Ihre Versicherung verlangt einen Kostenvoranschlag? Den erstellen wir – neutral und nachvollziehbar.
Kostenvoranschlag Kasko – neutrale Kostenkalkulation Ihres Schadens
Persönlich besichtigt. Neutral kalkuliert. Fachlich präzise.
Fordert Ihre Kaskoversicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, dürfen Sie uns damit beauftragen. Wir liefern eine neutrale Kostenkalkulation Ihres Schadens – auf Wunsch mit Restwert und Wiederbeschaffungswert. Grundlage ist immer unsere eigene Besichtigung vor Ort, kein Ferngutachten. Sie sprechen direkt mit einem Sachverständigen.
Fordert Ihre Versicherung Sie zur Einholung eines Kostenvoranschlags auf, trägt sie dessen Kosten regelmäßig. Maßgeblich ist Ihr Vertrag (AKB).
Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google
Was ein Kostenvoranschlag in der Kasko ist
Ein Kostenvoranschlag Kasko ist eine neutrale Kostenkalkulation Ihres Fahrzeugschadens – genau das, was Ihre Versicherung verlangt, wenn sie Sie bittet, „einen Kostenvoranschlag einzuholen“. Sie dürfen dafür ein unabhängiges Sachverständigenbüro beauftragen. Wir erstellen die Kalkulation auf Basis unserer eigenen Besichtigung vor Ort.
Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Ein Kostenvoranschlag ist kein Gutachten. Er ist die schlanke, wirtschaftliche Lösung – und entkräftet zugleich den Einwand mancher Versicherer, man habe „keinen Gutachter beauftragt“. Verlangt wurde eine Kalkulation, und genau die liefern wir. Geht es um einen unverschuldeten Unfall mit einem Dritten, lesen Sie weiter unter mehr zum Haftpflichtschaden →
Kasko ist Vertragsrecht. Was Ihre Versicherung zahlt, welche Selbstbeteiligung gilt und welche Pflichten Sie haben, regeln die AKB – die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Den breiten Überblick zu allen Kaskoschäden finden Sie unter Kasko-Gutachten im Detail →
Kostenvoranschlag oder Gutachten – der Unterschied
Kostenvoranschlag
✓ neutrale Kalkulation der Reparaturkosten
✓ auf Wunsch Restwert & Wiederbeschaffungswert
✓ schlank und wirtschaftlich
✓ passend, wenn die Versicherung genau das verlangt
Gutachten
✓ umfassende Schaden- und Beweissicherung
✓ Restwert & Wiederbeschaffungswert
✓ berücksichtigt verdeckte Schäden
✓ nötig bei drohendem Totalschaden
Wer trägt die Kosten? Die Kasko ist Vertragsrecht. Fordert Ihre Versicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig. Maßgeblich bleibt im Einzelfall Ihr Vertrag (AKB) – im Zweifel klären wir das vorab mit Ihnen.
Neutraler Kostenvoranschlag statt Werkstatt-Kostenvoranschlag
Viele Autofahrer holen den Kostenvoranschlag reflexartig in der Werkstatt. Das ist möglich – doch die Werkstatt kalkuliert das, was sie selbst reparieren würde. Wir kalkulieren als unabhängiges Sachverständigenbüro: herstellerneutral, mit SilverDAT 3, ohne eigenes Interesse an der Reparatur. Das schafft Vertrauen – bei Ihnen und bei Ihrer Versicherung.

Warum neutral kalkulieren?
Unsere Kalkulation stützt sich allein auf den tatsächlichen Schaden am Fahrzeug – nicht auf einen Reparaturauftrag. Marktübliche Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreise und Lackieraufwand sind nachvollziehbar dokumentiert. So sieht Ihre Versicherung sofort, wie die Summe zustande kommt.
Wovon die Summe abhängt
Reparaturweg (instand setzen oder erneuern), Ersatzteil- und Lackierkosten, Arbeitszeit sowie Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. In der Teilkasko bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse unberührt – in der Vollkasko werden Sie in der Regel zurückgestuft.
In drei Schritten zum Kostenvoranschlag
Kontakt & Termin
Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp und sagen uns, dass die Versicherung einen Kostenvoranschlag verlangt. Wir vereinbaren zügig einen Termin.
Besichtigung vor Ort
Wir erfassen den Schaden persönlich am Fahrzeug und kalkulieren mit SilverDAT 3 – die eigene Inaugenscheinnahme ist die Grundlage. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Kalkulation für die Kasko
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen eine nachvollziehbare Kostenkalkulation, die Sie Ihrer Versicherung vorlegen.
Was am Ende bei Ihnen ankommt
Ein Beispiel macht es greifbar. Ein Marderbiss hat bei einem Kunden aus dem Glantal Zündkabel und einen Kühlwasserschlauch zerstört; der ausgelaufene Kühlmittelverlust führte zu einem Folgeschaden am Motor. Die Teilkasko verlangte vor der Regulierung einen Kostenvoranschlag. So sah unsere neutrale Kalkulation aus (Beispielzahlen zur Veranschaulichung):
| Ersatzteile (Zündkabel, Schläuche, Dichtungen) | 640 € |
| Arbeitslohn (Motorraum, Prüfung, Einbau) | 780 € |
| Folgeschaden Motor (Prüfung & Instandsetzung) | 610 € |
| Reparaturkosten kalkuliert | 2.030 € |
| abzüglich Selbstbeteiligung (laut Vertrag) | − 150 € |
| Erstattung durch die Teilkasko | 1.880 € |
Der springende Punkt: Ohne genaue Kalkulation wäre der Folgeschaden am Motor möglicherweise untergegangen – die reinen Marder-Bissspuren sehen harmlos aus. Weil wir bei der Besichtigung den Zusammenhang zwischen Biss und Motorschaden dokumentiert haben, standen alle 2.030 € nachvollziehbar in der Kalkulation. Ob Ihr Tarif Folgeschäden abdeckt, richtet sich nach Ihrem Vertrag (AKB). In der Teilkasko bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse unberührt.
Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Ihr konkreter Betrag hängt von Fahrzeug, Schadenbild und Vertrag ab.
Was Sie jetzt tun sollten
Schaden bei Ihrer Kaskoversicherung melden. Notieren Sie die Schadennummer und fragen Sie, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten gewünscht ist.
Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor der Schaden erfasst ist. Ist die Verkehrssicherheit betroffen (Glas, Beleuchtung), sprechen Sie das kurz mit uns ab.
Uns anrufen oder per WhatsApp melden. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin – in der Regel innerhalb von 24–36 Stunden, mobil bei Ihnen im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen.
Belege bereithalten: bei Wildschaden die Wildschadenbescheinigung, bei Diebstahl oder Vandalismus die polizeiliche Anzeige. Das erleichtert die Regulierung.
Kalkulation der Versicherung vorlegen. Sie erhalten die fertige Kostenkalkulation von uns und reichen sie ein. Kommt ein Totalschaden in Betracht, sagen wir Ihnen das offen – dann ist ein Gutachten der bessere Weg.
WhatsApp, Schaden-App oder Besichtigung?
Damit Sie wissen, welcher Weg wofür gedacht ist:
Für Kontakt, Rückfragen und die Terminvereinbarung. Schnell und unkompliziert.
Schaden-App
Für eine erste Einschätzung – mit Live-Fotos direkt aus der Kamera.
Besichtigung
Die verbindliche Grundlage jeder Kalkulation: unsere eigene Erfassung am Fahrzeug.
Eine Kalkulation allein aus zugesandten Galerie-Fotos erstellen wir nicht – deren Herkunft ist nicht überprüfbar. Die persönliche Besichtigung ist und bleibt die ureigenste Aufgabe eines Sachverständigen, wie es auch das Landgericht Bremen betont hat (LG Bremen, 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24, nicht rechtskräftig). Warum eine reine Ferndiagnose an Grenzen stößt, lesen Sie unter warum wir keine Ferngutachten erstellen →
Wann der Kostenvoranschlag nicht reicht
Sieht ein Schaden klein aus, kann er verdeckte Folgen haben. Bei Verdacht auf strukturelle Schäden oder einem drohenden Totalschaden reicht ein Kostenvoranschlag nicht – er sichert keine Beweise und weist keinen Wiederbeschaffungsaufwand aus. Dann erstellen wir ein vollwertiges Gutachten. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
In der Kasko liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir unter Totalschaden – wann sich Reparatur nicht mehr lohnt →
Auf Wunsch oder wenn es wirtschaftlich relevant ist, nehmen wir Restwert und Wiederbeschaffungswert in die Kalkulation auf; den Restwert ermitteln wir grundsätzlich lokal und über die Restwertbörse. Mehr dazu: Restwert nach dem Unfall →
Kostenvoranschlag Kasko in der Westpfalz und darüber hinaus
Sie müssen mit Ihrem beschädigten Fahrzeug nicht erst quer durch den Landkreis fahren. Wir kommen mobil zu Ihnen – ob Sie in Kusel, Kaiserslautern, Zweibrücken, im Glantal oder in einem der umliegenden Orte wohnen. Von unserem Sitz in Theisbergstegen erreichen wir Sie im Umkreis von rund 150 km, also in ganz Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Hessen und Baden-Württemberg.
Gerade in einer ländlich geprägten Region sind viele Kaskofälle Wild-, Sturm- oder Marderschäden – Fälle, in denen die Versicherung häufig zunächst einen Kostenvoranschlag anfordert. Weil wir zu Ihnen fahren, bleibt Ihr Auto stehen, wo es sicher steht, und der Termin passt in Ihren Alltag. Einen umfassenden Überblick über Kaskoschäden in der Region finden Sie unter Kasko-Gutachten im Detail →
Die wichtigsten Begriffe zur Kasko
AKB
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Sie regeln, was Ihre Kasko zahlt und welche Pflichten Sie haben.
Selbstbeteiligung
Der vertraglich vereinbarte Betrag, den Sie selbst tragen. Er wird von der Erstattung abgezogen.
Teil- und Vollkasko
Teilkasko deckt u. a. Wild, Hagel, Sturm, Glas, Brand, Diebstahl und Marderbiss. Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Schäden und Vandalismus.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kosten würde. Wichtig, sobald ein Totalschaden im Raum steht.
Weitere Begriffe erklären wir laienverständlich im Glossar Kfz-Gutachten →
Kostenvoranschlag Kasko – Fragen & Antworten
Meine Versicherung verlangt einen Kostenvoranschlag – was heißt das?+
Ist ein Kostenvoranschlag dasselbe wie ein Gutachten?+
Zahlt die Kasko den Kostenvoranschlag?+
Kann ich den Schaden einfach per WhatsApp-Foto schicken?+
Wann reicht der Kostenvoranschlag nicht?+
Kann ich statt eines Werkstatt-Kostenvoranschlags einen neutralen einreichen?+
Wie schnell bekomme ich den Kostenvoranschlag?+
Bleibt meine Schadenfreiheitsklasse erhalten?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Versicherungsvertrag (AKB). Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kostenvoranschlag für die Kasko gebraucht?
Ein Anruf genügt – wir besichtigen Ihr Fahrzeug und erstellen die neutrale Kostenkalkulation für Ihre Versicherung. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: Mo–Fr 08:00–22:00 · Sa+So 08:00–20:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter.