Bagger, Radlader, Traktor, Mobilkran – wir dokumentieren den Schaden persönlich vor Ort.
Maschinenbruch-Gutachten – neutral dokumentiert nach Ihren Versicherungsbedingungen
Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.
Der Maschinenbruch ist eine eigene Sparte der Kaskoversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen – vom Bagger über den Radlader bis zum Traktor. Bei einem plötzlichen, unvorhergesehenen Schaden erstellen wir die neutrale Schadendokumentation mit nachvollziehbarer Kostenkalkulation. Grundlage ist immer Ihr Vertrag, die AVB beziehungsweise AKB. Wir besichtigen Ihre Maschine selbst – Sie sprechen direkt mit einem Sachverständigen.
Ihre Maschinenkasko reguliert nach Ihrem Vertrag – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Fordert sie Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Was ist ein Maschinenbruch?
Der Maschinenbruch ist eine eigene Sparte der Kaskoversicherung – zugeschnitten auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen und deren Anbau- und Zubehörteile. Versichert sind plötzliche, unvorhergesehene Sachschäden an der Maschine: also gerade nicht die Folgen normaler Nutzung, sondern ein unerwartetes Schadenereignis.
Wichtig ist die Abgrenzung: In der klassischen Kfz-Kasko geht es um Wild, Hagel, Glas oder Diebstahl an Ihrem Fahrzeug. Beim Maschinenbruch geht es um einen technischen Schaden an der Maschine selbst – etwa an Motor, Hydraulik, Getriebe oder Antrieb. Und anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt hier nicht ein Schädiger, sondern Ihre eigene Versicherung nach Vertrag.
Was konkret versichert ist, richtet sich allein nach Ihren Versicherungsbedingungen (AVB / AKB). Genau deshalb kommt es auf eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation an – sie ist die Grundlage dafür, dass Ihre Versicherung reguliert.
Was ist versichert – und was nicht?
Typisch versichert
- ✓ Bedienungsfehler und Fahrlässigkeit
- ✓ Vorsatz Dritter, Vandalismus
- ✓ Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- ✓ Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- ✓ Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- ✓ Sachschäden durch Naturgewalten
- ✓ Verlust und Diebstahl
In der Regel nicht versichert
- ✗ Normale Abnutzung und Verschleiß
- ✗ Rost und allmähliche Alterung
- ✗ Vorsätzliche Handlungen des Halters
Der genaue Umfang steht in Ihren AVB / AKB – im Zweifel entscheidet der Vertrag.

Verschleiß oder Maschinenbruch? Das ist die Kernfrage
In fast jedem Maschinenbruch-Fall entscheidet eine einzige Frage über die Regulierung: War es ein plötzlicher, unvorhergesehener Schaden – dann greift die Versicherung. Oder war es die Folge von Verschleiß und Abnutzung – dann in der Regel nicht. Beides sieht am Bauteil oft ähnlich aus, hat aber völlig unterschiedliche Ursachen.
Genau hier liegt unsere Aufgabe. Wir sehen uns die Maschine persönlich an, dokumentieren das Schadenbild und arbeiten den Schadenhergang technisch nachvollziehbar heraus. So entsteht eine belastbare Grundlage, mit der Ihre Versicherung entscheiden kann – und die Sie in der Hand haben, wenn eine Kürzung mit dem Argument „Verschleiß“ im Raum steht.
Wir vertreten dabei keine Seite und keine Werkstatt. Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert – so, wie es die Sachaufklärung verlangt.
Mehr dazu: Kasko-Gutachten im Detail → · Kostenvoranschlag im Detail →
„Das war Verschleiß.“ – Wer diesen Satz sagt, muss ihn belegen können
Beim Maschinenbruch hängt alles an einer einzigen Unterscheidung: plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis (versichert) oder allmähliche Abnutzung (ausgeschlossen). Es ist kein Zufall, dass genau an dieser Stelle gekürzt oder abgelehnt wird. Und es ist auch kein Zufall, dass die Ablehnung meistens eine Behauptung ist – keine Feststellung.
