Dass der Motor kaputt ist, sehen Sie selbst. Die Frage, an der das Geld hängt, ist eine andere.
Motorschaden Gutachten – wir klären die Ursache
Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.
Ein Motorschaden Gutachten beantwortet nicht die Frage, ob der Motor hin ist. Es beantwortet die Frage warum – und genau daran entscheidet sich, wer bezahlt. War es Verschleiß, dann ist es Ihr Problem. War es ein Mangel, der schon beim Kauf im Keim angelegt war, ein Fehler der Werkstatt oder ein Ereignis von außen, dann haftet jemand anderes. Wir stellen die Ursache fest – mit Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung und der Ölanalyse im Labor.
Wichtig: Lassen Sie den Motor nicht zerlegen und das Öl nicht wechseln, bevor der Sachverständige da war. Beides vernichtet den Beweis.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Telefonisch erreichbar täglich 06:00–22:00 Uhr · Top-Bewertungen bei Google
Nicht „ob“ – sondern „warum“
Ein Motorschaden kündigt sich selten höflich an. Ein metallisches Klopfen, eine Ölkontrollleuchte, ein Ruck – und dann steht das Auto. In diesem Moment denken die meisten Menschen an eine Zahl: Was kostet die Reparatur? Das ist verständlich. Aber es ist die zweite Frage.
Die erste Frage lautet: Warum ist der Motor kaputtgegangen? Denn an der Ursache hängt, wer die Rechnung trägt. War es normaler Verschleiß nach 220.000 Kilometern, dann tragen Sie den Schaden selbst – so bitter das ist. War der Mangel dagegen schon beim Kauf des Fahrzeugs im Keim angelegt, hat eine Werkstatt bei der letzten Reparatur einen Fehler gemacht, oder ist von außen etwas passiert, dann haftet jemand anderes. Vier verschiedene Ursachen, vier verschiedene Zahler.
Das Unangenehme daran: Einem kapitalen Motorschaden sieht man die Ursache nicht an. Ein gerissener Kolben, eine gelängte Steuerkette, ein festgefressenes Pleuellager – das Schadensbild ist am Ende oft dasselbe, ganz gleich, ob Ölmangel, ein falsch eingebautes Teil oder schlicht das Alter dahintersteckt. Man sieht es nicht. Man kann es aber messen.
Genau das ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Motorschaden Gutachten. Der Kostenvoranschlag sagt, was die Reparatur kostet. Das Gutachten sagt, warum repariert werden muss – und damit, wer sie bezahlt.
Woran man sieht, warum ein Motor gestorben ist
„Modernste Messtechnik“ steht auf vielen Internetseiten. Kein Gerät, kein Verfahren, kein Name. Deshalb hier konkret, womit wir arbeiten – und was das jeweils beweist:
Ein Motorschaden sieht für das Auge immer gleich aus. Ob er über 200.000 Kilometer gewachsen oder in einer einzigen Minute entstanden ist, sieht man ihm nicht an – messen kann man es sehr wohl.
Endoskopie
Eine Kamerasonde durch die Zündkerzenbohrung – und wir sehen den Kolbenboden, die Zylinderwand und die Ventile, ohne den Motor zu zerlegen. Riefen in der Laufbahn, ein Loch im Kolben, ein Fremdkörpereinschlag: Das ist der Unterschied zwischen „vermutlich“ und „belegt“. Und es ist der Grund, warum Sie den Motor nicht vorher öffnen lassen sollten.
Kompressions- und Druckverlustprüfung
Die Kompressionsprüfung zeigt, dass ein Zylinder keinen Druck mehr hält. Die Druckverlustprüfung zeigt, wohin der Druck entweicht – in den Ölkreislauf, ins Kühlwasser, in den Ansaugtrakt, in den Nachbarzylinder. Jeder Weg zeigt auf ein anderes Bauteil: Kolbenringe, Ventil, Zylinderkopfdichtung, Riss im Kopf. Das ist keine Vermutung, das ist eine Messung in Zahlen.
