Ob die Natur oder der Fahrer den Schaden verursacht hat, entscheidet über Teilkasko oder Vollkasko.
Elementarschaden am Fahrzeug: Gutachten und Nachweis
Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.
Ein Elementarschaden am Fahrzeug läuft – soweit eine Teilkasko vereinbart ist – über Ihren eigenen Vertrag: abgerechnet wird nach den Bedingungen dieses Vertrags (AKB), nicht nach Schadensrecht. Die Musterbedingungen versichern die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zwei Fragen entscheiden fast jeden Fall: Hat die Naturgewalt selbst gewirkt – und lassen sich Ereignis und Schaden technisch verbinden? Genau daran arbeiten wir: mit Befund am Fahrzeug, Wetterdaten und einer sauberen Trennung von Alt- und Neuschaden.
Im Kaskofall gelten die Regeln Ihres Vertrags – wir sagen Ihnen vorher, wer die Kosten der Kalkulation in Ihrem Fall trägt.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Teilkasko · Vertragsrecht nach AKB
Welche Naturgewalten die Teilkasko abdeckt
Beim Unwetter haftet niemand. Was Sie bekommen, richtet sich allein danach, was Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben – also nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in der Fassung Ihres Tarifs. Bemerkenswert daran ist, wie knapp diese Bedingungen den Fall behandeln: Die Musterbedingungen der Branche fassen sämtliche Naturereignisse in einem einzigen, sehr präzisen Satz zusammen: Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
Drei Zusätze aus demselben Absatz entscheiden in der Praxis, ob reguliert wird: Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden dadurch, dass diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug werfen – der Dachziegel, der Ast, das Baustellenschild. Und ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Dieser letzte Halbsatz ist die wichtigste Linie der ganzen Seite – wir kommen weiter unten darauf zurück. Den Überblick über alle Kasko-Konstellationen finden Sie unter Kasko-Gutachten im Detail → · Was von Ihrer Entschädigung abgezogen wird, erklärt Selbstbeteiligung in der Kasko →
Vier Ereignisse – vier völlig verschiedene Nachweise
Was in den Bedingungen in einem Satz steht, verlangt am Fahrzeug vier ganz unterschiedliche Untersuchungen.
Sturm
Der umgestürzte Baum, der abgerissene Ast, der Dachziegel, der herumfliegende Gartenstuhl. Technisch geht es um Aufschlagrichtung und Aufschlagenergie: Wo hat der Gegenstand aufgesetzt, wie hat sich die Kraft in die Struktur fortgesetzt, sind Dachrahmen, Säulen oder Scheibenrahmen verformt. Ein Baum auf dem Dach ist selten nur ein Blechschaden – er ist häufig ein Karosserie-Vermessungsfall.
Hagel
Das häufigste Elementarereignis in unserer Region und das mit der aufwändigsten Erfassung: Jede Delle zählt, nach Anzahl, Größenklasse und Lage. Weil das ein Thema für sich ist, hat es eine eigene Seite – Hagelschaden: Gutachten und Kalkulation →
Blitzschlag
Beim direkten Einschlag finden sich Ein- und Austrittsspuren: angeschmolzene Antennenfüße, verfärbte Lackstellen, Brandspuren an Dichtungen, punktuelle Schäden an Reifen oder Radlagern. Ohne solche Spuren wird es schwer – denn die Bedingungen verlangen die unmittelbare Einwirkung. Eine reine Überspannung aus dem Stromnetz während des Ladevorgangs ist etwas anderes als ein Blitz, der ins Fahrzeug fährt. Wir sagen offen, was der Befund hergibt.
Überschwemmung
Das Fahrzeug stand, das Wasser kam – im Glantal, an der Lauter, in jeder Ortslage mit Bachverrohrung nach einem Starkregen ein realistisches Szenario. Der Nachweis läuft über die Wasserstandslinie und über das, was das Wasser hinterlassen hat. Dazu weiter unten ein eigener Abschnitt.
Der Zusammenstoß mit Haarwild ist in den Musterbedingungen übrigens ein eigenes Ereignis und gehört nicht hierher – wie er dokumentiert wird, steht unter Wildschadenbescheinigung →
Die entscheidende Linie: hat die Natur gewirkt oder der Fahrer reagiert?
