Ihre Investition verdient Sicherheit – wir dokumentieren den wahren Wert Ihres Umbaus.
Tuning-Wertgutachten für Ihr Fahrzeug
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Für umgebaute und individualisierte Fahrzeuge erstellen wir marktgerechte Wertgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Berücksichtigt werden Leistungssteigerungen, Fahrwerksänderungen, Räder und Reifen, Karosserieumbauten sowie vorhandene Abnahmen – eine belastbare Grundlage für Versicherung, Verkauf oder Schadenfall.
Das Tuning-Wertgutachten ist eine eigenständige Leistung – das Honorar nennen wir Ihnen vorab transparent.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google
Warum ein Tuning-Wertgutachten wichtig ist
In ein getuntes Fahrzeug stecken viele Besitzer über Jahre viel Geld: Leistungssteigerung, ein neues Fahrwerk, Sonderfelgen, eine aufwendige Lackierung oder eine Innenraumveredelung. Jede dieser Maßnahmen kann den Wert Ihres Fahrzeugs deutlich über den Serienstand heben. Das Problem: In der Praxis sieht die Versicherung von diesen Investitionen zunächst nichts. Ein Tuning-Wertgutachten hält den tatsächlichen Wert fest, bevor etwas passiert – nachvollziehbar, mit fachlich geschultem Blick und belastbar dokumentiert.
Kurz gesagt: Das Gutachten übersetzt Ihre Umbauten in einen Wert, den auch ein Dritter – die Versicherung, ein Käufer oder im Streitfall ein Gericht – nachvollziehen kann. Es beschreibt jeden Umbau, ordnet ihn ein und leitet daraus einen marktgerechten Fahrzeugwert ab.
Das Problem mit den Schlüsselnummern
Ihr Versicherungstarif kennt Ihr Fahrzeug im Kern nur über zwei Zahlen: die Hersteller-Schlüsselnummer (HSN) und die Typ-Schlüsselnummer (TSN) – im Fahrzeugschein die Ziffern zu 2 und 3. Sie beschreiben lediglich Marke und Grundtyp, also den Serienstand. Aufwendige Tuningmaßnahmen tauchen dort nicht auf und sind so nicht automatisch mitversichert. Bei einem Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Kaskoschaden ersetzt die Versicherung dann in der Regel nur den Serienwert – ohne Wertgutachten können so schnell mehrere tausend Euro verloren gehen.
Was ist automatisch mitversichert – und was nicht?
Ein Blick in Ihre AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) lohnt sich. Dort ist geregelt, welche Teile Ihre Kaskoversicherung als „versicherte Sachen“ ansieht – und genau hier entscheidet sich, ob Ihre Umbauten im Schadenfall voll ersetzt werden:
Automatisch mitversichert sind in der Regel die serienmäßige Ausstattung und die werkseitige Sonderausstattung Ihres Fahrzeugs.
Nachträglich eingebautes Tuning und Zubehör – Felgen, Fahrwerk, Abgasanlage, Lackierung, Soundsystem – nennen die AKB ausdrücklich als „abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile“ (A.2.1.2.2). Sie sind ohne Beitragszuschlag nur bis zu einem vereinbarten Gesamtneuwert mitversichert – marktüblich liegt diese Grenze bei vielen Versicherern in der Größenordnung von rund 5.000 € (brutto).
Übersteigt der Gesamtneuwert Ihrer Umbauten diese Grenze, ist der darüber hinausgehende Wert laut AKB nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist – sonst bleiben Sie im Schadenfall auf einem Teil Ihrer Investition sitzen.
Deshalb: melden und belegen
Zeigen Sie Ihre Umbauten der Versicherung an und belegen Sie deren Wert mit einem Wertgutachten. Ja, die Prämie kann dadurch etwas steigen – dafür ist im Schadenfall der volle, dokumentierte Wert abgesichert, und eine Kürzung wegen Unterversicherung des Zubehörs greift dann nicht. Ohne diesen Nachweis zahlen Sie für Ausstattung, die im Ernstfall nicht voll ersetzt wird. Die genauen Grenzen stehen in Ihren AKB – wir dokumentieren den Wert Ihrer Umbauten so, dass Ihre Versicherung ihn anerkennen kann.