Ölanalyse im Labor
Das Motoröl ist das Gedächtnis des Motors. Wir ziehen eine Ölprobe und lassen sie in einem Institut für Laboranalyse (Ölcheck) untersuchen. Feiner, gleichmäßig verteilter Abrieb spricht für Verschleiß über die Laufzeit. Grobe Späne, Kraftstoff- oder Kühlwassereintrag, ein plötzlicher Sprung in den Werten sprechen für ein Ereignis. Genau diese Grenze entscheidet über die Haftung.
Diagnosetester und Oszilloskop
Mit den Diagnosetestern von Launch und Hella Gutmann lesen wir Fehlerspeicher, Freeze-Frame-Daten und Betriebswerte aus – oft samt Kilometerstand und Zeitpunkt des ersten Auftretens. Das Oszilloskop zeigt Signalverläufe, die kein Fehlerspeicher protokolliert: ein Nockenwellensensor, der eine gelängte Steuerkette verrät, bevor sie überspringt. Achtung: Fehlerspeicher werden überschrieben. Deshalb zählt jeder Tag.
Materialanalyse im Labor
Wenn ein Bauteil gebrochen ist – Pleuel, Kurbelwelle, Ventil – entscheidet die Bruchfläche. Ein Gewaltbruch mit verformten Kanten entsteht in einem Augenblick. Ein Ermüdungsbruch mit feinen Rastlinien wächst über Tausende Betriebsstunden. Das eine ist ein Ereignis, das andere ist Vorgeschichte. Die Laboranalyse trennt beides sauber.
Eigene Prüfhalle, drei Hebebühnen
Unsere Prüfhalle ist eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt, die wir heute ausschließlich für die Sachverständigentätigkeit nutzen – mit drei Hebebühnen. Ein Motorschaden wird nicht auf einem Parkplatz beurteilt. Ölverlust, Kühlmittelspur, Unterbodenschaden nach einem Aufsetzer: Das sieht man von unten, im Licht, in Ruhe. Ein Fahrzeug, das nicht mehr fährt, holen wir ab.
Mehr dazu: unsere technische Ausstattung im Detail → · technische Überprüfung im Detail → · Beweissicherung vor der Reparatur → · Elektro- und Hybridfahrzeuge →

Lassen Sie den Motor nicht zerlegen
Der häufigste Fehler passiert in den ersten Tagen – und er passiert in bester Absicht. Das Auto steht in der Werkstatt, jemand sagt „wir schauen mal rein“, der Motor wird geöffnet, Teile werden ausgebaut, das Öl wird abgelassen. Danach ist die Ursache oft nicht mehr feststellbar. Und der Anspruch damit auch nicht mehr durchsetzbar.
Das Öl nicht wechseln. Das Öl ist das wichtigste Beweismittel, das Sie haben. Ist es abgelassen, ist die Ölanalyse wertlos – und mit ihr die Antwort auf die Frage „Verschleiß oder Ereignis?“.
Nicht zerlegen lassen. Zerlegekosten erstattet Ihnen niemand, wenn am Ende kein Anspruch besteht. Und die Einbausituation – wie ein Teil saß, wie es verschraubt war – lässt sich nicht rekonstruieren.
Nicht weiterfahren. Jeder gefahrene Kilometer nach dem ersten Symptom vergrößert den Schaden – und liefert der Gegenseite das Argument, Sie hätten den Schaden selbst verschlimmert.
Alles aufheben. Rechnungen, Serviceheft, Wartungsnachweise, den Kaufvertrag, ausgebaute Teile – und falls schon geöffnet wurde: die Teile in der Werkstatt lassen und nichts entsorgen.
Rufen Sie uns an, bevor irgendjemand einen Schraubenschlüssel ansetzt. Ein Anruf kostet nichts und rettet im Zweifel Ihren Anspruch. Wenn wir Ihnen sagen müssen, dass da nichts zu holen ist, sagen wir Ihnen das auch – dann sparen Sie sich das Gutachten.
