Bastian Kfz-Gutachter

Fiktive Abrechnung: wie hoch ist Ihre Auszahlung? Die vier Fälle im Überblick

Ein Beispielfahrzeug, vier Schadenshöhen – und jeweils klar, was die Versicherung zahlt.

Wie hoch Ihre Auszahlung bei der fiktiven Abrechnung ist, hängt davon ab, wie hoch die Reparaturkosten im Vergleich zum Fahrzeugwert liegen. Wir zeigen Ihnen alle vier Fälle an einem gemeinsamen Beispielfahrzeug – jeweils mit Rechenbeispiel und ohne Fachchinesisch. So sehen Sie sofort, in welchen Fall Ihr Schaden fällt und mit welcher Auszahlung Sie rechnen können.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Gutachterkosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten.

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Begriffe in 30 Sekunden

Vier Werte entscheiden über Ihre Auszahlung

Bei der fiktiven Abrechnung rechnen Sie auf Basis des Gutachtens ab, ohne reparieren zu müssen – Grundlage ist Ihr Recht auf Schadensersatz nach § 249 BGB. Welche Auszahlung dabei möglich ist, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser vier Werte zueinander.

Wiederbeschaffungswert

Was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt aktuell kosten würde.

Restwert

Was das beschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist.

Wiederbeschaffungsaufwand

Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Betrag bei einem Totalschaden.

Reparaturkosten netto

Die vom Gutachten geschätzten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.

Alle Begriffe ausführlich erklärt finden Sie auf unserer Grundlagen-Seite zur fiktiven Abrechnung →

Welcher Fall trifft auf Sie zu?

Die vier Fälle – was Sie jeweils bekommen

Entscheidend ist, wie hoch die Reparaturkosten im Vergleich zu Wiederbeschaffungsaufwand und Fahrzeugwert liegen. Tippen Sie auf einen Fall – weiter unten rechnen wir jeden an unserem Beispielfahrzeug durch. Das Gutachten ordnet Ihren Schaden eindeutig zu.

Ein Fahrzeug, vier Fälle

Unser Beispielfahrzeug – und Ihre Auszahlung je Fall

Die Eckdaten bleiben in allen vier Fällen gleich

Wiederbeschaffungswert:
12.000 €

Restwert:
3.000 €

Wiederbeschaffungsaufwand:
9.000 € (12.000 − 3.000)

130-Prozent-Grenze:
15.600 € (130 % von 12.000)

Nur die Reparaturkosten laut Gutachten ändern sich von Fall zu Fall. Alle Werte stammen im echten Fall aus dem Gutachten – diese Zahlen dienen nur der Veranschaulichung.

Fall 1 · der günstige Fall

Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand, ist die Reparatur klar wirtschaftlich. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten – ohne Weiternutzungspflicht und ohne Reparaturnachweis. Ob Sie reparieren lassen oder nicht, bleibt Ihre Entscheidung.

Rechenbeispiel

Reparaturkosten netto laut Gutachten: 6.000 €
6.000 € liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand von 9.000 €.
Ihre Auszahlung: 6.000 € netto.

Fall 2 · mit Weiternutzung

Reparaturkosten zwischen Aufwand und Fahrzeugwert

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber noch unter dem Fahrzeugwert, bekommen Sie die Netto-Reparaturkosten in der Regel nur, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und es dazu – falls nötig – verkehrssicher (teil-)reparieren lassen. Die sechsmonatige Weiternutzung ist hier eine Fälligkeitsvoraussetzung (ständige BGH-Rechtsprechung, u. a. Urteil vom 29.04.2008, Az. VI ZR 220/07).

Rechenbeispiel

Reparaturkosten netto laut Gutachten: 10.500 €
10.500 € liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) und Fahrzeugwert (12.000 €).
Ihre Auszahlung: 10.500 € netto – bei Weiternutzung von sechs Monaten.
Ohne Weiternutzung bleibt der Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) beschränkt.

Fall 3 · die 130-Prozent-Regel

Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, bis 130 Prozent

Liegen die Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, aber nicht über 130 Prozent davon, können Sie sich auf Ihr Integritätsinteresse berufen – das Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten. Mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand erhalten Sie dann aber nur, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert, sechs Monate weitergenutzt und das auch nachgewiesen wird (etwa durch eine Nachbesichtigung). Eine Teilreparatur genügt hier nicht. Wer rein fiktiv abrechnet, also nicht vollständig repariert, bleibt auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 172/04).

Rechenbeispiel

Reparaturkosten netto laut Gutachten: 14.000 €
14.000 € liegen über dem Fahrzeugwert (12.000 €), aber unter der 130-Prozent-Grenze (15.600 €).
Voll & fachgerecht repariert + 6 Monate: bis 14.000 €.
Ohne vollständige Reparatur: 9.000 € (Wiederbeschaffungsaufwand).

Fall 4 · wirtschaftlicher Totalschaden

Reparaturkosten über 130 Prozent des Fahrzeugwerts

Übersteigen die Reparaturkosten 130 Prozent des Fahrzeugwerts, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur ist dann nicht mehr ersatzfähig – auch nicht, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen. Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand: Fahrzeugwert minus Restwert. Der Restwert wird in jedem Unfallgutachten grundsätzlich ermittelt – lokal und über die Restwertbörse.

Rechenbeispiel

Reparaturkosten netto laut Gutachten: 17.000 €
17.000 € liegen über der 130-Prozent-Grenze (15.600 €).
Ihre Auszahlung: 9.000 € (12.000 − 3.000).

Wichtig für alle vier Fälle

Bei fiktiver Abrechnung ohne Mehrwertsteuer

Wer fiktiv abrechnet, erhält die Netto-Beträge – die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt, also bei echter Reparatur oder Ersatzbeschaffung mit Rechnung (vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2022, Az. VI ZR 7/21). Lassen Sie später doch reparieren, können Sie unter Umständen zur konkreten Abrechnung wechseln und die angefallene Mehrwertsteuer nachfordern. Welcher Weg für Sie günstiger ist, halten wir im Gutachten nachvollziehbar fest.

Sie wissen nicht, in welchen Fall Ihr Schaden fällt?

Das Gutachten ordnet das eindeutig zu – mit Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten. Rufen Sie an, wir besichtigen in der Regel noch am selben Tag.

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Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, in welchen Fall Ihr Schaden fällt – und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag.

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