Was im Kaskofall auf dem Spiel steht
Nehmen wir einen gepflegten Sportwagen, Serienwert rund 14.000 €. Der Besitzer hat über die Jahre investiert: eingetragene Leistungssteigerung, Gewindefahrwerk, Sonderfelgen mit Reifen, eine geänderte Abgasanlage und eine Teillackierung. Belegt sind rund 9.000 € an werthaltigen Umbauten. Der tatsächliche Marktwert liegt damit deutlich höher als der Serienstand.
Serienwert laut Schlüsselnummer: 14.000 €
Werthaltige, dokumentierte Umbauten: + ca. 6.000 € (anteilig vom Invest)
Marktgerechter Fahrzeugwert: ≈ 20.000 €
Ersatz ohne Wertgutachten (nur Serie): 14.000 €
Ersatz mit Wertgutachten: ≈ 20.000 €
Unterschied: rund 6.000 €
Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel – nicht jeder investierte Euro erhöht den Wert eins zu eins, und Verschleißteile werden anders bewertet als werterhaltende Umbauten. Genau diese Einordnung ist die Aufgabe des Gutachtens: Es trennt den werthaltigen Anteil sauber vom Rest und macht ihn nachweisbar.

Eine Rechnung ist kein Wertnachweis
Wer 14.000 Euro in sein Fahrzeug investiert hat, hat einen Ordner voller Belege. Ein Versicherer sieht darin zunächst nur eines: Papier. Belege sagen, was etwas gekostet hat – nicht, was verbaut wurde, ob es fachgerecht verbaut wurde und was es heute wert ist. Genau diese drei Fragen beantwortet ein Wertgutachten für Tuningfahrzeuge. Und dazu muss man an das Fahrzeug heran.
Auf der Bühne: Ist das verbaut, was auf der Rechnung steht?
Fahrwerk, Bremsanlage, Abgasanlage, Achsteile – das alles sitzt unten. In unserer Prüfhalle geht das Fahrzeug auf eine der drei Hebebühnen, und wir sehen, was tatsächlich montiert ist: Gewindefahrwerk mit Typschild und Teilenummer, Bremsscheiben und Sättel, Achsvermessung nach der Tieferlegung. Ein tiefergelegtes Fahrzeug, dessen Spur- und Sturzwerte nie angepasst wurden, fährt sich nicht nur schlecht – es frisst Reifen und ist im Zweifel ein Mangel, kein Wert. Deshalb gehört die Geometrie- und Achsvermessung zur Bewertung dazu.
Motorsteuerung: Software ist auslesbar
Bei Leistungssteigerungen lesen wir die Steuergeräte mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann aus. Veränderte Software hinterlässt Spuren – abweichende Prüfsummen, veränderte Kennfelder, hinterlegte Fehlereinträge. Für die Bewertung ist das doppelt wichtig: Eine eingetragene Leistungssteigerung ist ein Wertfaktor. Eine nicht eingetragene ist ein Risiko – sie kann die Betriebserlaubnis kosten und im Schadenfall zum Streit mit dem Versicherer führen. Wir schreiben beides so hin, wie es ist. Wenn eine Abnahme fehlt, sagen wir Ihnen das, bevor es Ihr Versicherer tut.
Lack, Folie, Karosserie
Sonderlackierungen, Folierungen und Karosserieanbauteile sind ein erheblicher Wertanteil – und der häufigste Streitpunkt, wenn nach einem Schaden nur der Serienzustand ersetzt werden soll. Mit der Lackschichtmessung dokumentieren wir den Aufbau: Eine hochwertige Speziallackierung unterscheidet sich messbar von einer schnellen Überlackierung. Was dokumentiert ist, muss im Schadenfall auch ersetzt werden.
Warum Sie das Gutachten vor dem Schaden brauchen
Nach einem Totalschaden ist es zu spät: Dann existiert das Fahrzeug in seinem umgebauten Zustand nicht mehr, und niemand kann noch messen, was verbaut war. Der Versicherer reguliert dann den Serienwagen – nicht Ihren. Ein Wertgutachten, das den Umbauzustand mit Befund und Fotos festhält, ist die einzige Versicherung gegen genau diesen Moment. Es gehört zur Police, nicht in die Schublade.
