500 Euro Selbstbeteiligung, 700 Euro Schaden – und plötzlich ist die Kasko ein schlechtes Geschäft.
Selbstbeteiligung in der Kasko
Ehrlich. Direkt. Verlässlich.
Die Selbstbeteiligung in der Kasko – oft auch Selbstbehalt genannt – ist der Anteil am Schaden, den Sie selbst tragen. Sie wird von der Leistung abgezogen, bevor etwas ausgezahlt wird. Klingt einfach, ist es meist auch. Teuer wird es an zwei Stellen: bei kleinen Schäden, die sich schlicht nicht lohnen – und bei der Frage, ob ein Ereignis oder zwei vorliegen. Diese Seite klärt beides.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · eigene Prüfhalle mit drei Hebebühnen · durchweg Top-Bewertungen bei Google
Was ein Gutachter nicht messen kann, kann er auch nicht beweisen
Ein Gutachten ist am Ende ein Beweismittel. Es muss erklären, welcher Schaden entstanden ist, wodurch er entstanden ist und was seine Beseitigung kostet. Genau an diesen drei Fragen entscheidet sich, ob die Versicherung zahlt oder kürzt. Und genau hier trennt sich die technische Ausstattung eines Kfz-Gutachters vom Sichtprüfungs-Rundgang.
Vieles, was einen Schaden teuer macht, sieht man von außen nicht: der verzogene Längsträger unter dem Fahrzeug. Der Riss im Kolben. Die zweite Lackschicht, mit der ein Vorbesitzer einen Altschaden überdeckt hat. Der sporadische Fehler in der Sensorik, den der Fehlerspeicher gerade nicht anzeigt. Der Gesundheitszustand einer Hochvolt-Batterie, die von außen aussieht wie neu.
Wer das nur schätzt, liefert eine Meinung. Wer es misst, liefert einen Nachweis. Deshalb betreiben wir eigene Prüf- und Messtechnik – und eine eigene Prüfhalle, in der wir ein Fahrzeug tatsächlich anheben und von unten ansehen können. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Der Unterschied in einem Satz: Ein rein mobil arbeitendes Büro kann ein Fahrzeug nicht anheben, nicht zerlegen und nicht auf die Achsvermessung stellen. Wir können es – und tun es, wenn der Fall es verlangt.
Die eigene Prüfhalle – drei Hebebühnen
Unsere Prüfhalle ist eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt – heute ausschließlich für die Sachverständigentätigkeit genutzt. Drei Hebebühnen stehen darin. Wir reparieren dort nichts. Wir prüfen dort.
Das klingt technisch, hat aber eine sehr handfeste Folge für Ihr Geld. Ob ein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ob der Rahmen verzogen ist, ob der Unterboden schon vor dem Unfall Schäden hatte – das entscheidet sich unter dem Auto, nicht daneben. Auf der Hebebühne sehen wir Längsträger, Achsaufnahmen, Schweller, Tank, Auspuffanlage und Unterbodenschutz. Bei Elektrofahrzeugen sehen wir dort auch das Batteriegehäuse.

Wichtig ist uns dabei eine klare Grenze: Wir begutachten. Wir reparieren nicht. Welche Werkstatt Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie – Sie haben nach § 249 BGB das Recht, den Betrieb frei zu wählen. Ein Büro, das gleichzeitig repariert und bewertet, bewertet in eigener Sache. Wir tun das ausdrücklich nicht. Mehr dazu unter Werkstatt und Gutachter in einer Hand? →
Und für den Regelfall gilt weiterhin: Wir kommen zu Ihnen. In jeder Region unseres Einsatzgebiets arbeiten wir mit Kfz-Werkstätten und Fachbetrieben zusammen – für die Besichtigung, nicht für die Reparatur. In die Prüfhalle kommt ein Fahrzeug dann, wenn der Fall Tiefe braucht: Motorschaden, Bruchschaden, Vorschadenstreit, Totalschadenprüfung.
