Wertgutachten nach Anlass · Bastian Kfz-Gutachter

Ihre Investition verdient Sicherheit – wir dokumentieren den wahren Wert Ihres Umbaus.

Tuning-Wertgutachten für Ihr Fahrzeug

Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Für umgebaute und individualisierte Fahrzeuge erstellen wir marktgerechte Wertgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Berücksichtigt werden Leistungssteigerungen, Fahrwerksänderungen, Räder und Reifen, Karosserieumbauten sowie vorhandene Abnahmen – eine belastbare Grundlage für Versicherung, Verkauf oder Schadenfall.

Das Tuning-Wertgutachten ist eine eigenständige Leistung – das Honorar nennen wir Ihnen vorab transparent.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · Top-Bewertungen bei Google

Worum es geht

Warum ein Tuning-Wertgutachten wichtig ist

In ein getuntes Fahrzeug stecken viele Besitzer über Jahre viel Geld: Leistungssteigerung, ein neues Fahrwerk, Sonderfelgen, eine aufwendige Lackierung oder eine Innenraumveredelung. Jede dieser Maßnahmen kann den Wert Ihres Fahrzeugs deutlich über den Serienstand heben. Das Problem: In der Praxis sieht die Versicherung von diesen Investitionen zunächst nichts. Ein Tuning-Wertgutachten hält den tatsächlichen Wert fest, bevor etwas passiert – nachvollziehbar, mit fachlich geschultem Blick und belastbar dokumentiert.

Kurz gesagt: Das Gutachten übersetzt Ihre Umbauten in einen Wert, den auch ein Dritter – die Versicherung, ein Käufer oder im Streitfall ein Gericht – nachvollziehen kann. Es beschreibt jeden Umbau, ordnet ihn ein und leitet daraus einen marktgerechten Fahrzeugwert ab.

Das Problem mit den Schlüsselnummern

Ihr Versicherungstarif kennt Ihr Fahrzeug im Kern nur über zwei Zahlen: die Hersteller-Schlüsselnummer (HSN) und die Typ-Schlüsselnummer (TSN) – im Fahrzeugschein die Ziffern zu 2 und 3. Sie beschreiben lediglich Marke und Grundtyp, also den Serienstand. Aufwendige Tuningmaßnahmen tauchen dort nicht auf und sind so nicht automatisch mitversichert. Bei einem Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Kaskoschaden ersetzt die Versicherung dann in der Regel nur den Serienwert – ohne Wertgutachten können so schnell mehrere tausend Euro verloren gehen.

Was die Kasko wirklich ersetzt

Was ist automatisch mitversichert – und was nicht?

Ein Blick in Ihre AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) lohnt sich. Dort ist geregelt, welche Teile Ihre Kaskoversicherung als „versicherte Sachen“ ansieht – und genau hier entscheidet sich, ob Ihre Umbauten im Schadenfall voll ersetzt werden:

Automatisch mitversichert sind in der Regel die serienmäßige Ausstattung und die werkseitige Sonderausstattung Ihres Fahrzeugs.

Nachträglich eingebautes Tuning und Zubehör – Felgen, Fahrwerk, Abgasanlage, Lackierung, Soundsystem – nennen die AKB ausdrücklich als „abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile“ (A.2.1.2.2). Sie sind ohne Beitragszuschlag nur bis zu einem vereinbarten Gesamtneuwert mitversichert – marktüblich liegt diese Grenze bei vielen Versicherern in der Größenordnung von rund 5.000 € (brutto).

Übersteigt der Gesamtneuwert Ihrer Umbauten diese Grenze, ist der darüber hinausgehende Wert laut AKB nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist – sonst bleiben Sie im Schadenfall auf einem Teil Ihrer Investition sitzen.