Vier Ursachen, vier völlig verschiedene Wege
Ein Motorschaden ist juristisch kein einheitlicher Fall. Je nachdem, woher er kommt, landen Sie in einem ganz anderen Rechtsgebiet – mit anderen Fristen, anderen Beweisregeln und einem anderen Gegner. Deshalb steht die Ursachenklärung immer am Anfang, nie am Ende.
Motorschaden kurz nach dem Autokauf
Der Klassiker: Drei Monate nach dem Kauf steht der Wagen. Entscheidend ist, ob der Mangel bei der Übergabe schon im Keim angelegt war – eine gelängte Steuerkette entsteht nicht in drei Monaten.
Beim Händler: Zeigt sich der Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe, wird nach § 477 BGB regelmäßig vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag – der Händler muss das Gegenteil beweisen. Die Verjährung darf bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden (§ 476 BGB).
Beim Privatkauf: Der Gewährleistungsausschluss („gekauft wie gesehen“) ist üblich und zulässig. Er trägt aber nicht, wenn der Verkäufer einen bekannten Schaden arglistig verschwiegen hat. Auch das ist eine technische Frage: Wusste er, dass der Motor schon Späne machte? Die Ölanalyse und der Fehlerspeicher sagen dazu erstaunlich viel.
Motorschaden nach dem Werkstattbesuch
Zahnriemen gewechselt, 800 Kilometer später ist der Motor hin. Der Verdacht liegt nahe – aber der Verdacht reicht nicht.
Hier gilt eine unbequeme Regel: Die Beweislast liegt bei Ihnen. Wer behauptet, die Werkstatt habe den Schaden verursacht, muss das belegen – nicht die Werkstatt ihre Unschuld. Genau daran scheitern die meisten Fälle, und zwar nicht, weil die Werkstatt sauber gearbeitet hätte, sondern weil niemand rechtzeitig gesichert hat, wie es aussah.
Deshalb ist hier die Beweissicherung vor der Zerlegung der ganze Fall: Steuerzeiten, Anzugsmomente, Einbaulage, Fehlerspeicher, Ölbild. Und deshalb hat es einen Grund, dass wir nicht reparieren – wir haben kein Interesse daran, wie das Ergebnis ausfällt.
Kasko: meistens nein – aber nicht immer
Sagen wir es ehrlich: Ein Motorschaden aus sich heraus ist kein Kaskoschaden. Verschleiß, Ölmangel, Überdrehen, ein defekter Kühler – das sind Betriebsschäden, und die sind in den Bedingungen regelmäßig ausgeschlossen. Kasko ist Vertragsrecht (AKB), nicht § 249 BGB.
Es gibt aber Grenzfälle, in denen es sich lohnt, genau hinzusehen. Der bekannteste ist der Wasserschlag: Wasser wird angesaugt und zerstört den Motor, weil Wasser sich nicht komprimieren lässt. Das kann als von außen einwirkendes Ereignis zu bewerten sein – und damit in der Vollkasko landen. Ob das trägt, hängt am Einzelfall und daran, ob bewusst in die Überflutung gefahren wurde.
Ähnlich beim Marderbiss: Der Biss selbst ist Teilkasko. Ob der daraus entstandene Motorschaden mitgeht, hängt davon ab, ob Folgeschäden mitversichert sind. Auch das ist zuerst eine technische Frage: War der zerbissene Schlauch wirklich die Ursache? Kasko-Gutachten im Detail →
Motorschaden durch einen Unfall
Ein Frontaufprall, der den Kühler eindrückt und den Motor überhitzen lässt. Ein Aufsetzer auf einem Feldweg, der die Ölwanne aufreißt. Ein Fremdkörper, der angesaugt wird. Das ist der einzige der vier Wege, der im klassischen Schadensersatzrecht liegt.
Hier gilt § 249 BGB: Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung. Bei voller Regulierung rechnen wir das Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Der Knackpunkt ist die Kausalität: Die Versicherung wird einwenden, der Motor sei ohnehin am Ende gewesen und der Unfall habe nur den Rest besorgt. Diesen Einwand widerlegt man nicht mit Worten, sondern mit dem Ölbild, dem Fehlerspeicher und der Bruchfläche. mehr zum Haftpflichtschaden →
Wir begutachten. Wir reparieren nicht.
