Bastian Kfz-Gutachter

Ferngutachten? Bei uns nicht.

Ein Gutachten entsteht vor Ort – mit eigenen Augen, nicht aus Fotos.

Ein Ferngutachten wird allein aus zugeschickten Fotos erstellt – der Sachverständige sieht das Fahrzeug nie. Wir lehnen dieses Modell bewusst ab. Jeder Schaden wird bei uns persönlich vor Ort begutachtet: mit Diagnosegerät, Prüfung der Reparaturunterlagen und sauberer Wertermittlung. Kein 5-Minuten-Gutachten.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden rechnen wir das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine eigenen Gutachterkosten.

Gunther Bastian, Kfz-Meister und Inhaber des Sachverständigenbüros

Gunther Bastian, Kfz-Meister · Inhaber – bei uns sprechen Sie direkt mit einem Sachverständigen: 0170 5229451

Kfz-Meister · DAT Expert Partner · DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte

Lieber gleich richtig – persönlich vor Ort

Statt eines Ferngutachtens kommen wir in vielen Fällen noch am selben Tag zu Ihnen – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen, kein Call-Center.

Persönliche Besichtigung vor Ort Im Haftpflichtschaden für Sie kostenlos – die Gegenseite zahlt Gutachten in der Regel in 1–2 Werktagen Außerhalb der Bürozeiten: Notfall-Callcenter rund um die Uhr
Gunther Bastian, Kfz-Meister und Kfz-Sachverständiger

Fachlich verantwortlich: Gunther Bastian – Kfz-Meister, personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Stand: Juni 2026

Begriff & Einordnung

Was ist ein Ferngutachten?

Ein Ferngutachten – auch Online-Gutachten oder Foto-Gutachten genannt – ist ein Kfz-Gutachten, das ohne persönliche Besichtigung des Fahrzeugs entsteht. Der Sachverständige bewertet den Schaden allein anhand zugeschickter Fotos und Angaben.

Statt vor Ort zu kommen, schickt der Anbieter dem Geschädigten ein paar Felder zum Ausfüllen und bittet um Fotos. Diese Bilder macht oft der Kunde selbst – mit dem Handy, am Straßenrand, manchmal ein Werkstattmitarbeiter. Anschließend wird daraus zentral, an einem ganz anderen Ort, ein Dokument erstellt. Den Wagen hat der Sachverständige nie gesehen.

Beworben wird das gern mit Schlagworten wie „Gutachten in wenigen Minuten“, „ganz ohne Termin“ oder „kein Papierkram“. Das klingt bequem. Genau hier liegt aber das Problem: Ein belastbares Schadengutachten lässt sich aus zugeschickten Fotos nicht erstellen – und Versicherer wissen das.

Davon zu unterscheiden sind Gutachtergemeinschaften, bei denen viele Fotos zentral verarbeitet werden. Auch hier steht oft die schnelle Abwicklung im Vordergrund – nicht die sorgfältige, persönliche Schadenfeststellung.

Unsere Haltung

Wir bieten keine Ferngutachten an – und das aus Überzeugung

Wir lehnen dieses Geschäftsmodell ab und wollen damit nichts zu tun haben. Ein Gutachten ist kein Formular, das man in fünf Minuten ausfüllt – sondern saubere Arbeit am Fahrzeug. Kein 5-Minuten-Gutachten.

Wofür unsere Schaden-App da ist

Unsere Schaden-App ist der Foto-Weg für den Erstkontakt: Sie melden den Schaden direkt aus der Kamera und übermitteln uns die Eckdaten zum Unfall. Danach sprechen wir die Besichtigung ab. Die App ist der erste Schritt – nicht das Gutachten. Für Kontakt und Terminabsprache nutzen Sie am einfachsten WhatsApp.

Kostenkalkulation mit Fremdbildern

In Ausnahmen erstellen wir höchstens eine Kostenkalkulation – klar als das benannt, was sie ist, und bewusst kein Gutachten. Auch das wird zunehmend schwierig: Bei fremden Bildern weiß man nicht mehr, ob es noch unbearbeitete Originalbilder sind. Ein vollwertiges Gutachten beruht stets auf unserer eigenen Erfassung vor Ort.

Mehr dazu: alle unsere Gutachten-Leistungen → · mehr zum Haftpflichtschaden →

Der ehrliche Blick hinter die Kulissen

Wie ein vollständiges Gutachten wirklich entsteht

Ein seriöses Schadengutachten durchläuft viele Schritte – jeder einzelne braucht Zeit, Erfahrung und das Fahrzeug vor Augen. Lesen Sie selbst, was zwischen Unfall und fertigem Gutachten passiert:

01

Persönliche Besichtigung vor Ort

Der Sachverständige sieht das Fahrzeug mit eigenen Augen – bei Bedarf mit Diagnosegerät, Thermografie und weiteren Messgeräten. So werden auch verdeckte Schäden sichtbar, die auf keinem Foto auftauchen.