Deshalb: melden und belegen

Zeigen Sie Ihre Umbauten der Versicherung an und belegen Sie deren Wert mit einem Wertgutachten. Ja, die Prämie kann dadurch etwas steigen – dafür ist im Schadenfall der volle, dokumentierte Wert abgesichert, und eine Kürzung wegen Unterversicherung des Zubehörs greift dann nicht. Ohne diesen Nachweis zahlen Sie für Ausstattung, die im Ernstfall nicht voll ersetzt wird. Die genauen Grenzen stehen in Ihren AKB – wir dokumentieren den Wert Ihrer Umbauten so, dass Ihre Versicherung ihn anerkennen kann.

Ein Beispiel zum Nachrechnen

Was im Kaskofall auf dem Spiel steht

Nehmen wir einen gepflegten Sportwagen, Serienwert rund 14.000 €. Der Besitzer hat über die Jahre investiert: eingetragene Leistungssteigerung, Gewindefahrwerk, Sonderfelgen mit Reifen, eine geänderte Abgasanlage und eine Teillackierung. Belegt sind rund 9.000 € an werthaltigen Umbauten. Der tatsächliche Marktwert liegt damit deutlich höher als der Serienstand.

Serienwert laut Schlüsselnummer: 14.000 €
Werthaltige, dokumentierte Umbauten: + ca. 6.000 € (anteilig vom Invest)
Marktgerechter Fahrzeugwert: ≈ 20.000 €
Ersatz ohne Wertgutachten (nur Serie): 14.000 €
Ersatz mit Wertgutachten: ≈ 20.000 €
Unterschied: rund 6.000 €

Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel – nicht jeder investierte Euro erhöht den Wert eins zu eins, und Verschleißteile werden anders bewertet als werterhaltende Umbauten. Genau diese Einordnung ist die Aufgabe des Gutachtens: Es trennt den werthaltigen Anteil sauber vom Rest und macht ihn nachweisbar.

Tuning-Wertgutachten für einen umgebauten Sportwagen durch Bastian Kfz-Gutachter
Jeder Umbau wird einzeln aufgenommen und bewertet – Grundlage für einen belastbaren Fahrzeugwert.
Womit wir Umbauten bewerten

Eine Rechnung ist kein Wertnachweis

Wer 14.000 Euro in sein Fahrzeug investiert hat, hat einen Ordner voller Belege. Ein Versicherer sieht darin zunächst nur eines: Papier. Belege sagen, was etwas gekostet hat – nicht, was verbaut wurde, ob es fachgerecht verbaut wurde und was es heute wert ist. Genau diese drei Fragen beantwortet ein Wertgutachten für Tuningfahrzeuge. Und dazu muss man an das Fahrzeug heran.

Auf der Bühne: Ist das verbaut, was auf der Rechnung steht?

Fahrwerk, Bremsanlage, Abgasanlage, Achsteile – das alles sitzt unten. In unserer Prüfhalle geht das Fahrzeug auf eine der drei Hebebühnen, und wir sehen, was tatsächlich montiert ist: Gewindefahrwerk mit Typschild und Teilenummer, Bremsscheiben und Sättel, Achsvermessung nach der Tieferlegung. Ein tiefergelegtes Fahrzeug, dessen Spur- und Sturzwerte nie angepasst wurden, fährt sich nicht nur schlecht – es frisst Reifen und ist im Zweifel ein Mangel, kein Wert. Deshalb gehört die Geometrie- und Achsvermessung zur Bewertung dazu.

Motorsteuerung: Software ist auslesbar

Bei Leistungssteigerungen lesen wir die Steuergeräte mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann aus. Veränderte Software hinterlässt Spuren – abweichende Prüfsummen, veränderte Kennfelder, hinterlegte Fehlereinträge. Für die Bewertung ist das doppelt wichtig: Eine eingetragene Leistungssteigerung ist ein Wertfaktor. Eine nicht eingetragene ist ein Risiko – sie kann die Betriebserlaubnis kosten und im Schadenfall zum Streit mit dem Versicherer führen. Wir schreiben beides so hin, wie es ist. Wenn eine Abnahme fehlt, sagen wir Ihnen das, bevor es Ihr Versicherer tut.

