Bastian Kfz-Gutachter Leistung · Haftpflichtschaden & § 249 BGB

Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall – persönlich vor Ort, neutral dokumentiert

Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erstellen wir Ihr Unfallgutachten beim Haftpflichtschaden – persönlich vor Ort besichtigt, neutral dokumentiert und mit SilverDAT 3 nachvollziehbar kalkuliert. Als unabhängiger Kfz-Gutachter vertreten wir Ihre Interessen, nicht die der Versicherung.

Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten Ihres Gutachtens.

Kfz-Meister · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Top-Bewertungen bei Google

Unfallgutachten beim Haftpflichtschaden – in zwei Sätzen

Hat ein anderer Ihren Unfall verursacht, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden – nach dem Schadensersatzrecht (§ 249 BGB). Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen.

Wichtig: Im Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung die Gutachterkosten. Sie haben einen Kaskoschaden? Dann gelten andere Regeln: Kasko-Gutachten im Detail →

Verständlich erklärt

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten genannt – ist die neutrale, fachliche Aufnahme aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es hält fest, was beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung verbleibt und wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Damit ist es die Beweisgrundlage, auf der die Versicherung den Schaden reguliert.

Erstellt wird ein solches Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Anders als eine schnelle Schätzung erfasst es den gesamten Schaden – auch das, was man auf den ersten Blick nicht sieht. Ohne ein nachvollziehbares Gutachten schätzt im Zweifel die Gegenseite, und das selten zu Ihren Gunsten. Bei uns ist das Unfallgutachten kein 5-Minuten-Gutachten: Wir besichtigen persönlich und kalkulieren nach Herstellervorgaben mit SilverDAT 3.

Ihre Rechte als Geschädigter

Was Ihnen beim Unfallgutachten zusteht (§ 249 BGB)

Nach § 249 BGB sollen Sie so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert (Naturalrestitution). Daraus ergeben sich mehrere konkrete Rechte.

Freie Gutachterwahl

Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – ohne den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren oder deren Zustimmung einzuholen.

Gutachterkosten ersatzfähig

Die Kosten des Gutachtens gehören nach ständiger Rechtsprechung zum ersatzfähigen Schaden (vgl. BGH, 30.11.2004 – VI ZR 365/03), soweit die Begutachtung erforderlich ist.

Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, in welcher Werkstatt repariert wird. Das Werkstattrisiko trägt nach der Rechtsprechung des BGH (16.01.2024, u. a. VI ZR 38/22) grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherung.

Auch bei unklarer Haftung

Ein neutrales Gutachten ist auch sinnvoll, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist – es sichert Beweise und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Regulierung.

Mehr Infos: alle Rechte nach dem Unfall → · Gutachter frei wählen → · Haftpflichtgutachten im Detail →

Was im Gutachten steckt

Was ein Unfallgutachten erfasst

Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Wir kalkulieren herstellerbezogen mit SilverDAT 3.

Reparaturkosten

Alle erforderlichen Arbeits- und Materialkosten, herstellerkonform kalkuliert – inklusive Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitswerten.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt – bei neueren Fahrzeugen oft erheblich. Wertminderung →

Nutzungsausfall & Mietwagen

Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Nutzungsausfall →

Restwert & Wiederbeschaffungswert

Den Restwert ermitteln wir grundsätzlich lokal und über eine Restwertbörse – transparent belegt. Restwert →

Totalschaden & 130-%-Grenze

Beurteilung des wirtschaftlichen Totalschadens und Prüfung des Reparaturwegs bis zur 130-%-Grenze. Totalschaden →

Beweissicherung & Fotodoku

Lückenlose Foto- und Schadensdokumentation – wichtig, falls die Versicherung kürzt. Wenn die Versicherung kürzt →

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Was ein Unfallgutachten für Sie herausholt

An einer Kreuzung missachtet ein anderer Fahrer die Vorfahrt und trifft Ihren Wagen seitlich an Beifahrertür und hinterem Kotflügel. Die Schuld ist klar, die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert. So sieht Ihr Schaden im Gutachten aus – mit einfachen Beispielzahlen:

