Bastian Kfz-Gutachter Über uns · Personenzertifiziert · DIN EN ISO/IEC 17024

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – unabhängig geprüfte Fachkunde

Nicht wir behaupten unsere Fachkunde – eine unabhängige Stelle prüft sie.

Der Titel „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Deshalb legen wir einen unabhängigen Nachweis vor: personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, geprüft durch eine akkreditierte, neutrale Stelle.

Geprüft durch ADA InVivo BV (eu-zert.eu) · Re-Zertifizierung alle drei Jahre · gültig bis 28.09.2029.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google

Wer darf sich „Sachverständiger“ nennen? In Deutschland jeder – der Begriff ist nicht geschützt. Deshalb zählt für Ihr Gutachten ein unabhängiger Nachweis, dass die Fachkunde tatsächlich geprüft wurde.

Genau das leistet die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) – die internationale Norm für die Zertifizierung von Personen.

Wer nach DIN EN ISO/IEC 17024 prüft – und wie oft

Die Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle: die ADA InVivo BV (eu-zert.eu). Die Re-Zertifizierung wird alle drei Jahre wiederholt – zuletzt 2026, gültig bis 28.09.2029; die Qualifikation bleibt also nachweislich aktuell.

Für Sie heißt das: Nicht wir selbst behaupten unsere Fachkunde – eine unabhängige Stelle hat sie geprüft und bestätigt. Genau diese Unabhängigkeit ist der Grund, warum ein Privatgutachten überhaupt Gewicht hat.

Handwerk hinter der Zertifizierung

Inhaber Gunther Bastian ist Kfz-Meister – die Schäden, die wir bewerten, kennen wir aus der Werkstatt, nicht nur aus der Software. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge kommt die Qualifikation für Arbeiten an Hochvoltsystemen der Stufe 3S hinzu – geschult an der TAK in Bonn, die höchste Hochvolt-Qualifikationsstufe.

Wir sind personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – wir werben nicht mit einem abgelaufenen TÜV-Siegel, sondern mit einer laufend erneuerten, unabhängigen Zertifizierung.

Gunther Bastian, Kfz-Meister und personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Warum das vor Gericht zählt, zeigen aktuelle Urteile zur Rolle zertifizierter Sachverständiger: Urteile & Recht zum zertifizierten Sachverständigen →. Die zweite Säule ist die offizielle Datenbasis: unser DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 →.

Was hinter der Norm steckt

Was die Norm von einem Sachverständigen verlangt

DIN EN ISO/IEC 17024 ist keine Auszeichnung, die man kauft. Die Norm richtet sich an die Stelle, die zertifiziert, und schreibt ihr vor, wie sie zu prüfen hat. Drei Punkte sind für Sie als Auftraggeber entscheidend:

Ein festes Zertifizierungsprogramm

Zertifiziert wird nicht „die Person“, sondern ein klar umrissenes Fachgebiet. Das Programm legt vorher fest, welche Kenntnisse geprüft werden und welche Nachweise (Ausbildung, Praxis, Referenzarbeiten) verlangt sind. Wer die Prüfung besteht, hat sie in genau diesem Feld bestanden.

Eine unabhängige, neutrale Stelle

Die Zertifizierungsstelle darf nicht am Ergebnis interessiert sein. Prüfer und Prüfling stehen sich unparteiisch gegenüber – das ist der Kern der Norm und der Grund, warum ihre Aussage mehr wiegt als jede Selbstauskunft.

Wiederholung, keine Einmal-Urkunde

Die Zertifizierung läuft ab. Sie wird periodisch überwacht und muss erneuert werden – bei uns im Drei-Jahres-Rhythmus, zuletzt 2026, gültig bis 28.09.2029. Ein Nachweis von 2014, den niemand je wieder angefasst hätte, wäre wertlos.

Unsere Daten zum Nachschlagen: Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Zertifizierungsstelle ADA InVivo BV (eu-zert.eu) · Zertifikat-Nr. 140985 · Erstzertifizierung 28.09.2014 · zuletzt re-zertifiziert 2026 · gültig bis 28.09.2029 · Re-Zertifizierung alle drei Jahre.

Sie dürfen das prüfen. Ein Nachweis, den man nicht nachschlagen kann, ist kein Nachweis – er ist Werbung.

Vom Zertifikat zum Messwert

Was ein Zertifikat nicht kann – und was deshalb gemessen wird

Ein Zertifikat sagt: Dieser Mensch kann es. Es sagt nichts über Ihr Fahrzeug. Über Ihr Fahrzeug sagt nur eine Messung etwas. Und genau da entscheidet sich, ob ein Gutachten der Prüfung durch die Versicherung standhält. Deshalb führt jedes unserer Gutachten Werte mit, nicht Adjektive – jeweils mit Gerät, Messstelle und Zeitpunkt:

Lackschichtdicke im Raster

Nicht ein Wert, sondern eine Messreihe über das Bauteil und die Nachbarteile – in Mikrometern. Erst die Streuung zeigt, ob überlackiert wurde. Ein Einzelwert beweist nichts, eine Reihe schon. Zur Sicherung von Kratzern und Spuren tragen wir zusätzlich Kontrastpuder (Entwicklerpuder) auf: Verlauf, Anhaftung und Richtung werden im Foto sichtbar und liegen damit in der Akte.

