Beim typischen Gebrauchtwagen steckt nur ein kleiner Steueranteil im Wert – rund 2,4 %.
Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Kauft ein Händler einen Gebrauchtwagen von privat an, kann er beim Weiterverkauf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden: Versteuert wird nur seine Handelsspanne, nicht der gesamte Fahrzeugpreis. Für Ihren Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert bedeutet das einen kleinen enthaltenen Steueranteil – als rechnerische Größe haben sich rund 2,4 % etabliert. Das ist der Normalfall am Gebrauchtwagenmarkt.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was bedeutet „differenzbesteuert“?
Kauft ein Händler einen Gebrauchtwagen von privat an, kann er beim Weiterverkauf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden: Versteuert wird nur seine Handelsspanne – also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – nicht der gesamte Fahrzeugpreis. Das ist der Normalfall am Gebrauchtwagenmarkt.
Für Ihren Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert bedeutet das: Im Bruttowert steckt nur ein kleiner Steueranteil – als rechnerische Größe haben sich rund 2,4 % etabliert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Welche Besteuerungsart gilt, richtet sich danach, wie Fahrzeuge wie Ihres überwiegend am Markt gehandelt werden (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05).
Warum die meisten Gebrauchten differenzbesteuert sind
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wurde für den Gebrauchtwarenhandel geschaffen. Sie greift, wenn der Händler ein Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug angekauft hat – etwa von einer Privatperson. Beim Weiterverkauf zahlt er dann nur auf seinen Aufschlag Umsatzsteuer, nicht auf den vollen Preis. So wird verhindert, dass ein bereits versteuertes Fahrzeug ein zweites Mal voll besteuert wird.
Weil ein großer Teil der Gebrauchtwagen genau so gehandelt wird – gerade Fahrzeuge mittleren Alters aus Privathand –, ist die Differenzbesteuerung der häufigste Fall. Für Sie als Geschädigten heißt das: Nur ein kleiner Steueranteil steckt im Wert, und nur der kann bei der fiktiven Abrechnung herausfallen.

So rechnet sich der differenzbesteuerte Wert
Beispielwerte zur Veranschaulichung – maßgeblich ist die konkrete Bewertung Ihres Fahrzeugs. Die Steuer wird bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung ohne Reparaturnachweis) nur berücksichtigt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Kaufen Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug, kann der enthaltene Steueranteil zusätzlich erstattungsfähig sein.
Woher die 2,4 Prozent kommen
Der Wert wirkt willkürlich, ist es aber nicht. Versteuert wird nur die Handelsspanne des Händlers – der Aufschlag zwischen An- und Verkauf. Auf diese Spanne fallen 19 % Umsatzsteuer an. Bezogen auf den gesamten Verkaufspreis ergibt sich daraus nur ein kleiner Prozentsatz. Bei üblichen Handelsspannen im Gebrauchtwagenmarkt landet man rechnerisch bei rund 2,4 % des Bruttopreises – eine in Gutachtenpraxis und Rechtsprechung anerkannte Größe.
Zum Mitdenken: Verkauft ein Händler ein Fahrzeug für 12.000 € brutto und hat es mit einer Spanne von rund 1.760 € gehandelt, entfallen darauf etwa 281 € Umsatzsteuer. Auf den vollen Verkaufspreis gerechnet sind das ziemlich genau 2,4 %. Deshalb ist der Steueranteil beim differenzbesteuerten Fahrzeug so viel kleiner als die vollen 19 % beim regelbesteuerten.
Warum die richtige Einstufung bares Geld wert ist
Ob Ihr Fahrzeug differenzbesteuert, regelbesteuert oder steuerneutral gehandelt wird, verändert die Auszahlung bei der fiktiven Abrechnung spürbar: Im Beispiel liegen zwischen differenzbesteuert (11.718,75 €) und regelbesteuert (10.084,03 €) über 1.600 €. Eine falsche Einstufung im Gutachten kann den Geschädigten also viel Geld kosten – oder zu unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung führen.
Wir prüfen die Besteuerungsart deshalb nicht pauschal, sondern marktbezogen: Wie werden Fahrzeuge wie Ihres – nach Alter, Laufleistung und Marktsegment – überwiegend angeboten? Das Ergebnis wird im Gutachten ausgewiesen und ist damit für Versicherung und Anwalt nachvollziehbar belegt. Kürzt die Versicherung dennoch, unterstützen wir mit einer fachlichen Stellungnahme.
Was tun Sie jetzt?
- Nichts vorschnell akzeptieren. Prüfen Sie, ob die Versicherung überhaupt einen Steuerabzug angesetzt hat – beim differenzbesteuerten Fahrzeug sind es nur rund 2,4 %, nicht 19 %.
- Eigenen Gutachter beauftragen. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen (§ 249 BGB). Wir kommen zur Besichtigung, in der Regel noch am selben Tag.
- Besteuerungsart belegen lassen. Wir weisen im Gutachten marktbezogen aus, dass Ihr Fahrzeug differenzbesteuert gehandelt wird – so ist der niedrige Steueranteil begründet.
- Bei Ersatzkauf den Kaufvertrag aufheben. Fällt beim Nachkauf tatsächlich Steuer an, ist der Vertrag Ihr Nachweis gegenüber der Versicherung.
- Bei Streit nicht allein bleiben. Wird trotz differenzbesteuertem Fahrzeug voll gekürzt, prüfen wir den Prüfbericht und begründen unsere Einstufung schriftlich.
Die wichtigsten Begriffe
Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Besteuert wird nur die Handelsspanne des Händlers, nicht der gesamte Verkaufspreis. Der Regelfall beim Gebrauchtwagen aus Privathand.
Handelsspanne
Die Differenz zwischen dem An- und dem Verkaufspreis des Händlers – nur darauf fällt die Umsatzsteuer an.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – Basis der Abrechnung beim Totalschaden.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung auf Gutachtenbasis, ohne dass Sie reparieren oder nachkaufen. Enthaltene Steuer wird dann nicht ausgezahlt.
Fragen zum differenzbesteuerten Wert
Wann gilt ein Fahrzeug als differenzbesteuert?+
Warum gerade 2,4 Prozent?+
Was gilt, wenn ich tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufe?+
Ist die Differenzbesteuerung schlechter für mich als die Regelbesteuerung?+
Die Versicherung zieht die vollen 19 % ab – ist das korrekt?+
Wie wirkt sich das beim Totalschaden aus?+
Die anderen Besteuerungsfälle
Der differenzbesteuerte Wert ist der Normalfall – die beiden anderen Fälle grenzen sich davon ab: regelbesteuert mit vollen 19 % und steuerneutral ohne Mehrwertsteuer. Den Überblick über alle drei gibt der Wiederbeschaffungswert-Hub.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Wir ermitteln Ihren Wiederbeschaffungswert
Ein Anruf genügt – wir ordnen Ihren Schaden ein und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.