Reparaturkosten (Türen, Kotflügel, Lackierung)3.900 €
Merkantile Wertminderung500 €
Nutzungsausfall (9 Tage × 43 €)387 €
Auslagenpauschale25 €
Gutachterkostenträgt die Gegenseite
Ihr Anspruch gesamt4.812 €

Der entscheidende Punkt: Wertminderung und Nutzungsausfall machen zusammen 887 € aus – fast 900 €, die ein Geschädigter ohne eigenes Gutachten in der Regel gar nicht erst auf dem Tisch hat. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung rechnet diese Posten selten von sich aus an. Genau dafür ist ein neutrales Unfallgutachten da: Es macht den vollständigen Schaden sichtbar und nachvollziehbar.

Beispielzahlen zur Veranschaulichung – Ihr tatsächlicher Schaden hängt von Fahrzeug, Alter, Laufleistung und Schadenbild ab. Den Höhe Ihres Nutzungsausfalls ermitteln wir fahrzeugklassen-genau. Honorar transparent berechnen →

Kein Foto-Gutachten

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich

Jeder Schaden wird von einem unserer Sachverständigen vor Ort in Augenschein genommen – nicht nur nach Fotos beurteilt. Verdeckte Schäden, Vorschäden und der tatsächliche Reparaturweg lassen sich auf Fotos oft nicht erkennen.

Kfz-Gutachter besichtigt PKW mit Seitenschaden nach Unfall vor Ort in der Westpfalz
Vor-Ort-Besichtigung eines Seitenschadens – verdeckte Schäden erkennt nur der geschulte Blick am Fahrzeug.

„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“

— LG Bremen, Urteil vom 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)

Mehr dazu: warum ein Ferngutachten die Vor-Ort-Besichtigung nicht ersetzt →

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir kommen zu Ihnen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz über WhatsApp. Wir besichtigen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen – oft schon am selben Tag.

Direkt nach dem Unfall

Was tun Sie jetzt? Fünf Schritte an der Unfallstelle

Ein Unfall ist Stress. Diese fünf Schritte helfen Ihnen, ruhig das Richtige zu tun und Ihre Ansprüche zu sichern.

  1. Unfallstelle sichern. Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste anlegen. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen. Ruhe bewahren – erst die Sicherheit, dann alles Weitere.
  2. Beweise sichern. Fotografieren Sie die Fahrzeuge in ihrer Endstellung, die Schäden, das Kennzeichen des Verursachers und die Unfallstelle aus mehreren Blickwinkeln. Diese Bilder sind später Gold wert.
  3. Daten austauschen. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Ist die Schuldfrage strittig oder gibt es Verletzte, rufen Sie die Polizei.
  4. Nichts vorschnell unterschreiben. Sie müssen den Prüfer der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Nach § 249 BGB dürfen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter wählen – ohne Zustimmung der Gegenseite.
  5. Gutachter anrufen. Melden Sie sich bei uns. Sie sprechen direkt mit dem Sachverständigen, der Ihr Fahrzeug auch besichtigt. Wir sagen Ihnen ruhig, was zu tun ist – und kommen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Nächster Schritt: jetzt anrufen – 0170 5229451 · alle Rechte nach dem Unfall →

Wir kommen zu Ihnen

Unfallschwerpunkte in der Westpfalz

Von unserem Sitz in Theisbergstegen im Kuseler Land sind wir als mobiler Kfz-Sachverständiger in der ganzen Westpfalz und den angrenzenden Regionen unterwegs. Wir kennen die Strecken, auf denen es bei uns häufig kracht:

  • A6 Kaiserslautern–Saarbrücken: dichter Berufs- und Güterverkehr, Auffahrunfälle im Stau und an Anschlussstellen.
  • A62 durchs Kuseler Land: Pendlerstrecke zwischen Landstuhl und dem Nordsaarland – Spurwechsel- und Auffahrschäden.
  • B420 und B423 im Glantal: kurvige Landstraßen durch Altenglan, Theisbergstegen und Umgebung mit Gegenverkehr und Abbiege-Situationen.
  • Wildwechsel im Pfälzer Bergland: auf den bewaldeten Höhen rund um Kusel häufige Wildunfälle, gerade in Dämmerung und Herbst.

