch nichts abzuziehen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) – fiktive und konkrete Abrechnung führen beim Wiederbeschaffungswert zum selben Betrag.
Der Abzug einer Steuer, die es nicht gibt
Beim steuerneutralen Fahrzeug lauert eine typische Falle: Manche Abrechnungen ziehen pauschal einen Mehrwertsteueranteil ab – obwohl im Wert gar keine Steuer steckt. Wird ein eigentlich steuerneutrales Fahrzeug wie ein differenz- oder regelbesteuertes behandelt, verlieren Sie einen Betrag, der Ihnen zusteht. Bei den Beispielwerten wären das schnell mehrere hundert Euro.
Der Denkfehler: Es wird von der falschen Marktgruppe ausgegangen. Nur weil manche Fahrzeuge dieses Typs beim Händler stehen, heißt das nicht, dass Ihres dort marktüblich gehandelt wird. Genau diese Unterscheidung entscheidet über den Steuerabzug.
Wir weisen im Gutachten marktbezogen aus, dass Ihr Fahrzeug steuerneutral gehandelt wird – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment, dokumentiert mit SilverDAT 3. Kürzt die Versicherung dennoch einen Steueranteil, liefern wir eine fachliche Stellungnahme, mit der die Grundlage der Kürzung entfällt.
Fiktiv oder konkret – beim Wert kein Unterschied
Bei differenzbesteuerten oder regelbesteuerten Fahrzeugen muss die enthaltene Steuer bei der fiktiven Abrechnung herausgerechnet werden – beim regelbesteuerten Fahrzeug geht es schnell um fast 2.000 €. Beim steuerneutralen Fahrzeug entfällt diese Diskussion komplett: Der ermittelte Wert ist der Wert, den die Versicherung beim Totalschaden zugrunde legen muss (abzüglich Restwert).
Entscheidend ist trotzdem die richtige Einstufung: Wird ein eigentlich steuerneutrales Fahrzeug fälschlich als regel- oder differenzbesteuert behandelt, kürzt die Versicherung einen Steueranteil, der gar nicht im Wert steckt. Wir weisen die Besteuerungsart im Gutachten marktbezogen aus – nachvollziehbar belegt nach Alter, Laufleistung und Marktsegment.
Was tun Sie jetzt?
- Abrechnung auf einen Steuerabzug prüfen. Beim steuerneutralen Fahrzeug darf gar keine Mehrwertsteuer abgezogen werden – kontrollieren Sie, ob dennoch gekürzt wurde.
- Eigenen Gutachter beauftragen. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen (§ 249 BGB). Wir kommen zur Besichtigung, in der Regel noch am selben Tag.
- Steuerneutralität belegen lassen. Wir weisen im Gutachten marktbezogen aus, dass Ihr Fahrzeug von privat gehandelt wird – so ist ein Nullabzug begründet.
- Beim Ersatzkauf flexibel bleiben. Kaufen Sie beim Händler mit Steuer nach, kann die tatsächlich angefallene Steuer im Rahmen des Werts zusätzlich erstattungsfähig sein – Kaufvertrag aufheben.
- Bei einem Phantom-Abzug nicht nachgeben. Wir prüfen den Prüfbericht und begründen schriftlich, warum bei Ihrem Fahrzeug kein Steuerabzug gerechtfertigt ist.
Die wichtigsten Begriffe
Steuerneutral
Der Wert enthält keine Mehrwertsteuer, weil vergleichbare Fahrzeuge überwiegend privat gehandelt werden. Brutto und Netto sind identisch.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – Basis der Abrechnung beim Totalschaden.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Dieser Betrag wird beim Totalschaden ausgezahlt.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung auf Gutachtenbasis, ohne Reparatur oder Nachkauf. Beim steuerneutralen Wert ohne jeden Steuerabzug.
Fragen zum steuerneutralen Wert
Wann gilt ein Fahrzeug als steuerneutral?+
Darf die Versicherung trotzdem Mehrwertsteuer abziehen?+
Was ist, wenn ich beim Händler nachkaufe?+
Ist ein steuerneutrales Fahrzeug automatisch ein alter Wagen?+
Die Versicherung hat pauschal Mehrwertsteuer abgezogen – was nun?+
Wie wirkt sich das beim Totalschaden aus?+
Die anderen Besteuerungsfälle
Der steuerneutrale Wert ist der einfachste Fall – kein Steuerabzug. Anders sieht es aus, wenn im Wert Mehrwertsteuer steckt. Alle drei Fälle im Überblick gibt der Wiederbeschaffungswert-Hub.
Mehr zu Ihren Rechten: fiktive Abrechnung im Detail · Ihre Rechte beim Haftpflichtschaden · Honorar transparent berechnen
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Wir ermitteln Ihren Wiederbeschaffungswert
Ein Anruf genügt – wir ordnen Ihren Schaden ein und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
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