Kaskoschaden · Bastian Kfz-Gutachter

Wild, Hagel, Marder, Glas, Diebstahl – wir dokumentieren persönlich vor Ort.

Kaskogutachten – neutral kalkuliert nach Ihren AKB

Persönlich besichtigt. Neutral kalkuliert. Fachlich präzise.

Bei einem Kaskoschaden erstellen wir die passende neutrale Kostenkalkulation – auf Wunsch mit Restwert und Wiederbeschaffungswert. Grundlage ist immer Ihr Versicherungsvertrag, die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung). Wir besichtigen Ihr Fahrzeug selbst – Sie sprechen direkt mit einem Sachverständigen.

Ihre Kaskoversicherung reguliert nach Ihrem Vertrag (AKB) – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Fordert sie Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Maßgeblich ist Ihr Vertrag

Was ist ein Kaskoschaden – und was zahlt Ihre Versicherung?

Ein Kaskoschaden ist ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, den Ihre Kaskoversicherung nach Ihrem Vertrag reguliert – unabhängig davon, ob ein anderer schuld ist. Anders als beim Haftpflichtschaden zahlt also nicht die gegnerische Versicherung, sondern Ihre eigene.

Die entscheidende Grundlage ist deshalb nicht das Schadenersatzrecht, sondern Ihr Versicherungsvertrag. Was gedeckt ist, welche Selbstbeteiligung gilt und welche Pflichten Sie haben, steht in den AKB – den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, GDV-Musterbedingungen, PDF). Geht es dagegen um einen unverschuldeten Unfall mit einem Dritten, lesen Sie weiter unter mehr zum Haftpflichtschaden →

Kaskoschutz ist Vertragsrecht. Den genauen Leistungsumfang, Ihre Selbstbeteiligung und mögliche Sonderregeln (z. B. Tierbiss-Folgeschäden oder eine Werkstattbindung) finden Sie in Ihren AKB. Unsicher, was Ihr Vertrag hergibt? Bringen Sie die Unterlagen einfach zum Termin mit – wir ordnen den Schaden fachlich ein.

Teilkasko oder Vollkasko – der Unterschied

Teilkasko deckt

✓ Brand und Explosion
✓ Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung (Elementar)
✓ Zusammenstoß mit Tieren
✓ Glasbruch
✓ Kurzschluss- und Marderschäden (je nach Tarif inkl. Folgeschäden)
✓ Diebstahl, Raub, Teildiebstahl

Vollkasko deckt zusätzlich

✓ Selbstverschuldete Unfälle
✓ Vandalismus / mutwillige Beschädigung
✓ Schäden durch unbekannte Verursacher (Fahrerflucht)
✓ sowie alle Teilkasko-Fälle

Selbstbeteiligung: der vertraglich vereinbarte Eigenanteil, den Ihre Versicherung vom Auszahlungsbetrag abzieht – häufig rund 150 € in der Teilkasko und 300 € in der Vollkasko. Den für Sie geltenden Betrag finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (AKB).

Diese Kaskoschäden begutachten wir

Ob Wild auf der Landstraße, Hagel über Nacht oder ein Marderbiss im Motorraum – wir erfassen den Schaden persönlich vor Ort und erstellen eine nachvollziehbare Kostenkalkulation für Ihre Kaskoversicherung.

Sturmschaden am Fahrzeug – Kaskoschaden vom Kfz-Gutachter Bastian dokumentiert
Sturm- und Elementarschäden sichern wir flächig und nachvollziehbar – Grundlage für die Regulierung durch Ihre Kaskoversicherung.

Wildschaden

Zusammenstoß mit Wild. Eine Wildschadenbescheinigung erleichtert die Regulierung.

Marder & Tierbiss

Durchgebissene Kabel, Schläuche, Dämmung. Je nach Tarif sind auch Folgeschäden mitversichert. Marderschaden im Detail →

Hagel, Sturm & Elementar

Dellen durch Hagel, Schäden durch Sturm, Blitz oder Überschwemmung – flächig dokumentiert. Hagelschaden im Detail → · Elementarschaden im Detail →

Glasbruch

Steinschlag und Bruchschäden an Scheiben – wir bewerten Austausch oder Reparatur. Glasbruch im Detail →

Diebstahl & Vandalismus

Teildiebstahl und mutwillige Beschädigung (Vollkasko). Erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Fahrzeugdiebstahl im Detail →

Brand & eigener Unfall

Brand- und Explosionsschäden sowie selbstverschuldete Unfälle – Letztere über die Vollkasko.