Ob Auffahrunfall auf der Autobahn, Parkrempler in der Kaiserslauterer Innenstadt oder Seitenschaden an einer Kreuzung im Glantal – wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht. Als mobiler Kfz-Sachverständiger sind wir im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen für Sie da: Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Mehr Infos: Kfz-Gutachter in Kaiserslautern → · Kfz-Gutachter Westpfalz → · unser Einsatzgebiet →

So läuft das ab

In drei Schritten zum Unfallgutachten

  1. Kontakt aufnehmen. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder melden Sie den Schaden über unsere Schaden-App. Sie sprechen direkt mit dem Gutachter, der Ihr Fahrzeug auch besichtigt – keine Hotline, kein Chatbot.
  2. Besichtigung vor Ort. Wir kommen zu Ihnen – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, oft schon am selben Tag. Häufig brauchen wir nur Fahrzeugschein und das Kennzeichen des Unfallverursachers.
  3. Gutachten erhalten. Wir dokumentieren Schaden, Wertminderung und Restwert nachvollziehbar mit SilverDAT 3 und rechnen das Honorar regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Auf Wunsch leiten wir das Gutachten an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt weiter.

Mehr Infos: alle unsere Gutachten-Leistungen → · Honorar transparent berechnen → · fiktive Abrechnung →

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Quellen: § 249 BGB · BGH, 30.11.2004 – VI ZR 365/03 (Bagatelle/Gutachterkosten) · BGH, 16.01.2024 – VI ZR 38/22 (Werkstattrisiko) · LG Bremen, 16.01.2026 – 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig) · § 249 BGB

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was kostet mich ein Unfallgutachten?

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung die Gutachterkosten – sie gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Wir rechnen regelmäßig direkt mit ihr ab. Honorar transparent berechnen →

Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Nach § 249 BGB haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Sie müssen weder den Prüfer der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch deren Zustimmung einholen.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?

Oberhalb der Bagatellgrenze – in der Praxis meist um 750 € – ist ein vollständiges Gutachten üblich. Bei kleineren Schäden kann ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag genügen. Gerade Kunststoff-Stoßstangen verbergen oft Schäden, die ein Laie nicht erkennt.

Reicht ein Foto-Gutachten aus?

In der Regel nicht. Verdeckte Schäden und der tatsächliche Reparaturweg sind auf Fotos oft nicht erkennbar. Wir besichtigen persönlich vor Ort. Mehr dazu: Ferngutachten – wann es geht, wann nicht →

Was ist der Unterschied zum Kaskoschaden?

Beim Unfallgutachten im Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Verursachers (Schadensersatzrecht, § 249 BGB). Beim Kaskoschaden greift Ihre eigene Versicherung nach Vertragsrecht (AKB). Mehr dazu: Kasko-Gutachten im Detail →

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

Nach der Besichtigung erstellen wir das Gutachten in der Regel zügig – häufig innerhalb weniger Werktage. Wir kalkulieren sorgfältig mit SilverDAT 3; bei uns gibt es kein 5-Minuten-Gutachten. Ist es eilig, sagen Sie uns das – wir richten uns nach Ihrer Situation.

Die Versicherung hat schon einen eigenen Gutachter geschickt – was nun?

Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen (§ 249 BGB). Der Gutachter der Gegenseite vertritt deren Interessen – wir vertreten Ihre. Gutachter frei wählen →

Muss ich mein Auto vorher in eine Werkstatt bringen?

