Datenverarbeitung · DSGVO in der Praxis

Sie sollen nicht nur lesen, dass Daten verarbeitet werden. Sie sollen wissen, welche.

Datenverarbeitung nach DSGVO: Ihre Daten bei einer Begutachtung

Laienverständlich. Nachvollziehbar. Fair.

Diese Seite erklärt in normalem Deutsch, welche Daten bei einem Kfz-Gutachten entstehen – vom ersten Anruf über die Messungen am Fahrzeug bis zur Löschung. Den verbindlichen Rechtstext finden Sie in der Datenschutzerklärung im Volltext →.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Datenverarbeitung DSGVO · zwei Seiten, zwei Aufgaben

Was steht hier – und was in der Datenschutzerklärung?

Wir führen zum Thema Daten zwei Seiten, und beide haben eine klar getrennte Aufgabe. Damit Sie nicht suchen müssen, sagen wir es gleich zu Beginn.

Datenschutzerklärung – der verbindliche Text

Die Datenschutzerklärung im Volltext → ist die rechtlich verbindliche Fassung nach Art. 13 DSGVO: Verantwortlicher, Rechtsgrundlagen, Hosting, Cookies, Empfänger, Speicherdauer, Ihre Rechte, Aufsichtsbehörde. Dort steht das Regelwerk.

Diese Seite – die Erklärung dazu

Diese Seite erklärt dasselbe in normalem Deutsch, aber entlang Ihres Vorgangs: welche Daten bei einer Begutachtung tatsächlich entstehen, wer sie bekommt und wann sie wieder verschwinden. Sie ist kein zweites Regelwerk – bei Abweichungen gilt die Datenschutzerklärung.

Warum überhaupt eine eigene Erklärseite? Weil eine Datenschutzerklärung Ihnen sagt, dass Daten verarbeitet werden – aber selten, welche. Bei einem Kfz-Gutachten sind das eben nicht nur Name, Anschrift und Kontonummer. Der größere Teil entsteht erst am Fahrzeug: durch Messung.

Ihr Vorgang, Schritt für Schritt

Wann entstehen welche Daten – und wohin gehen sie?

Sechs Stationen hat ein Gutachtenauftrag. An jeder entstehen andere Daten. Hier steht für jede Station, was wir erheben, worauf wir das stützen und wer es zu sehen bekommt.

01

Der erste Kontakt – Anruf, WhatsApp oder Schaden-App

Sie melden den Schaden. Wir speichern, was zur Bearbeitung nötig ist: Name, Telefonnummer, E-Mail, Kennzeichen, Unfallzeitpunkt, gegnerische Versicherung, Aktenzeichen.

Rechtsgrundlage & Hinweis: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO – vorvertragliche Maßnahme und spätere Vertragsdurchführung. Bei WhatsApp gilt zusätzlich: Der Dienst wird von WhatsApp Ireland Limited betrieben, Metadaten laufen dort mit. Schicken Sie uns dort bitte keine sensiblen Angaben, die nicht sein müssen – Telefon, E-Mail und Kontaktformular stehen jederzeit offen.

02

Der Termin – Online-Buchung über Cituro

Wenn Sie online buchen, gehen Name, Kontaktdaten und Terminart an die Cituro GmbH, München. Verarbeitung ausschließlich auf Servern in der EU, mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Rechtsgrundlage & Hinweis: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Sie können einen Termin genauso gut telefonisch machen – dann entstehen diese Daten gar nicht erst.

03

Die Besichtigung – hier entsteht der größte Teil

Am Fahrzeug entstehen Fahrzeugdaten und Messwerte: Fahrgestellnummer (FIN), Typschild, Kilometerstand, Fotos, Messreihen der Lackschichtdicke, Spaltmaße, Profiltiefen, bei Bedarf Thermografie-Bilder, Endoskopie-Aufnahmen und Daten aus den Steuergeräten.

Rechtsgrundlage & Hinweis: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) und, soweit es um Beweissicherung geht, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Was genau die Geräte dabei erfassen, steht im nächsten Abschnitt – wir halten das nicht zurück.

04

Die Kalkulation – SilverDAT 3

Die Reparaturkalkulation entsteht in SilverDAT 3, dem System der Deutschen Automobil Treuhand. Grundlage sind Fahrzeugdaten und Schadenumfang, nicht Ihre Person.

Rechtsgrundlage & Hinweis: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eine rein automatisierte Entscheidung oder ein Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt: Die fachliche Bewertung trifft ein Sachverständiger, nicht die Software.

