Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeugs nachvollziehbar – den Rest bestimmen Sie.
Restwert nach dem Unfall
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug auf dem Markt noch wert ist. Ob nach einem Totalschaden oder vor einem geplanten Verkauf: Sie können das Fahrzeug abgeben oder behalten – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Wir ermitteln den Restwert auf dem regionalen Markt, sichern ihn über die Restwertbörse ab und dokumentieren ihn nachvollziehbar – auch bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was ist der Restwert – und warum zählt er für Sie?
Der Restwert ist der Betrag, den ein Dritter für Ihr beschädigtes Fahrzeug noch zahlen würde – also der aktuelle Marktwert in seinem Zustand nach dem Unfall. Er spielt vor allem dann eine Rolle, wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt oder Sie das Fahrzeug ohnehin abgeben möchten. Für beide Wege brauchen Sie eine belastbare Zahl – und genau die liefert das Gutachten: neben den Reparaturkosten auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.

Die wichtigste Rechnung
Wiederbeschaffungswert − Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist das in der Regel die Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung.
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 12.000 €, Restwert 3.000 € → Wiederbeschaffungsaufwand 9.000 €. Jeder Euro, um den der Restwert zu hoch angesetzt wird, fehlt Ihnen am Ende bei der Entschädigung. Mehr dazu: Totalschaden & Wiederbeschaffungswert →
Verkaufen oder behalten – Sie haben die freie Wahl
Niemand kann Sie zwingen, Ihr Fahrzeug zu verkaufen. Und niemand kann Sie zwingen, es zu behalten. Nach § 249 BGB entscheiden Sie, wie Sie mit Ihrem Eigentum umgehen – das Gutachten gibt Ihnen dafür die belastbare Grundlage.
Sie verkaufen das Fahrzeug
Sie dürfen Ihren beschädigten Wagen zu dem im Gutachten ermittelten Restwert an einen Händler oder Aufkäufer verkaufen. Der festgestellte Wert wird bei der Abrechnung angerechnet. Sie müssen weder selbst Angebote suchen noch eine Internet-Restwertbörse abfragen – die Marktermittlung übernimmt der Sachverständige.
Sie behalten das Fahrzeug
Sie können das Fahrzeug auch behalten – repariert oder unrepariert weiterfahren. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann sich eine Reparatur unter Umständen bis zur 130-Prozent-Grenze lohnen (Integritätsinteresse). Wir erklären Ihnen verständlich, welcher Weg in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.
Mehr Infos: mehr zum Haftpflichtschaden → · Kasko-Gutachten im Detail →
Der regionale Markt entscheidet – nicht die Online-Börse
Beim Restwert gibt es einen wichtigen Unterschied: Versicherer ziehen gern überregionale Internet-Restwertbörsen heran, in denen europaweit Aufkäufer bieten – oft mit deutlich höheren Zahlen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt für private Geschädigte jedoch auf den regionalen Markt in Ihrer Nähe ab. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Sachverständige im Regelfall drei konkrete Angebote auf dem regionalen Markt einholt und im Gutachten benennt (BGH, Urt. v. 13.10.2009, Az. VI ZR 318/08; bestätigt u. a. Urt. v. 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15).
✓ Sie müssen keine eigene Marktforschung betreiben.
✓ Sie müssen als privater Geschädigter keine überregionale Internet-Restwertbörse nutzen.
✓ Sie müssen grundsätzlich nicht abwarten, ob die Versicherung ein höheres Angebot vorlegt.