Nein. Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder dorthin, wo das Fahrzeug steht. Ob und wo Sie anschließend reparieren lassen, entscheiden Sie selbst. Sie können den Schaden auch fiktiv, also auf Gutachtenbasis, abrechnen. fiktive Abrechnung →

Unfallgutachten beim Haftpflichtschaden – in zwei Sätzen

Hat ein anderer Ihren Unfall verursacht, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden – nach dem Schadensersatzrecht (§ 249 BGB). Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen.

Wichtig: Im Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung die Gutachterkosten. Sie haben einen Kaskoschaden? Dann gelten andere Regeln: Kasko-Gutachten im Detail →

Verständlich erklärt

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten genannt – ist die neutrale, fachliche Aufnahme aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es hält fest, was beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung verbleibt und wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Damit ist es die Beweisgrundlage, auf der die Versicherung den Schaden reguliert.

Erstellt wird ein solches Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Anders als eine schnelle Schätzung erfasst es den gesamten Schaden – auch das, was man auf den ersten Blick nicht sieht. Ohne ein nachvollziehbares Gutachten schätzt im Zweifel die Gegenseite, und das selten zu Ihren Gunsten. Bei uns ist das Unfallgutachten kein 5-Minuten-Gutachten: Wir besichtigen persönlich und kalkulieren nach Herstellervorgaben mit SilverDAT 3.

Ihre Rechte als Geschädigter

Was Ihnen beim Unfallgutachten zusteht (§ 249 BGB)

Nach § 249 BGB sollen Sie so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert (Naturalrestitution). Daraus ergeben sich mehrere konkrete Rechte.

Freie Gutachterwahl

Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – ohne den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren oder deren Zustimmung einzuholen.

Gutachterkosten ersatzfähig

Die Kosten des Gutachtens gehören nach ständiger Rechtsprechung zum ersatzfähigen Schaden (vgl. BGH, 30.11.2004 – VI ZR 365/03), soweit die Begutachtung erforderlich ist.

Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, in welcher Werkstatt repariert wird. Das Werkstattrisiko trägt nach der Rechtsprechung des BGH (16.01.2024, u. a. VI ZR 38/22) grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherung.

Auch bei unklarer Haftung

Ein neutrales Gutachten ist auch sinnvoll, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist – es sichert Beweise und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Regulierung.

Mehr Infos: alle Rechte nach dem Unfall → · Gutachter frei wählen → · Haftpflichtgutachten im Detail →

Was im Gutachten steckt

Was ein Unfallgutachten erfasst

Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Wir kalkulieren herstellerbezogen mit SilverDAT 3.

Reparaturkosten

Alle erforderlichen Arbeits- und Materialkosten, herstellerkonform kalkuliert – inklusive Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitswerten.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt – bei neueren Fahrzeugen oft erheblich. Wertminderung →

Nutzungsausfall & Mietwagen

Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Nutzungsausfall →

Restwert & Wiederbeschaffungswert

Den Restwert ermitteln wir grundsätzlich lokal und über eine Restwertbörse – transparent belegt. Restwert →

Totalschaden & 130-%-Grenze

Beurteilung des wirtschaftlichen Totalschadens und Prüfung des Reparaturwegs bis zur 130-%-Grenze. Totalschaden →

Beweissicherung & Fotodoku

Lückenlose Foto- und Schadensdokumentation – wichtig, falls die Versicherung kürzt. Wenn die Versicherung kürzt →

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Was ein Unfallgutachten für Sie herausholt

An einer Kreuzung missachtet ein anderer Fahrer die Vorfahrt und trifft Ihren Wagen seitlich an Beifahrertür und hinterem Kotflügel. Die Schuld ist klar, die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert. So sieht Ihr Schaden im Gutachten aus – mit einfachen Beispielzahlen:

Reparaturkosten (Türen, Kotflügel, Lackierung)3.900 €
Merkantile Wertminderung500 €
Nutzungsausfall (9 Tage × 43 €)387 €
Auslagenpauschale25 €
Gutachterkostenträgt die Gegenseite
Ihr Anspruch gesamt4.812 €

Der entscheidende Punkt: Wertminderung und Nutzungsausfall machen zusammen 887 € aus – fast 900 €, die ein Geschädigter ohne eigenes Gutachten in der Regel gar nicht erst auf dem Tisch hat. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung rechnet diese Posten selten von sich aus an. Genau dafür ist ein neutrales Unfallgutachten da: Es macht den vollständigen Schaden sichtbar und nachvollziehbar.