Unsere ehrliche Grenze
Wir bewerten – wir bauen nicht um, wir tragen nichts ein und wir messen keine Leistung auf dem Prüfstand. Die Eintragung von Umbauten und die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO nimmt eine anerkannte Prüforganisation vor, nicht der Kfz-Sachverständige. Und wir schreiben Ihnen keinen Wert, den Sie hören wollen: Ein Gutachten, das der Versicherer im Ernstfall zerlegt, hilft Ihnen nicht.
Mehr dazu: unsere technische Ausstattung im Detail → · alle Wertgutachten im Überblick → · Umbauten im Kaskofall → · Totalschaden & Wiederbeschaffungswert →
Was ein Wertgutachten für Sie leistet
✓ Dokumentation aller Umbauten – nachvollziehbar und detailliert
✓ Sicherung des tatsächlichen Fahrzeugwertes – auch nach teuren Investitionen
✓ Grundlage für die Versicherung – damit Umbauten korrekt berücksichtigt werden
✓ Klare Basis im Schadenfall – ob Unfall, Diebstahl oder Totalschaden
✓ Belastbar für Käufer und Wiederverkauf – mit fachlich geschultem Blick erstellt
Mehr zum Thema Bewertung: Wertgutachten nach Anlass im Überblick →
Diese Umbauten bewerten wir
Wir bewerten Umbauten aller Art – vom einzelnen Anbauteil bis zur Komplettveredelung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme belegbar und, wo nötig, technisch abgenommen ist. Vorhandene Teilegutachten, Änderungsabnahmen oder Einzelabnahmen fließen in die Bewertung ein.
Antrieb & Leistung
Leistungssteigerungen, Motortuning, Abgas- und Ladedruckumbauten mit vorhandenen Abnahmen.
Fahrwerk & Räder
Fahrwerks- und Bremsanlagenumbauten, Felgen und Reifen in Sondergrößen.
Karosserie & Optik
Bodykits, Spoiler, Sonderlackierungen und weitere Karosserieumbauten.
Innenraum
Innenraumumbauten, individuelle Ausstattungen und Veredelungen.
HiFi & Multimedia
Sound-, HiFi- und Multimediaausstattungen über dem Serienstand.
Komplettveredelung
Kombinationen mehrerer Umbauten bis zur vollständigen Fahrzeugveredelung.

Eingetragen, mit Teilegutachten oder ohne Abnahme?
Für den Wert ist nicht nur entscheidend, was verbaut ist, sondern auch, wie es technisch abgesichert ist. Denn nur ein Umbau, der legal am Fahrzeug bleiben darf, ist dauerhaft werthaltig. In der Praxis begegnen uns drei Fälle:
Teil mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) – darf ohne Eintrag verbaut werden; Sie führen nur das Papier mit. Solche Teile sind klar und voll bewertbar.
Teil mit Teilegutachten (§ 19 Abs. 3 StVZO) – braucht eine Änderungsabnahme, etwa bei TÜV oder DEKRA, und einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Ist der Umbau eingetragen, lässt er sich sauber bewerten.
Teil ohne ABE oder Teilegutachten – braucht eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Fehlt die Abnahme, kann der Umbau die Betriebserlaubnis gefährden – und mindert den Wert eher, als ihn zu heben.
Deshalb nehmen wir bei der Besichtigung alle Abnahmen, Teilegutachten und Eintragungen mit auf. Bringen Sie diese Papiere mit – sie sind der Nachweis, der aus einem Umbau einen belegbaren Wert macht. Wie ein Wertgutachten je nach Anlass aufgebaut ist, zeigt der Überblick der Wertgutachten nach Anlass →.
Drei typische Anlässe
Versicherung
Damit Ihre Umbauten im Vertrag korrekt berücksichtigt und im Kaskofall ersetzt werden – nicht nur der Serienwert.
Verkauf
Ein nachvollziehbares Wertgutachten belegt Käufern den tatsächlichen Wert Ihrer Investitionen.
Schadenfall
Bei einem Unfall liefert das Wertgutachten die Bewertungsgrundlage – im Haftpflichtschaden ergänzend zum Unfallgutachten.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden ist das Unfallgutachten Teil des ersatzfähigen Schadens. mehr zum Haftpflichtgutachten → · Kasko-Gutachten im Detail →
In drei Schritten zum Tuning-Wertgutachten
Termin vereinbaren
Telefonisch, per WhatsApp oder online. Bringen Sie Abnahmen, Belege und Rechnungen Ihrer Umbauten mit.