Fehlerspeicher mit Zeitstempel

Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosetester lesen aus, welche Steuergeräte den Aufprall gesehen haben und welche Assistenzsysteme danach neu kalibriert werden müssen. Der Ausdruck geht als Anlage ins Gutachten – er ist der Grund, warum sich eine Kalibrierposition später nicht wegdiskutieren lässt.

State of Health beim Elektroauto

Beim Hochvolt-Fahrzeug messen wir die verbliebene Batteriekapazität (AVILOO). Ohne diesen Wert ist der Wiederbeschaffungswert eines Elektroautos eine Schätzung – mit ihm eine Rechnung. Die Hochvolt-Ausrüstung führt jeder unserer Sachverständigen im Fahrzeug mit.

Der Blick von unten

Was auf dem Foto nicht zu sehen ist, sieht man auf der Hebebühne: Längsträger, Unterboden, Achsgeometrie gegen die Herstellersollwerte. Drei Hebebühnen stehen in unserer eigenen Prüfhalle – früher eine komplette Kfz-Werkstatt. Die Technik ist geblieben, der Reparaturbetrieb nicht.

So entsteht ein Gutachten, das prüffähig und vollständig dokumentiert ist: Jeder Betrag lässt sich auf einen Befund zurückführen, jeder Befund auf ein Messverfahren. Wenn eine Versicherung später eine Position streicht, diskutieren wir nicht über Meinungen – wir legen die Messreihe daneben. Wie das im Streitfall aussieht, lesen Sie unter Prüfberichte der Versicherung richtig einordnen → und wenn die Versicherung kürzt →.

Mehr Technik: unsere technische Ausstattung im Detail → · Hochvolt- und Batterieprüfung → · Vor- und Altschaden abgrenzen →

Ehrlich bleiben

Was die Zertifizierung nicht leistet

Wir könnten an dieser Stelle aufhören und das Siegel für sich sprechen lassen. Wir tun es nicht – weil ein Nachweis, dessen Grenzen man verschweigt, schnell nach mehr klingt, als er ist. Drei Klarstellungen:

Sie ersetzt keinen Anwalt

Die Zertifizierung bestätigt technische Fachkunde. Sie erlaubt uns keinen Rechtsrat: Wir bewerten weder die Schuldfrage noch setzen wir Fristen oder stellen Forderungen. Wir stellen fest und begründen technisch. Für alles Rechtliche gibt es unsere Anwaltspartner →

Sie ist keine Erfolgsgarantie

Auch ein zertifizierter Sachverständiger kann nicht verhindern, dass eine Versicherung kürzt. Er kann aber dafür sorgen, dass jede Kürzung auf einen dokumentierten Befund trifft – und damit begründet werden muss.

Sie ist kein TÜV-Siegel

Wir werben nicht mit Prüfzeichen, die wir nicht mehr führen. Was wir führen, ist die laufend erneuerte Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 – plus Kfz-Meister, plus Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S im ganzen Team.

Woran Sie ein belastbares Gutachten erkennen – unabhängig davon, wer es schreibt: Es nennt die Zertifizierung mit Nummer und Stelle. Es benennt die eingesetzten Messverfahren. Es enthält Fotos mit Bezug zum Befund. Es weist die Kalkulationsgrundlage aus (bei uns SilverDAT 3, DAT Expert Partner →). Und es ist von dem Sachverständigen unterschrieben, der das Fahrzeug auch gesehen hat – nicht von einem Schreibtisch, den Sie nie zu Gesicht bekommen. Warum die persönliche Besichtigung nicht ersetzbar ist, lesen Sie unter Ferngutachten – was dabei verloren geht →.

Weiter im Bereich Über uns: lernen Sie unser Team kennen → · Zertifizierung und Qualifikation im Überblick → · zurück zu Über uns →

Der Titel ist frei – die Prüfung ist es nicht

Vier Fragen, bevor Sie einen Gutachter beauftragen

„Kfz-Sachverständiger“ und „Kfz-Gutachter“ sind in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen. Wer Visitenkarten drucken lässt, darf sie tragen. Für Sie heißt das: Sie können sich auf das Wort nicht verlassen – wohl aber auf Nachweise, die man nachschlagen kann. Vier Fragen genügen, und Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben:

1. Wer hat Ihre Fachkunde geprüft?

Antwort erwarten Sie mit Stelle und Nummer, nicht mit einem Logo. Bei uns: ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985, DIN EN ISO/IEC 17024, alle drei Jahre erneuert, gültig bis 28.09.2029.

2. Haben Sie das Handwerk gelernt?

Wer Reparaturwege bewertet, sollte selbst repariert haben. Alle fünf Sachverständigen im Haus sind Kfz-Meister – der Inhaber ist zudem Dozent an der Handwerkskammer und in Prüfungsausschüssen tätig.

3. Womit rechnen Sie?

Ein Gutachten ohne offengelegte Kalkulationsgrundlage lässt sich nicht nachrechnen. Wir kalkulieren mit SilverDAT 3 – derselben Datenbasis, die auch die Gegenseite verwendet.