Eine faire Einschränkung nennen wir ehrlich: Solange Sie das Fahrzeug noch nicht verkauft haben, darf die Versicherung ein konkretes, ohne Weiteres zugängliches höheres Restwertangebot der Regulierung zugrunde legen. Deshalb ist es sinnvoll, vor dem Verkauf kurz mit uns oder Ihrem Anwalt zu sprechen – damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Finanziert oder geleast? Dann gelten Sonderregeln
Viele Fahrzeuge sind heute finanziert oder geleast – und genau hier hat der Bundesgerichtshof die Spielregeln zuletzt verschärft. Bei einem Leasingfahrzeug mit Totalschaden sind bei der Restwertermittlung grundsätzlich auch die Verwertungsmöglichkeiten der Leasinggesellschaft zu berücksichtigen – einschließlich der Internet-Restwertbörse (BGH, Urt. v. 02.07.2024, Az. VI ZR 211/22). 2025 hat der BGH diese Linie auf finanzierte Fahrzeuge erweitert: Ist der Wagen an eine Autobank sicherungsübereignet, ist der Restwert in der Regel auch unter Berücksichtigung des Sondermarkts der Restwertaufkäufer im Internet zu ermitteln (BGH, Urt. v. 25.03.2025, Az. VI ZR 174/24).
Gut für Sie: Unser Vorgehen deckt beide Welten ab
Wir ermitteln den Restwert grundsätzlich auf dem regionalen Markt und stellen das Fahrzeug ergänzend für 24 Stunden in die Restwertbörse ein – bei jedem Gutachten. So liegen beide Marktwerte dokumentiert vor: die regionale Grundlage für private Geschädigte und der Börsenwert, den die Rechtsprechung bei finanzierten, geleasten und gewerblich genutzten Fahrzeugen verlangt. Sagen Sie uns bei der Beauftragung kurz, ob Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist – wir berücksichtigen das von Anfang an.
So ermitteln wir Ihren Restwert – nachvollziehbar belegt
Persönliche Besichtigung
Wir kommen zu Ihnen und nehmen den Schaden vor Ort auf – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Drei regionale Angebote
Wir holen grundsätzlich drei konkrete Angebote seriöser regionaler Aufkäufer ein, prüfen sie auf Plausibilität und benennen sie im Gutachten.
24 Stunden Restwertbörse
Ergänzend stellen wir das Fahrzeug für 24 Stunden in die Restwertbörse ein – als Plausibilitätskontrolle und für die Sonderfälle Finanzierung, Leasing und Gewerbe.
Gutachten fertig
Erst nach diesem Schritt finalisieren wir das Gutachten – mit nachvollziehbarem Restwert und Wiederbeschaffungswert nach SilverDAT 3.
Warum die Qualität der Restwertermittlung über Ihr Geld entscheidet
Die Gerichte nehmen auch Gutachter in die Pflicht. Das OLG Schleswig hat einen Sachverständigen zum Schadensersatz verurteilt, der den Restwert mit 850 € angesetzt hatte – tatsächlich lagen die Angebote zwischen 5.000 und 7.400 € (OLG Schleswig, Urt. v. 03.03.2026, Az. 7 U 67/25). Und: Ermittelt der Sachverständige den Restwert nicht nach den BGH-Vorgaben, dürfen Sie sich als privater Geschädigter nicht mehr darauf verlassen – die Differenz bleibt an Ihnen hängen (vgl. OLG Hamm, Az. 9 U 137/16). Genau deshalb arbeiten wir nach den BGH-Vorgaben. BGH-Rechtsprechung verständlich erklärt →
Warum zwei Aufkäufer für dasselbe Auto 3.000 Euro Unterschied bieten
Ein Aufkäufer kauft kein Auto. Er kauft eine Verwertung — und er bietet auf das, was er über Ihr Fahrzeug weiß. Alles, was er nicht weiß, zieht er vorsichtshalber vom Gebot ab. Genau hier entsteht die Spanne: Ein Fahrzeug ohne Befund ist für ihn ein Risiko, ein Fahrzeug mit Befund eine Rechnung. Deshalb messen wir vor dem Restwert — und schreiben das Ergebnis ins Gutachten, damit es der Aufkäufer lesen kann.
Reparabel oder Ersatzteilspender?