Zwei Diagnosesysteme – und ein Oszilloskop für den Rest
Wir arbeiten mit zwei unabhängigen Diagnosesystemen: einem Launch-Diagnosetester und einem Hella-Gutmann-Diagnosetester. Zwei Systeme deshalb, weil kein Hersteller alle Fahrzeugmarken gleich tief abdeckt. Was das eine Gerät nicht ausliest, liest oft das andere.
Ein Fehlerspeicher-Auslesen kann heute fast jeder. Der schwierige Fall ist der sporadische Fehler: ein Kontakt, der nur bei Erschütterung abreißt, ein Sensorsignal, das nur unter Last einbricht. So etwas steht nicht im Speicher. Dafür nutzen wir ein Oszilloskop – damit machen wir das elektrische Signal selbst sichtbar und sehen den Aussetzer im Moment, in dem er passiert.
Für Sie ist das oft bares Geld. Nach einem Frontschaden müssen Radar, Kamera und Assistenzsysteme nicht nur eingebaut, sondern kalibriert werden – das heißt: neu eingemessen, damit Notbremsassistent und Spurhalter wieder korrekt arbeiten. Diese Kalibrierung fehlt in schnellen Kostenvoranschlägen regelmäßig und kostet schnell mehrere Hundert Euro. Wir weisen sie aus, weil wir sie am Fahrzeug prüfen können.
Fehlerspeicher auslesen kann jeder. Wir finden auch den sporadischen Fehler. Und wir schreiben in das Gutachten, was der Befund für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs bedeutet – nicht nur, was er kostet.
In den Motor sehen, ohne ihn zu zerlegen
Beim Motorschaden geht es fast nie um die Höhe, sondern um die Ursache. War es ein Materialfehler? Ein Bedienfehler? Ein Wartungsversäumnis? Ein Folgeschaden aus dem Unfall? An dieser Frage hängt, wer zahlt: Garantiegeber, Werkstatt, Versicherung – oder Sie.

Dafür nutzen wir drei Verfahren, die sich ergänzen:
Endoskopie. Eine Kamerasonde geht durch die Zündkerzenbohrung in den Brennraum. Wir sehen Kolbenboden, Ventile und Zylinderwand – ohne den Motor zu öffnen. Das erhält die Beweislage, statt sie zu zerstören.
Kompressionsprüfung. Wir messen, welchen Druck jeder Zylinder noch aufbaut. Fällt einer ab, wissen wir: hier stimmt etwas nicht.
Druckverlustprüfung. Sie sagt uns, wohin der Druck entweicht: an den Ventilen vorbei, an den Kolbenringen vorbei oder in den Kühlkreislauf – also durch die Zylinderkopfdichtung. Damit ist die Ursache eingegrenzt, nicht geraten.
Wie diese Verfahren in einem konkreten Auftrag zusammenspielen, lesen Sie unter technische Überprüfung des Fahrzeugs →
Labor- und Materialanalytik
Manche Ursachen sieht man auch mit der besten Kamera nicht. Sie stecken im Material oder im Öl. Für diese Fälle arbeiten wir mit Fachinstituten für Laboranalytik zusammen: Ölanalyse (Ölcheck), Materialanalyse und weitere labortechnische Untersuchungen.
Eine Ölprobe verrät, welche Metalle im Öl schwimmen – und damit, welches Bauteil sich zuerst aufgelöst hat. Eine Materialanalyse an einer Bruchstelle zeigt, ob ein Bauteil überlastet wurde oder ob es einen Materialfehler hatte. Das ist der Unterschied zwischen „der Motor ist kaputt“ und „der Motor ist kaputt, weil …“.
Wir belegen die Schadenursache – nicht nur die Schadenhöhe. Gerade bei Bruchschäden an Land- und Baumaschinen entscheidet die Ursache über den gesamten Anspruch. Mehr dazu: Maschinenbruch-Gutachten →
Lackschichtmessung und Thermografie
„Da war doch schon vorher etwas.“ Dieser Satz aus einem Prüfbericht der Versicherung kostet Geschädigte jedes Jahr viel Geld. Denn wenn ein Vorschaden behauptet wird, wird gekürzt – und die Behauptung steht erst einmal im Raum.

