Fachwissen rund um das Kfz-Gutachten
Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.
Hier bündeln wir unser Fachwissen rund um das Kfz-Gutachten: echte Praxisfälle aus der Gutachterpraxis, verständlich aufbereitete Urteile, Wissen zur Schadenregulierung und zur Werkstatt – sachlich, nachvollziehbar und ohne Werbe-Geklingel.
Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google
Ein Unfall wirft Fragen auf – oft mitten im Stress. Dieses Fachwissen hat deshalb zwei Geschwindigkeiten: Sie können sofort handeln, oder sich in Ruhe einlesen. Beides ist richtig. Unser Fachwissen rund um das Kfz-Gutachten ist in fünf Bereiche geordnet: Urteile & Recht, Versicherung & Regulierung, Werkstatt & Technik, Aktuelles & Saisonales sowie Nachschlagen mit häufigen Fragen und Glossar. Jeder Beitrag erklärt laienverständlich, welche Rechte Sie nach § 249 BGB haben und worauf es bei der Regulierung ankommt.
Sie stehen mitten im Schaden?
Dann verlieren Sie keine Zeit mit Lesen. Rufen Sie an – wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was jetzt zu tun ist, und kommen in der Regel noch am selben Tag zur Besichtigung.
Jetzt anrufen →Sie wollen erst verstehen?
Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären, wie ein Gutachten entsteht, welche Rechte Sie nach § 249 BGB haben und worauf es bei der Regulierung ankommt – laienverständlich, ohne Werbe-Geklingel. Kein Fachchinesisch, keine leeren Versprechen.
Wissen aus der Gutachterpraxis
Fünf Bereiche im Überblick
Vom dokumentierten Schadenfall bis zum Gerichtsurteil: Hier finden Sie unser Fachwissen sortiert nach Themen – laienverständlich erklärt, nachvollziehbar begründet, fair. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Frage passt.
Glossar →
Zum Nachlesen
Fachartikel im Detail
Sie wollen ein bestimmtes Thema wirklich verstehen? Diese Beiträge gehen in die Tiefe – jeweils mit einfachem Beispiel und klarer Handlungsempfehlung. Ideal, wenn Sie sich vor dem ersten Anruf schon einlesen möchten.
Mehr dazu: mehr zum Haftpflichtschaden → · Kasko-Gutachten im Detail → · alle unsere Gutachten-Leistungen →
Welche Urteile stehen hinter unseren Befunden?
Ein technischer Befund wird erst dann zu Geld, wenn er auch rechtlich trägt. Deshalb führen wir eine eigene Urteilsreihe: jeweils mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, damit Anwälte und Werkstätten die Fundstelle direkt nachschlagen können. Wir zitieren die Rechtsprechung – die rechtliche Bewertung Ihres Falls bleibt beim Fachanwalt.
Woher kommt dieses Fachwissen – aus Erfahrung oder aus Messwerten?
Aus beidem – aber die Reihenfolge ist wichtig. Erfahrung sagt uns, wo wir suchen. Gemessen wird trotzdem. Was in unseren Fachbeiträgen als Aussage steht, hat vorher in einem Diagnoseprotokoll oder in einem Laborbefund gestanden.
Dazu kommt die Seite, die man selten sieht: Gunther Bastian unterrichtet an der Handwerkskammer die Fachpraxis (Teil I) und die Fachkunde (Teil II) der Meisterausbildung im Kfz-Technikerhandwerk und sitzt in Prüfungsausschüssen. Wer angehenden Kfz-Meistern ein Messverfahren erklären muss, kann es auch in einem Gutachten so aufschreiben, dass ein Sachbearbeiter ohne Werkstattvergangenheit es nachvollzieht. Genau das ist der Anspruch dieser Fachwissen-Seiten.
Weiterlesen: unsere technische Ausstattung im Detail → · technische Untersuchung und Schadenursache → · Gunther Bastian – Werdegang und Qualifikation →
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die vier Fragen, die uns Werkstätten und Anwälte am häufigsten stellen
Dieser Bereich ist nicht als Blog gedacht, sondern als Nachschlagewerk. Er ist aus den Fragen entstanden, die uns täglich am Telefon erreichen – von Geschädigten, von Werkstätten, von Kanzleien. Vier davon kommen so oft, dass sie hier vorne stehen.