Unsere Prüfhalle ist eine ehemalige Kfz-Werkstatt – heute arbeiten wir dort ausschließlich als Sachverständige. Wir bauen keinen Austauschmotor ein und verdienen an der Reparatur nichts. Welche Werkstatt Ihren Motor am Ende instand setzt, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB). In der Region arbeiten wir mit Kfz-Werkstätten und Fachbetrieben zusammen und nennen Ihnen gern welche – verpflichtet sind Sie zu nichts.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gern nennen wir Ihnen unsere Anwaltspartner im Verkehrsrecht →
Lohnt die Reparatur überhaupt noch?
Bei einem zwölf Jahre alten Fahrzeug mit 190.000 Kilometern kostet ein Austauschmotor schnell mehr, als das Auto wert ist. Dann ist der Motorschaden wirtschaftlich das, was nach einem Unfall ein Totalschaden wäre – und die richtige Entscheidung ist nicht die Reparatur, sondern der Verkauf.
Deshalb beziffert unser Gutachten immer beides: die Instandsetzungskosten (Instandsetzung des vorhandenen Motors, Austauschmotor, Gebrauchtmotor – das sind drei verschiedene Zahlen) und den Wert des Fahrzeugs: Wiederbeschaffungswert im intakten Zustand und Restwert im aktuellen, defekten Zustand. Erst diese Gegenüberstellung macht die Entscheidung möglich.
Und sie ist auch dann wichtig, wenn ein Anspruch besteht: Ein Händler, der den Kaufpreis erstatten muss, ein Versicherer, der reguliert – beide rechnen mit genau diesen Werten. Wer sie nicht kennt, verhandelt blind. Wir kalkulieren mit SilverDAT 3 als DAT Expert Partner, damit die Zahlen auf derselben Grundlage stehen, die die Gegenseite verwendet.
Weiter im Thema: wann ein Fahrzeug wirtschaftlich erledigt ist → · Wiederbeschaffungswert verständlich erklärt → · Restwert und Fahrzeugverkauf →
Ein Auto mit Motorschaden fährt nicht mehr zu uns
Das ist der praktische Unterschied zu fast jedem anderen Gutachten: Nach einem Blechschaden fährt das Fahrzeug meistens noch. Bei einem Motorschaden steht es – auf dem Hof der Werkstatt, in der Garage, am Straßenrand. Also kommen wir zu ihm.
Wir sind mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen unterwegs – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung und die Ölprobe funktionieren vor Ort. Muss das Fahrzeug auf die Hebebühne, holen wir es in unsere Prüfhalle.
Ein Hinweis, den wir oft geben müssen: Steht Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt, die den Schaden möglicherweise selbst verursacht hat, dann lassen Sie es dort stehen – aber lassen Sie dort nichts mehr daran machen. Wir kommen hin und sichern den Zustand.
unser Einsatzgebiet im Überblick → · Kfz-Gutachter in Kaiserslautern → · alle Standorte →

Was tun Sie jetzt – bei Motorschaden?
Motor aus, stehen lassen. Nicht „noch schnell nach Hause“. Jeder weitere Kilometer vergrößert den Schaden und schwächt Ihre Position.
Nichts öffnen, nichts wechseln. Kein Ölwechsel, keine Zerlegung, keine „Sichtprüfung“ mit dem Schraubenschlüssel. Das Öl und die Einbausituation sind Ihre Beweismittel.
Unterlagen zusammensuchen. Kaufvertrag, Serviceheft, alle Werkstattrechnungen der letzten Jahre – besonders die letzte. Fotos vom Ölstand, vom Display, von der Warnleuchte.
Rufen Sie uns an. Wir klären in wenigen Minuten am Telefon, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das – ehrlich ist billiger als hoffnungsvoll.
Wir kommen zum Fahrzeug. Endoskopie, Kompressions- und Druckverlustprüfung, Ölprobe, Fehlerspeicher – und erst danach wird entschieden, ob und wie zerlegt wird. Einen Termin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Was kostet ein Motorschaden Gutachten?