Wir antworten darauf mit Messwerten. Die Lackschichtmessung misst die Dicke des Lackaufbaus an jedem Bauteil. Werksneuer Lack liegt in einem engen Bereich; wo nachlackiert oder gespachtelt wurde, steigt der Messwert deutlich an. Mit den Einlackierungs-Messstreifen dokumentieren wir zusätzlich, welche angrenzenden Bauteile für ein sauberes Farbergebnis mitlackiert werden müssen – eine Position, die in Kürzungsschreiben gern gestrichen wird.
Die Thermografie geht noch einen Schritt weiter: Sie macht Wärmeunterschiede sichtbar. Spachtel, Klebestellen und alte Reparaturbereiche speichern Wärme anders als das umgebende Blech – im Wärmebild werden sie sichtbar, auch wenn die Oberfläche makellos wirkt.
Behauptet die Versicherung Vor- oder Altschäden, antworten wir mit Messwerten statt mit Meinung. Wie wir gegen Kürzungen vorgehen, lesen Sie unter Prüfberichte und Kürzungen der Versicherung → · Stellungnahmen und Beratung →
Geometrie- und Achsvermessung
Nach einem seitlichen Anstoß oder einem Bordsteinschlag sieht man dem Fahrzeug oft nichts an. Trotzdem zieht es beim Fahren, der Reifen läuft einseitig ab, das Lenkrad steht schief. Ursache ist häufig eine verschobene Achsgeometrie – im schlimmeren Fall eine verzogene Karosserie.
Mit der Geometrie- und Achsvermessung messen wir Spur und Sturz und vergleichen sie mit den Herstellerwerten. Weichen sie ab, gehört die Instandsetzung in das Gutachten – und die Position ist mit Messwerten belegt, nicht mit einem Verdacht. Das gilt genauso für die Frage, ob ein Fahrzeug nach dem Unfall überhaupt noch verkehrssicher ist.
Bei Wertgutachten und Oldtimern ist die Vermessung ebenfalls ein Wertfaktor: Ein Fahrzeug, dessen Geometrie stimmt und dessen Unterboden sauber ist, ist ein anderes Fahrzeug als eines, bei dem beides nur behauptet wird. Mehr dazu unter Wertgutachten und Fahrzeugbewertung →
Hochvolt: AVILOO-Batterietest statt Bauchgefühl
Beim Elektrofahrzeug sitzt der Wert nicht im Blech, sondern im Akku. Er ist das teuerste Bauteil – und man sieht ihm nichts an. Wir arbeiten mit dem AVILOO-Batterietest, der den tatsächlichen Gesundheitszustand der Hochvolt-Batterie ermittelt (den State of Health, also die verbliebene nutzbare Kapazität im Verhältnis zum Neuzustand).
Arbeiten am Hochvoltsystem sind kein Feld für Improvisation. Wir verfügen über die Qualifikation für Arbeiten an Hochvoltsystemen der Stufe 3S, geschult an der TAK in Bonn.
Das zweite Gerät in diesem Bereich ist kein Diagnose-, sondern ein Sicherheitsgerät: der Hochvolt-Isolationstester Bosch BIT 1000. Mit ihm wird vor jedem Handgriff geprüft, ob das Hochvoltsystem spannungsfrei ist und ob die Isolation gegenüber der Karosserie hält. Anders als der AVILOO-Test, der den Wert der Batterie ermittelt, beantwortet der BIT 1000 die Frage nach der Sicherheit — beide Antworten braucht ein vollständiges Gutachten am Elektrofahrzeug. Isolationstester, isolierende Schutzhandschuhe sowie Absperr- und Warnmaterial gehören zur Standardbeladung jedes Firmenfahrzeugs; sie fahren zum Schaden mit, nicht umgekehrt.
