Vier Wochen sind vorbei, das Auto steht, und von der Versicherung kommt: „Der Vorgang ist in Bearbeitung.“
Wie lange dauert die Schadenregulierung?
Schnell. Verlässlich. Fachlich präzise.
Die Regulierungsdauer nach einem Unfall ist die häufigste Frage, die uns Geschädigte stellen – und die ehrlichste Antwort lautet: Sie hängt davon ab, wie vollständig die Unterlagen sind, die die Versicherung bekommt. Diese Seite zeigt den realistischen Zeitplan, die anerkannte Prüffrist der Gerichte und die drei Stellen, an denen Verzögerung tatsächlich entsteht.
Unser Teil des Zeitplans: Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, Gutachten üblicherweise 24 bis 36 Stunden nach der Besichtigung.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · eigene Prüfhalle mit drei Hebebühnen · durchweg Top-Bewertungen bei Google
Wie lange dauert die Schadenregulierung wirklich?
Ein durchschnittlicher Haftpflichtschaden mit klarer Haftung ist in vier bis sechs Wochen erledigt – gerechnet ab dem Tag, an dem die gegnerische Versicherung Ihre vollständigen Unterlagen hat. Nicht ab dem Unfalltag. Dieser Unterschied ist der Grund für die meisten Enttäuschungen: Wer drei Wochen braucht, bis das Gutachten bei der Versicherung liegt, wartet am Ende sieben Wochen und wundert sich.
Wichtig: Sie müssen mit der Reparatur nicht warten, bis die Versicherung gezahlt hat. Sobald das Gutachten vorliegt, dürfen Sie reparieren lassen. Die Regulierung läuft parallel. Was Sie nicht tun sollten: reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist – dann ist der Beweis weg. so läuft ein Unfallgutachten ab →

Die Prüffrist: Wie viel Zeit darf sich die Versicherung nehmen?
Ihr Schadensersatzanspruch ist zwar sofort fällig – trotzdem gerät ein Haftpflichtversicherer nicht sofort in Verzug. Die Gerichte billigen ihm eine angemessene Prüffrist zu. Der Grund: Der Versicherer war nicht dabei, er muss den Sachverhalt erst aufklären.
Der Stand der Rechtsprechung: Die überwiegende Auffassung sieht bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall vier bis sechs Wochen als angemessen an – so ausdrücklich das OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018, Az. 4 W 9/18 und das OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.12.2014, Az. 7 W 64/14. Manche Gerichte gehen enger: Das OLG München, Beschluss vom 29.07.2010, Az. 10 W 1789/10, hält in der Regel maximal vier Wochen für angemessen. Feste Regeln gibt es nicht – maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
Entscheidend ist der Startpunkt: Die Prüffrist beginnt nicht mit dem Unfall, sondern mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens – also mit dem Schreiben, dem das Gutachten und die bezifferten Positionen beiliegen (OLG Saarbrücken, Az. 4 W 9/18). Solange das nicht draußen ist, läuft keine Uhr. Deshalb ist der schnellste Hebel der Regulierung nicht die Mahnung, sondern die Vollständigkeit der ersten Sendung.
Bei komplexeren Lagen darf es länger dauern: strittige Haftung, Beteiligung aus dem Ausland, Personenschaden, Ermittlungsakte. Und wenn eine Quote im Raum steht, verschiebt sich die Diskussion ohnehin. Teilschuld und Mithaftung →
Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist und trotzdem nichts kommt, ist eine Rechtsfrage – Verzug, Verzugszinsen nach § 288 BGB, Klage. Darüber entscheidet Ihr Anwalt, nicht Ihr Gutachter. unsere Anwaltspartner im Verkehrsrecht →
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was Zeit kostet – und warum genau das am Ende Zeit spart
Ein Gutachten in fünf Minuten ist schnell – und dann sechs Wochen lang langsam, weil die Versicherung nachfragt. Wir machen es umgekehrt. Was bei uns Zeit braucht, ist die Messtechnik. Damit Sie wissen, wovon Sie sprechen, hier die ehrlichen Zeitwerte:
Am Fahrzeug: Stunden, keine Minuten
Das Fahrzeug auf die Hebebühne, Unterboden und Aufnahmepunkte prüfen, Endoskopie in die geschlossenen Profile, Lackschichtdicke als Messreihe über die Fläche, Profiltiefe, Fehlerspeicher und Kalibrierstatus über die Launch- und Hella-Gutmann-Diagnosetester. Das dauert – und es ist der Grund, warum später keine Rückfrage kommt.
