Bastian Kfz-Gutachter

Fachwissen rund um das Kfz-Gutachten

Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

Hier bündeln wir unser Fachwissen rund um das Kfz-Gutachten: echte Praxisfälle aus der Gutachterpraxis, verständlich aufbereitete Urteile, Wissen zur Schadenregulierung und zur Werkstatt – sachlich, nachvollziehbar und ohne Werbe-Geklingel.

Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google

Ein Unfall wirft Fragen auf – oft mitten im Stress. Dieses Fachwissen hat deshalb zwei Geschwindigkeiten: Sie können sofort handeln, oder sich in Ruhe einlesen. Beides ist richtig. Unser Fachwissen rund um das Kfz-Gutachten ist in fünf Bereiche geordnet: Urteile & Recht, Versicherung & Regulierung, Werkstatt & Technik, Aktuelles & Saisonales sowie Nachschlagen mit häufigen Fragen und Glossar. Jeder Beitrag erklärt laienverständlich, welche Rechte Sie nach § 249 BGB haben und worauf es bei der Regulierung ankommt.

Sie stehen mitten im Schaden?

Dann verlieren Sie keine Zeit mit Lesen. Rufen Sie an – wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was jetzt zu tun ist, und kommen in der Regel noch am selben Tag zur Besichtigung.

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Sie wollen erst verstehen?

Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären, wie ein Gutachten entsteht, welche Rechte Sie nach § 249 BGB haben und worauf es bei der Regulierung ankommt – laienverständlich, ohne Werbe-Geklingel. Kein Fachchinesisch, keine leeren Versprechen.

Wissen aus der Gutachterpraxis

Fünf Bereiche im Überblick

Vom dokumentierten Schadenfall bis zum Gerichtsurteil: Hier finden Sie unser Fachwissen sortiert nach Themen – laienverständlich erklärt, nachvollziehbar begründet, fair. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Frage passt.

Zum Nachlesen

Fachartikel im Detail

Sie wollen ein bestimmtes Thema wirklich verstehen? Diese Beiträge gehen in die Tiefe – jeweils mit einfachem Beispiel und klarer Handlungsempfehlung. Ideal, wenn Sie sich vor dem ersten Anruf schon einlesen möchten.

Mehr dazu: mehr zum Haftpflichtschaden → · Kasko-Gutachten im Detail → · alle unsere Gutachten-Leistungen →

Rubrik · Rechtsprechung

Welche Urteile stehen hinter unseren Befunden?

Ein technischer Befund wird erst dann zu Geld, wenn er auch rechtlich trägt. Deshalb führen wir eine eigene Urteilsreihe: jeweils mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, damit Anwälte und Werkstätten die Fundstelle direkt nachschlagen können. Wir zitieren die Rechtsprechung – die rechtliche Bewertung Ihres Falls bleibt beim Fachanwalt.

Urteils-Übersicht Der Einstieg in die Reihe – inklusive Sachverständigenrisiko: Wer trägt das Risiko, wenn die Versicherung das Gutachterhonorar kürzt? Alle Urteile im Überblick → Urteile zur Wertminderung Merkantiler Minderwert vor Gericht – bis zum BGH-Leiturteil vom 16.07.2024 (Az. VI ZR 188/22) zur Netto-Berechnung. Urteile zur Wertminderung lesen → Wertminderung beim älteren Fahrzeug Alter und Laufleistung schließen den Minderwert nicht automatisch aus – die Rechtsprechung dazu im Detail. Wertminderung trotz Alter und Laufleistung → Urteile zur fiktiven Abrechnung Abrechnung auf Gutachtenbasis nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB – und die Grenzen der Verweisung durch die Versicherung. Urteile zur fiktiven Abrechnung lesen → Zertifizierter Sachverständiger OLG Hamm, 07.06.2010 (Az. 6 U 213/08): Das Gericht ist in der Auswahl des Sachverständigen frei – Maßstab ist die fachliche Eignung, nicht ein Titel. Zur Sachverständigenauswahl vor Gericht → Preisvereinbarung im Werkvertrag AG Frankfurt a. M., 23.07.2025 (Az. 30032 C 226/24): „vereinbart schlägt üblich“ – relevant für jede Werkstattrechnung. Vereinbart schlägt üblich – zum Urteil → Berührungsloser Wildschaden Ausweichen ohne Kollision: kein klassischer Teilkaskofall – aber oft Rettungskosten nach § 83 VVG. Wildschaden ohne Berührung – zur Einordnung → Aktuelles Neue Entscheidungen, neue Technik, neue Regeln – was sich gerade ändert und was das für Geschädigte bedeutet. Aktuelles aus dem Sachverständigenbüro →
Technik-Beweis

Woher kommt dieses Fachwissen – aus Erfahrung oder aus Messwerten?