1. „Die Versicherung hat gekürzt – ist das erlaubt?“
Kürzen darf die Gegenseite erst einmal fast alles – die Frage ist, ob die Kürzung technisch trägt. Ein Prüfbericht entsteht in der Regel am Schreibtisch, ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen hat. Wenn dort steht, eine Beilackierung sei „nicht erforderlich“, dann ist das eine Behauptung. Unsere Antwort darauf ist kein Einspruch, sondern ein Befund: Farbtonmessung, Messprotokoll, Herstellervorgabe. Wir begründen technisch, warum eine Position erforderlich ist – fordern tun wir nichts, das ist Sache Ihres Anwalts. Mehr dazu: Prüfberichte der Versicherung richtig einordnen → und Versicherung kürzt – was Sie jetzt tun können →
2. „Das Fahrzeug hat einen Vorschaden – ist jetzt alles verloren?“
Nein – aber ein verschwiegener Vorschaden kann den Anspruch kosten. Deshalb suchen wir ihn selbst, bevor die Gegenseite ihn findet. Die Lackschichtmessung zeigt uns, wo schon einmal gearbeitet wurde: Serienlack liegt meist zwischen 80 und 150 Mikrometern; wo 400 Mikrometer gemessen werden, liegt Spachtel darunter. Entscheidend ist dann die saubere Trennung: Welcher Schaden gehört zu diesem Unfall, welcher war vorher da? Genau diese Abgrenzung ist unser Handwerk – und der Grund, warum ein ehrliches Gutachten am Ende mehr wert ist als ein schönes.
3. „Reicht ein Foto vom Handy nicht aus?“
Für die erste Einschätzung eines Bagatellschadens: manchmal ja. Für ein Gutachten: nein. Ein Foto zeigt die Oberfläche, nicht das Innenblech. Ob der Längsträger verformt ist, sehen Sie erst mit der Endoskop-Sonde oder auf der Hebebühne. Ob unter dem Wasserfleck im Aufbau eine durchnässte Dämmung liegt, zeigt die Wärmebildkamera – nicht die Kamera. Deshalb erstellen wir keine Gutachten aus zugeschickten Bildern, und deshalb warnen wir davor: warum wir vor Ferngutachten warnen →
4. „Wer darf sich überhaupt Sachverständiger nennen?“
Jeder. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt – das überrascht die meisten Anrufer. Prüfbar ist deshalb nur, was jemand nachweisen kann: eine Meisterqualifikation, eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine neutrale Stelle (bei uns ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985, Re-Zertifizierung alle drei Jahre, gültig bis 28.09.2029) und eine Datenbasis, mit der auch die Gegenseite rechnet (SilverDAT 3 als DAT Expert Partner). Was die Rechtsprechung von einem Sachverständigen verlangt, haben wir hier eingeordnet: das BGH-Verständnis von Gutachtern → · warum Qualifikation im Gutachterwesen zählt →
Für wen wir dieses Fachwissen schreiben: Für Geschädigte, die verstehen wollen, worüber gerade über ihren Kopf hinweg verhandelt wird. Für Werkstätten, die eine Position gegenüber der Versicherung belegen müssen. Und für Kanzleien, die eine technische Begründung brauchen, auf die sie sich im Schriftsatz stützen können. Was Sie hier nicht finden: Rechtsberatung. Die gehört zum Fachanwalt für Verkehrsrecht – wir bleiben bei der Technik.
Sie haben selbst einen Schaden?
Fachwissen ist gut – persönliche Hilfe ist besser
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag.
Aus der Gutachterpraxis
Dokumentierte Fälle
Echte Schadenfälle aus unserer Region – anonymisiert, sachlich aufbereitet und Schritt für Schritt nachvollziehbar. So sieht die Arbeit hinter einem Gutachten aus.
Referenzen & Fallbeispiele → · Fälle zur fiktiven Abrechnung →
Bereit für Ihr Gutachten?
Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Keine Hotline – persönlich, unabhängig, fachlich präzise.
Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreibenLieber klassisch? Festnetz anrufen · info@sv-bastian.de
Außerhalb von 06:00 bis 22:00 Uhr erreichen Sie unseren Telefonservice.
Wir sind Ihr Team im Schadenfall.
Bastian Kfz-Gutachter
Sachverständigenbüro e.K.
Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Hauptsitz: Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
Inhaber: Gunther Bastian
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Besichtigungstermine
Täglich 06:00–22:00 Uhr; Besichtigungstermine nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.
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