Das ist die teuerste Frage im ganzen Vorgang — und sie wird nicht am Blech beantwortet, sondern an der Struktur. Auf einer unserer drei Hebebühnen in der eigenen Prüfhalle sehen wir Längsträger, Federbeinaufnahme und Bodengruppe. Die Achs- und Geometrievermessung vergleicht die Ist-Werte mit den Herstellersollwerten: Bleibt der Aufbau im Toleranzfeld, ist das Fahrzeug wiederherstellbar und für den Aufkäufer weiterverkäuflich. Ist er außerhalb, ist es ein Teileträger — und das Gebot bricht ein. Wer diesen Wert nur schätzt, verschenkt entweder Ihr Geld oder erzeugt ein Gebot, das später niemand einlöst.
Fährt es noch — oder muss es auf den Plateauwagen?
Fahrbereitschaft ist bares Geld: Sie entscheidet darüber, ob der Käufer das Fahrzeug abholen lässt oder verladen muss. Wir lesen den Fehlerspeicher mit dem Launch- und dem Hella-Gutmann-Diagnosetester aus, prüfen Crash-Eintrag, ausgelöste Gurtstraffer und den Kalibrierstatus der Assistenzsysteme, kontrollieren Kühlkreislauf, Beleuchtung und Sichtfeld und messen die Profiltiefe. Steht im Gutachten „rollfähig, nicht fahrbereit“ statt eines Fragezeichens, kalkuliert der Aufkäufer mit echten Transportkosten — und nicht mit einem Sicherheitsabschlag ins Blaue.
Beim E-Auto entscheidet die Batterie über das Gebot
Kein Aufkäufer bietet auf ein Elektrofahrzeug, dessen Batteriezustand niemand kennt — jedenfalls nicht ordentlich. Wir messen den State of Health mit AVILOO und legen ein Batteriezertifikat mit Restkapazität in Prozent und in Kilowattstunden vor; nach einem Aufsetzer kontrollieren wir den Batterieträger zusätzlich mit der Wärmebildkamera (Thermografie). Gearbeitet wird mit der Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S — und jeder unserer Sachverständigen führt die vollständige Hochvolt-Ausrüstung im Fahrzeug mit: isolierende Schutzhandschuhe, ein Bosch BIT 1000 zur Prüfung der Spannungsfreiheit und Absperr- und Warnmaterial. Aus einer offenen Frage wird eine Zahl — und aus dem Sicherheitsabschlag ein Gebot.
Der behauptete Vorschaden drückt den Restwert doppelt
„Da war doch schon mal was“ ist der Satz, der Ihnen am Ende zweimal wehtut: Er drückt den Wiederbeschaffungswert und er drückt das Gebot. Wir messen die Lackschichtdicke im Raster über das ganze Fahrzeug, nicht an einem einzelnen Punkt — eine gleichmäßige Schichtstärke belegt Erstlack, eine Streuung zeigt, wo lackiert wurde. Die Endoskopie in geschlossene Profile und Hohlräume zeigt, ob dort früher gerichtet wurde. Was gemessen ist, muss niemand mehr glauben. Vorschaden und Altschaden sauber trennen →
Das ist der Unterschied zwischen einem Restwert, der eine Schätzung ist, und einem Restwert, der ein Befund ist. Womit wir messen, steht offen auf der Seite unsere technische Ausstattung → — und was wir am Hochvoltfahrzeug tun, lesen Sie unter Hochvolt- und Elektrofahrzeuge → sowie beim Batterie-Check mit AVILOO →. Wir fordern nichts. Wir belegen.
Bitte verkaufen Sie erst, wenn das Gutachten steht
Der Anruf kommt oft schon am zweiten Tag: ein Aufkäufer, ein schnelles Gebot, Abholung heute noch. Der Reiz ist verständlich — das kaputte Auto steht im Weg, und das Geld wäre sofort da. Trotzdem ist das der teuerste Moment, um zu verkaufen. Denn mit dem Fahrzeug geht das Beweismittel.
- Ohne Fahrzeug keine Nachbesichtigung. Kürzt die Versicherung später eine Position, wird sie am Fahrzeug widerlegt — nicht am Foto. Ist das Auto weg, ist die Beweisführung weg.
