Ein Gutachten entsteht vor Ort – mit eigenen Augen, nicht aus Fotos.
Ferngutachten? Bei uns nicht.
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Ein Ferngutachten wird allein aus zugeschickten Fotos erstellt – der Sachverständige sieht das Fahrzeug nie. Wir lehnen dieses Modell bewusst ab. Jeder Schaden wird bei uns persönlich vor Ort begutachtet: mit Diagnosegerät, Prüfung der Reparaturunterlagen und sauberer Wertermittlung. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden rechnen wir das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine eigenen Gutachterkosten.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was ist ein Ferngutachten?
Ein Ferngutachten – auch Online- oder Foto-Gutachten genannt – ist ein Kfz-Gutachten, das ohne persönliche Besichtigung des Fahrzeugs entsteht. Der Sachverständige bewertet den Schaden allein anhand zugeschickter Fotos und Angaben. Statt vor Ort zu kommen, schickt der Anbieter dem Geschädigten ein paar Felder zum Ausfüllen und bittet um Fotos – die oft der Kunde selbst macht, mit dem Handy, am Straßenrand. Anschließend wird daraus zentral, an einem ganz anderen Ort, ein Dokument erstellt. Den Wagen hat der Sachverständige nie gesehen.
Beworben wird das gern mit Schlagworten wie „Gutachten in wenigen Minuten“, „ganz ohne Termin“ oder „kein Papierkram“. Das klingt bequem. Genau hier liegt aber das Problem: Ein belastbares Schadengutachten lässt sich aus zugeschickten Fotos nicht erstellen – und Versicherer wissen das.
Wir bieten keine Ferngutachten an – aus Überzeugung
Wir lehnen dieses Geschäftsmodell ab. Ein Gutachten ist kein Formular, das man in fünf Minuten ausfüllt – sondern saubere Arbeit am Fahrzeug. Unsere Schaden-App ist der Foto-Weg für den Erstkontakt: Sie melden den Schaden direkt aus der Kamera, danach sprechen wir die Besichtigung ab. Die App ist der erste Schritt – nicht das Gutachten.
Mehr dazu: alle unsere Gutachten-Leistungen → · mehr zum Haftpflichtschaden →

Wie ein vollständiges Gutachten wirklich entsteht
Ein seriöses Schadengutachten durchläuft viele Schritte – jeder einzelne braucht Zeit, Erfahrung und das Fahrzeug vor Augen.
Persönliche Besichtigung
Der Sachverständige sieht das Fahrzeug mit eigenen Augen – bei Bedarf mit Diagnosegerät und Thermografie. So werden verdeckte Schäden sichtbar, die auf keinem Foto auftauchen.
Reparaturunterlagen prüfen
Herstellervorgaben und Reparaturunterlagen werden gelesen und geprüft – die Grundlage für eine fachgerechte Instandsetzung.
Reparaturweg bestimmen
Reparieren oder ersetzen? Der richtige Weg wird festgelegt und mit SilverDAT 3 nach Herstellervorgaben kalkuliert – nachvollziehbar und vollständig.
Wiederbeschaffungswert
Der Marktwert wird bestimmt – unter Beachtung von Alt- und Vorschäden. Genau diese erkennt man nur am Fahrzeug, nicht auf einem zugeschickten Bild.
Restwert sauber ermitteln
Der Restwert wird lokal abgefragt und über die Restwertbörse ermittelt. Das Fahrzeug wird 24 Stunden eingestellt – danach werden die Gebote geprüft.
Prüfen & versenden
Das Gutachten wird fertiggestellt, einer Qualitätssicherung unterzogen und erst dann an alle Beteiligten versendet – an Sie, Anwalt, Versicherung und Werkstatt.
Wie soll das in fünf Minuten gehen? Schon die Restwertermittlung braucht allein 24 Stunden, bis die Gebote vorliegen. Wer ein „Gutachten in wenigen Minuten“ verspricht, lässt genau die Schritte weg, die ein Gutachten erst belastbar machen. In der Regel ist Ihr Gutachten bei uns innerhalb von 1–2 Werktagen fertig.
Risiken eines Ferngutachtens für Sie
Verdeckte Schäden fehlen
Was auf dem Foto nicht zu sehen ist, taucht im Gutachten nicht auf. Spätere Mehrkosten für nicht erfasste Schäden trägt am Ende oft der Kunde.
Vor- & Altschäden unklar
Ohne Blick aufs Fahrzeug lassen sich neue Schäden nicht sauber von alten trennen – ein Angriffspunkt für jede Versicherung.