Lack, Folie, Karosserie

Sonderlackierungen, Folierungen und Karosserieanbauteile sind ein erheblicher Wertanteil – und der häufigste Streitpunkt, wenn nach einem Schaden nur der Serienzustand ersetzt werden soll. Mit der Lackschichtmessung dokumentieren wir den Aufbau: Eine hochwertige Speziallackierung unterscheidet sich messbar von einer schnellen Überlackierung. Was dokumentiert ist, muss im Schadenfall auch ersetzt werden.

Warum Sie das Gutachten vor dem Schaden brauchen

Nach einem Totalschaden ist es zu spät: Dann existiert das Fahrzeug in seinem umgebauten Zustand nicht mehr, und niemand kann noch messen, was verbaut war. Der Versicherer reguliert dann den Serienwagen – nicht Ihren. Ein Wertgutachten, das den Umbauzustand mit Befund und Fotos festhält, ist die einzige Versicherung gegen genau diesen Moment. Es gehört zur Police, nicht in die Schublade.

Unsere ehrliche Grenze

Wir bewerten – wir bauen nicht um, wir tragen nichts ein und wir messen keine Leistung auf dem Prüfstand. Die Eintragung von Umbauten und die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO nimmt eine anerkannte Prüforganisation vor, nicht der Kfz-Sachverständige. Und wir schreiben Ihnen keinen Wert, den Sie hören wollen: Ein Gutachten, das der Versicherer im Ernstfall zerlegt, hilft Ihnen nicht.

Mehr dazu: unsere technische Ausstattung im Detail →  ·  alle Wertgutachten im Überblick →  ·  Umbauten im Kaskofall →  ·  Totalschaden & Wiederbeschaffungswert →

Ihr Nutzen

Was ein Wertgutachten für Sie leistet

Dokumentation aller Umbauten – nachvollziehbar und detailliert
Sicherung des tatsächlichen Fahrzeugwertes – auch nach teuren Investitionen
Grundlage für die Versicherung – damit Umbauten korrekt berücksichtigt werden
Klare Basis im Schadenfall – ob Unfall, Diebstahl oder Totalschaden
Belastbar für Käufer und Wiederverkauf – mit fachlich geschultem Blick erstellt

Mehr zum Thema Bewertung: Wertgutachten nach Anlass im Überblick →

Tuning & Individualisierung im Fokus

Diese Umbauten bewerten wir

Wir bewerten Umbauten aller Art – vom einzelnen Anbauteil bis zur Komplettveredelung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme belegbar und, wo nötig, technisch abgenommen ist. Vorhandene Teilegutachten, Änderungsabnahmen oder Einzelabnahmen fließen in die Bewertung ein.

Antrieb & Leistung

Leistungssteigerungen, Motortuning, Abgas- und Ladedruckumbauten mit vorhandenen Abnahmen.

Fahrwerk & Räder

Fahrwerks- und Bremsanlagenumbauten, Felgen und Reifen in Sondergrößen.

Karosserie & Optik

Bodykits, Spoiler, Sonderlackierungen und weitere Karosserieumbauten.

Innenraum

Innenraumumbauten, individuelle Ausstattungen und Veredelungen.

HiFi & Multimedia

Sound-, HiFi- und Multimediaausstattungen über dem Serienstand.

Komplettveredelung

Kombinationen mehrerer Umbauten bis zur vollständigen Fahrzeugveredelung.

Fahrzeugbewertung für Tuningfahrzeuge – Tuning-Wertgutachten Bastian Kfz-Gutachter
Vom Einzelteil bis zur Komplettveredelung – wir dokumentieren jeden werthaltigen Umbau.
Papiere entscheiden mit

Eingetragen, mit Teilegutachten oder ohne Abnahme?

Für den Wert ist nicht nur entscheidend, was verbaut ist, sondern auch, wie es technisch abgesichert ist. Denn nur ein Umbau, der legal am Fahrzeug bleiben darf, ist dauerhaft werthaltig. In der Praxis begegnen uns drei Fälle:

Teil mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) – darf ohne Eintrag verbaut werden; Sie führen nur das Papier mit. Solche Teile sind klar und voll bewertbar.

