Wertgutachten für Ihr Fahrzeug
Den echten Wert schwarz auf weiß – neutral ermittelt, nachvollziehbar dokumentiert.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellen wir Ihnen ein Wertgutachten – eine neutrale Fahrzeugbewertung mit Markt- und Wiederbeschaffungswert. Belastbar für Verkauf, Versicherung, Finanzamt, Erbschaft oder die Oldtimer-Versicherung.
Jedes Fahrzeug wird vor der Bewertung persönlich besichtigt – kein Wert vom Schreibtisch.

Gunther Bastian, Kfz-Meister · Inhaber – bei uns sprechen Sie direkt mit einem Sachverständigen: 0170 5229451
Kfz-Meister · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte
Fahrzeugbewertung verständlich erklärt
Was ist ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten – auch Verkehrswertgutachten oder Fahrzeugbewertung genannt – hält den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs neutral und nachvollziehbar fest. Es beantwortet eine einfache, aber oft entscheidende Frage: Was ist mein Auto, mein Wohnmobil oder meine Maschine heute wirklich wert?
Im Gegensatz zu einer schnellen Online-Schätzung beruht ein Wertgutachten auf einer persönlichen Besichtigung. Wir erfassen den optischen und technischen Zustand, die Ausstattung, die Laufleistung und alle wertrelevanten Besonderheiten – und stellen das Ergebnis einer aktuellen Marktanalyse gegenüber. So entsteht eine belastbare Fahrzeugbewertung, die vor Gericht, Finanzamt, Versicherung oder im Verkaufsgespräch standhält.
Wir arbeiten als DAT Expert Partner mit dem Kalkulationssystem SilverDAT 3 und gleichen die Werte mit der realen Marktlage ab. Ein Wert vom Schreibtisch reicht uns nicht – das wäre kein 5-Minuten-Gutachten.
Damit Sie mitreden können
Welcher Wert ist gemeint?
„Wert“ ist nicht gleich „Wert“. Je nach Anlass zählt ein anderer. Wir ermitteln genau den, den Sie brauchen – und erklären ihn Ihnen laienverständlich.
Marktwert
Der Durchschnittspreis, den Sie am privaten Markt aktuell erzielen würden. Er liegt in der Regel zwischen Wiederbeschaffungswert und Händlereinkaufswert. Wichtig beim Kauf und Verkauf unter Privatleuten.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem ser&iouml;sen Händler zu beschaffen – inklusive Händleraufschlag. Grundlage für die Regulierung im Versicherungs- und Schadenfall.
Zeitwert
Der aktuelle Wert unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und Abnutzung. Er wird häufig für steuerliche und buchhalterische Zwecke herangezogen und liegt meist etwas unter dem Wiederbeschaffungswert.
Händlereinkaufswert
Der Preis, den ein Händler beim Ankauf voraussichtlich zahlt. Er dient als Orientierung beim Inzahlunggeben und liegt unter dem Marktwert.
Bei Oldtimern kommt zusätzlich der Wiederherstellungswert ins Spiel – die Summe aller belegbaren Investitionen in Anschaffung und Restaurierung. Welcher Wert für Sie zählt, hängt vom Anlass ab. Wir klären das vorab mit Ihnen.
Die typischen Anlässe
Wann ist eine Fahrzeugbewertung sinnvoll?
Kauf & Verkauf
Eine neutrale Bewertung schafft Vertrauen und eine faire Verhandlungsbasis – für beide Seiten.
Versicherung & Oldtimer
Für die richtige Versicherungssumme – gerade bei Klassikern mit Wertsteigerung, um Unterversicherung zu vermeiden.
Finanzamt & Steuer
Beim Wechsel vom Firmen- in den Privatbesitz oder für die buchhalterische Bewertung als nachvollziehbarer Nachweis.
Erbschaft & Nachlass
Ein objektiver Wert hilft, ein Erbe gerecht aufzuteilen und gegenüber Behörden zu belegen.
Finanzierung & Beleihung
Banken verlangen für Kredite oft eine objektive Wertgrundlage – das Wertgutachten liefert sie.
Tuning & Umbauten
Investitionen in individuelle Umbauten tauchen in keiner Standardliste auf – wir dokumentieren sie und machen sie wertmäßig sichtbar.
Mehr Infos: Wertgutachten Tuning · alle unsere Gutachten-Leistungen →
Vom Kleinwagen bis zur Erntemaschine
Für welche Fahrzeuge wir bewerten
Als Kfz-Meister mit zusätzlicher Ausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker bewerten wir weit mehr als nur Pkw.