Aus beidem – aber die Reihenfolge ist wichtig. Erfahrung sagt uns, wo wir suchen. Gemessen wird trotzdem. Was in unseren Fachbeiträgen als Aussage steht, hat vorher in einem Diagnoseprotokoll oder in einem Laborbefund gestanden.

Zwei Diagnosesysteme, nicht eins Wir arbeiten mit Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosetestern parallel. Der Grund ist unbequem, aber wahr: Kein System liest jede Steuergerätearchitektur vollständig aus. Wenn zwei unabhängige Geräte denselben Fehlerspeichereintrag zeigen, ist er ein Befund – und keine Vermutung.
Das Oszilloskop sieht, was der Tester nur meldet Ein Fehlercode nennt ein Symptom, keine Ursache. Mit dem Oszilloskop sehen wir das Signal selbst – ob ein Sensor wirklich defekt ist oder nur ein Kabel nach dem Aufprall gequetscht wurde. Das entscheidet darüber, ob ein Steuergerät für mehrere hundert Euro zu Recht in der Kalkulation steht.
Öl- und Materialanalyse im Labor Bei Motor- und Maschinenschäden geben wir Proben an Institute für Laboranalyse. Metallabrieb im Öl verrät, welches Bauteil zuerst nachgegeben hat – und damit, ob ein Schaden Folge des Unfalls oder Folge eines Verschleißes ist. Ohne Labor ist das eine Meinung, mit Labor ein Befund.

Dazu kommt die Seite, die man selten sieht: Gunther Bastian unterrichtet an der Handwerkskammer die Fachpraxis (Teil I) und die Fachkunde (Teil II) der Meisterausbildung im Kfz-Technikerhandwerk und sitzt in Prüfungsausschüssen. Wer angehenden Kfz-Meistern ein Messverfahren erklären muss, kann es auch in einem Gutachten so aufschreiben, dass ein Sachbearbeiter ohne Werkstattvergangenheit es nachvollzieht. Genau das ist der Anspruch dieser Fachwissen-Seiten.

Weiterlesen: unsere technische Ausstattung im Detail →  ·  technische Untersuchung und Schadenursache →  ·  Gunther Bastian – Werdegang und Qualifikation →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Aus der Praxis

Die vier Fragen, die uns Werkstätten und Anwälte am häufigsten stellen

Dieser Bereich ist nicht als Blog gedacht, sondern als Nachschlagewerk. Er ist aus den Fragen entstanden, die uns täglich am Telefon erreichen – von Geschädigten, von Werkstätten, von Kanzleien. Vier davon kommen so oft, dass sie hier vorne stehen.

1. „Die Versicherung hat gekürzt – ist das erlaubt?“

Kürzen darf die Gegenseite erst einmal fast alles – die Frage ist, ob die Kürzung technisch trägt. Ein Prüfbericht entsteht in der Regel am Schreibtisch, ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen hat. Wenn dort steht, eine Beilackierung sei „nicht erforderlich“, dann ist das eine Behauptung. Unsere Antwort darauf ist kein Einspruch, sondern ein Befund: Farbtonmessung, Messprotokoll, Herstellervorgabe. Wir begründen technisch, warum eine Position erforderlich ist – fordern tun wir nichts, das ist Sache Ihres Anwalts. Mehr dazu: Prüfberichte der Versicherung richtig einordnen → und Versicherung kürzt – was Sie jetzt tun können →

2. „Das Fahrzeug hat einen Vorschaden – ist jetzt alles verloren?“

Nein – aber ein verschwiegener Vorschaden kann den Anspruch kosten. Deshalb suchen wir ihn selbst, bevor die Gegenseite ihn findet. Die Lackschichtmessung zeigt uns, wo schon einmal gearbeitet wurde: Serienlack liegt meist zwischen 80 und 150 Mikrometern; wo 400 Mikrometer gemessen werden, liegt Spachtel darunter. Entscheidend ist dann die saubere Trennung: Welcher Schaden gehört zu diesem Unfall, welcher war vorher da? Genau diese Abgrenzung ist unser Handwerk – und der Grund, warum ein ehrliches Gutachten am Ende mehr wert ist als ein schönes.