Teil mit Teilegutachten (§ 19 Abs. 3 StVZO) – braucht eine Änderungsabnahme, etwa bei TÜV oder DEKRA, und einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Ist der Umbau eingetragen, lässt er sich sauber bewerten.

Teil ohne ABE oder Teilegutachten – braucht eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Fehlt die Abnahme, kann der Umbau die Betriebserlaubnis gefährden – und mindert den Wert eher, als ihn zu heben.

Deshalb nehmen wir bei der Besichtigung alle Abnahmen, Teilegutachten und Eintragungen mit auf. Bringen Sie diese Papiere mit – sie sind der Nachweis, der aus einem Umbau einen belegbaren Wert macht. Wie ein Wertgutachten je nach Anlass aufgebaut ist, zeigt der Überblick der Wertgutachten nach Anlass →.

Wann sich das Gutachten lohnt

Drei typische Anlässe

Versicherung

Damit Ihre Umbauten im Vertrag korrekt berücksichtigt und im Kaskofall ersetzt werden – nicht nur der Serienwert.

Verkauf

Ein nachvollziehbares Wertgutachten belegt Käufern den tatsächlichen Wert Ihrer Investitionen.

Schadenfall

Bei einem Unfall liefert das Wertgutachten die Bewertungsgrundlage – im Haftpflichtschaden ergänzend zum Unfallgutachten.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden ist das Unfallgutachten Teil des ersatzfähigen Schadens. mehr zum Haftpflichtgutachten →  ·  Kasko-Gutachten im Detail →

So gehen wir vor

In drei Schritten zum Tuning-Wertgutachten

01

Termin vereinbaren

Telefonisch, per WhatsApp oder online. Bringen Sie Abnahmen, Belege und Rechnungen Ihrer Umbauten mit.

02

Fahrzeug besichtigen

Wir nehmen jeden Umbau persönlich auf und dokumentieren ihn – kein 5-Minuten-Gutachten, sondern mit fachlich geschultem Blick.

03

Gutachten erhalten

Sie bekommen ein marktgerechtes Wertgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung – als Grundlage für Versicherung, Verkauf oder Schadenfall.

Ihr nächster Schritt

Was tun Sie jetzt?

So bereiten Sie das Wertgutachten optimal vor – je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Bewertung.

  1. 1Unterlagen sammeln. Fahrzeugpapiere, Teilegutachten, Änderungs- und Einzelabnahmen, Rechnungen und Belege der Umbauten zusammenlegen.
  2. 2Umbauten auflisten. Notieren Sie, was verbaut ist und wann – am besten mit Fotos vom Einbau. Das erleichtert die Aufnahme.
  3. 3Termin vereinbaren. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder buchen Sie online einen Besichtigungstermin.
  4. 4Fahrzeug zeigen. Wir nehmen jeden Umbau persönlich auf, prüfen Abnahmen und dokumentieren den Zustand.
  5. 5Wertgutachten nutzen. Sie erhalten ein nachvollziehbares Gutachten – legen Sie es Ihrer Versicherung vor oder nutzen Sie es für den Verkauf.

Noch unsicher, ob Ihre Umbauten technisch sauber eingetragen sind? technische Überprüfung im Detail →

Was kostet das?

Honorar – transparent vorab

Ein Tuning-Wertgutachten beauftragen Sie in der Regel als Eigenleistung – etwa für die Versicherung oder einen geplanten Verkauf. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand der Bewertung und wird vorab vereinbart, damit Sie Klarheit haben. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehört das Unfallgutachten dagegen zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB; bei voller Regulierung entstehen Ihnen dafür keine Kosten.

Einen Überblick gibt es hier: Honorar transparent berechnen →  ·  Preise und Honorare im Überblick →

Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe

Teilegutachten

Nachweis eines Herstellers, dass ein Umbauteil zulässig ist. Nach dem Einbau ist häufig noch eine Änderungsabnahme nötig, damit es eingetragen werden kann.

Einzelabnahme (§ 21 StVZO)

Prüfung eines Umbaus, für den es kein passendes Teilegutachten gibt. Eine anerkannte Prüfstelle beurteilt und dokumentiert die Einzellösung.