Ihre Pflichten im Schadenfall

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung zeitnah, halten Sie ihn gering und bewahren Sie Belege auf. Bei Diebstahl und Vandalismus gehört die Anzeige bei der Polizei dazu, beim Wildunfall die Wildschadenbescheinigung. Diese Obliegenheiten regeln Ihre AKB – werden sie verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen.

Womit wir die Ursache belegen

In der Kasko zählt nicht nur der Schaden – sondern die Ursache

Das ist der entscheidende Unterschied zum Haftpflichtfall. Ihr eigener Versicherer zahlt nur, wenn das Schadenereignis unter eine versicherte Gefahr Ihrer Bedingungen fällt – Wild, Hagel, Marder, Sturm, Glasbruch, Diebstahl. Ob der Schaden teuer ist, interessiert erst danach. Zuerst muss die Ursache stehen. Und die stellt man nicht mit dem Auge fest, sondern mit dem Befund.

Wildschaden: War es wirklich ein Tier?

Genau das bezweifeln Versicherer regelmäßig – besonders, wenn kein Tier am Unfallort lag. Wir sichern die Spuren, die ein Zusammenstoß mit Wild hinterlässt: Haare und Gewebereste an Stoßfänger, Grill und Radhaus, die charakteristische Anstoßhöhe und Verformungsrichtung, Blutantragungen im Lack. Mit der Endoskop-Kamerasonde suchen wir auch dort, wo die Werkstatt beim Waschen nichts mehr findet: hinter dem Stoßfänger, in den Kühlerlamellen, im Radhaus. Ein Haarbüschel im Verdichterbereich ist ein Beweis. „Es war bestimmt ein Reh“ ist keiner.

Marderschaden: der Folgeschaden ist der teure Teil

Ein durchgebissenes Kabel kostet wenig. Der Motorschaden, der daraus entsteht, weil eine angebissene Kühlwasserleitung erst zwei Wochen später aufgibt, kostet viel – und der ist nur dann mitversichert, wenn der ursächliche Zusammenhang mit dem Marderbiss belegt ist. Genau hier wird gekürzt. Wir dokumentieren die Bissspuren im Motorraum endoskopisch, lesen die Steuergeräte mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann aus und stellen den technischen Wirkungszusammenhang zwischen Biss und Folgeschaden her. Bei Verdacht auf einen thermischen Motorschaden lassen wir zusätzlich eine Ölanalyse im Fachlabor durchführen.

Hagel: jede Delle wird gezählt, nicht geschätzt

Hagelschäden werden nach Anzahl und Größe der Dellen je Bauteil abgerechnet. Wir erfassen sie systematisch unter Streiflicht in der Halle – auf dem Hof im Tageslicht sieht man einen Teil davon schlicht nicht. Mit der Lackschichtmessung prüfen wir zusätzlich, ob ein Bauteil bereits vorlackiert ist: Dort ist eine Ausbeulung ohne Lackierung (die günstige Variante) oft nicht mehr möglich. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob ein Hagelschaden mit 1.800 Euro oder mit 4.500 Euro reguliert wird.

Der Unterschied zum Haftpflichtfall – in einem Satz

Beim Haftpflichtschaden folgt Ihr Anspruch aus § 249 BGB – dem Gesetz. In der Kasko folgt er aus Ihrem Vertrag, also den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Das heißt auch: Ob Ihr Versicherer die Kosten des Sachverständigen trägt, richtet sich nach Ihrem Vertrag – nicht nach dem Gesetz. Wir sagen Ihnen vorher, was das in Ihrem Fall bedeutet, statt Sie hinterher damit zu überraschen.