An dieser Stelle trennen sich Teilkasko und Vollkasko – und damit auch Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsklasse. Die Musterbedingungen schließen in der Teilkasko ausdrücklich Schäden aus, die auf ein durch die Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückgehen. Drei Beispiele machen die Linie greifbar:
Der Baum fällt aufs Fahrzeug
Egal ob das Fahrzeug parkt oder fährt: Der Sturm wirft den Baum, der Baum trifft das Fahrzeug. Das ist der Kernfall der Teilkasko – unmittelbare Einwirkung, geworfener Gegenstand.
Das Fahrzeug fährt gegen den liegenden Baum
Der Baum liegt bereits, das Fahrzeug fährt hinein. Nach den Musterbedingungen ist das ein Unfall im Sinne der Vollkasko – ein von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, aber keine unmittelbare Einwirkung des Sturms.
Der Fahrer weicht aus
Eine Böe drückt das Fahrzeug, der Fahrer lenkt gegen und kommt von der Fahrbahn ab. Hier greift der Ausschluss: Der Schaden geht auf das durch die Naturgewalt veranlasste Verhalten zurück. Der Fall gehört damit in die Vollkasko – wenn eine besteht.
Unsere Aufgabe in dieser Frage ist technisch, nicht juristisch: Wir stellen fest, in welcher Lage das Fahrzeug getroffen wurde, aus welcher Richtung die Kraft kam, ob Brems- oder Lenkbewegungen Spuren hinterlassen haben und ob der Schaden zum geschilderten Hergang passt. Die versicherungsrechtliche Einordnung nimmt der Versicherer vor – auf einer Grundlage, die wir liefern.
Unwetterschaden am Fahrzeug? Melden Sie sich früh – nach der ersten Reinigung sind viele Spuren weg.
Wasserschaden: warum die Höhe des Wasserstands alles entscheidet
Ein Fahrzeug, das im Wasser stand, sieht nach dem Trocknen oft harmlos aus. Der Schaden entsteht erst danach – und er entsteht dort, wo niemand hinsieht. Deshalb wird beim Überschwemmungsschaden zuerst die Wasserstandslinie bestimmt und dann geprüft, was unterhalb dieser Linie liegt.
1 · Die Linie finden
Schlammränder an Radhäusern und Schwellern, Sedimente in Hohlräumen, Wasserränder an Sitzpolstern und Türverkleidungen, Ablagerungen im Reserveradmulde-Bereich, feuchte Dämmmatten unter dem Teppich. Diese Spuren sind flüchtig: Wer das Fahrzeug zuerst reinigen lässt, löscht seinen eigenen Nachweis. Wir fotografieren die Linie umlaufend und mit Maßstab.
2 · Was unterhalb der Linie liegt
In modernen Fahrzeugen sitzen unter dem Fahrer- und Beifahrersitz oder im Fußraum Steuergeräte, Airbag-Sensorik, Sitzbelegungserkennung und Steckverbindungen. Salz- und schmutzhaltiges Wasser wirkt dort nicht sofort, sondern über Wochen: Kriechströme, grün anlaufende Kontakte, Korrosion an Sitzschienen und Gurtstraffern. Ein Kabelbaum saugt Wasser entlang der Litzen weiter, als der Wasserstand vermuten lässt. Deshalb prüfen wir Steckverbinder gezielt und lesen die Steuergeräte aus.
3 · Motor, Getriebe, Achsen
Erreicht das Wasser die Ansaugöffnung und lief der Motor, steht ein Wasserschlag im Raum – ein Schaden, der nicht am Äußeren zu sehen ist. Wasser in Öl und Getriebeöl zeigt sich als Emulsion; das lässt sich prüfen, bevor man den Motor zerlegt. Bei stehenden Fahrzeugen wandert Wasser über Entlüftungen in Achs- und Getriebegehäuse. Welche Geräte dahinterstehen, zeigt unsere technische Ausstattung →
4 · Elektro- und Hybridfahrzeuge
Bei Hochvoltfahrzeugen liegt die Traktionsbatterie im Unterboden und damit früh unterhalb der Wasserlinie. Nach einem Wassereintritt gilt für solche Fahrzeuge besondere Vorsicht – Arbeiten am Hochvoltsystem setzen eine entsprechende Qualifikation voraus, wir sind dafür ausgerüstet und geschult. Zum Zustand der Batterie liefert eine Messung mehr als jede Sichtprüfung: Batterie-Check für Elektrofahrzeuge →
Die vier häufigsten Streitpunkte
1 · „Windstärke 8 ist nicht belegt“
Die Bedingungen nennen diese Schwelle ausdrücklich. Am Schadenort selbst misst niemand. Wir dokumentieren deshalb die Wetterlage über die Daten der nächstgelegenen Wetterstationen und halten fest, welche weiteren Schäden in der Umgebung zur selben Zeit entstanden sind – abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, Einsätze der Feuerwehr. Das ist Dokumentation, keine Behauptung.
