Wiederbeschaffungswert mit 19 % Mehrwertsteuer · Bastian Kfz-Gutachter

Bei jüngeren Fahrzeugen steckt die volle Mehrwertsteuer im Wert – hier ist der Steuerhebel am größten.

Wiederbeschaffungswert regelbesteuert

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Ein regelbesteuerter Wiederbeschaffungswert enthält die volle Mehrwertsteuer von 19 %. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend mit ausgewiesener Umsatzsteuer angeboten werden – typisch für jüngere Fahrzeuge sowie ehemalige Leasing-, Miet- und Firmenwagen. Hier ist der Steueranteil am größten – es geht schnell um vierstellige Beträge.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Der Begriff

Was bedeutet „regelbesteuert“?

Ein regelbesteuerter Wiederbeschaffungswert enthält die volle Mehrwertsteuer von 19 %. Das ist der Fall, wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend mit ausgewiesener Umsatzsteuer angeboten werden – typisch für jüngere Fahrzeuge, ehemalige Leasing-, Miet- und Firmenwagen sowie junge Gebrauchte vom Markenhändler. Kurz erklärt: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

Welche Besteuerungsart für Ihr Fahrzeug gilt, richtet sich danach, wie es üblicherweise am Gebrauchtwagenmarkt gehandelt wird (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05). Bei der Regelbesteuerung ist der Steuerhebel am größten – hier geht es schnell um vierstellige Beträge. Genau deshalb schauen Versicherer bei diesen Fahrzeugen besonders genau hin.

Woran Sie es erkennen

Welche Fahrzeuge regelbesteuert bewertet werden

Nicht das Alter allein entscheidet, sondern der Markt: Werden Fahrzeuge wie Ihres überwiegend von Händlern mit voll ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft, ist der Wert regelbesteuert. Das trifft besonders häufig zu bei:

Ehemaligen Leasing-, Miet- und Firmenwagen. Sie stammen aus gewerblicher Hand und werden vom Händler mit Umsatzsteuer weiterverkauft – der Klassiker für die Regelbesteuerung.

Jungen Gebrauchten und Vorführwagen. Modelle bis etwa vier, fünf Jahre stehen überwiegend beim Markenhändler mit Regelbesteuerung im Angebot.

Gewerblich zugelassenen Fahrzeugen. Auch Transporter und Firmen-Pkw werden regelmäßig regelbesteuert gehandelt. Eine starre Grenze gibt es nicht – maßgeblich bleibt der tatsächliche Angebotsmarkt für Ihr Modell.

Fahrzeugbewertung eines regelbesteuerten Firmenfahrzeugs durch Bastian Kfz-Gutachter
Ehemalige Firmen- und Leasingwagen werden am Markt meist regelbesteuert gehandelt – hier steckt die volle Mehrwertsteuer im Wert.
Beispielrechnung

So rechnet sich der regelbesteuerte Wert

Wiederbeschaffungswert brutto (regelbesteuert)12.000,00 €
enthaltene Mehrwertsteuer (19 %)1.915,97 €
bei fiktiver Abrechnung (netto)10.084,03 €
bei konkretem Kauf eines regelbesteuerten Ersatzfahrzeugsbis 12.000,00 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung ohne Reparaturnachweis) wird die Steuer nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) – ohne Ersatzkauf bleibt es beim Nettobetrag. Kaufen Sie tatsächlich ein Fahrzeug mit ausgewiesener Steuer, kann die Mehrwertsteuer im Rahmen des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig sein.

Der Unterschied

Fast 2.000 Euro Unterschied – warum die Einstufung zählt

Im Beispiel liegen zwischen Brutto- und Nettowert 1.915,97 €. Wird ein eigentlich differenzbesteuertes oder steuerneutrales Fahrzeug fälschlich als regelbesteuert eingestuft – oder umgekehrt –, verändert das die Abrechnung erheblich. Versicherungen prüfen genau diesen Punkt; ein sauber begründetes Gutachten nimmt der Kürzung die Grundlage.

Wir weisen die Besteuerungsart im Gutachten marktbezogen aus: Wie werden Fahrzeuge wie Ihres – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment – überwiegend angeboten? Das Ergebnis ist für Versicherung und Anwalt nachvollziehbar belegt.

Worauf Sie achten sollten

Warum Versicherer gerade hier gern kürzen

Weil beim regelbesteuerten Fahrzeug der größte Steueranteil im Wert steckt, ist es für die gegnerische Versicherung der lohnendste Ansatzpunkt. Zwei Muster begegnen uns immer wieder: Entweder wird ein regelbesteuertes Fahrzeug pauschal als differenzbesteuert behandelt, sodass ein Teil des Werts verloren geht. Oder es wird bei der fiktiven Abrechnung mehr Steuer abgezogen, als bei diesem Fahrzeug marktüblich ist.