4. Wer sieht das Fahrzeug?

Wer besichtigt, unterschreibt – und zwar derselbe Mensch. Alles andere ist ein Vorgang, kein Gutachten.

Uns ist wichtig, dass Sie diese Fragen jedem Gutachter stellen – auch uns. Ein Büro, das darauf ausweichend antwortet, hat die Antwort schon gegeben.

Was sich dadurch im Alltag ändert

Neutral heißt auch: unbequem für den eigenen Auftraggeber

Die Zertifizierung verpflichtet auf Unparteilichkeit. Das klingt harmlos, bis es ernst wird. Ernst wird es zum Beispiel, wenn wir bei der Besichtigung im Lackschichtraster einen Vorschaden finden, von dem Sie uns nichts erzählt haben – oder von dem Sie selbst nichts wussten, weil er beim Kauf verschwiegen wurde. Dann steht dieser Befund im Gutachten. Nicht, weil wir gegen Sie arbeiten, sondern weil ein Gutachten, das einen sichtbaren Messwert verschweigt, im ersten Prüfbericht der Versicherung auseinanderfällt – und Sie dann schlechter dastehen als vorher.

Dasselbe gilt in die andere Richtung: Wir kürzen nichts vorsorglich, um es der Versicherung leichter zu machen. Was technisch erforderlich ist, steht drin – auch wenn es teuer wird. Diese Zweiseitigkeit ist der eigentliche Wert der Zertifizierung. Ein Gutachten ist erst dann etwas wert, wenn es beide Seiten nachrechnen können, ohne dass es sich in Luft auflöst.

Und ja: Wir sagen Ihnen auch, wenn ein Gutachten in Ihrem Fall gar nicht das richtige Mittel ist. Bei einem sehr kleinen Schaden kann eine Kostenkalkulation statt eines Gutachtens → der bessere Weg sein. Uns kostet das Honorar. Ihnen erspart es Ärger. Team Bastian = Team Kunde – das ist kein Slogan, das ist die Reihenfolge.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall – Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen (§ 249 BGB): den Gutachter frei wählen → · Ihre Rechte beim Haftpflichtschaden →

Häufige Fragen zur DIN-ISO-17024-Zertifizierung

Was bedeutet „personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024″?

DIN EN ISO/IEC 17024 ist die internationale Norm für die Zertifizierung von Personen. Eine unabhängige, akkreditierte Stelle prüft die Fachkunde des Sachverständigen und bestätigt sie. Der Titel „Sachverständiger“ allein ist nicht geschützt – diese Zertifizierung ist der belastbare Nachweis.

Wer hat die Zertifizierung geprüft?

Die Zertifizierung erfolgt durch die ADA InVivo BV (eu-zert.eu) – eine unabhängige, akkreditierte Stelle. Die Re-Zertifizierung wird alle drei Jahre wiederholt – zuletzt 2026, gültig bis 28.09.2029. So bleibt die Qualifikation nachweislich aktuell.

Welchen Nachweis hat Ihre Fachkunde?

Wir sind personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – ein unabhängig geprüfter und alle drei Jahre erneuerter Nachweis der Fachkunde, gültig bis 28.09.2029. Ergänzt wird das durch die Meisterqualifikation und die Hochvolt-Qualifikation der Stufe 3S.

Muss ein Kfz-Gutachter zertifiziert sein?

Nein. Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt – jeder darf sie führen. Genau deshalb ist die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 aussagekräftig: Sie ist freiwillig, sie wird von einer unabhängigen Stelle geprüft und sie läuft ab, wenn man sie nicht erneuert.

Kann ich Ihre Zertifizierung nachprüfen?

Ja, und das sollen Sie auch. Wir nennen Stelle und Nummer offen: ADA InVivo BV (eu-zert.eu), Zertifikat-Nr. 140985, Erstzertifizierung 28.09.2014. Ein Nachweis, den man nicht nachschlagen kann, ist kein Nachweis.

Was passiert, wenn die Versicherung mein Gutachten angreift?

Dann zählt nicht das Zertifikat, sondern die Dokumentation. Wir belegen jede Position mit dem Befund, aus dem sie stammt – Messreihe der Lackschichtdicke, Fehlerspeicher-Ausdruck, Fotos, Kalkulation in SilverDAT 3. Wir begründen technisch; die rechtliche Durchsetzung ist Sache eines Fachanwalts.

Gilt die Zertifizierung auch für Elektrofahrzeuge?

Die Personenzertifizierung deckt die Fachkunde als Kfz-Sachverständiger ab. Für Hochvolt-Fahrzeuge kommt die Qualifikation der Stufe 3S hinzu – im gesamten Team, mit vollständiger Hochvolt-Ausrüstung in jedem Firmenfahrzeug. Die Stufen der DGUV Information 209-093 sind eine Einordnung, keine Vorschrift: Welche Stufe ein Einsatz verlangt, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ihr Schaden – in geprüften Händen

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären in wenigen Minuten, wie wir Ihren Schaden begutachten – unabhängig, neutral und fachlich fundiert.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.