Motorschaden durch fremdverschuldeten Unfall
Hier greift § 249 BGB. Sie dürfen Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei voller Regulierung rechnen wir das Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie entstehen dann keine Kosten. Die Höhe orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung.
Kauf, Werkstatt, Kasko: Sie sind Auftraggeber
In den übrigen Fällen beauftragen Sie uns selbst. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, dazu kommen Fahrtkosten und die tatsächlich angefallenen Nebenkosten – etwa die Laboranalyse des Öls. Sie bekommen den Rahmen vorher genannt, nicht hinterher.
Setzen Sie das Gutachten ins Verhältnis. Ein Austauschmotor kostet je nach Fahrzeug schnell einen fünfstelligen Betrag. Die Frage, ob den jemand anderes bezahlt, ist die Untersuchung wert. Und wenn die Antwort „nein“ lautet, wissen Sie wenigstens, woran Sie sind – statt einen Prozess zu führen, der nicht zu gewinnen ist.
Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick → · wenn die Versicherung kürzt →
Fünf Begriffe, die jetzt fallen werden
Betriebsschaden
Ein Schaden, der aus dem normalen Betrieb des Fahrzeugs heraus entsteht – Verschleiß, Materialermüdung, Bedienfehler. In der Kasko regelmäßig ausgeschlossen. Das Gegenteil ist das Ereignis von außen.
Wasserschlag
Wasser gelangt in den Brennraum. Weil Wasser sich nicht zusammendrücken lässt, verbiegt oder bricht das Pleuel. Typisch nach der Durchfahrt durch eine überflutete Unterführung – und einer der wenigen Motorschäden, die in der Vollkasko landen können.
Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
Zeigt sich beim Kauf vom Händler innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe ein Mangel, wird regelmäßig vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Nicht Sie müssen beweisen – der Händler muss widerlegen. Ein enormes Pfund, wenn man es kennt.
Ermüdungsbruch
Ein Bruch, der über lange Zeit gewachsen ist. Erkennbar an feinen, muschelförmigen Rastlinien auf der Bruchfläche. Der Gegensatz ist der Gewaltbruch mit verformten Kanten – er entsteht in einem Augenblick. Diese Unterscheidung trifft das Labor, nicht das Auge.
Kapitaler Motorschaden
Kein juristischer Begriff, sondern Werkstattsprache: Der Motor ist so beschädigt, dass eine Reparatur des vorhandenen Blocks ausscheidet – es braucht einen Austausch- oder Gebrauchtmotor. Ob sich das lohnt, entscheidet der Vergleich mit dem Wiederbeschaffungswert →
Motorschaden Gutachten – häufige Fragen
Kann man die Ursache eines Motorschadens überhaupt sicher feststellen?
In sehr vielen Fällen ja – wenn man rechtzeitig drangeht. Ölbild, Fehlerspeicher, Bruchfläche und Endoskopiebefund ergeben zusammen ein erstaunlich klares Bild. Was die Ursachenklärung tatsächlich unmöglich macht, ist fast immer dasselbe: Der Motor wurde vorher zerlegt, das Öl abgelassen, Teile entsorgt. Deshalb ist der wichtigste Rat auf dieser Seite: erst anrufen, dann schrauben.
Zahlt meine Vollkasko den Motorschaden?
In aller Regel nicht. Ein Motorschaden aus dem Betrieb heraus – Verschleiß, Ölmangel, Überhitzung, Überdrehen – ist ein Betriebsschaden und in den Bedingungen üblicherweise ausgeschlossen. Anders kann es aussehen, wenn ein Ereignis von außen eingewirkt hat: Wasserschlag, ein angesaugter Fremdkörper, ein Unfall, ein Marderbiss mit Folgeschaden. Ob Ihr Fall darunterfällt, ist zuerst eine technische und dann eine vertragsrechtliche Frage – die technische beantworten wir. Kasko-Gutachten im Detail →
Der Motorschaden kam vier Monate nach dem Autokauf. Habe ich eine Chance?