2 · „Die Dellen waren vorher schon da“
Der Standardeinwand bei jedem älteren Fahrzeug. Er lässt sich beantworten: Frische Aufschläge zeigen eine andere Lackreaktion als gealterte, die Verteilung folgt der Einwirkrichtung, und Vorschäden haben in der Regel eine Geschichte in Rechnungen und Bildern. Wie wir generell trennen, steht unter Vorschaden und Altschaden abgrenzen →
3 · Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Nach den Musterbedingungen darf der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Genannt wird das etwa beim Durchfahren einer erkennbar überfluteten Strecke. Manche Tarife verzichten auf diesen Einwand ganz oder teilweise – das steht in Ihren Bedingungen, nicht im Muster. Die Bewertung dieser Frage ist rechtlich, nicht technisch; wir liefern den Befund dazu.
4 · Trocknen statt ersetzen
Bei Wasserschäden wird gerne eine Trocknung angeboten, wo ein Austausch fällig wäre. Dämmmatten, die einmal durchtränkt waren, geben Feuchtigkeit über Monate ab – mit Korrosion und Geruch als Folge. Wir begründen, welche Bauteile trocknen dürfen und welche ersetzt gehören.
Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt
Die Musterbedingungen definieren den Totalschaden schlicht: Er liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Entschädigt wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Gerade bei älteren Fahrzeugen mit großflächigem Hagel- oder Wasserschaden ist diese Grenze schnell erreicht.
Beim Wasserschaden kommt ein Punkt hinzu, den man kennen sollte: Ein Fahrzeug, das im Wasser stand, ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein anderes Fahrzeug – und dieser Umstand ist bei einem späteren Verkauf zu offenbaren. Das drückt den Restwert und macht eine saubere Feststellung des Umfangs umso wichtiger. Wie Restwert und Wiederbeschaffungswert zusammenhängen, erklärt der Totalschaden im Detail → · Restwert und Fahrzeugverkauf →
Bleibt es bei der Reparatur, gilt für die Kalkulation dasselbe wie bei jedem Kaskoschaden: Wir kalkulieren mit SilverDAT 3 zu den Vorgaben, die der Vertrag setzt, und halten fest, was nicht repariert wird. Bei kleineren Ereignissen genügt häufig eine Kalkulation statt eines Gutachtens – Kostenvoranschlag für die Kasko →
So gehen Sie beim Elementarschaden vor
- Nichts starten, was im Wasser stand. Ein Startversuch bei Wasser im Ansaugtrakt macht aus einem Wasserschaden einen Motorschaden. Auch die Zündung besser aus lassen, bis der Zustand geprüft ist.
- Vor dem Aufräumen fotografieren. Fahrzeug in Fundlage, Wasserstandslinie, der Baum oder das Bauteil, das getroffen hat, das Umfeld mit anderen Sturmschäden. Eine erste Bildstrecke genügt uns häufig für die Ersteinschätzung – über die Schaden-App.
- Wetterlage sichern. Datum, Uhrzeit, Ort. Zeitungsberichte, Feuerwehrmeldungen und Nachbarschäden zur selben Stunde sind später schwer zu rekonstruieren.
- Schaden bei Ihrem Versicherer melden. Fragen Sie dabei, wer die Kalkulation beauftragt und ob eine Sammelbesichtigung vorgesehen ist – nach großen Unwettern ist das die Regel.
- Besichtigung vereinbaren. Wir kommen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen, bestimmen den Umfang und trennen im Gutachten, was auf das Ereignis zurückgeht und was vorher da war.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Welche Leistungen Ihre Kaskoversicherung im Einzelnen schuldet – insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Teil- und Vollkasko und beim Einwand der groben Fahrlässigkeit – ergibt sich aus Ihrem Vertrag; die hier genannten Regelungen stammen aus den unverbindlichen Musterbedingungen und können in Ihrem Tarif abweichen. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen zum Elementarschaden
Unwetter am Fahrzeug? Wir sichern den Befund.
Ein Anruf genügt – wir kommen zur Besichtigung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen und dokumentieren Wasserlinie, Aufschlagstellen und Umfeld, solange sie noch da sind. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.