Serienwert

Der Wert, den Ihr Fahrzeug im Auslieferungszustand hätte – also ohne Ihre Umbauten. Genau diesen Wert kennt die Versicherung über die Schlüsselnummern.

Marktgerechter Wert

Der Wert Ihres Fahrzeugs inklusive der werthaltigen Umbauten – so, wie er am Markt tatsächlich erzielbar ist. Das Wertgutachten leitet ihn nachvollziehbar her.

Häufige Fragen

Fragen zum Tuning-Wertgutachten

Warum reicht der normale Versicherungswert nicht?+
In den Versicherungstarif fließen nur die Schlüsselnummern zu 2 und 3 (Hersteller und Typ) ein. Tuningteile und individuelle Umbauten sind damit nicht automatisch erfasst. Im Kaskofall wird dann oft nur der Serienwert ersetzt – ein Wertgutachten dokumentiert den tatsächlichen Wert.
Was sollte ich zur Besichtigung mitbringen?+
Idealerweise die Fahrzeugpapiere, vorhandene Teilegutachten und Abnahmen (z. B. nach § 19 StVZO), Rechnungen und Belege der Umbauten sowie Fotos vom Einbau. Je vollständiger die Dokumentation, desto belastbarer die Bewertung.
Müssen meine Umbauten eingetragen sein?+
Für die Bewertung berücksichtigen wir vorhandene Abnahmen und Eintragungen. Ob Umbauten technisch zulässig und eingetragen sind, ist eine eigene Frage – dazu beraten wir Sie gern im Rahmen einer technischen Überprüfung. technische Überprüfung im Detail →
Wird das Wertgutachten von Versicherungen anerkannt?+
Unsere Wertgutachten sind unabhängig erstellt und nachvollziehbar hergeleitet. Wie eine Versicherung die Investitionen im Vertrag berücksichtigt, hängt vom jeweiligen Tarif ab – das Gutachten schafft dafür die belastbare Grundlage. Klären Sie die Aufnahme der Umbauten am besten direkt mit Ihrem Versicherer.
Zählt jeder investierte Euro voll zum Wert?+
Nein. Werthaltige, dauerhaft verbaute Umbauten fließen anders in die Bewertung ein als Verschleiß- oder reine Verbrauchsteile. Auch Alter, Zustand und Marktnachfrage spielen eine Rolle. Das Gutachten trennt den werterhöhenden Anteil sauber vom Rest – deshalb ist die fachliche Einordnung entscheidend.
Wann sollte ich das Gutachten aktualisieren lassen?+
Sobald Sie weitere werthaltige Umbauten vornehmen oder der Markt sich spürbar bewegt, lohnt sich eine Aktualisierung. So bleibt die Bewertung aktuell und Ihre Versicherung arbeitet mit dem richtigen Wert. Als grobe Orientierung ist eine Überprüfung alle paar Jahre sinnvoll.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Vor Ort für Sie

Tuning-Bewertung in der Westpfalz und darüber hinaus

Wertgutachten für ein Tuningfahrzeug durch Bastian Kfz-Gutachter im Raum Zweibrücken
Wertgutachten für ein individualisiertes Fahrzeug im Raum Zweibrücken.

Zwischen Kaiserslautern, dem Kuseler Land, Zweibrücken und dem angrenzenden Saarland gibt es viele Fahrzeugbegeisterte, die über Jahre in ihr Auto investieren. Wir kommen als mobiler Sachverständiger zu Ihnen – in die Garage, zur Werkstatt oder nach Hause. So muss Ihr getuntes Fahrzeug für die Besichtigung nicht bewegt werden.

Ob einzelnes Anbauteil oder umfangreicher Umbau: Wir nehmen jeden werthaltigen Punkt vor Ort auf und halten ihn nachvollziehbar fest. Einen Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Standortseiten – etwa Kfz-Gutachter in Kaiserslautern → oder Kfz-Gutachter in Zweibrücken →.

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Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung.

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