Pkw & E-Fahrzeuge
Verbrenner, Hybrid und Elektro – inklusive Hochvolt-Komponenten.
Lkw & Nutzfahrzeuge
Transporter, Lkw und Sonderaufbauten.
Land- & Baumaschinen
Traktoren, Schlepper, Bagger und Anbaugeräte – unser zweites Fachgebiet.
Anhänger & Sonderfahrzeuge
Vom Pkw-Anhänger bis zum Spezialaufbau.
Oldtimer & Youngtimer
Klassiker und Sammlerfahrzeuge mit eigener Wertlogik.
Tuning & Umbauten
Individuell umgebaute Fahrzeuge mit dokumentiertem Mehrwert.
Gründlich statt oberflächlich
Was in die Bewertung einfließt
Alter, Laufleistung und Pflegezustand
Serien- und Sonderausstattung
Optischer und technischer Zustand
Vorschäden und Reparaturhistorie
Aktuelle Markt- und Preisentwicklung
Umbauten, Sammlerwert oder Restaurierungen
So entsteht ein neutral ermitteltes, transparentes Ergebnis – laienverständlich erklärt und sauber dokumentiert.
Besonderheit Klassiker
Wertgutachten für Oldtimer
Bei Oldtimern und Youngtimern zählt mehr als nur die Technik. Originalität, Pflegezustand und die Geschichte des Fahrzeugs bestimmen den Wert oft stärker als die Laufleistung. Wir ermitteln Marktwert, Wiederbeschaffungswert und auf Wunsch den Wiederherstellungswert – die wichtigste Grundlage für Ihre Oldtimer-Versicherung.
Gerade Klassiker steigen oft im Wert. Wird die Versicherungssumme nicht angepasst, droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Eine regelmäßige Aktualisierung – in der Regel alle zwei Jahre – hält Ihren Schutz auf dem aktuellen Stand.
Wichtig zur Abgrenzung: Für das H-Kennzeichen ist ein Gutachten nach § 23 StVZO nötig – dieses darf nur eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erstellen. Wir übernehmen das Wertgutachten Ihres Klassikers, also die Ermittlung des Marktwerts für Versicherung, Kauf oder Verkauf – nicht die Zulassungs-Einstufung selbst.
So läuft das ab
In drei Schritten zum Wertgutachten
Termin vereinbaren
Telefonisch, per WhatsApp oder online. Sagen Sie uns kurz, wofür Sie die Bewertung brauchen – dann wissen wir, welcher Wert zählt.
Fahrzeug besichtigen
Wir begutachten Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort und dokumentieren Zustand, Ausstattung und Besonderheiten – mit Fotos und Messungen.
Gutachten erhalten
Sie bekommen Ihr Wertgutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen – verständlich erklärt und sauber belegt.
Transparent von Anfang an
Was kostet ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten ist eine Auftragsleistung, die Sie als Auftraggeber tragen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugart, Aufwand und Umfang der Bewertung – ein Kleinwagen ist günstiger zu bewerten als ein restaurierter Oldtimer mit umfangreicher Dokumentation.
Wir nennen Ihnen den Preis vorab und verbindlich, bevor Sie uns beauftragen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind – ohne Überraschungen.
Ein wichtiger Unterschied: Geht es nicht um eine Bewertung, sondern um einen unverschuldeten Unfall, sieht es bei den Kosten anders aus. Dann gehören die Gutachterkosten nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden – bei voller Regulierung trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Mehr dazu auf unserer Seite zum Haftpflichtschaden.
Mehr Infos: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
Wert Ihres Fahrzeugs gefragt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Häufige Fragen
Fragen rund ums Wertgutachten
Worin unterscheidet sich ein Wertgutachten vom Schadengutachten?
Wie lange dauert die Erstellung?
Brauche ich ein Wertgutachten für das H-Kennzeichen?
Welcher Wert wird im Gutachten genannt?
Kommen Sie zu mir, oder muss ich das Fahrzeug bringen?
Wird mein Fahrzeug wirklich angeschaut?
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Ihr Sachverständigenbüro
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Bergstraße 2
66871 Theisbergstegen
Mobil & WhatsApp: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Einsatzgebiet
Mobiler Kfz-Sachverständiger im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen für die Bewertung zu Ihnen.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.