Unsere ehrliche Grenze

Wir stellen die Ursache und den Umfang fest – wir entscheiden nicht, ob Ihre Versicherung zahlt. Das steht in Ihren Bedingungen, und was dort steht, können wir nicht ändern. Wir reparieren auch nicht und schicken Sie in keine bestimmte Werkstatt. Wenn Ihr Versicherer für den Kaskofall lediglich eine Kostenkalkulation verlangt, sagen wir Ihnen das ehrlich – dann brauchen Sie kein volles Gutachten.

Mehr dazu: unsere technische Ausstattung im Detail →  ·  Kostenvoranschlag im Kaskofall →  ·  Motorschaden als Folgeschaden →  ·  wenn die Versicherung kürzt →

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Hagelschaden in der Teilkasko – so wird gerechnet

Ein nächtlicher Hagelsturm zieht über die Westpfalz. Am Morgen ist Ihr Fahrzeugdach übersät mit Dellen. Der Schaden läuft über die Teilkasko. So sieht die Abrechnung mit einfachen Beispielzahlen aus:

Kalkulierte Instandsetzung (Dach, Motorhaube, Kotflügel)2.900 €
abzüglich Selbstbeteiligung Teilkasko− 150 €
Rückstufung Schadenfreiheitsklassekeine (Teilkasko)
Auszahlung Ihrer Kaskoversicherung2.750 €

Warum die genaue Kalkulation zählt: Hageldellen werden bei einer flüchtigen Sichtung leicht übersehen. Wir erfassen jede Delle systematisch – so steht in der Kalkulation der vollständige Schaden und nicht nur der offensichtliche Teil. Ein reiner Teilkaskoschaden wie Hagel führt in der Regel nicht zur Rückstufung. Wie die Dellen im Streiflicht erfasst werden und wann gedrückt statt lackiert wird, zeigt die Spoke-Seite Hagelschaden: Gutachten und Kalkulation →

Beispielzahlen zur Veranschaulichung – Ihre Selbstbeteiligung und der Umfang richten sich nach Ihrem Vertrag (AKB) und dem tatsächlichen Schaden.

Wir kommen zu Ihnen

Wild, Hagel und Marder in der Westpfalz

Kaskoschäden haben bei uns oft einen klaren regionalen Bezug. Das Kuseler Land und das Pfälzer Bergland sind waldreich – Wildwechsel gehört auf Landstraßen wie der B420 und der B423 im Glantal zum Alltag, besonders in der Dämmerung und im Herbst. Im Sommer ziehen immer wieder Hagelzüge über die Region und hinterlassen flächige Dellenschäden. Und Marder sind in der ganzen Westpfalz verbreitet – sie machen vor keinem Motorraum halt.

Als mobiler Kfz-Sachverständiger erfassen wir Ihren Kaskoschaden dort, wo das Fahrzeug steht – im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen: Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Mehr Infos: Kfz-Gutachter Westpfalz →  ·  unser Einsatzgebiet →

Der richtige Weg für Ihren Fall

Kostenvoranschlag oder vollwertiges Gutachten?

In der Kasko genügt oft eine schlanke Kostenkalkulation. In anderen Fällen ist ein vollwertiges Gutachten die bessere – manchmal die nötige – Wahl. Was in Ihrem Fall passt, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.

Kostenvoranschlag genügt

Bei klaren, überschaubaren Schäden – etwa Hagel, Glasbruch oder einem kleineren Wildschaden. Die Kostenkalkulation ist die schlanke, wirtschaftliche Lösung und wird von der Kaskoversicherung häufig ausdrücklich verlangt; deren Kosten trägt sie dann regelmäßig.

Vollwertiges Gutachten nötig

Wenn ein Totalschaden droht, verdeckte oder strukturelle Schäden zu erwarten sind, Wertfragen nach einem Diebstahl offen sind – oder die Versicherung es ausdrücklich beauftragt. Das Gutachten dient der Beweissicherung und hält Wiederbeschaffungs- und Restwert fest.

Mehr Infos: Kostenvoranschlag im Detail →  ·  Totalschaden & Wiederbeschaffungswert →

In drei Schritten

So entsteht Ihre Kostenkalkulation

01

Kontakt & Termin

Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp. Wir vereinbaren zügig einen Besichtigungstermin – oft schon am selben Tag.