02

Reparaturunterlagen prüfen

Herstellervorgaben und Reparaturunterlagen werden gelesen und geprüft – die Grundlage für eine fachgerechte Instandsetzung.

03

Reparaturweg bestimmen

Reparieren oder ersetzen? Der richtige Weg wird festgelegt und mit SilverDAT 3 nach Herstellervorgaben kalkuliert – nachvollziehbar und vollständig.

04

Wiederbeschaffungswert ermitteln

Der Marktwert wird bestimmt – unter Beachtung von Alt- und Vorschäden. Genau diese erkennt man nur am Fahrzeug, nicht auf einem zugeschickten Bild.

05

Restwert sauber ermitteln

Bei einem Unfallgutachten wird der Restwert grundsätzlich lokal abgefragt und über die Restwertbörse ermittelt. Das Fahrzeug wird dabei 24 Stunden eingestellt – danach werden die Gebote geprüft und in verwertbar oder nicht eingeordnet.

06

Fertigstellen, prüfen, versenden

Das Gutachten wird fertiggestellt, einer Qualitätssicherung unterzogen und erst dann an alle Beteiligten versendet – an Sie, Anwalt, Versicherung und Werkstatt.

Wie soll das in fünf Minuten gehen?

Schon die Restwertermittlung braucht allein 24 Stunden, bis die Gebote vorliegen. Wer ein „Gutachten in wenigen Minuten“ verspricht, lässt genau die Schritte weg, die ein Gutachten erst belastbar machen. In der Regel ist Ihr Gutachten bei uns innerhalb von 1–2 Werktagen fertig.

Was auf dem Spiel steht

Risiken eines Ferngutachtens für Sie

Ein Gutachten allein aus Fotos kann teuer werden – finanziell und rechtlich. Diese vier Punkte treffen den Geschädigten am härtesten:

Verdeckte Schäden fehlen

Was auf dem Foto nicht zu sehen ist, taucht im Gutachten nicht auf. Spätere Mehrkosten für nicht erfasste Schäden trägt am Ende oft der Kunde.

Vor- und Altschäden unklar

Ohne Blick aufs Fahrzeug lassen sich neue Schäden nicht sauber von alten trennen – ein Angriffspunkt für jede Versicherung.

Bilder sind manipulierbar

Fotos lassen sich verändern. Heute ist oft nicht mehr erkennbar, ob es sich um unbearbeitete Originalbilder handelt – eine neutrale Bewertung ist so kaum möglich.

Ansprüche in Gefahr

Versicherer können unzureichende Ferngutachten zurückweisen. Im schlimmsten Fall wird die Durchsetzung Ihres Schadensersatzes nach § 249 BGB schwieriger.

Ferngutachten aus Fotos

× Fahrzeug nie persönlich gesehen
× verdeckte Schäden bleiben offen
× Vorschäden schwer abgrenzbar
× Bewertung allein nach Kundenfotos
× Angriffsfläche gegenüber der Versicherung

Gutachten von Bastian

 persönliche Besichtigung vor Ort
 auch verdeckte Schäden dokumentiert
 Alt- und Vorschäden sauber getrennt
 Restwert über Börse, Gebote geprüft
 fachlich fundiert und nachvollziehbar

Wir grenzen sachlich ab – ohne andere Anbieter zu nennen. mehr zum Gutachtenwesen →

Aktuelle Rechtsprechung

Was die Gerichte zur Werbung mit Foto-Gutachten sagen

Zahlreiche Anbieter – bis hin zu großen Ketten – werben mit „Sofortgutachten“ und „5-Minuten-Gutachten“. Die Gerichte sehen das zunehmend kritisch.

Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.

Landgericht Bremen, Urteil vom 16.01.2026 · Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bremen (Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24, nicht rechtskräftig) die Werbung eines Online-Gutachtenbüros für irreführend gehalten. Beworben wurde, man könne „in wenigen Minuten“ ein „zuverlässiges“ Gutachten erhalten – allein auf Grundlage der Angaben und Fotos des Verbrauchers, ohne persönliche Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen.

Nach Auffassung des Gerichts akzeptieren Versicherer nur Gutachten als verlässlich, die auf dem Grundsatz der höchstpersönlichen Erstellung durch den Sachverständigen beruhen. Der Geschädigte selbst könne dabei keine Hilfskraft des Gutachters sein, wenn er nur vorgegebene Antworten anklickt. Sich die Schadenstelle genauer anzusehen – insbesondere, um Vorschäden zu erkennen – sei die ureigenste Aufgabe des Sachverständigen.