Fahrzeug besichtigen
Wir nehmen jeden Umbau persönlich auf und dokumentieren ihn – kein 5-Minuten-Gutachten, sondern mit fachlich geschultem Blick.
Gutachten erhalten
Sie bekommen ein marktgerechtes Wertgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung – als Grundlage für Versicherung, Verkauf oder Schadenfall.
Was tun Sie jetzt?
So bereiten Sie das Wertgutachten optimal vor – je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Bewertung.
- 1Unterlagen sammeln. Fahrzeugpapiere, Teilegutachten, Änderungs- und Einzelabnahmen, Rechnungen und Belege der Umbauten zusammenlegen.
- 2Umbauten auflisten. Notieren Sie, was verbaut ist und wann – am besten mit Fotos vom Einbau. Das erleichtert die Aufnahme.
- 3Termin vereinbaren. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder buchen Sie online einen Besichtigungstermin.
- 4Fahrzeug zeigen. Wir nehmen jeden Umbau persönlich auf, prüfen Abnahmen und dokumentieren den Zustand.
- 5Wertgutachten nutzen. Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten – legen Sie es Ihrer Versicherung vor oder nutzen Sie es für den Verkauf.
Noch unsicher, ob Ihre Umbauten technisch sauber eingetragen sind? technische Überprüfung im Detail →
Honorar – transparent vorab
Ein Tuning-Wertgutachten beauftragen Sie in der Regel als Eigenleistung – etwa für die Versicherung oder einen geplanten Verkauf. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand der Bewertung und wird vorab vereinbart, damit Sie Klarheit haben. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehört das Unfallgutachten dagegen zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB; bei voller Regulierung entstehen Ihnen dafür keine Kosten.
Einen Überblick gibt es hier: Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
Die wichtigsten Begriffe
Teilegutachten
Nachweis eines Herstellers, dass ein Umbauteil zulässig ist. Nach dem Einbau ist häufig noch eine Änderungsabnahme nötig, damit es eingetragen werden kann.
Einzelabnahme (§ 21 StVZO)
Prüfung eines Umbaus, für den es kein passendes Teilegutachten gibt. Eine anerkannte Prüfstelle beurteilt und dokumentiert die Einzellösung.
Serienwert
Der Wert, den Ihr Fahrzeug im Auslieferungszustand hätte – also ohne Ihre Umbauten. Genau diesen Wert kennt die Versicherung über die Schlüsselnummern.
Marktgerechter Wert
Der Wert Ihres Fahrzeugs inklusive der werthaltigen Umbauten – so, wie er am Markt tatsächlich erzielbar ist. Das Wertgutachten leitet ihn nachvollziehbar her.
Fragen zum Tuning-Wertgutachten
Warum reicht der normale Versicherungswert nicht?+
Was sollte ich zur Besichtigung mitbringen?+
Müssen meine Umbauten eingetragen sein?+
Wird das Wertgutachten von Versicherungen anerkannt?+
Zählt jeder investierte Euro voll zum Wert?+
Wann sollte ich das Gutachten aktualisieren lassen?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Tuning-Bewertung in der Westpfalz und darüber hinaus

Zwischen Kaiserslautern, dem Kuseler Land, Zweibrücken und dem angrenzenden Saarland gibt es viele Fahrzeugbegeisterte, die über Jahre in ihr Auto investieren. Wir kommen als mobiler Sachverständiger zu Ihnen – in die Garage, zur Werkstatt oder nach Hause. So muss Ihr getuntes Fahrzeug für die Besichtigung nicht bewegt werden.
Ob einzelnes Anbauteil oder umfangreicher Umbau: Wir nehmen jeden werthaltigen Punkt vor Ort auf und halten ihn nachvollziehbar fest. Einen Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Standortseiten – etwa Kfz-Gutachter in Kaiserslautern → oder Kfz-Gutachter in Zweibrücken →.
Jetzt Tuning-Wertgutachten beauftragen
Ihre Investition verdient Sicherheit. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir bewerten Ihr Fahrzeug persönlich und nachvollziehbar. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.
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