Ratgeber · Unverschuldeter Unfall

Das steht Ihnen zu – nicht das, was die Versicherung sagt.

Ihre Rechte nach dem Unfall

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann haben Sie mehr Rechte nach dem Unfall, als Ihnen die gegnerische Versicherung in der Regel mitteilt – vom eigenen Kfz-Gutachter über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Wir erklären die sieben wichtigsten Ansprüche laienverständlich, ohne Fachchinesisch.

Top-Bewertungen bei Google · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Bastian Kfz-Gutachter · Inhaber Gunther Bastian · Theisbergstegen

Das Wichtigste auf einen Blick

Sieben Rechte, die viele Geschädigte verschenken

Wer einen Unfall unverschuldet erleidet, hat gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz (§ 249 BGB). Das umfasst deutlich mehr als nur die Reparatur. Diese sieben Rechte sollten Sie als Geschädigter kennen – und es sind Rechte, keine Pflichten. Sie entscheiden, nicht die Versicherung des Unfallverursachers.

Sie kennen den Versicherer des Unfallgegners nicht? Über die Versicherungsabfrage des Zentralrufs der Autoversicherer lässt er sich anhand des amtlichen Kennzeichens ermitteln.

1

Eigener Kfz-Gutachter

Auf Kosten der gegnerischen Versicherung – Sie wählen selbst.

2

Freie Werkstattwahl

Niemand kann Sie in eine Partnerwerkstatt zwingen.

3

Wertminderung

Ausgleich, weil Ihr Auto nach dem Unfall weniger wert ist.

4

Nutzungsausfall / Mietwagen

Für die Zeit ohne Fahrzeug.

5

Fiktive Abrechnung

Auszahlung nach Gutachten statt Reparaturpflicht.

6

Rechtsanwalt

Die Kosten gehören im unverschuldeten Fall in der Regel zum Schaden.

Dazu kommt Recht 7: die Nebenkosten – Abschleppen, Standgebühren, Kostenpauschale und Co. Unten gehen wir jedes Recht einzeln durch.

Sie müssen nicht warten

Wir helfen sofort – nicht erst, wenn die Versicherung sich meldet

Viele Geschädigte glauben, sie müssten erst die Freigabe der gegnerischen Versicherung abwarten. Das stimmt nicht. Nach § 249 BGB beauftragen Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen selbst – oft reicht uns für den Start nur das Kennzeichen des Unfallverursachers.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich, erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen und rechnen es regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Recht 1 · Ihr stärkstes Recht

Der eigene Kfz-Gutachter (§ 249 BGB)

Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden – sie werden bei voller Regulierung von der gegnerischen Versicherung getragen, nicht von Ihnen.

Warum das wichtig ist: Der Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ihr eigener Sachverständiger dokumentiert ausschließlich in Ihrem Interesse – einschließlich Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckter Schäden, die bei einem schnellen Blick gern übersehen werden. Bei uns gilt: kein 5-Minuten-Gutachten.

Bagatellgrenze: Bei Schäden unterhalb von etwa 750–1.000 € ist nach gängiger Rechtsprechung meist ein Kostenvoranschlag verhältnismäßig. Liegt der Schaden darüber – was schon bei einem Stoßfänger schnell der Fall ist –, ist ein vollständiges Gutachten in der Regel ersatzfähig. Im Zweifel schätzen wir das telefonisch für Sie ein, unverbindlich.

Mehr Infos: Gutachter frei wählen →  ·  mehr zum Haftpflichtgutachten →

Recht 2

Freie Werkstattwahl

„Fahren Sie doch in unsere Partnerwerkstatt, das geht schneller.“ Diesen Satz hören Geschädigte oft – verpflichtet sind Sie dazu nicht. Nach der Rechtsprechung zu § 249 BGB haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug repariert: Ihre Vertrauenswerkstatt, die Markenwerkstatt – oder vorerst niemand.

Bei jüngeren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen sind in der Regel die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzbar. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Reparaturweg nach Herstellervorgaben – die Grundlage für eine fachgerechte Instandsetzung. Gutachten und Reparaturrechnung gehören Ihnen als Auftraggeber, nicht der Werkstatt und nicht der Versicherung.

Mehr Infos: Gutachten und Reparaturrechnung →

Recht 3 · Wird oft vergessen

Wertminderung – Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert

Auch nach einer einwandfreien Reparatur bleibt Ihr Fahrzeug ein Unfallwagen – und erzielt beim Verkauf in der Regel weniger als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie ist Teil Ihres Schadens und wird im unverschuldeten Haftpflichtfall regelmäßig ersetzt.

Die Wertminderung steht aber nur dann im Raum, wenn sie jemand fachlich ermittelt und im Gutachten ausweist. Genau deshalb lohnt sich der eigene Sachverständige: Wir bewerten Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Marktlage – nachvollziehbar und auf Basis der DAT-Daten (SilverDAT 3). Häufig geht es hier um mehrere hundert Euro, bei neueren Fahrzeugen auch deutlich mehr.

