Partnernetzwerk · Verkehrsrecht

Technik und Recht – jeder macht, was er am besten kann.

Anwaltspartner im Verkehrsrecht

Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

Nach einem unverschuldeten Unfall liefern wir die technische Grundlage – ein nachvollziehbares Gutachten. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt eine im Verkehrsrecht erfahrene Kanzlei. Welchen Anwalt Sie wählen, entscheiden allein Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · freie Anwaltswahl nach § 249 BGB · Telefonisch erreichbar täglich 06:00–22:00 Uhr

Klare Rollen im Schadenfall

Wir dokumentieren – Ihr Anwalt setzt durch

Im Schadenfall hat jeder eine klare Rolle: Werkstätten reparieren, Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche durch – und wir dokumentieren und bewerten, unabhängig und neutral. Diese Rollentrennung schützt Sie als Geschädigten, weil jeder das tut, was er am besten kann.

Nach § 249 BGB haben Sie das Recht, sowohl einen eigenen Kfz-Sachverständigen als auch einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Welche Kanzlei Sie wählen, ist allein Ihre Entscheidung – wir können und wollen Ihnen das nicht vorschreiben. Die technische Grundlage liefert unser Haftpflichtgutachten im Detail →

Gut zu wissen

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft, ob die gegnerische Versicherung korrekt reguliert – und setzt Ihre Ansprüche durch, wenn Positionen gekürzt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten. Bei voller Haftung des Gegners entstehen Ihnen für die anwaltliche Vertretung in der Regel keine Kosten.

Gerade wenn die Versicherung Gutachten-Positionen kürzt, Nutzungsausfall verweigert oder Ihnen einen Sachverständigen „vorschlagen“ will, sorgt ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Wie Sie auf Kürzungen reagieren, lesen Sie auch unter Prüfbericht der Versicherung erhalten? →

Unser Netzwerk

Verkehrsrechtskanzleien aus unserem Netzwerk

Auszug der Kanzleien, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten – in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen. Alle sind im Verkehrsrecht erfahren und mit den Abläufen rund um Kfz-Gutachten vertraut. Die Auswahl ist keine Wertung und keine Empfehlung im Rechtssinne.

Ottweiler

Damius – Die Unfallkanzlei

Wilhelm-Heinrich-Straße 39, 66564 Ottweiler
06824 9824699

Kaiserslautern

Dr. Eva Niebergall-Walter

Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
0631 2058940

Kusel

Rechtsanwälte Göhring, Wallé & Meisinger

Fritz-Wunderlich-Straße 53, 66869 Kusel
06381 92600

Kaiserslautern / Landstuhl

Rechtsanwälte Raab · Schneider · Emrich-Ventulett

Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern · Kaiserstraße 38, 66849 Landstuhl
0631 2056060

Otterberg

Rechtsanwälte Simonis, Gerhard & Dr. Welker

Otterstraße 49, 67697 Otterberg
06301 71350

Rammelsbach

Rechtsanwältin Annika Lotter

Hüttstraße 12, 66887 Rammelsbach
06381 4290164

Homburg

Rechtsanwalt Sven Forsch

Kirrberger Straße 16, 66424 Homburg
06841 8184450

Ramstein-Miesenbach

Rechtsanwalt Wolfgang Lehné

Am Neuen Markt 7, 66877 Ramstein-Miesenbach
06371 57000

Pirmasens

Rechtsanwaltskanzlei Leinenweber

Schlossstraße 22, 66953 Pirmasens
06331 87020

Landstuhl

WEYRICH Rechtsanwälte PartG mbB

Friedhofstraße 2, 66849 Landstuhl
06371 2911

Darüber hinaus arbeiten wir mit weiteren Verkehrsrechtskanzleien in der Region zusammen. Sprechen Sie uns an – wir nennen Ihnen gern weitere Kanzleien aus unserem Netzwerk. Auch unsere Partnerwerkstätten im Schadennetzwerk → finden Sie übersichtlich aufgelistet.

Für Kanzleien

Woran ein guter Anspruch scheitert – und was ihn hält

Kein Anwalt verliert einen Verkehrsunfall an der Rechtslage. Verloren wird an der Beweislage. Der Prüfbericht der gegnerischen Versicherung greift fast immer dieselben drei Punkte an – und ein Gutachten, das darauf keine Antwort hat, wird zur Angriffsfläche.

Deshalb schreiben wir nicht auf, was wir vermuten. Wir schreiben auf, was wir gemessen haben – mit Gerät, Messwert und Datum.

Einwand 1: „Das war ein Vorschaden.“

Der häufigste und wirksamste Angriff – und der einzige, der sich mit Worten nicht widerlegen lässt. Wir messen die Lackschichtdicke bauteilweise und dokumentieren das Profil in Mikrometern: Serienlack liegt in einem engen Bereich, eine nachlackierte Fläche springt heraus. Die Thermografie macht darunterliegende Spachtel- und Reparaturflächen sichtbar, weil sie Wärme anders leiten als Blech. Ergebnis für die Akte: eine Aussage über den Zustand vor dem Unfall – mit Messwerten, nicht mit Einschätzungen.

