Brutto und netto sind identisch · Bastian Kfz-Gutachter

Bei älteren Fahrzeugen vom Privatmarkt steckt keine Mehrwertsteuer im Wert – ein Steuerabzug entfällt.

Wiederbeschaffungswert steuerneutral

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Ein steuerneutraler Wiederbeschaffungswert enthält keine Mehrwertsteuer. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend von privat zu privat gehandelt werden – Privatverkäufe sind umsatzsteuerfrei. Typisch für ältere Fahrzeuge mit höherer Laufleistung, die kaum noch beim Händler stehen. Brutto und Netto sind identisch – ein Steuerabzug bei der fiktiven Abrechnung entfällt.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Der Begriff

Was bedeutet „steuerneutral“?

Ein steuerneutraler Wiederbeschaffungswert enthält keine Mehrwertsteuer. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend von privat zu privat gehandelt werden – Privatverkäufe sind umsatzsteuerfrei. Typisch für ältere Fahrzeuge mit höherer Laufleistung, die kaum noch beim Händler stehen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

Welche Besteuerungsart für Ihr Fahrzeug gilt, richtet sich danach, wie es üblicherweise am Gebrauchtwagenmarkt gehandelt wird (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05). Beim steuerneutralen Wert gilt: Brutto und Netto sind identisch – ein Steuerabzug bei der fiktiven Abrechnung entfällt.

Woran Sie es erkennen

Welche Fahrzeuge steuerneutral bewertet werden

Eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Fahrzeuge wie Ihres überwiegend von Privatpersonen verkauft werden – dann ist der Markt umsatzsteuerfrei und der Wert steuerneutral. Typisch ist das bei:

Älteren Fahrzeugen mit höherer Laufleistung. Sie tauchen kaum noch im Händlerbestand auf, sondern werden fast nur noch privat gehandelt.

Fahrzeugen mit geringem Restwert. Für Händler lohnt der Weiterverkauf oft nicht mehr – der Privatmarkt bestimmt den Preis.

Nischen- und Liebhaberfahrzeugen ohne Händlermarkt. Auch hier entscheidet der Verkauf von privat. Maßgeblich bleibt immer der tatsächliche Angebotsmarkt für Ihr Modell.

Fahrzeugbewertung eines steuerneutral gehandelten Gebrauchtwagens durch Bastian Kfz-Gutachter
Ältere Fahrzeuge vom Privatmarkt werden steuerneutral bewertet – im Wert steckt keine Mehrwertsteuer.
Beispielrechnung

So rechnet sich der steuerneutrale Wert

Wiederbeschaffungswert (steuerneutral)12.000,00 €
enthaltene Mehrwertsteuer0,00 €
bei fiktiver Abrechnung12.000,00 €
bei konkretem Ersatzkauf von privatbis 12.000,00 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Weil keine Mehrwertsteuer im Wert steckt, gibt es bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung ohne Reparaturnachweis) auch nichts abzuziehen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) – fiktive und konkrete Abrechnung führen beim Wiederbeschaffungswert zum selben Betrag.

Worauf Sie achten sollten

Der Abzug einer Steuer, die es nicht gibt

Beim steuerneutralen Fahrzeug lauert eine typische Falle: Manche Abrechnungen ziehen pauschal einen Mehrwertsteueranteil ab – obwohl im Wert gar keine Steuer steckt. Wird ein eigentlich steuerneutrales Fahrzeug wie ein differenz- oder regelbesteuertes behandelt, verlieren Sie einen Betrag, der Ihnen zusteht. Bei den Beispielwerten wären das schnell mehrere hundert Euro.

Der Denkfehler: Es wird von der falschen Marktgruppe ausgegangen. Nur weil manche Fahrzeuge dieses Typs beim Händler stehen, heißt das nicht, dass Ihres dort marktüblich gehandelt wird. Genau diese Unterscheidung entscheidet über den Steuerabzug.

Wir weisen im Gutachten marktbezogen aus, dass Ihr Fahrzeug steuerneutral gehandelt wird – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment, dokumentiert mit SilverDAT 3. Kürzt die Versicherung dennoch einen Steueranteil, liefern wir eine fachliche Stellungnahme, mit der die Grundlage der Kürzung entfällt.

Der Vorteil

Fiktiv oder konkret – beim Wert kein Unterschied

Bei differenzbesteuerten oder regelbesteuerten Fahrzeugen muss die enthaltene Steuer bei der fiktiven Abrechnung herausgerechnet werden – beim regelbesteuerten Fahrzeug geht es schnell um fast 2.000 €. Beim steuerneutralen Fahrzeug entfällt diese Diskussion komplett: Der ermittelte Wert ist der Wert, den die Versicherung beim Totalschaden zugrunde legen muss (abzüglich Restwert).