Mehr Infos: Wertminderung im Detail →

Recht 4

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Solange Ihr Fahrzeug repariert wird oder nicht fahrbereit ist, steht Ihnen ein Ausgleich zu – entweder ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung, in einer Ihrem Fahrzeug vergleichbaren Klasse, oder eine Nutzungsausfallentschädigung – ein Tagessatz nach anerkannten Tabellen, wenn Sie auf den Mietwagen verzichten. Je nach Fahrzeugklasse sind das üblicherweise rund 23 bis über 100 € pro Tag.

Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie das Fahrzeug nutzen wollten und hätten nutzen können. Die Dauer ergibt sich aus dem Gutachten: Dort weisen wir die voraussichtliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer aus – die Grundlage, auf der die Versicherung den Anspruch berechnet. Ohne Gutachten fehlt dieser Nachweis oft.

Mehr Infos: Nutzungsausfall: Anspruch & Höhe →

Recht 5 · Ihr Geld, Ihre Entscheidung

Fiktive Abrechnung – Auszahlung statt Reparaturpflicht

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht reparieren zu lassen. Stattdessen können Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten netto auszahlen lassen – die sogenannte fiktive Abrechnung. Ob, wann und wo Sie reparieren, bleibt Ihre Entscheidung.

Grundlage ist auch hier ein nachvollziehbares Gutachten: Es legt die Schadenhöhe, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert fest – die Zahlen, über die abgerechnet wird. Gerade bei der fiktiven Abrechnung kürzen Versicherungen gern einzelne Positionen; ein fundiertes Gutachten ist Ihr Gegengewicht.

Mehr Infos: fiktive Abrechnung im Detail →

Recht 6

Rechtsanwalt – meist auf Kosten der Gegenseite

Beim unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts in der Regel ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Ansprüche – vom Sachschaden über die Wertminderung bis zu möglichen Personenschäden – vollständig geltend gemacht werden.

Wir erstellen das technische Fundament: ein Gutachten, das fachlich fundiert, nachvollziehbar und für Anwälte zitierfähig ist. Auf Wunsch leiten wir Ihre Unterlagen direkt an Ihren Anwalt, Ihre Werkstatt und die Versicherung weiter – eine Rechtsberatung ersetzen wir dabei nicht.

Recht 7 · Die kleinen Posten

Nebenkosten – auch die gehören zum Schaden

Neben den großen Positionen sind regelmäßig auch die Begleitkosten des Unfalls ersatzfähig – sofern sie tatsächlich angefallen und belegbar sind:

  • Abschleppkosten vom Unfallort und gegebenenfalls Standgebühren
  • Kostenpauschale für Telefonate und Schriftverkehr – nach gängiger Rechtsprechung üblicherweise rund 25 €
  • Ab- und Anmeldekosten bei Totalschaden und Ersatzbeschaffung
  • Beschädigte Sachen im Fahrzeug – etwa Kindersitz, Brille oder Ladung

Faustregel: Belege sammeln, nichts vorschnell entsorgen – ein beschädigter Kindersitz ist ein Beweisstück, kein Müll.

Ein Rechenbeispiel

Wie sich Ihre Rechte nach dem Unfall summieren

Ein Beispiel macht deutlich, warum sich der eigene Kfz-Gutachter lohnt. Stellen Sie sich einen typischen Auffahrunfall vor: Jemand fährt Ihnen an der Ampel ins Heck, die Schuld ist eindeutig. Ihr vier Jahre alter Kompaktwagen hat einen Heckschaden. Die Zahlen unten sind ein vereinfachtes Beispiel – Ihr Fall wird im Gutachten individuell bewertet.

Kfz-Sachverständiger Bastian dokumentiert persönlich einen Heckschaden – Rechte nach Unfall sichern
Reparaturkosten laut Gutachten4.200 €
Merkantile Wertminderung (Recht 3)650 €
Nutzungsausfall, 8 Tage × 43 € (Recht 4)344 €
Abschleppkosten (Recht 7)180 €
Kostenpauschale (Recht 7)25 €
Summe Ihrer Ansprüche5.399 €

Der springende Punkt: Ohne eigenes Gutachten wären Wertminderung und Nutzungsausfall in diesem Beispiel oft gar nicht erst beziffert worden – zusammen fast 1.000 €, die sonst schnell unter den Tisch fallen. Dazu kommen die Gutachter- und – im unverschuldeten Fall in der Regel – die Anwaltskosten, die ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt. Ihr eigener Sachverständiger sorgt dafür, dass keine Position vergessen wird.

Mehr Infos: Nutzungsausfall: Anspruch & Höhe →  ·  Wertminderung im Detail →

Was tun Sie jetzt?