Ein Bruch sieht für das Auge immer gleich aus. Ob er in einer Sekunde entstanden ist oder über zweitausend Betriebsstunden gewachsen ist, sieht man ihm nicht an. Man kann es aber messen. Deshalb bleibt bei uns kein Bauteil beim Blick von außen.
Materialanalyse im Labor
Die Bruchfläche ist das Protokoll des Schadens. Ein Gewaltbruch zeigt verformte Kanten und eine zerklüftete Fläche – er ist in einem Moment entstanden. Ein Ermüdungsbruch zeigt Rastlinien: Schicht für Schicht, über Monate gewachsen. Wir lassen die Bruchfläche bei einem Institut für Materialanalyse untersuchen. Damit ist die Frage „plötzlich oder allmählich“ keine Meinung mehr, sondern ein Befund.
Öl- und Hydraulikölanalyse im Labor
Das Öl weiß, was im Inneren passiert ist. Eine Ölanalyse zeigt Metallabrieb nach Art und Menge, dazu Wassereintrag und Fremdpartikel. Gleichmäßiger, feiner Abrieb spricht für gewachsenen Verschleiß. Grobe Partikel, Späne, ein plötzlicher Sprung im Wert oder Wasser im Hydrauliköl sprechen für ein Ereignis. Genau hier liegt die Grenze zwischen einem versicherten Schmiermittelmangel und einer abgelehnten Abnutzung.
Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung
Bevor eine Maschine zerlegt wird – und Zerlegen kostet Geld, das Ihnen niemand erstattet, wenn die Deckung am Ende abgelehnt wird – schauen wir mit der Endoskopie hinein. Riefen, Fremdkörper, ein Kolbenkipper, eine gebrochene Ventilfeder: Vieles zeigt sich, ohne dass der Motor auf die Werkbank muss. Kompressions- und Druckverlustprüfung sagen dazu, wo der Druck verloren geht.
Diagnosetester und Oszilloskop
Das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen ist in den Bedingungen typischerweise mitversichert – aber nur, wenn man es nachweist. Der Fehlerspeicher ist der Zeuge: Wir lesen die Steuergeräte mit Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosetestern aus, sichern Einträge samt Betriebsstunden und messen bei unklaren Signalen mit dem Oszilloskop direkt am Sensor nach. Ein Öldrucksensor, der zu spät gemeldet hat, ist etwas anderes als ein Fahrer, der zu spät hingeschaut hat.
Eigene Prüfhalle, drei Hebebühnen
Wir besichtigen die Maschine dort, wo sie steht – auf dem Hof, auf der Baustelle, im Feld. Muss ein Bauteil ausgebaut und in Ruhe untersucht werden, geht es in unsere eigene Prüfhalle: eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt, die wir heute ausschließlich für die Sachverständigentätigkeit nutzen, mit drei Hebebühnen. Dort wird das Bauteil dokumentiert, bevor es zur Analyse ins Labor geht.
Wir begutachten. Wir reparieren nicht. Wir verkaufen Ihnen kein Ersatzteil und keine Instandsetzung – wir haben kein Interesse daran, wie der Schaden ausgeht. Welche Werkstatt Ihre Maschine repariert, entscheiden allein Sie. Wir stellen fest, was passiert ist, und begründen es so, dass es der Prüfung durch Versicherer und Sachverständige standhält.
Welche Maschinen wir begutachten

Wir begutachten selbstfahrende Arbeitsmaschinen ebenso wie deren Anbaugeräte und fest verbundenes Zubehör – dort, wo sie stehen:
- Bau: Bagger, Radlader, Walzen, Dumper, Mobilkräne, Teleskoplader
- Landwirtschaft: Traktoren, Mähdrescher, Feldhäcksler, Anbaugeräte
- Garten- & Landschaftsbau: kompakte Arbeitsmaschinen und Geräte
Typische Auftraggeber sind Bauunternehmen, Landwirte und GaLaBau-Betriebe – aber auch private Halter.