02

Besichtigung vor Ort

Wir erfassen den Schaden persönlich am Fahrzeug und dokumentieren ihn mit SilverDAT 3 – kein 5-Minuten-Gutachten.

03

Kalkulation erhalten

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen eine nachvollziehbare Kostenkalkulation für Ihre Versicherung.

Fordert Ihre Kaskoversicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, liefern wir genau das: eine neutrale Kostenkalkulation. Das ist bewusst kein Gutachten – sondern die schlanke, wirtschaftliche Lösung. Wichtige Ausnahme: Bei Verdacht auf strukturelle Schäden oder drohendem Totalschaden reicht ein Kostenvoranschlag nicht – dann erstellen wir ein vollwertiges Gutachten zur Beweissicherung. Mehr dazu: Kostenvoranschlag im Detail →

Was kostet Sie das – und wer zahlt?

In der Kasko zählt Ihr Vertrag

In der Kasko gilt nicht das Schadenersatzrecht, sondern Ihr Vertrag. Ihre Versicherung reguliert nach den AKB, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Fordert die Versicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig. Maßgeblich bleibt im Einzelfall Ihr Vertrag.

Schadenfreiheitsrabatt: Ein reiner Teilkaskoschaden (z. B. Wild, Hagel, Glas) führt in der Regel nicht zur Rückstufung. Wird die Vollkasko in Anspruch genommen, erfolgt dagegen meist eine Rückstufung – ob sich das lohnt, ist eine wirtschaftliche Abwägung.

Bei unklarer Haftung: Ist die Schuldfrage strittig, kann es sinnvoll sein, zunächst über die eigene Kasko zu regulieren. Über das Quotenvorrecht lässt sich ein Teil der Selbstbeteiligung später von der gegnerischen Haftpflicht zurückholen. Hier lohnt sich anwaltliche Beratung.

Werkstattrisiko in der Kasko – aktueller Stand

Ob das Werkstattrisiko – die Frage, wer für überhöhte Reparaturkosten einer Werkstatt einsteht – auch in der Kasko gilt, ist beim Bundesgerichtshof anhängig (Az. IV ZR 235/25) und höchstrichterlich noch nicht entschieden. Mehrere Instanzgerichte bejahen die Übertragung bereits. Der Bundesgerichtshof verhandelt dazu am 9. September 2026 (Stand: Juli 2026). Kürzt Ihre Kaskoversicherung mit Verweis auf eine angeblich überhöhte Rechnung, ist die Rechtslage offen – eine fachlich fundierte Dokumentation ist dann Ihre beste Grundlage.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Versicherungsvertrag (AKB). Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Direkt nach dem Schaden

Was tun Sie jetzt? Fünf Schritte beim Kaskoschaden

  1. Schaden zeitnah melden. Informieren Sie Ihre eigene Kaskoversicherung ohne schuldhaftes Zögern. Die genauen Fristen regeln Ihre AKB.
  2. Schaden gering halten. Sichern Sie das Fahrzeug. Bei Glasbruch oder Undichtigkeit nicht ungeschützt stehen lassen – und nicht weiterfahren, wenn es unsicher ist.
  3. Beweise sichern. Fotografieren Sie den Schaden und das Umfeld. Beim Wildunfall gehört die Wildschadenbescheinigung dazu, bei Diebstahl oder Vandalismus die Anzeige bei der Polizei.
  4. Belege aufbewahren. Halten Sie Nachweise und Ihre Obliegenheiten aus den AKB ein – werden Pflichten verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen.
  5. Kalkulation anfragen. Rufen Sie uns an. Wir erfassen den Schaden vor Ort und erstellen die nachvollziehbare Kostenkalkulation für Ihre Versicherung.