Beim Kauf vom Händler stehen die Chancen oft besser, als die Leute denken. Zeigt sich der Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe, wird nach § 477 BGB regelmäßig vermutet, dass er bereits bei Übergabe angelegt war – der Händler muss das Gegenteil beweisen. Die entscheidende Frage ist technisch: Kann ein Schaden dieser Art in vier Monaten entstehen, oder braucht er Jahre? Eine gelängte Steuerkette, ein über lange Zeit gewachsener Lagerschaden, ein Ermüdungsbruch – das spricht für „war schon da“. Beim Privatkauf ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig; er trägt aber nicht bei arglistigem Verschweigen.
Die Werkstatt sagt, sie sei nicht schuld. Was kann ich tun?
Zunächst müssen Sie wissen, wie die Beweislast verteilt ist: Wer der Werkstatt einen Fehler vorwirft, muss ihn belegen – nicht umgekehrt. Das klingt hart, ist aber kein Grund aufzugeben. Es ist ein Grund, sofort zu sichern: Fehlerspeicher, Einbaulage, Anzugsmomente, Steuerzeiten, Ölbild. Lassen Sie an dem Fahrzeug nichts weiter machen, auch nicht von derselben Werkstatt „auf Kulanz“. Und beauftragen Sie jemanden, der an der Reparatur nichts verdient. technische Stellungnahme im Streitfall →
Was bringt die Ölanalyse wirklich?
Sie beantwortet die Frage, an der fast jeder Motorschadensfall hängt: Verschleiß oder Ereignis? Das Labor bestimmt Art, Größe und Menge der Metallpartikel im Öl und findet Fremdstoffe wie Kraftstoff oder Kühlwasser. Feiner, gleichmäßiger Abrieb ist die Signatur eines langen Autolebens. Grobe Späne, ein Kühlwassereintrag oder ein plötzlicher Wertesprung sind die Signatur eines Ereignisses. Ohne Öl gibt es diese Antwort nicht – deshalb der Ölwechsel-Stopp.
Begutachten Sie auch Elektro- und Hybridfahrzeuge?
Ja. Beim Elektrofahrzeug tritt an die Stelle des Motorschadens meist die Frage nach der Hochvolt-Batterie. Wir prüfen den State of Health mit dem AVILOO-Batterietest und arbeiten mit der Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S. Auch hier gilt: Der Zustand der Batterie ist messbar – er muss nicht geschätzt werden. Hochvolt und Elektrofahrzeuge →
Lohnt sich das Gutachten bei einem alten Auto überhaupt?
Manchmal nicht – und dann sagen wir das. Bei einem fünfzehn Jahre alten Fahrzeug mit 260.000 Kilometern und ohne Kaufvertrag, ohne Werkstattbezug, ohne Unfall gibt es meistens niemanden, der haftet. Dann ist das ehrliche Ergebnis: Der Motor ist am Ende seines Lebens angekommen. Rufen Sie an, bevor Sie ein Gutachten beauftragen – wir sortieren das am Telefon.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Wir sind täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar, und Sie sprechen dabei direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – nicht mit einer Hotline. Da ein Fahrzeug mit Motorschaden nicht mehr zu uns fährt, kommen wir zu ihm. So erreichen Sie uns wirklich →
Bevor jemand den Motor öffnet: Rufen Sie an.
Ein Anruf entscheidet oft darüber, ob Ihr Anspruch später beweisbar ist oder nicht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt – auch wenn die Antwort „nein“ lautet. Team Bastian = Team Kunde.
Telefonisch erreichbar täglich 06:00–22:00 Uhr – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice. Besichtigungstermine mobil nach Vereinbarung.
Bastian Kfz-Gutachter
Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber: Gunther Bastian
Bergstraße 2
66871 Theisbergstegen
Mobil: 0170 5229451
E-Mail: info@sv-bastian.de
Festnetz anrufen
Telefonisch erreichbar täglich 06:00–22:00 Uhr. Wir sind mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen unterwegs – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.