Bilder sind manipulierbar
Fotos lassen sich verändern. Heute ist oft nicht mehr erkennbar, ob es sich um unbearbeitete Originalbilder handelt – eine neutrale Bewertung ist so kaum möglich.
Ansprüche in Gefahr
Versicherer können unzureichende Ferngutachten zurückweisen. Im schlimmsten Fall wird die Durchsetzung Ihres Schadensersatzes nach § 249 BGB schwieriger.
Gutachten von Bastian: persönliche Besichtigung vor Ort · auch verdeckte Schäden dokumentiert · Alt- und Vorschäden sauber getrennt · Restwert über Börse, Gebote geprüft · fachlich fundiert und nachvollziehbar. Wir grenzen sachlich ab – ohne andere Anbieter zu nennen. Hintergrund: so funktioniert das Gutachterwesen →
Ein Foto kann nicht messen
Man kann lange darüber streiten, ob ein Ferngutachten „reicht“. Die Frage ist einfacher, als sie klingt. Ein Foto zeigt eine Oberfläche. Alles, was über die Oberfläche hinausgeht, ist eine Messung – und Messungen brauchen ein Gerät am Fahrzeug. Hier ist die Liste dessen, was bei einer Fernbewertung zwangsläufig fehlt. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es physikalisch nicht geht.
Die Lackschichtmessung
Ob ein Bauteil vorlackiert oder gespachtelt ist, entscheidet darüber, ob der Schaden neu ist – und ob die Versicherung kürzen kann. Das misst man in Mikrometern, mit einem Gerät am Blech. Auf einem Handyfoto sind 110 µm und 400 µm identisch.
Der Fehlerspeicher
Ein verstellter Radarsensor, ein ausgelöstes Airbag-Steuergerät, eine notwendige Kalibrierung: Das liest man mit einem Diagnosetester aus, nicht mit den Augen. Ein Fahrzeug kann perfekt aussehen und trotzdem einen Assistenten haben, der zu spät bremst.
Der Blick von unten
Längsträger, Bodengruppe, Aufnahmepunkte – genau hier entscheidet sich Reparatur oder Totalschaden. Dafür muss das Fahrzeug auf eine Hebebühne. Ein Foto vom Parkplatz zeigt diesen Bereich nie.
Der Hohlraum
Was hinter dem Stoßfänger oder in der Tür passiert ist, sieht nur eine Endoskop-Kamerasonde. Der verdeckte Schaden ist der häufigste Grund für Nachträge – und der häufigste Streitpunkt mit der Versicherung.
Bei Elektrofahrzeugen kommt der schwerwiegendste Punkt hinzu: Der Zustand der Antriebsbatterie wird mit einem AVILOO-Batterietest als State of Health gemessen. Ein Ferngutachten kann diesen Wert nicht ermitteln – es kann ihn nur behaupten. Bei einem Fahrzeug, dessen Akku die Hälfte des Wertes ausmacht, ist das kein Detail. Das ist der Kern der Sache.
Wann Fotos bei uns trotzdem sinnvoll sind
Wir sind nicht gegen Fotos – wir sind gegen Fotos statt Besichtigung. Für eine erste Einschätzung am Telefon, für die Frage „lohnt sich ein Gutachten überhaupt?“ und für einen Kostenvoranschlag im Bagatellbereich sind Bilder ein sinnvoller erster Schritt. Schicken Sie sie uns gern – und wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir vorbeikommen müssen. In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: ja.
Unsere ehrliche Grenze
Wir behaupten nicht, dass jedes Online-Gutachten wertlos ist – das zu beurteilen steht uns nicht zu, und jeder Fall ist anders. Wir sagen nur, was wir selbst nicht tun: Wir erstellen kein Schadengutachten allein nach zugesandten Bildern. Nicht, weil es verboten wäre, sondern weil wir dafür nicht geradestehen könnten. Ein Gutachten trägt unsere Unterschrift.
Mehr dazu: was wir am Fahrzeug messen → · wann Fotos reichen: der Kostenvoranschlag → · das richtige Gutachten beim Unfall → · Batteriezustand messen lassen →
Was Gerichte zur Werbung mit Foto-Gutachten sagen
„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“
Landgericht Bremen, Urteil vom 16.01.2026 · Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bremen (Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24, nicht rechtskräftig) die Werbung eines Online-Gutachtenbüros für irreführend gehalten. Beworben wurde, man könne „in wenigen Minuten“ ein „zuverlässiges“ Gutachten erhalten – allein auf Grundlage der Angaben und Fotos des Verbrauchers, ohne persönliche Inaugenscheinnahme. Nach Auffassung des Gerichts akzeptieren Versicherer nur Gutachten als verlässlich, die auf der höchstpersönlichen Erstellung durch den Sachverständigen beruhen.