AVILOO Batterietest (PREMIUM) – Zusätzliche Option bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen
Wird der Auftrag für ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug erteilt, kann zusätzlich ein AVILOO Batterietest (PREMIUM) beauftragt werden. Dieser ermittelt den tatsächlichen Gesundheitszustand der Hochvoltbatterie (State of Health, SoH) unabhängig vom Hersteller und liefert ein offizielles AVILOO-Batteriezertifikat.
| Variante | Standardfahrzeuge | Sonderfahrzeuge |
|---|---|---|
| Im Verbund mit dem Auftrag | 69,00 € | 105,00 € |
| Einzeltermin (separater Termin) | 89,00 € | 135,00 € |
Das AVILOO-Batteriezertifikat wird von der AVILOO GmbH ausgestellt und ist herstellerunabhängig. Es wird von Händlern, Versicherungen und Gerichten europaweit anerkannt.
Der Akku ist das teuerste Bauteil. Wir messen seinen echten Zustand, statt ihn zu schätzen. Alles dazu auf der eigenen Seite: Hochvolt- und Elektrofahrzeug-Gutachten →
Ein Gerät ist nur so gut wie der, der es liest
Messtechnik kann man kaufen. Sie richtig einsetzen und den Befund im Gutachten sauber begründen – das kann man nicht kaufen. Unser Inhaber Gunther Bastian ist Kfz-Meister und Dozent an der Handwerkskammer: in der Fachpraxis (Teil I) und der Fachkunde (Teil II) der Meisterausbildung im Kfz-Technikerhandwerk. Er ist zudem Mitglied in Prüfungsausschüssen.
Anders gesagt: Andere bilden sich fort. Wir bilden aus – und bilden uns fort. Unser Schwerpunkt liegt auf der Diagnosetechnik, und unser Team geht dafür mehrfach jährlich auf Fortbildung. Fahrzeugtechnik entwickelt sich schneller als jedes Lehrbuch. Stillstand ist Rückstand.
Dazu kommt die formale Seite: Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 und DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 – der Kalkulationsstandard, mit dem auch die Versicherer rechnen. Mehr dazu: Gunther Bastian – Qualifikationen im Detail → · Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 →
Drei Sätze zum Selbstbehalt – und was sie bedeuten
„Wir haben zwei Selbstbeteiligungen in Abzug gebracht.“
Dann geht Ihr Versicherer von zwei Schadenereignissen aus. Ob das zutrifft, ist eine technische Frage: Passen die Beschädigungen zu einem Vorgang – gleiche Richtung, gleiche Höhe, gleiches Alter? Eine saubere Schadenkartierung beantwortet das. Wer alles in einen Topf wirft, verliert genauso Geld wie der, der künstlich trennt.
„Die Reparaturkosten liegen unter Ihrer Selbstbeteiligung.“
Das kann stimmen – oder es liegt an einer zu knappen Kalkulation. Kalibrierungen von Assistenzsystemen, Verbringung, Lackaufbau und verdeckte Beschädigungen fehlen in Schnellkalkulationen regelmäßig. Erst die vollständige Position zeigt, auf welcher Seite der Selbstbeteiligung Sie wirklich stehen. Versicherung kürzt – was tun? →
„Bei Reparatur in unserer Partnerwerkstatt entfällt der Selbstbehalt.“
Im Kaskofall kann das eine echte, vertraglich vereinbarte Option sein – prüfen Sie sie. Im Haftpflichtfall dagegen dürfen Sie Werkstatt und Sachverständigen frei wählen; ein Lenkungsangebot ändert daran nichts. Warum ein Werkstattgutachter kein neutraler Gutachter ist →
Unsere Rolle dabei: Wir kalkulieren den Reparaturweg vollständig und begründen jede Position technisch. Wir fordern nichts, wir verhandeln nicht und wir bewerten Ihren Vertrag nicht. Anwaltspartner in der Region →
Was tun Sie jetzt, wenn Sie über die Kasko nachdenken?