- Ohne Befund keine 130-Prozent-Entscheidung. Ob sich eine Reparatur trotz Totalschadens rechnet, hängt an Zahlen, die erst nach der Untersuchung feststehen. Die 130-Prozent-Regel im Detail →
- Ein Gebot am Telefon ist kein Restwert. Der Restwert ist der Preis auf dem allgemeinen regionalen Markt — er entsteht aus konkreten, überprüfbaren Angeboten, nicht aus einer Zahl am Hörer. Wie Restwertbörsen wirklich funktionieren →
Der Zeitverlust ist überschaubar: In der Regel besichtigen wir innerhalb von ein bis zwei Werktagen und liefern das Gutachten innerhalb von 24 bis 36 Stunden nach der Besichtigung. Danach verkaufen Sie mit einer belastbaren Zahl in der Hand — oder Sie behalten das Fahrzeug und lassen es reparieren, und wir bestätigen die fachgerechte Instandsetzung. Reparaturbestätigung nach dem Schaden → · Totalschaden verstehen → · dokumentierte Fälle aus der Praxis →
Was wir rund um Restwert und Verkauf für Sie tun
✓ Restwert auf dem regionalen Markt – mit drei konkreten, benannten und plausibilisierten Angeboten im Gutachten.
✓ Wiederbeschaffungswert – ermittelt als DAT Expert Partner mit SilverDAT 3.
✓ Sonderfälle Finanzierung, Leasing, Gewerbe – wir berücksichtigen die Marktgrundlage, die die aktuelle BGH-Rechtsprechung verlangt.
✓ Reparieren oder verkaufen? Wir erklären Ihnen die wirtschaftliche Entscheidung laienverständlich.
✓ 130-Prozent-Grenze & Integritätsinteresse – wann sich das Behalten lohnt.
✓ Begleitung bis zum Schluss – auf Wunsch leiten wir alles an Versicherung und Anwalt weiter.
Was kostet die Restwertermittlung?
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – sie gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Wir rechnen regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Beauftragen Sie eine reine Wertermittlung als Selbstzahler – etwa für einen geplanten Verkauf ohne Unfallbezug – richtet sich unser Honorar nach der BVSK-Honorarbefragung.
Was das für Ihren Fall bedeutet, sehen Sie vorab transparent: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
Die wichtigsten Begriffe rund um Restwert und Verkauf
Sechs Begriffe, die im Totalschaden immer wieder auftauchen – laienverständlich erklärt, damit Sie jede Position in Ihrem Gutachten nachvollziehen können.
Restwert
Der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand. Wir ermitteln ihn über drei konkrete, benannte Angebote auf dem regionalen Markt – nicht über das höchste Online-Gebot.
Wiederbeschaffungswert
Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Tag des Unfalls kostet. Der Ausgangspunkt jeder Totalschaden-Abrechnung – Wiederbeschaffungswert im Detail →
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dieser Betrag meist die Grundlage dessen, was die Versicherung zahlt.
Restwertbörse
Internet-Plattform, über die Aufkäufer überregional bieten. Für Sie als privaten Geschädigten zählt der regionale Markt – nicht das höchste anonyme Online-Gebot.
Integritätsinteresse
Ihr berechtigtes Interesse, das vertraute Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen – solange die Kosten 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen. Mehr zur 130-Prozent-Regel →
Sicherungsübereignung
Bei einem finanzierten Fahrzeug gehört der Wagen bis zur letzten Rate der Bank. Das beeinflusst nach der neuen BGH-Rechtsprechung, wie der Restwert zu ermitteln ist.
Fragen rund um Restwert und Verkauf
Muss ich mein Auto nach einem Totalschaden verkaufen?+
Darf ich mein Fahrzeug zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen?+
Muss ich ein höheres Angebot der Versicherung aus einer Restwertbörse annehmen?+
Mein Auto ist finanziert oder geleast – was gilt für den Restwert?+
Was ist der Unterschied zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert?+
Was passiert, wenn der Restwert im Gutachten falsch ermittelt wurde?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wir ermitteln den Restwert – Sie behalten die Entscheidung
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir besichtigen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.
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