Was in Ihrer Schadendokumentation steht
- Schadenbild: das betroffene Bauteil, aussagekräftig fotografiert und beschrieben.
- Schadenursache und -hergang: die technische Einordnung – plötzliches Ereignis oder Verschleiß.
- Reparaturweg: was instand gesetzt oder getauscht werden muss, mit nachvollziehbarer Kostenkalkulation.
- Wert der Maschine: auf Wunsch Zeitwert und Wiederbeschaffungswert – wichtig, wenn ein Totalschaden im Raum steht.
- Restwert: falls die Maschine nicht mehr wirtschaftlich instand zu setzen ist.
Ob im konkreten Fall eine Kostenkalkulation genügt oder ein vollwertiges Gutachten sinnvoll ist, sagen wir Ihnen nach der Besichtigung – ehrlich und ohne Umweg. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Was Sie zur Besichtigung bereitlegen
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller steht die Dokumentation – und desto reibungsloser reguliert Ihre Versicherung. Sie müssen nichts davon selbst auswerten. Legen Sie einfach bereit, was Sie zur Hand haben:
- Maschinendaten: Typ, Hersteller, Baujahr und aktueller Betriebsstundenstand.
- Kaufbeleg oder Leasingvertrag: als Nachweis von Anschaffung und Wert.
- Wartungs- und Servicehefte: sie belegen die regelmäßige Pflege – wichtig, wenn „Verschleiß“ eingewendet wird.
- Ihre Versicherungsunterlagen: Police und Bedingungen (AVB / AKB), damit die vertragliche Grundlage klar ist.
- Erste Fotos vom Schaden: falls die Maschine bewegt werden musste – machen Sie vorher Aufnahmen.
Fehlt etwas? Kein Problem – wir klären das bei der Besichtigung vor Ort. Nichts davon hält die Terminvergabe auf.
Hat die Maschine sich selbst beschädigt – oder hat jemand sie beschädigt?
Diese Frage klingt banal, aber sie entscheidet über zwei völlig verschiedene Rechtswege – und damit darüber, ob Ihr Betriebsausfall ersetzt wird oder nicht. Wir klären das zuerst, noch bevor wir das erste Foto machen.
Weg 1 · Maschinenbruch
Vertragsrecht – Ihre eigene Versicherung
Die Hydraulikpumpe versagt, der Motor geht kaputt, ein Bauteil bricht – ohne dass ein Dritter beteiligt war. Dann leistet Ihre Maschinenbruch-/Maschinenkaskoversicherung nach Vertrag: nach den AVB beziehungsweise AKB, nach der vereinbarten Versicherungssumme, abzüglich Selbstbeteiligung. § 249 BGB gilt hier nicht.
Praktische Folge, die viele überrascht: Der Betriebsausfall ist nicht automatisch mitversichert. Ob und in welchem Umfang Stillstand ersetzt wird, hängt an Ihrem Vertrag und an möglichen Zusatzbausteinen. Ein Blick in die Police lohnt sich, bevor die Maschine steht – nicht danach.
Weg 2 · Fremdschädigung
Schadenersatz – § 249 BGB
Ein Dritter fährt Ihren Radlader an, ein Subunternehmer beschädigt Ihren Schlepper, ein Lkw reißt das Anbaugerät ab. Dann haftet dessen Versicherung – und zwar nach Schadenersatzrecht. Sie haben das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen; bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Und hier ist der Ausfall grundsätzlich ersatzfähig – aber nicht als Pauschale wie beim Pkw. Bei gewerblichen Maschinen wird gerechnet: Mietkosten für eine Ersatzmaschine, entgangener Gewinn oder Vorhaltekosten. Das setzt voraus, dass Sie den Bedarf belegen können.