05

Der Versand – und zwar nur dorthin, wo Sie es wollen

Das fertige Gutachten geht an Sie. An die gegnerische Versicherung, Ihren Anwalt oder Ihre Werkstatt geht es, weil Sie das so wollen – nicht automatisch. Je nach Auftrag können Daten an Versicherer, Schadenregulierer, Rechtsanwälte, Werkstätten, Restwertbörsen, Abrechnungsdienstleister, IT-Dienstleister, Steuerberater oder Behörden und Gerichte gehen.

Rechtsgrundlage & Hinweis: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, b, c oder f DSGVO – je nachdem, ob Sie einwilligen, ob der Vertrag es verlangt, ob ein Gesetz es vorschreibt oder ob ein berechtigtes Interesse besteht. Ihr Gutachten ist Ihr Dokument.

06

Die Aufbewahrung – und das Löschen

Vorgangsakten bewahren wir nach den gesetzlichen Fristen auf, regelmäßig bis zu zehn Jahre. Länger nur, wenn das zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nötig ist. Die Server-Logfiles dieser Website werden nach spätestens sieben Tagen automatisch gelöscht.

Rechtsgrundlage & Hinweis: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO für die Aufbewahrungspflichten. Danach werden die Unterlagen gelöscht – das ist keine Kulanz, sondern Pflicht.

Daten & Messtechnik

Was ein Messgerät über Ihr Fahrzeug erfährt

Kein Gutachter der Region legt offen, was seine Geräte eigentlich auslesen. Wir tun es – denn Sie können sonst gar nicht beurteilen, was Sie da freigeben. Vier Gerätegruppen erzeugen bei uns Daten, und jede erzeugt eine andere Sorte.

Diagnosetester (Launch, Hella Gutmann)

Aus den Steuergeräten lesen wir Fehlerspeicher, Kilometerstand und den Kalibrierstatus der Assistenzsysteme aus, bei elektrischen Fehlern zusätzlich mit dem Oszilloskop. Das sind Fahrzeugdaten, keine Bewegungsprofile. Wir lesen sie, um den Schaden festzustellen – nicht, um Ihr Fahrverhalten zu bewerten. Ausgelesen wird nur, was zum Schadenbild gehört.

AVILOO-Batterietest beim Elektroauto

Der AVILOO-Test misst den State of Health, also die tatsächliche Restkapazität der Hochvoltbatterie. Ergebnis ist ein eigenes Protokoll – ein Dokument mit erheblichem Geldwert, weil die Batterie einen großen Teil des Fahrzeugwerts trägt. Es gehört Ihnen. Mehr dazu: Batterie-Check beim Elektroauto →

Kamera, Thermografie und Kontrastpuder

Zur Sicherung von Spuren und Kratzern tragen wir Kontrastpuder (Entwicklerpuder) auf die Lackfläche auf – damit werden Kratzverläufe und Spurenrichtung im Foto sichtbar und für die Akte dokumentierbar. Die Wärmebildkamera zeigt Nässe und Ausbeulzonen unter der Oberfläche. Wir dokumentieren, was am Fahrzeug ist – den Hergang bewerten wir nicht.

Labor-Proben mit Vorgangsnummer

Bei Motor- oder Maschinenschäden geht eine Öl- oder Materialprobe an ein Institut für Laboranalyse. Die Probe reist mit einer Vorgangsnummer, nicht mit Ihrem Namen. Das Labor erfährt, was im Öl ist – nicht, wem das Fahrzeug gehört.

Diese Messreihen sind der Grund, warum unsere Gutachten belegbar sind: Eine Feststellung ohne Messwert ist nur eine Behauptung. Welche Geräte bei uns stehen, halten wir nicht geheim – unsere technische Ausstattung im Überblick →

Fotos, Kennzeichen, FIN

Warum auf unseren Bildern nie ein Kennzeichen steht

Ein Schadenfoto ist für uns ein Beweismittel – und für Sie ein personenbezogenes Datum, sobald Kennzeichen oder Fahrgestellnummer darauf zu erkennen sind. Beides fällt bei einer Begutachtung zwangsläufig an, weil ohne die eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug jede Messung wertlos wäre.

Deshalb trennen wir sauber:

In der Akte

Kennzeichen und FIN bleiben vollständig sichtbar. Sie sind der Beleg dafür, dass die Messwerte zu Ihrem Fahrzeug gehören. Die Akte sieht: Sie, und wer von Ihnen dazu bestimmt wird.

In der Öffentlichkeit

Jedes Bild, das auf unserer Website, in einem Vortrag oder in einer Fall-Darstellung erscheint, wird vorher unkenntlich gemacht: Kennzeichen, FIN, Personen, Bilddaten (EXIF). Auch bei unseren eigenen Fahrzeugen.