Beispielzahlen zur Veranschaulichung – Ihr tatsächlicher Schaden hängt von Fahrzeug, Alter, Laufleistung und Schadenbild ab. Den Höhe Ihres Nutzungsausfalls ermitteln wir fahrzeugklassen-genau. Honorar transparent berechnen →

Kein Foto-Gutachten

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich

Jeder Schaden wird von einem unserer Sachverständigen vor Ort in Augenschein genommen – nicht nur nach Fotos beurteilt. Verdeckte Schäden, Vorschäden und der tatsächliche Reparaturweg lassen sich auf Fotos oft nicht erkennen.

Kfz-Gutachter besichtigt PKW mit Seitenschaden nach Unfall vor Ort in der Westpfalz
Vor-Ort-Besichtigung eines Seitenschadens – verdeckte Schäden erkennt nur der geschulte Blick am Fahrzeug.

„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“

— LG Bremen, Urteil vom 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)

Mehr dazu: warum ein Ferngutachten die Vor-Ort-Besichtigung nicht ersetzt →

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir kommen zu Ihnen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz über WhatsApp. Wir besichtigen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen – oft schon am selben Tag.

Direkt nach dem Unfall

Was tun Sie jetzt? Fünf Schritte an der Unfallstelle

Ein Unfall ist Stress. Diese fünf Schritte helfen Ihnen, ruhig das Richtige zu tun und Ihre Ansprüche zu sichern.

  1. Unfallstelle sichern. Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste anlegen. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen. Ruhe bewahren – erst die Sicherheit, dann alles Weitere.
  2. Beweise sichern. Fotografieren Sie die Fahrzeuge in ihrer Endstellung, die Schäden, das Kennzeichen des Verursachers und die Unfallstelle aus mehreren Blickwinkeln. Diese Bilder sind später Gold wert.
  3. Daten austauschen. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Ist die Schuldfrage strittig oder gibt es Verletzte, rufen Sie die Polizei.
  4. Nichts vorschnell unterschreiben. Sie müssen den Prüfer der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Nach § 249 BGB dürfen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter wählen – ohne Zustimmung der Gegenseite.
  5. Gutachter anrufen. Melden Sie sich bei uns. Sie sprechen direkt mit dem Sachverständigen, der Ihr Fahrzeug auch besichtigt. Wir sagen Ihnen ruhig, was zu tun ist – und kommen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Nächster Schritt: jetzt anrufen – 0170 5229451 · alle Rechte nach dem Unfall →

Wir kommen zu Ihnen

Unfallschwerpunkte in der Westpfalz

Von unserem Sitz in Theisbergstegen im Kuseler Land sind wir als mobiler Kfz-Sachverständiger in der ganzen Westpfalz und den angrenzenden Regionen unterwegs. Wir kennen die Strecken, auf denen es bei uns häufig kracht:

  • A6 Kaiserslautern–Saarbrücken: dichter Berufs- und Güterverkehr, Auffahrunfälle im Stau und an Anschlussstellen.
  • A62 durchs Kuseler Land: Pendlerstrecke zwischen Landstuhl und dem Nordsaarland – Spurwechsel- und Auffahrschäden.
  • B420 und B423 im Glantal: kurvige Landstraßen durch Altenglan, Theisbergstegen und Umgebung mit Gegenverkehr und Abbiege-Situationen.
  • Wildwechsel im Pfälzer Bergland: auf den bewaldeten Höhen rund um Kusel häufige Wildunfälle, gerade in Dämmerung und Herbst.