Sehen Sie zuerst in Ihren Versicherungsschein. Welche Selbstbeteiligung gilt in der Teilkasko, welche in der Vollkasko? Diese beiden Zahlen sind der Ausgangspunkt jeder Entscheidung – alles andere ist Raten.
Lassen Sie den Schaden kalkulieren, bevor Sie melden. Wir rechnen den Reparaturweg vollständig durch – mit Kalibrierung, Verbringung und Lackaufbau. Erst dann wissen Sie, ob der Schaden überhaupt über Ihrem Selbstbehalt liegt. Kostenkalkulation für die Kasko →
Rechnen Sie die Rückstufung dazu. Selbstbehalt plus Rückstufungsschaden auf der einen Seite, Auszahlung auf der anderen. Bei kleineren Schäden kippt diese Rechnung schnell – und dann ist die stille Selbstreparatur die günstigere Entscheidung.
Prüfen Sie, ob wirklich die Kasko zuständig ist. War ein anderer schuld, gehört der Fall zur gegnerischen Haftpflicht – ohne Selbstbeteiligung, ohne Rückstufung. Das ist der häufigste Fehler, den wir sehen. Ihre Rechte nach dem Unfall →
Glasbruch, Teilschuld, Leasing – drei Sonderfälle
Glasbruch
Viele Tarife verzichten auf den Selbstbehalt, wenn die Scheibe repariert statt getauscht wird. Bei modernen Frontscheiben mit Kamera hinter dem Glas ist der Austausch allerdings oft unvermeidbar – und dann steht eine Kalibrierung des Assistenzsystems an, die in die Kalkulation gehört.
Teilschuld
Wer bei geteilter Haftung die eigene Kasko in Anspruch nimmt, kann die Selbstbeteiligung anteilig gegenüber dem Schädiger geltend machen. Das Quotenvorrecht spielt dabei eine Rolle – eine juristische Frage, die zum Anwalt gehört. Quotenvorrecht erklärt →
Leasing und Finanzierung
Hier ist die Kasko meist Pflicht, und der Leasinggeber schreibt häufig eine fachgerechte Instandsetzung vor. Die Selbstbeteiligung tragen trotzdem Sie. Eine saubere Dokumentation des Reparaturwegs schützt Sie bei der Rückgabe. Wertgutachten zur Leasingrückgabe →
Was wir bei diesem Thema nicht tun
Damit klar ist, wo unsere Rolle endet:
- Wir ändern Ihre Selbstbeteiligung nicht und verhandeln sie nicht weg. Sie steht in Ihrem Vertrag – wir sind nicht Ihre Versicherung.
- Wir beraten nicht zu Tarifen und empfehlen keinen Selbstbehalt. Wir sind Sachverständige, keine Versicherungsvermittler.
- Wir reparieren nicht. Welche Werkstatt Ihren Schaden instand setzt, entscheiden allein Sie. Unsere Prüfhalle ist eine Prüfhalle, keine Werkstatt.
- Wir erteilen keinen Rechtsrat zur Frage, ob Sie melden sollen. Wir legen die Zahlen offen; die Entscheidung bleibt bei Ihnen, und bei Rechtsfragen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Wir bewerten die Schuldfrage nicht und stellen keine Forderungen an Versicherer. Wir begründen technisch – das ist unser Fach.
Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung in der Kasko
Muss ich die Selbstbeteiligung auch zahlen, wenn ich unschuldig bin?+
Fällt die Selbstbeteiligung pro Schaden oder pro Jahr an?+
Ab welchem Schaden lohnt sich die Kasko-Meldung?+
Wer zahlt das Gutachten im Kaskofall?+
Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?+
Rechnen Sie, bevor Sie melden
Wir kalkulieren Ihren Schaden vollständig – mit Kalibrierung, Verbringung und Lackaufbau – und sagen Ihnen offen, auf welcher Seite Ihrer Selbstbeteiligung Sie stehen. Kein 5-Minuten-Gutachten. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
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