Schon zuvor hatte das LG Frankfurt am Main (Anerkenntnisurteil v. 22.03.2024, Az. 3-10 O 593/23, nicht rechtskräftig) einem Anbieter untersagt, mit reinen Foto-Gutachten „ohne Termine vor Ort“ zu werben. Foto-Gutachten können also wettbewerbswidrig sein – genau deshalb arbeiten wir grundsätzlich nur mit persönlicher Besichtigung.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unabhängigkeit als Grundlage

Warum der Gutachter unabhängig sein sollte

Ein Kfz-Gutachten sollte von einem unabhängigen, neutralen und wirtschaftlich eigenständigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Der Gutachter sollte nicht in Weisungsbindung zur Werkstatt stehen – nur so bleibt die Bewertung neutral, unabhängig von Werkstatt- oder Versicherungsinteressen.

Genau das ist die klare Rollentrennung, nach der wir arbeiten: Wir sichern den Schaden, die Werkstatt repariert, der Anwalt regelt das Rechtliche. Ihre freie Werkstattwahl bleibt dabei jederzeit erhalten – das ist ein Vorteil, keine Einschränkung.

Häufige Fragen

Fragen rund um Ferngutachten

Bieten Sie ein Ferngutachten an?
Nein. Wir erstellen grundsätzlich keine Gutachten allein aus zugeschickten Fotos. Jeder Schaden wird persönlich vor Ort begutachtet – das ist die Grundlage für ein belastbares Gutachten. Unsere Schaden-App nutzen wir nur für den Erstkontakt und die Datenübermittlung; danach sprechen wir die Besichtigung ab.
Warum dauert ein richtiges Gutachten länger als „5 Minuten“?
Weil viele Schritte dazugehören: persönliche Besichtigung mit Messtechnik, Prüfung der Reparaturunterlagen, Festlegung des Reparaturwegs, Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert. Allein die Restwertermittlung über die Börse läuft 24 Stunden, bis die Gebote vorliegen. In der Regel ist Ihr Gutachten innerhalb von 1–2 Werktagen fertig.
Erstellen Sie wenigstens eine Kalkulation nach Fotos?
In Ausnahmen erstellen wir eine Kostenkalkulation – klar als solche benannt, nicht als vollwertiges Gutachten. Auch das wird zunehmend schwierig, weil sich bei fremden Bildern kaum noch prüfen lässt, ob es unbearbeitete Originalbilder sind. Für ein belastbares Gutachten führt kein Weg an der persönlichen Besichtigung vorbei. mehr zur Kostenkalkulation →
Wozu dient Ihre Schaden-App dann?
Die Schaden-App ist für den ersten Schritt da: Sie melden den Schaden direkt aus der Kamera und übermitteln uns Daten und Fakten zu Ihrem Unfall. Auf dieser Grundlage vereinbaren wir die Besichtigung. Sie ersetzt also keine Begutachtung, sondern bereitet sie vor. Ein vollständiges Gutachten entsteht erst durch die persönliche Inaugenscheinnahme vor Ort – ein reines Ferngutachten aus übermittelten Fotos bieten wir bewusst nicht an.
Akzeptiert die Versicherung ein Ferngutachten?
Versicherer akzeptieren in der Regel nur Gutachten, die höchstpersönlich vom Sachverständigen erstellt wurden – das hat zuletzt auch das LG Bremen hervorgehoben (Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24, nicht rechtskräftig). Ein reines Foto-Gutachten bietet Angriffsfläche und kann zurückgewiesen werden.
Was kostet mich die persönliche Begutachtung?
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden rechnen wir das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei voller Regulierung entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Gutachterkosten – die Kosten gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Auch bei unklarer Haftung ist ein eigenes, neutrales Gutachten sinnvoll – es schafft eine belastbare Grundlage, falls es später zu Diskussionen mit der Versicherung kommt. Honorar transparent berechnen →
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Im unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Der Gutachter der Versicherung vertritt deren Interessen – ein eigener Gutachter dokumentiert den Schaden neutral und in Ihrem Sinne. Sie sind nicht verpflichtet, ein schnelles Online- oder Ferngutachten der Gegenseite hinzunehmen. mehr zum Haftpflichtschaden →
Wie schnell sind Sie nach meinem Unfall vor Ort?
In der Regel sehen wir Ihr Fahrzeug innerhalb von 1–2 Werktagen persönlich an – in vielen Fällen schon am selben oder nächsten Tag. Als mobiler Kfz-Sachverständiger kommen wir zu Ihnen, zur Werkstatt oder an den Standort Ihrer Wahl. So verlieren Sie keine Zeit, und der Schaden wird dennoch vollständig und mit eigenem Blick aufgenommen statt nur nach Fotos beurteilt.

Lieber gleich richtig

Ein Anruf genügt – wir kommen zu Ihnen

Kein Foto-Formular, sondern ein Sachverständiger, der Ihr Fahrzeug persönlich begutachtet – in vielen Fällen noch am selben Tag.

Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreiben

Lieber klassisch? Festnetz anrufen  ·  info@sv-bastian.de

Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter – rund um die Uhr.

Wir sind Ihr Team im Schadenfall.

Hauptsitz

Bastian Kfz-Gutachter

Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen

Inhaber: Gunther Bastian

Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de

Besichtigungstermine:

Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr, nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.