Im Labor: Tage, nicht Stunden
Wenn eine Öl- oder Materialanalyse nötig ist, geht die Probe an ein Institut für Laboranalyse. Das Ergebnis kommt nicht am selben Tag. Wir sagen Ihnen das vorher – und wir sagen Ihnen auch, wann es sich lohnt und wann nicht. Motorschaden: erst messen, dann zerlegen →
Beim Elektrofahrzeug: die Messfahrt
Der AVILOO-Test zum State of Health der Antriebsbatterie ist kein Knopfdruck – er braucht ein definiertes Entladeprofil und damit Zeit. Am Fahrzeug arbeiten wir mit der Hochvolt-Qualifikation Stufe 3S und führen die vollständige Hochvolt-Ausrüstung mit: isolierende Schutzhandschuhe, Bosch BIT 1000 zur Prüfung der Spannungsfreiheit, Absperr- und Warnmaterial. Batterie-Check beim E-Auto →
Was die Regulierung wirklich bremst
Nicht die Post. Sondern der zweite Prüfbericht, die dritte Rückfrage, die Nachbesichtigung. Jede Position, die im Gutachten nur behauptet und nicht belegt ist, erzeugt eine Schleife von zwei bis vier Wochen. Deshalb liegen bei uns Messwerte, Fotos und Ausdrucke in der Akte – nicht Formulierungen. was ein Prüfbericht ist – und was nicht →
Der Satz, um den es geht: Ein Gutachten wird nicht dadurch schnell, dass es dünn ist. Es wird dadurch schnell, dass niemand mehr etwas nachfragen muss. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Womit wir arbeiten, steht offen im Netz: unsere technische Ausstattung →
Fünf Gründe, warum es länger dauert – und was Sie dagegen tun können
Die Haftung ist strittig
Solange über die Quote gesprochen wird, wird nicht ausgezahlt – höchstens ein Teilbetrag. Dagegen hilft kein Gutachter, sondern ein Anwalt. Teilschuld und Quote →
Der Prüfbericht kommt
Ein Prüfdienst kürzt Stundensätze, Verbringung, UPE-Aufschläge – meist ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Jede Kürzung kostet eine Schleife. Wir nehmen dazu technisch Stellung. Versicherung kürzt – was tun? →
Vorschäden im Weg
Meldet das Hinweissystem der Versicherer einen älteren Schaden an derselben Stelle, steht die Regulierung, bis abgegrenzt ist. Wer die Abgrenzung von Anfang an im Gutachten hat, verliert diese Wochen nicht. Vorschaden und Altschaden →
Totalschaden und Restwert
Beim Totalschaden kommt fast immer ein höheres Restwertangebot der Versicherung. Das kostet Zeit – und es hat Grenzen. Totalschaden verstehen → · Restwertbörse →
Ersatzteile und Kalibriertermin
Die Regulierung kann laufen, während die Werkstatt auf Teile wartet. Für Nutzungsausfall und Mietwagen zählt aber die tatsächlich erforderliche Reparaturdauer. Mietwagen oder Nutzungsausfall? →
Und die Verjährung?
Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer verhandelt, sollte diese Frist trotzdem kennen – der Anwalt achtet darauf.
So sieht eine zügige Regulierung in der Praxis aus
Das folgende Muster zeigt einen unverschuldeten Heckschaden mit klarer Haftung – die Zahlen sind typisch, aber kein Versprechen. Sie machen sichtbar, wo die Zeit tatsächlich hingeht.
Tag 0 – Unfall. Anruf bei uns, Termin für den Folgetag.
Tag 1 – Besichtigung. Fahrzeug auf der Hebebühne, Messwerte, Fotos, Fehlerspeicher.
Tag 2 bis 3 – Gutachten. Kalkulation in SilverDAT 3, Versand an Sie, Ihren Anwalt und – auf Ihren Wunsch – an die Versicherung.