Ob Auffahrunfall auf der Autobahn, Parkrempler in der Kaiserslauterer Innenstadt oder Seitenschaden an einer Kreuzung im Glantal – wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht. Als mobiler Kfz-Sachverständiger sind wir im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen für Sie da: Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Mehr Infos: Kfz-Gutachter in Kaiserslautern → · Kfz-Gutachter Westpfalz → · unser Einsatzgebiet →

So läuft das ab

In drei Schritten zum Unfallgutachten

  1. Kontakt aufnehmen. Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder melden Sie den Schaden über unsere Schaden-App. Sie sprechen direkt mit dem Gutachter, der Ihr Fahrzeug auch besichtigt – keine Hotline, kein Chatbot.
  2. Besichtigung vor Ort. Wir kommen zu Ihnen – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, oft schon am selben Tag. Häufig brauchen wir nur Fahrzeugschein und das Kennzeichen des Unfallverursachers.
  3. Gutachten erhalten. Wir dokumentieren Schaden, Wertminderung und Restwert nachvollziehbar mit SilverDAT 3 und rechnen das Honorar regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Auf Wunsch leiten wir das Gutachten an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt weiter.

Mehr Infos: alle unsere Gutachten-Leistungen → · Honorar transparent berechnen → · fiktive Abrechnung →

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Quellen: § 249 BGB · BGH, 30.11.2004 – VI ZR 365/03 (Bagatelle/Gutachterkosten) · BGH, 16.01.2024 – VI ZR 38/22 (Werkstattrisiko) · LG Bremen, 16.01.2026 – 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig) · § 249 BGB

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was kostet mich ein Unfallgutachten?

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung bei voller Regulierung die Gutachterkosten – sie gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Wir rechnen regelmäßig direkt mit ihr ab. Honorar transparent berechnen →

Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Nach § 249 BGB haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Sie müssen weder den Prüfer der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch deren Zustimmung einholen.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?

Oberhalb der Bagatellgrenze – in der Praxis meist um 750 € – ist ein vollständiges Gutachten üblich. Bei kleineren Schäden kann ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag genügen. Gerade Kunststoff-Stoßstangen verbergen oft Schäden, die ein Laie nicht erkennt.

Reicht ein Foto-Gutachten aus?

In der Regel nicht. Verdeckte Schäden und der tatsächliche Reparaturweg sind auf Fotos oft nicht erkennbar. Wir besichtigen persönlich vor Ort. Mehr dazu: Ferngutachten – wann es geht, wann nicht →

Was ist der Unterschied zum Kaskoschaden?

Beim Unfallgutachten im Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Verursachers (Schadensersatzrecht, § 249 BGB). Beim Kaskoschaden greift Ihre eigene Versicherung nach Vertragsrecht (AKB). Mehr dazu: Kasko-Gutachten im Detail →

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

Nach der Besichtigung erstellen wir das Gutachten in der Regel zügig – häufig innerhalb weniger Werktage. Wir kalkulieren sorgfältig mit SilverDAT 3; bei uns gibt es kein 5-Minuten-Gutachten. Ist es eilig, sagen Sie uns das – wir richten uns nach Ihrer Situation.

Die Versicherung hat schon einen eigenen Gutachter geschickt – was nun?

Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen (§ 249 BGB). Der Gutachter der Gegenseite vertritt deren Interessen – wir vertreten Ihre. Gutachter frei wählen →

Muss ich mein Auto vorher in eine Werkstatt bringen?

Nein. Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder dorthin, wo das Fahrzeug steht. Ob und wo Sie anschließend reparieren lassen, entscheiden Sie selbst. Sie können den Schaden auch fiktiv, also auf Gutachtenbasis, abrechnen. fiktive Abrechnung →

Wir sind für Sie da

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Team Bastian = Team Kunde.

Unser Hauptsitz

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Inhaber Gunther Bastian
Bergstraße 2
66871 Theisbergstegen
Rheinland-Pfalz

Mobil: 0170 5229451
Festnetz: Festnetz anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de

Bürozeiten: Mo–Fr 8–22 Uhr · Sa+So 8–20 Uhr · außerhalb: Notfall-Callcenter

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ADA InVivo BV (eu-zert.eu).

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