So sichern Sie Ihre Rechte – Schritt für Schritt

Direkt nach einem unverschuldeten Unfall zählt vor allem eins: nichts unterschreiben, was Ihre Ansprüche einschränkt, und den Schaden sauber dokumentieren. Diese fünf Schritte helfen Ihnen dabei.

  1. Unfallstelle sichern und Daten aufnehmen. Warnweste, Warndreieck, bei Verletzten den Notruf 112. Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallverursachers und machen Sie Fotos vom Unfallort.
  2. Polizei bei größeren Schäden hinzuziehen. Ein polizeiliches Aktenzeichen erleichtert später die Regulierung – gerade wenn die Schuldfrage unklar ist.
  3. Keinen Schnellcheck der Gegenseite unterschreiben. Sie müssen weder in eine bestimmte Werkstatt fahren noch den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Das ist Ihr Recht, keine Formsache.
  4. Eigenen Kfz-Gutachter beauftragen. Rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden online – oft reicht für den Start das Kennzeichen des Unfallgegners. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in vielen Fällen noch am selben Tag.
  5. Belege sammeln. Abschlepprechnung, beschädigte Gegenstände, Fahrtkosten – alles aufheben. Was Sie nicht belegen, kann Ihnen später niemand ersetzen.

Unsicher, welcher Schritt in Ihrem Fall zuerst dran ist? Haftpflichtschaden Schritt für Schritt →

Und wenn es Streit gibt?

Wenn die Versicherung kürzt

Prüfberichte, gestrichene Positionen, gekürzte Stundensätze – Kürzungen durch Versicherungen sind häufig, aber kein Schlusswort. Sie sind überprüfbar. Als Ihr Sachverständigenbüro nehmen wir zu Kürzungen fachlich Stellung und begründen jede Position des Gutachtens nachvollziehbar. Unsere Haltung dabei: Streit vermeiden, wo möglich – aber wenn nötig mit Fairness und der notwendigen Härte.

Mehr Infos: Versicherung kürzt – was tun? →  ·  Prüfberichte und Kürzungsberichte →

Die Kostenfrage

Was kostet Sie das alles?

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden kostet Sie das Gutachten in der Regel nichts – die gegnerische Versicherung trägt bei voller Regulierung die Kosten, weil sie nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden gehören. Unsere Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung – transparent und nachvollziehbar.

Sie möchten es vorab schwarz auf weiß? Honorar transparent berechnen →  ·  Preise und Honorare im Überblick →

Was Geschädigte sagen

Top-Bewertungen bei Google

Menschen, die nach einem unverschuldeten Unfall ihre Ansprüche durchgesetzt haben, vertrauen auf unsere Arbeit. Die aktuellen Google-Bewertungen sehen Sie live unten eingebunden.

Häufige Fragen

Ihre Rechte nach dem Unfall – häufige Fragen

Muss ich den Gutachter nehmen, den die Versicherung schickt?+
Nein. Sie haben nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung geschickte Sachverständige arbeitet im Auftrag der Versicherung – Ihr eigener Gutachter dokumentiert ausschließlich in Ihrem Interesse.
Wer bezahlt mein Kfz-Gutachten?+
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden – bei voller Regulierung entstehen Ihnen keine eigenen Kosten. Wir rechnen das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleinen Schaden?+
Unterhalb der Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 €) reicht meist ein Kostenvoranschlag. Viele Schäden wirken aber kleiner, als sie sind – hinter einem Kratzer im Stoßfänger können Sensoren oder Halterungen beschädigt sein. Rufen Sie kurz an: Wir schätzen unverbindlich ein, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Bekomme ich Geld, auch wenn ich nicht reparieren lasse?+
Ja, über die fiktive Abrechnung: Die Versicherung zahlt die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten netto aus – ob und wann Sie reparieren, entscheiden Sie. Details auf unserer Seite zur fiktiven Abrechnung →
Gibt es Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen?+
Pauschale Altersgrenzen gibt es nicht mehr – entscheidend sind Fahrzeugzustand, Laufleistung, Schadensumfang und Marktlage. Auch bei gepflegten älteren Fahrzeugen kann eine merkantile Wertminderung in Betracht kommen. Wir prüfen das im Gutachten in jedem Einzelfall.
Gelten diese Rechte auch beim Kaskoschaden?+
Nein – das ist ein wichtiger Unterschied. Die Rechte auf dieser Seite gelten für den unverschuldeten Haftpflichtschaden (§ 249 BGB). Beim Kaskoschaden regulieren Sie mit Ihrer eigenen Versicherung nach den Vertragsbedingungen (AKB). Was dort gilt, erklären wir auf der Seite Kasko-Gutachten im Detail →
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?+
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich – in vielen Fällen noch am selben Tag. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ihre Rechte. Unser Auftrag.

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir sagen Ihnen unverbindlich, welche Ansprüche in Ihrer Situation in Betracht kommen, und kommen zur Besichtigung in vielen Fällen noch am selben Tag. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.

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