Schon zuvor hatte das LG Frankfurt am Main (Anerkenntnisurteil v. 22.03.2024, Az. 3-10 O 593/23, nicht rechtskräftig) einem Anbieter untersagt, mit reinen Foto-Gutachten „ohne Termine vor Ort“ zu werben. Foto-Gutachten können also wettbewerbswidrig sein – genau deshalb arbeiten wir grundsätzlich nur mit persönlicher Besichtigung.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Warum der Gutachter unabhängig sein sollte
Ein Kfz-Gutachten sollte von einem unabhängigen, neutralen und wirtschaftlich eigenständigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Der Gutachter sollte nicht in Weisungsbindung zur Werkstatt stehen – nur so bleibt die Bewertung neutral, unabhängig von Werkstatt- oder Versicherungsinteressen.
Genau das ist die klare Rollentrennung, nach der wir arbeiten: Wir sichern den Schaden, die Werkstatt repariert, der Anwalt regelt das Rechtliche. Ihre freie Werkstattwahl bleibt dabei jederzeit erhalten – das ist ein Vorteil, keine Einschränkung.
Wenn Ihnen ein schnelles Online-Gutachten angeboten wird
Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft schnell jemand mit einem bequemen Foto-Angebot. Sie müssen darauf nicht eingehen. In fünf Schritten kommen Sie zu einer belastbaren Schadenfeststellung:
- Nicht sofort zusagen. Ein angebotenes Online- oder Ferngutachten anzunehmen ist freiwillig – Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter bleibt bestehen.
- Schaden melden statt bewerten lassen. Nutzen Sie unsere Schaden-App oder rufen Sie an. Das ist der Erstkontakt zur Datenübermittlung – nicht das Gutachten.
- Besichtigungstermin vereinbaren. Wir sehen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen persönlich an, oft schon am selben oder nächsten Tag.
- Vor-Ort-Begutachtung abwarten. Erst am Fahrzeug werden verdeckte Schäden, Vor- und Altschäden sowie der Restwert sauber erfasst – die Grundlage Ihrer Ansprüche.
- Gutachten weiterreichen. Auf Wunsch senden wir das fertige Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und Ihren Fachanwalt.
Sie entscheiden, wer Ihren Schaden bewertet – nicht die Gegenseite: Ihr Recht auf freie Gutachterwahl →
Fragen rund um Ferngutachten
Bieten Sie ein Ferngutachten an?+
Warum dauert ein richtiges Gutachten länger als „5 Minuten“?+
Erstellen Sie wenigstens eine Kalkulation nach Fotos?+
Akzeptiert die Versicherung ein Ferngutachten?+
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?+
Wie schnell sind Sie nach meinem Unfall vor Ort?+
Die wichtigsten Begriffe rund um Fern- und Foto-Gutachten
Ferngutachten / Foto-Gutachten
Ein Gutachten allein anhand eingesandter Fotos und Angaben – ohne dass der Sachverständige das Fahrzeug selbst in Augenschein nimmt.
Persönliche Inaugenscheinnahme
Die höchstpersönliche Besichtigung durch den Gutachter. Sie ist – so das LG Bremen (nicht rechtskräftig) – die ureigenste Aufgabe eines Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.
Verdeckter Schaden
Ein Schaden, der auf Fotos nicht sichtbar ist – etwa an Längsträger, Achse oder Elektronik. Er zeigt sich oft erst beim Zerlegen und fehlt im Foto-Gutachten.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Er lässt sich seriös nur mit einer echten Zustandsbeurteilung vor Ort ermitteln – mehr dazu unter Wiederbeschaffungswert →
Restwert
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Falsch ermittelt, kostet er Sie beim Totalschaden → bares Geld.
Plausibilitätsprüfung
Der Abgleich von Schadenbild, Unfallhergang und Vorschäden. Ohne Fahrzeug vor Ort bleibt sie lückenhaft und bietet der Versicherung Angriffsfläche.
Lieber gleich richtig – ein Anruf genügt
Kein Foto-Formular, sondern ein Sachverständiger, der Ihr Fahrzeug persönlich begutachtet – in vielen Fällen noch am selben Tag. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice. Wir sind Ihr Team im Schadenfall.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.
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