Entscheidend ist trotzdem die richtige Einstufung: Wird ein eigentlich steuerneutrales Fahrzeug fälschlich als regel- oder differenzbesteuert behandelt, kürzt die Versicherung einen Steueranteil, der gar nicht im Wert steckt. Wir weisen die Besteuerungsart im Gutachten marktbezogen aus – nachvollziehbar belegt nach Alter, Laufleistung und Marktsegment.

Ihr nächster Schritt

Was tun Sie jetzt?

  1. Abrechnung auf einen Steuerabzug prüfen. Beim steuerneutralen Fahrzeug darf gar keine Mehrwertsteuer abgezogen werden – kontrollieren Sie, ob dennoch gekürzt wurde.
  2. Eigenen Gutachter beauftragen. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen (§ 249 BGB). Wir kommen zur Besichtigung, in der Regel noch am selben Tag.
  3. Steuerneutralität belegen lassen. Wir weisen im Gutachten marktbezogen aus, dass Ihr Fahrzeug von privat gehandelt wird – so ist ein Nullabzug begründet.
  4. Beim Ersatzkauf flexibel bleiben. Kaufen Sie beim Händler mit Steuer nach, kann die tatsächlich angefallene Steuer im Rahmen des Werts zusätzlich erstattungsfähig sein – Kaufvertrag aufheben.
  5. Bei einem Phantom-Abzug nicht nachgeben. Wir prüfen den Prüfbericht und begründen schriftlich, warum bei Ihrem Fahrzeug kein Steuerabzug gerechtfertigt ist.
Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe

Steuerneutral

Der Wert enthält keine Mehrwertsteuer, weil vergleichbare Fahrzeuge überwiegend privat gehandelt werden. Brutto und Netto sind identisch.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – Basis der Abrechnung beim Totalschaden.

Wiederbeschaffungsaufwand

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Dieser Betrag wird beim Totalschaden ausgezahlt.

Fiktive Abrechnung

Auszahlung auf Gutachtenbasis, ohne Reparatur oder Nachkauf. Beim steuerneutralen Wert ohne jeden Steuerabzug.

Häufige Fragen

Fragen zum steuerneutralen Wert

Wann gilt ein Fahrzeug als steuerneutral?+
Wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend von privat zu privat gehandelt werden. Das trifft typischerweise auf ältere Fahrzeuge mit höherer Laufleistung zu, die kaum noch im Händlerbestand auftauchen. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht – maßgeblich ist der tatsächliche Markt für Ihr Fahrzeug.
Darf die Versicherung trotzdem Mehrwertsteuer abziehen?+
Bei einem korrekt als steuerneutral eingestuften Fahrzeug gibt es keinen Steueranteil, der abgezogen werden könnte – brutto und netto sind identisch. Kürzt die Versicherung dennoch pauschal, lohnt der Blick ins Gutachten: Dort ist die Besteuerungsart ausgewiesen und marktbezogen begründet.
Was ist, wenn ich beim Händler nachkaufe?+
Kaufen Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener oder differenzbesteuerter Mehrwertsteuer, kann die angefallene Steuer im Rahmen der konkreten Abrechnung zusätzlich erstattungsfähig sein – in den Grenzen des Wiederbeschaffungswerts. Bewahren Sie den Kaufvertrag als Nachweis auf.
Ist ein steuerneutrales Fahrzeug automatisch ein alter Wagen?+
Nicht zwingend. Das Alter ist nur ein Anhaltspunkt. Entscheidend ist der Markt: Werden Fahrzeuge wie Ihres überwiegend privat gehandelt, ist der Wert steuerneutral – unabhängig vom exakten Baujahr. Auch Nischen- und Liebhaberfahrzeuge ohne echten Händlermarkt können darunterfallen.
Die Versicherung hat pauschal Mehrwertsteuer abgezogen – was nun?+
Bei einem steuerneutral zu bewertenden Fahrzeug ist ein Mehrwertsteuerabzug nicht gerechtfertigt. Ein begründetes Gutachten ist hier Ihre Grundlage. Wir ordnen Ihr Fahrzeug marktbezogen ein und unterstützen Sie gegenüber der Versicherung: Beratung und Stellungnahme →
Wie wirkt sich das beim Totalschaden aus?+
Beim Totalschaden wird der Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt (Wert minus Restwert). Ist der Wert steuerneutral, gibt es keinen Steuerabzug, der den Betrag schmälert. Mehr unter Totalschaden nach Unfall →
Weiterlesen

Die anderen Besteuerungsfälle

Der steuerneutrale Wert ist der einfachste Fall – kein Steuerabzug. Anders sieht es aus, wenn im Wert Mehrwertsteuer steckt. Alle drei Fälle im Überblick gibt der Wiederbeschaffungswert-Hub.

Mehr zu Ihren Rechten: fiktive Abrechnung im Detail · Ihre Rechte beim Haftpflichtschaden · Honorar transparent berechnen

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Wir ermitteln Ihren Wiederbeschaffungswert

Ein Anruf genügt – wir ordnen Ihren Schaden ein und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
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