Nächster Schritt: jetzt anrufen – 0170 5229451  ·  Kostenvoranschlag im Detail →

Fragen & Antworten

Kaskoschaden – Fragen & Antworten

Wer zahlt die Kostenkalkulation in der Kasko?+
Fordert Ihre Kaskoversicherung Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig. Maßgeblich ist Ihr Vertrag (AKB). Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden gibt es in der Kasko keinen gesetzlichen Anspruch gegen einen Dritten – es zählt die vertragliche Regelung.
Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko?+
Die Teilkasko deckt Schäden ohne eigenes Zutun – Wild, Hagel, Sturm, Glas, Marder, Brand und Diebstahl. Die Vollkasko schließt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ein. Welche Risiken konkret versichert sind, regeln Ihre AKB.
Werde ich nach einem Kaskoschaden zurückgestuft?+
Bei einem reinen Teilkaskoschaden erfolgt in der Regel keine Rückstufung. Eine Vollkasko-Inanspruchnahme führt dagegen meist zur Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Ob sich die Inanspruchnahme lohnt, ist eine wirtschaftliche Abwägung – den genauen Effekt nennt Ihre Versicherung.
Kostenvoranschlag oder vollwertiges Gutachten?+
In vielen Kaskofällen verlangt die Versicherung nur eine Kostenkalkulation – dann genügt der Kostenvoranschlag. Ein vollwertiges Gutachten ist nötig, wenn ein Totalschaden droht, verdeckte Schäden zu erwarten sind oder die Versicherung es ausdrücklich beauftragt. Wir sagen Ihnen vor Ort, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Zahlt die Kasko auch Wertminderung und Nutzungsausfall?+
Merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall stammen aus dem Schadenersatzrecht und sind typisch für den Haftpflichtschaden. In der Kasko richtet sich der Leistungsumfang allein nach Ihren AKB – diese Posten sind dort in der Regel nicht enthalten. Ist ein Dritter schuld, kann die Regulierung über dessen Haftpflicht für Sie günstiger sein. Mehr dazu: Haftpflichtschaden im Überblick →
Wie schnell muss ich den Kaskoschaden melden?+
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern. Die genauen Fristen und Obliegenheiten stehen in Ihren AKB. Wer zu lange wartet oder Pflichten verletzt, riskiert eine Kürzung der Leistung. Die Besichtigung durch uns können Sie parallel schon anfragen.
Wildschaden, Marderbiss, Hagel – was genau zahlt die Teilkasko?+
Die Teilkasko ersetzt den unmittelbaren Schaden am Fahrzeug: beim Wildunfall den Aufprallschaden mit Haarwild, beim Marder den Bissschaden an Kabeln und Schläuchen samt dem daraus entstehenden Folgeschaden, beim Hagel die eingeschlagenen Dellen. Wir dokumentieren Schadenbild und Umfang so, dass Ihre Versicherung die Kalkulation nachvollziehen kann. Welche Ereignisse im Einzelfall versichert sind, regeln Ihre AKB.
Muss ich die Partnerwerkstatt meiner Versicherung nehmen?+
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Bei einem Tarif mit Werkstattbindung kann die Versicherung Sie auf eine Partnerwerkstatt verweisen; ohne Werkstattbindung wählen Sie die Werkstatt frei. Davon unabhängig dürfen Sie einen eigenen, neutralen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragen – wir arbeiten weisungsfrei und allein in Ihrem Interesse. Mehr dazu: Werkstatt-Gutachter oder unabhängiger Sachverständiger? →
Aus der Praxis

Wildschaden am getunten VW Golf 5 GTI – wie die Bewertung den Fall trägt

Ein nächtlicher Wildunfall im Raum Pirmasens zeigt, warum bei der Kasko die belegbasierte Bewertung entscheidend ist: Erst der nachgewiesene Mehrwert der Umbauten (rund 1.870 €) hebt den Wiederbeschaffungswert auf rund 7.400 € – und hält die Reparaturkosten von rund 6.190 € brutto knapp darunter. So bleibt der Schaden reparaturwürdig statt Totalschaden.

Praxisfall: VW Golf 5 GTI Wildschaden →  ·  alle Praxisfälle →

Kaskoschaden? Wir kümmern uns.

Ein Anruf genügt – wir vereinbaren zügig die Besichtigung und erstellen die Kostenkalkulation für Ihre Versicherung. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Telefon: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.

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