Tag 4 bis 7 – Anspruchsschreiben. Der Anwalt beziffert. Jetzt beginnt die Prüffrist zu laufen, nicht früher.
Woche 2 bis 3 – Reparatur. Sie müssen dafür nicht auf Geld warten. Parallel läuft die Prüfung.
Woche 4 bis 6 – Regulierungszusage. Im klaren Fall ohne Prüfbericht. Kommt ein Prüfbericht, kommen zwei bis vier Wochen dazu.
Woche 5 bis 8 – Zahlung. Rund fünf bis acht Wochen ab Unfalltag – wenn niemand nachfragen muss.
Und wenn die Haftung dem Grunde nach unstrittig, die Höhe aber offen ist? Dann ist eine Teilzahlung möglich: Der Versicherer reguliert den unstrittigen Teil und prüft den Rest weiter. Ob Sie darauf hinwirken, entscheiden Sie mit Ihrem Anwalt – wir liefern die Grundlage dafür, dass der unstrittige Teil sauber beziffert ist. technische Stellungnahme zu gekürzten Positionen →
Was Sie in dieser Zeit nicht tun müssen: das Fahrzeug stehen lassen. Und was Sie nicht tun sollten: reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist. Wer beides beachtet, verliert keine einzige Woche an der falschen Stelle. alle unsere Gutachten-Leistungen → · Preise und Honorare im Überblick →
Was tun Sie jetzt, wenn die Regulierung sich zieht?
- Prüfen, ob die Uhr überhaupt läuft. Die Prüffrist beginnt erst mit dem bezifferten Anspruchsschreiben samt Gutachten. Fragen Sie Ihren Anwalt, wann es hinausgegangen ist – oft liegt der gefühlte Verzug davor.
- Nachfragen, was konkret fehlt. „In Bearbeitung“ ist keine Antwort. Eine konkrete Rückfrage zeigt, ob es um Haftung, um Positionen oder um einen Prüfbericht geht – drei völlig verschiedene Baustellen.
- Nicht auf Geld warten, um reparieren zu lassen. Nach der Begutachtung dürfen Sie reparieren. Sie müssen nicht auf die Regulierungszusage warten – und Sie müssen Ihr Fahrzeug auch nicht stehen lassen, damit es „echt“ wirkt.
- Bei Kürzungen technisch antworten. Auf einen Prüfbericht gehört eine sachverständige Stellungnahme, keine Empörung. Wir begründen, warum eine gestrichene Position technisch erforderlich ist. technische Stellungnahme →
- Den Anwalt entscheiden lassen, wann Schluss mit Warten ist. Verzug, Zinsen, Klage: alles Rechtsfragen. Wir liefern die technische Grundlage, er führt die Auseinandersetzung.
Was wir bei diesem Thema nicht tun
- Wir mahnen und wir fordern nicht. Ein Sachverständiger setzt keine Fristen und verhandelt nicht mit Versicherern. Wir begründen technisch – die Forderung stellt Ihr Anwalt.
- Wir versprechen keine Regulierungsdauer. Wir können Ihnen sagen, wann unser Gutachten fertig ist. Wann die Versicherung zahlt, entscheidet die Versicherung.
- Wir bewerten die Schuldfrage nicht. Wenn die Regulierung an der Haftung hängt, ist der Anwalt der richtige Ansprechpartner – nicht wir.
- Wir reparieren nicht. Wir begutachten. Welche Werkstatt repariert, entscheiden allein Sie (§ 249 BGB).
Häufige Fragen zur Dauer der Schadenregulierung
Wie lange darf sich die gegnerische Versicherung Zeit lassen?+
Ab wann läuft diese Frist?+
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?+
Muss ich mit der Reparatur warten, bis die Versicherung gezahlt hat?+
Die Versicherung meldet sich gar nicht. Was jetzt?+
Beschleunigt ein Anwalt die Regulierung?+
Der schnellste Weg zur Regulierung ist ein vollständiges Gutachten
Wir besichtigen in der Regel innerhalb von 24 Stunden und liefern üblicherweise 24 bis 36 Stunden später – mit Messwerten, die keine Rückfrage auslösen. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
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