Bei Dritten

Fotos gehen an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt nur als Teil des Gutachtens – und nur, wenn der Auftrag das verlangt. Wir stellen keine Bilddatenbank zusammen und verkaufen nichts weiter.

Klartext

Was wir mit Ihren Daten nicht tun

Manches sagt sich leichter negativ. Diese vier Punkte sind uns wichtig genug, sie ausdrücklich hinzuschreiben:

  • Wir verkaufen keine Daten. Weder Adressen noch Fahrzeugdaten, an niemanden.
  • Wir melden Ihren Schaden nicht ungefragt bei der Versicherung. Wer das Gutachten bekommt, entscheiden Sie.
  • Wir lassen keine Maschine über Ihren Fall entscheiden. Kein Profiling, keine automatisierte Einzelfallentscheidung (Art. 22 DSGVO). Bewertet wird von einem Sachverständigen.
  • Wir setzen keine Statistik- oder Marketing-Cookies ohne Ihre Einwilligung. Externe Webanalyse nutzen wir derzeit gar nicht.

Die ehrliche Grenze: Wir sind Kfz-Sachverständige, keine Anwälte. Wir stellen technisch fest und begründen unsere Feststellungen – Rechtsrat erteilen wir nicht, die Schuldfrage bewerten wir nicht. Wir sind auch keine Werkstatt: Welcher Betrieb Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB). Was das für Ihren Unfall bedeutet, steht im Gutachten beim Haftpflichtschaden →

Was Ihnen zusteht

Ihre Rechte – und wie Sie sie auslösen

Sie machen diese Rechte formlos geltend, für Sie kostenfrei. Eine E-Mail an info@sv-bastian.de genügt – ein Anruf ebenso. Sie brauchen kein Formular und keine Begründung.

Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie können erfragen, ob und welche Daten wir über Sie verarbeiten.

Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen wir auf Ihren Wunsch.

Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie können die Löschung verlangen, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Einschränkung (Art. 18 DSGVO)

In bestimmten Fällen können Sie die Verarbeitung einschränken lassen.

Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sie können Ihre Daten in einem gängigen Format erhalten oder übertragen lassen.

Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie widersprechen.

Widerruf (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beschwerde (Art. 77 DSGVO)

Sie können sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren – ohne uns vorher zu fragen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz · Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz · Telefon 06131 8920-0 · poststelle@datenschutz.rlp.de · www.datenschutz.rlp.de

Häufige Fragen

Fragen, die uns wirklich gestellt werden

Muss ich meine Fahrgestellnummer wirklich herausgeben?

Ohne FIN oder Typschild lässt sich ein Fahrzeug nicht eindeutig identifizieren – und ohne Identifikation ist jede Messung und jede Bewertung angreifbar. Die Versicherung würde ein Gutachten ohne diese Zuordnung nicht akzeptieren. Wir verwenden die FIN ausschließlich zur Zuordnung, nicht zur Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrags.

Bekommt die Versicherung automatisch alles, was Sie messen?

Nein. Sie sind der Auftraggeber, das Gutachten ist Ihr Dokument. Es geht an die Versicherung, weil Sie das so wollen oder Ihr Anwalt es so veranlasst – nicht als Automatismus. Auch bei einem Kasko-Auftrag der Versicherung gilt: Auftraggeber ist dann die Versicherung, und das sagen wir Ihnen vorher.

Was passiert mit den Daten aus dem Steuergerät?

Sie werden Teil des Gutachtens, soweit sie den Schaden betreffen – Fehlerspeicher, Kalibrierstatus, Kilometerstand. Sie liegen in der Vorgangsakte und unterliegen derselben Aufbewahrungsfrist wie das Gutachten. Ausgelesen wird gezielt, nicht auf Vorrat.

Wie lange bleiben meine Unterlagen bei Ihnen?

Regelmäßig bis zu zehn Jahre, weil gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten das verlangen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO). Länger nur, wenn ein Anspruch noch im Raum steht. Die Logfiles der Website werden dagegen nach spätestens sieben Tagen automatisch gelöscht.

Ich möchte kein WhatsApp nutzen. Geht es auch anders?

Selbstverständlich. WhatsApp ist ein Angebot, kein Weg, den Sie gehen müssen. Telefon, E-Mail, Kontaktformular und die Schaden-App stehen gleichwertig zur Verfügung – erreichbar sind wir täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr, und Sie sprechen dabei direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zum Mitnehmen

Dieselben Angaben als PDF

Wenn Sie unsere Datenverarbeitung ausdrucken oder Ihrem Anwalt weitergeben möchten, können Sie das Dokument herunterladen. Verbindlich ist die Fassung auf der Website – das PDF ist ein zusätzliches Angebot, kein eigenes Regelwerk.

Fragen zu Ihren Daten?

Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine & Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.