Einwand 2: „Diese Position ist nicht erforderlich.“

Gestrichen werden regelmäßig Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Beilackierung – und zunehmend die Kalibrierung der Assistenzsysteme. Genau die ist heute oft der teuerste unsichtbare Posten: Ein Radarsensor hinter dem Stoßfänger, eine Frontkamera hinter der Scheibe. Wir lesen mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann Fehlerspeicher und Kalibrierungsstatus aus und belegen die Position aus der Herstellervorgabe heraus. Kalkuliert wird mit SilverDAT 3 – also auf derselben Datenbasis, mit der die Gegenseite prüft.

Einwand 3: „Der Schaden passt nicht zum Unfall.“

Die Kompatibilitätsfrage entscheidet sich unter dem Fahrzeug, nicht daneben. Unsere Prüfhalle ist eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt mit drei Hebebühnen. Wir dokumentieren Längsträger, Aufnahmepunkte und Unterboden im Licht und belegen mit der Geometrie- und Achsvermessung in Zahlen, ob der Aufprall die Struktur erreicht hat. Bei technischen Schäden kommen Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung sowie die Ölanalyse im Labor dazu – sie trennen den Unfallschaden vom Verschleiß, den die Versicherung gern dazwischenschiebt.

Und wenn die Kürzung trotzdem kommt: die technische Stellungnahme.

Auf einen Prüf- oder Kürzungsbericht antworten wir mit einer schriftlichen Stellungnahme, die Position für Position begründet – zitierfähig, mit Befund und Messwert, geeignet für den Schriftsatz. Wir bleiben dabei streng in unserer Rolle: Wir begründen technisch. Wir beraten nicht rechtlich – die Haftungs- und Anspruchsfrage bleibt bei Ihnen. technische Stellungnahme im Detail → · Prüfberichte der Versicherer → · unsere technische Ausstattung →

Anwaltspartner im Verkehrsrecht: Gutachten und Dokumentation für die Kanzleiakte, Bastian Kfz-Gutachter
Am Ende landet alles auf einem Schreibtisch: Was dort liegt, entscheidet den Fall – Lichtbilder je Bauteil, Messwerte, jede Position auf einen Befund zurückführbar.
Zusammenarbeit

Was Kanzleien von uns erwarten dürfen

Erreichbarkeit, die zum Mandat passt

Mandanten rufen selten zwischen zehn und zwölf an. Wir sind täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar, und der Mandant spricht direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – nicht mit einer Hotline. Besichtigungstermin in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Ein Gutachten, das die Prüfung aushält

Vollständig dokumentiert, Lichtbilder je Bauteil, jede Position auf einen Befund zurückführbar, Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer in Arbeitstagen als Grundlage des Nutzungsausfalls. Kalkulation mit SilverDAT 3 als DAT Expert Partner. Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) – also nachschlagbar, nicht behauptet.

Keine Interessenkollision

Wir begutachten. Wir reparieren nicht, wir vermitteln keine Restwertbörse und wir nehmen keine Vermittlungsprovision – weder von Werkstätten noch von Kanzleien. Welche Werkstatt repariert, entscheidet allein der Geschädigte (§ 249 BGB). Ein Gutachter, der an der Reparatur mitverdient, ist im Prozess angreifbar. Wir sind es an dieser Stelle nicht.

Wir sehen das Fahrzeug

Kein Gutachten allein nach zugeschickten Fotos. Die Besichtigung ist die Grundlage – und im Streit später das, worauf es ankommt. Ein Fahrzeug, das nicht mehr fährt, sehen wir dort, wo es steht. warum wir kein reines Ferngutachten machen →

Ein Urteil, das diese Haltung stützt

Das Landgericht Bremen hat am 16.01.2026 (Az. 9 O 1720/24) formuliert: „Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig – wir führen sie als Argument, nicht als gesicherte Rechtslage. Für die Praxis bleibt sie trotzdem bemerkenswert: Sie beschreibt genau die Grenze zwischen einem besichtigten und einem aus der Ferne geschätzten Schaden.

Weiter im Thema: wenn die Versicherung kürzt → · Motorschaden: Ursache und Haftung → · unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 → · unsere Partnerwerkstätten →

Ihr Recht

Freie Anwaltswahl

Sie haben das Recht, Ihren Rechtsanwalt frei zu wählen – genau wie Ihren Gutachter und Ihre Werkstatt (§ 249 BGB). Haben Sie noch keine Kanzlei, stellen wir auf Wunsch gern einen Kontakt her. Welche Gutachten wir liefern, sehen Sie unter alle unsere Gutachten-Leistungen →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist Ihre freie Entscheidung. Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K. übernimmt keine Haftung für die anwaltliche Tätigkeit der aufgeführten Kanzleien. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Hand in Hand

So greifen Gutachten und Anwalt ineinander

1

Schaden melden. Ein Anruf oder eine kurze WhatsApp genügt. Wir kommen zu Ihnen und besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – in der Regel am selben oder nächsten Tag.