Der Hebel ist real: Zwischen einer regelbesteuerten (10.084,03 € netto) und einer differenzbesteuerten Einstufung (rund 11.719 € netto) liegen im Beispiel über 1.600 €. Wer die Einstufung nicht belegt, verschenkt womöglich Geld – oder muss eine Kürzung hinnehmen, die keine Grundlage hat.

Dagegen hilft nur eine marktbezogene Begründung. Wir dokumentieren mit SilverDAT 3 (Bewertungssystem der Deutschen Automobil Treuhand), wie Fahrzeuge wie Ihres tatsächlich angeboten werden. Kürzt die Versicherung dennoch, liefern wir eine fachliche Stellungnahme – damit die Einstufung nicht Verhandlungssache bleibt, sondern belegt ist.

Ihr nächster Schritt

Was tun Sie jetzt?

  1. Fahrzeugpapiere bereithalten. Erstzulassung, Laufleistung und Ausstattung bestimmen, wie Ihr Fahrzeug am Markt gehandelt wird – und damit die Besteuerungsart.
  2. Uns beauftragen, bevor Sie unterschreiben. Sie haben das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu wählen (§ 249 BGB). Wir kommen zur Besichtigung – in der Regel noch am selben Tag.
  3. Besteuerungsart belegen lassen. Wir weisen im Gutachten marktbezogen aus, dass Ihr Fahrzeug regelbesteuert gehandelt wird – nachvollziehbar für Versicherung und Anwalt.
  4. Bei Ersatzkauf den Kaufvertrag aufheben. Er ist der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist – Voraussetzung für die volle Erstattung.
  5. Kürzt die Versicherung, nicht sofort nachgeben. Wir prüfen den Prüfbericht und begründen unsere Einstufung schriftlich.
Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe

Regelbesteuerung

Der Verkaufspreis wird voll mit 19 % Umsatzsteuer belegt. Üblich bei gewerblich verkauften, jüngeren Fahrzeugen.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – Basis der Abrechnung beim Totalschaden.

Fiktive Abrechnung

Auszahlung auf Gutachtenbasis, ohne dass Sie reparieren oder nachkaufen. Die Mehrwertsteuer wird dann nicht ausgezahlt.

Marktbezogene Einstufung

Die Besteuerungsart wird nicht pauschal angenommen, sondern anhand des realen Angebotsmarkts für Ihr Fahrzeug belegt.

Häufige Fragen

Fragen zum regelbesteuerten Wert

Wann gilt ein Fahrzeug als regelbesteuert?+
Wenn vergleichbare Fahrzeuge am Markt überwiegend mit voll ausgewiesener Mehrwertsteuer angeboten werden. Das trifft häufig auf jüngere Fahrzeuge zu – etwa ehemalige Leasing-, Miet- oder Firmenwagen, die aus gewerblicher Hand kommen.
Bekomme ich die 19 % auch ohne Ersatzkauf ausgezahlt?+
Nein. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Ohne Ersatzkauf erhalten Sie den Nettobetrag – im Beispiel 10.084,03 €.
Was gilt, wenn ich privat oder differenzbesteuert nachkaufe?+
Erstattungsfähig ist die Steuer nur in der Höhe, in der sie beim Ersatzkauf tatsächlich angefallen ist – bei einem Privatkauf also keine, bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug der dort enthaltene kleine Steueranteil. Bewahren Sie den Kaufvertrag als Nachweis auf.
Mein verunfalltes Auto war ein Leasingrückläufer – ist das automatisch regelbesteuert?+
Sehr häufig ja, aber nicht zwingend. Entscheidend ist nicht die Vergangenheit Ihres Fahrzeugs, sondern wie vergleichbare Fahrzeuge heute am Markt angeboten werden. Bei jungen Ex-Leasingwagen ist das fast immer die Regelbesteuerung – wir belegen es im Gutachten anhand konkreter Marktangebote.
Die Versicherung rechnet nur mit differenzbesteuert – was kann ich tun?+
Lassen Sie die Einstufung nicht ungeprüft. Wenn Ihr Fahrzeug marktüblich regelbesteuert gehandelt wird, ist eine pauschale Herabstufung nicht gerechtfertigt. Wir begründen die richtige Besteuerungsart marktbezogen und liefern bei Bedarf eine Stellungnahme gegen die Kürzung →
Ich bin vorsteuerabzugsberechtigt – ändert das etwas?+
Ja. Können Sie als Unternehmer die Vorsteuer ziehen, wird beim Schadenersatz in der Regel mit dem Nettowert gerechnet, weil die Mehrwertsteuer für Sie kein endgültiger Aufwand ist. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater – wir liefern die belastbaren Werte fürs Gutachten.
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Die anderen Besteuerungsfälle

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Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Wir ermitteln Ihren Wiederbeschaffungswert

Ein Anruf genügt – wir ordnen Ihren Schaden ein und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
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Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

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