Was Sie bei Weg 2 vorbereiten sollten
Ein Ausfallschaden wird nicht geschätzt, er wird belegt. Legen Sie bereit: die Betriebsstunden-Aufstellung der Maschine (welche Einsatzstunden waren geplant?), Aufträge oder Verträge, die wegen des Ausfalls verschoben oder abgesagt wurden, das Mietangebot für eine Ersatzmaschine sowie die Anschaffungs- und Wartungsunterlagen. Je konkreter der Bedarf dokumentiert ist, desto weniger Spielraum bleibt für eine pauschale Kürzung.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr konkreter Versicherungsvertrag (AVB / AKB). Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mehr Infos: Nutzungsausfall verständlich erklärt → · mehr zum Haftpflichtschaden → · unsere technische Ausstattung → · Lkw- und Nutzfahrzeug-Gutachten →
Maschine steht still? Wir kommen zu Ihnen.
Jede Stunde Stillstand kostet. Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz über WhatsApp – wir vereinbaren zügig die Besichtigung. Sie sprechen direkt mit einem Sachverständigen.
Im Maschinenbruch zählt Ihr Vertrag
Der Maschinenbruch gehört zur Kasko – und damit gilt nicht das Schadenersatzrecht, sondern Ihr Vertrag. Ihre Versicherung reguliert nach den AVB beziehungsweise AKB, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Fordert sie Sie auf, einen Kostenvoranschlag einzuholen, trägt sie dessen Kosten regelmäßig. Maßgeblich bleibt im Einzelfall Ihr Vertrag.
Stillstand und Betriebsausfall: Eine stehende Maschine kostet bares Geld. Ob und in welchem Umfang Ausfall abgesichert ist, hängt von Ihrem Vertrag und etwaigen Zusatzbausteinen ab. Eine schnelle, belastbare Schadendokumentation hilft, die Regulierung nicht unnötig zu verzögern.
Wenn die Versicherung „Verschleiß“ einwendet: Kürzt Ihre Versicherung mit dem Hinweis auf Abnutzung, ist eine fachlich fundierte Ursachendokumentation Ihre beste Grundlage. Sie zeigt nachvollziehbar, ob ein plötzliches Ereignis oder Verschleiß vorlag.
So rechnet Ihre Versicherung – ein Beispiel
Beim Maschinenbruch hängt die Auszahlung davon ab, ob sich die Maschine noch wirtschaftlich reparieren lässt. Zwei Wege – an einem Radlader, rund acht Jahre alt, dessen Hydraulikpumpe plötzlich versagt:
Fall A: Reparatur lohnt sich
| Kalkulierte Reparatur (Pumpe + Arbeit) | 9.400 € |
| Abzug „neu für alt“ auf Verschleißteile | − 600 € |
| Selbstbeteiligung laut Vertrag | − 1.000 € |
| Erstattung | 7.800 € |
Fall B: Reparatur unwirtschaftlich
| Zeitwert der Maschine | 26.000 € |
| Restwert (Verkauf beschädigt) | − 4.500 € |
| Selbstbeteiligung laut Vertrag | − 1.000 € |
| Erstattung | 20.500 € |
Warum der Zeitwert und nicht der Neupreis? Bei fahrbaren Arbeitsmaschinen ersetzt die Maschinenkasko in der Regel nur im ersten Jahr nach Anschaffung den Neuwert; ab dem zweiten Jahr den Zeitwert – also den Wert einer technisch vergleichbaren, funktionstüchtigen Maschine gleichen Alters. Üblich sind hier mindestens 50 % des Neuwerts. Unsere Aufgabe ist es, diesen Wert nachvollziehbar zu ermitteln, damit Sie nicht unter Wert reguliert werden.
Beispielzahlen zur Veranschaulichung – im Einzelfall entscheiden Ihr Vertrag (AVB / AKB), Alter, Zustand und Betriebsstunden der Maschine.