2

Gutachten erstellen. Wir dokumentieren den Schaden vollständig und kalkulieren nachvollziehbar mit SilverDAT 3 – inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. Das Gutachten ist so aufgebaut, dass eine Kanzlei damit im Verfahren arbeiten kann.

3

Kanzlei prüft und fordert. Ihr Rechtsanwalt macht die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend – auf Basis unseres Gutachtens. Haben Sie noch keine Kanzlei, stellen wir auf Wunsch einen Kontakt her.

4

Kürzt die Versicherung, halten wir dagegen. Streicht die Versicherung Positionen aus dem Gutachten, liefern wir eine technische Stellungnahme, die Ihre Kanzlei im Verfahren verwenden kann.

Häufige Fragen

Anwalt nach dem Unfall

Muss ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?

Eine Pflicht besteht nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als reinem Bagatellschaden ist anwaltliche Vertretung aber oft sinnvoll – besonders, wenn die Versicherung kürzt oder die Haftung strittig ist. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Bei voller Haftung des Unfallgegners übernimmt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts. Wie genau Ihr Fall liegt, klärt die Kanzlei mit Ihnen. Wir liefern die technische Grundlage, keine Rechtsberatung.

Kann ich Gutachter und Anwalt frei wählen?

Ja. Nach § 249 BGB wählen Sie Ihren Sachverständigen, Ihren Rechtsanwalt und Ihre Werkstatt selbst. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen hier niemanden vorschreiben. Unsere Verzeichnisse sind eine Orientierung – kein Muss.

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Anwalt?

Bei sehr kleinen Bagatellschäden (Richtwert der Rechtsprechung rund 700–750 €) ist ein Anwalt oft nicht nötig. Sobald es aber um mehr geht, um Wertminderung, Nutzungsausfall oder eine strittige Haftung, ist anwaltliche Vertretung meist sinnvoll. Einen Überblick über Ihre Ansprüche gibt die Seite Ihre Rechte nach dem Unfall →.

Die Versicherung kürzt trotz Gutachten – was jetzt?

Kürzt der Versicherer einzelne Positionen, liefern wir Ihrem Anwalt eine fachliche Stellungnahme, die unsere Feststellungen nachvollziehbar begründet. Der Anwalt setzt die Ansprüche dann durch. Wie Sie bei einer Kürzung vorgehen, zeigt die Seite Versicherung kürzt – was tun? →.

Welche Ansprüche kann mein Anwalt außer der Reparatur durchsetzen?

Neben den Reparaturkosten gehören bei einem Haftpflichtschaden in der Regel weitere Positionen dazu – etwa Nutzungsausfall → für die Zeit ohne Fahrzeug und die merkantile Wertminderung →. Unser Gutachten weist diese Positionen aus, Ihr Anwalt macht sie geltend.

Ich bin Anwalt – wie läuft die Zusammenarbeit konkret?

Sie oder Ihr Mandant rufen an, wir vereinbaren die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden und kommen zum Fahrzeug. Das Gutachten geht an den Mandanten und auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei. Kommt später ein Prüf- oder Kürzungsbericht, antworten wir mit einer technischen Stellungnahme, die Position für Position begründet und für den Schriftsatz verwendbar ist. Eine Vermittlungsprovision zahlen oder nehmen wir nicht – in keine Richtung. technische Stellungnahme im Detail →

Erstellen Sie auch Gerichtsgutachten?

Unsere Rolle ist das Privatgutachten für den Geschädigten und die technische Stellungnahme, mit der Ihre Kanzlei arbeitet. Fachlich stehen wir dafür als personenzertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) ein. unsere Zertifizierung →

Was braucht Ihr Gutachten, damit es im Streit trägt?

Drei Dinge, die man später nicht nachliefern kann: eine echte Besichtigung des Fahrzeugs, Lichtbilder je Bauteil einschließlich der Vorschadenbereiche, und Messwerte statt Einschätzungen – Lackschichtdicke in Mikrometern, Fehlerspeicher- und Kalibrierungsstatus, bei technischen Schäden Endoskopiebefund und Ölanalyse. Deshalb ist der wichtigste Hinweis an jeden Mandanten: nichts reparieren, nichts zerlegen, bevor der Sachverständige da war. unsere technische Ausstattung →

Erst das Gutachten – dann der Rest

Melden Sie den Schaden – wir besichtigen Ihr Fahrzeug und liefern die belastbare Grundlage. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer erfahrenen Kanzlei her. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung in der Regel die Kosten.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: direkt anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.

Weiter: Partnernetzwerk →  ·  Haftpflichtgutachten →