3. „Reicht ein Foto vom Handy nicht aus?“

Für die erste Einschätzung eines Bagatellschadens: manchmal ja. Für ein Gutachten: nein. Ein Foto zeigt die Oberfläche, nicht das Innenblech. Ob der Längsträger verformt ist, sehen Sie erst mit der Endoskop-Sonde oder auf der Hebebühne. Ob unter dem Wasserfleck im Aufbau eine durchnässte Dämmung liegt, zeigt die Wärmebildkamera – nicht die Kamera. Deshalb erstellen wir keine Gutachten aus zugeschickten Bildern, und deshalb warnen wir davor: warum wir vor Ferngutachten warnen →

4. „Wer darf sich überhaupt Sachverständiger nennen?“

Jeder. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt – das überrascht die meisten Anrufer. Prüfbar ist deshalb nur, was jemand nachweisen kann: eine Meisterqualifikation, eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine neutrale Stelle (bei uns ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985, Re-Zertifizierung alle drei Jahre, gültig bis 28.09.2029) und eine Datenbasis, mit der auch die Gegenseite rechnet (SilverDAT 3 als DAT Expert Partner). Was die Rechtsprechung von einem Sachverständigen verlangt, haben wir hier eingeordnet: das BGH-Verständnis von Gutachtern →  ·  warum Qualifikation im Gutachterwesen zählt →

Für wen wir dieses Fachwissen schreiben: Für Geschädigte, die verstehen wollen, worüber gerade über ihren Kopf hinweg verhandelt wird. Für Werkstätten, die eine Position gegenüber der Versicherung belegen müssen. Und für Kanzleien, die eine technische Begründung brauchen, auf die sie sich im Schriftsatz stützen können. Was Sie hier nicht finden: Rechtsberatung. Die gehört zum Fachanwalt für Verkehrsrecht – wir bleiben bei der Technik.

Sie haben selbst einen Schaden?

Fachwissen ist gut – persönliche Hilfe ist besser

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Wer darf ein Kfz-Gutachten erstellen?
Ein Schadengutachten erstellt ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger. Bei uns ist das ein personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 mit Kfz-Meister-Hintergrund. Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs vor Ort gehört zur ureigensten Aufgabe – ein Schaden lässt sich nicht zuverlässig allein aus der Ferne beurteilen.
Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten.
Kann ich meinen Gutachter frei wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie sind nicht an einen Gutachter der Versicherung gebunden – ein unabhängiges Gutachten vertritt Ihre Interessen.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag beziffert die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert darüber hinaus auch Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall und den Schadenumfang – nachvollziehbar und beweissichernd. Bei größeren Haftpflichtschäden ist das Gutachten die belastbarere Grundlage. Mehr dazu: alle unsere Gutachten-Leistungen →
Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Ein reparierter Unfallwagen bringt am Markt oft weniger als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug – auch nach fachgerechter Reparatur. Diesen merkantilen Minderwert ermitteln wir und weisen ihn im Gutachten aus. Begriffe verständlich erklärt im Glossar →
Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?
Die Besichtigung erfolgt in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag. Das fertige Gutachten liegt üblicherweise innerhalb von 1–2 Werktagen vor. Wir liefern kein 5-Minuten-Gutachten – aber auch keine wochenlange Warterei.

Noch Fragen? Alle häufigen Fragen → · Kontakt aufnehmen →

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Wir sind Ihr Team im Schadenfall.

Bastian Kfz-Gutachter

Sachverständigenbüro e.K.

Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Hauptsitz: Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
Inhaber: Gunther Bastian
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de

Besichtigungstermine

Täglich 06:00–22:00 Uhr; Besichtigungstermine nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.