Streit über die Schadenhöhe? Das Sachverständigenverfahren
Viele Maschinen- und Kaskobedingungen (AVB / AKB) sehen für den Streitfall ein eigenes Verfahren vor: das Sachverständigenverfahren. Sind sich Sie und Ihre Versicherung über die Höhe des Schadens nicht einig, kann jede Seite einen Sachverständigen benennen. Die beiden Sachverständigen – oder ein zuvor bestimmter Obmann – stellen die Schadenhöhe dann verbindlich fest. Das erspart in vielen Fällen den Weg vor Gericht.
Für Sie heißt das: Ein unabhängiger, fachlich fundierter Gutachter ist nicht nur zu Beginn sinnvoll, sondern in vielen Verträgen ausdrücklich vorgesehen. Wir übernehmen diese Rolle – neutral, nachvollziehbar und auf Augenhöhe mit dem Sachverständigen der Versicherung.
Passt zum Thema: Stellungnahme bei Kürzung → · Prüfbericht der Versicherung auswerten →
Was tun Sie jetzt? Fünf Schritte beim Maschinenbruch
- Maschine stilllegen. Läuft die Maschine mit einem Defekt weiter, kann sich der Schaden vergrößern – und der Versicherer kann eine Leistungskürzung prüfen. Erst absichern, dann handeln.
- Schaden zeitnah melden. Informieren Sie Ihre Versicherung ohne schuldhaftes Zögern. Die genauen Fristen und Obliegenheiten regeln Ihre AVB / AKB.
- Zustand sichern. Verändern Sie am beschädigten Bauteil möglichst nichts und beginnen Sie noch nicht mit der Reparatur, bis der Schaden dokumentiert ist.
- Beweise festhalten. Fotografieren Sie Schaden und Umfeld, notieren Sie Betriebsstunden, Baujahr und den Hergang. Bewahren Sie Wartungs- und Servicebelege auf.
- Besichtigung anfragen. Rufen Sie uns an. Wir erfassen den Schaden vor Ort und erstellen die nachvollziehbare Dokumentation für Ihre Versicherung.
Nächster Schritt: jetzt anrufen – 0170 5229451 · Schaden online melden →
Maschinenbruch – Fragen & Antworten
Ist der Maschinenbruch dasselbe wie eine Kfz-Kasko?+
Wie wird Verschleiß von einem Maschinenbruch abgegrenzt?+
Wer trägt die Kosten der Schadendokumentation?+
Welche Maschinen begutachten Sie?+
Kostenvoranschlag oder vollwertiges Gutachten?+
Zahlt die Versicherung den Neuwert oder den Zeitwert?+
Was bedeutet „Abzug neu für alt“?+
Ersetzt die Versicherung auch den Betriebsausfall?+
Wie schnell können Sie die Maschine besichtigen?+
Die Versicherung sagt, es war Verschleiß. Kann man das widerlegen?+
Muss die Maschine zerlegt werden, damit Sie die Ursache feststellen können?+
Meine Maschine steht still – bekomme ich den Ausfall ersetzt?+
Die wichtigsten Begriffe
- AVB / AKB
- Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung – das „Kleingedruckte“ Ihres Vertrags. Es legt fest, was versichert ist und wie reguliert wird.
- Zeitwert
- Der Wert einer technisch vergleichbaren, funktionstüchtigen Maschine gleichen Alters am Schadentag – nicht der Neupreis. Maßgeblich, sobald die Neuwert-Frist abgelaufen ist.
- Abzug „neu für alt“
- Anteiliger Abzug, wenn ein altes Teil durch ein neues ersetzt wird und die Maschine dadurch mehr wert ist als vor dem Schaden. Betrifft vor allem Verschleißteile.
- Selbstbeteiligung
- Der im Vertrag vereinbarte Eigenanteil, den die Versicherung von der Erstattung abzieht.
- Restwert
- Der Betrag, den die beschädigte Maschine im Verkauf noch erzielt – wichtig, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist und über den Zeitwert abgerechnet wird.
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Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Telefon: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.