Bastian Kfz-Gutachter

Unfallgutachten – persönlich vor Ort, fachlich dokumentiert

Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.

Nach einem Unfall ist ein unabhängiges Unfallgutachten die Grundlage dafür, dass Ihr Schaden vollständig erfasst und reguliert wird. Als Kfz-Sachverständiger aus Theisbergstegen in der Westpfalz besichtigen wir Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – in der Westpfalz, im Saarland und in Teilen von Rheinhessen – und halten jeden Schaden nachvollziehbar fest.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine eigenen Gutachterkosten.

Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte

Unfall gehabt? Wir kümmern uns um Ihr Gutachten

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – keine Hotline, kein Chatbot. Die Besichtigung erfolgt kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag.

Bei voller Regulierung: keine Kosten für Sie Persönliche Besichtigung vor Ort Gutachten in der Regel in 1–2 Werktagen Außerhalb der Bürozeiten: Notfall-Callcenter

Verständlich erklärt

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten genannt – ist die neutrale, fachliche Aufnahme aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es hält fest, was beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung verbleibt und wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Damit ist das Unfallgutachten die Beweisgrundlage, auf der eine Versicherung den Schaden reguliert.

Erstellt wird ein solches Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Anders als eine schnelle Schätzung erfasst es den gesamten Schaden – auch das, was man auf den ersten Blick nicht sieht. Ohne ein nachvollziehbares Gutachten schätzt im Zweifel die Gegenseite, und das selten zu Ihren Gunsten.

Bei uns ist das Unfallgutachten kein 5-Minuten-Gutachten: Wir besichtigen jedes Fahrzeug persönlich, kalkulieren nach Herstellervorgaben mit SilverDAT 3 und dokumentieren jeden Posten so, dass er der Prüfung durch Versicherung, Anwalt und Gericht standhält.

Kurz gesagt

Das Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Geht der Unfall nicht auf Sie zurück, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.

alle unsere Gutachten-Leistungen →  ·  Kaskogutachten im Detail →

Was im Gutachten steht

Was ein Unfallgutachten erfasst

Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Tippen Sie auf eine Position, um zu sehen, was dahintersteckt.

Reparaturkosten
Die Reparaturkosten bilden den Kern jedes Unfallgutachtens. Wir kalkulieren sie nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers mit SilverDAT 3 – inklusive Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitswerten. Reparieren lassen dürfen Sie in einer Werkstatt Ihrer Wahl.
Wertminderung
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist nach einem Unfall oft weniger wert als zuvor – weil ein Unfallschaden offenbarungspflichtig ist und Käufer vorsichtiger werden. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigener Schadensposten. Wir ermitteln sie, soweit der Schaden eine solche Minderung verursacht.
Nutzungsausfall & Mietwagen
Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, halten wir die voraussichtliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer und die passende Fahrzeugklasse fest. So ist dokumentiert, was Ihnen für die Ausfallzeit als Nutzungsausfall oder Mietwagen zusteht.
Restwert & Wiederbeschaffungswert
Bei größeren Schäden ermitteln wir grundsätzlich den Restwert – den Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist. Das geschieht sorgfältig über regionale Einschätzung und eine Restwertbörse, bevor das Gutachten finalisiert wird. Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Totalschaden & 130-Prozent-Regel
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Nach der Rechtsprechung kann eine Reparatur unter Voraussetzungen dennoch möglich sein, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen (130-Prozent-Regel) und Sie das Fahrzeug weiternutzen. Wir stellen die Zahlen nachvollziehbar gegenüber.
Fiktive Abrechnung oder Reparatur
Sie müssen nicht zwingend reparieren lassen: Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir auf der Seite fiktive Abrechnung. Auch das Verhältnis von Gutachten und Reparaturrechnung beleuchten wir dort.

So läuft das ab

In drei Schritten zum Unfallgutachten

Ein Unfall ist belastend genug. Tippen Sie auf einen Schritt, um zu sehen, was jeweils dahintersteckt.

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Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag. Ob in Kusel, Kaiserslautern, Landau oder bei Ihnen zu Hause: Wir besichtigen persönlich.

Was wir dafür brauchen
Für die Besichtigung halten Sie nur zwei Dinge bereit:
✓ den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres beschädigten Fahrzeugs
✓ das Kennzeichen des Unfallverursachers
Um alles Weitere kümmern wir uns – wir dokumentieren den Schaden vollständig vor Ort.
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Gutachten erhalten

In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen erhalten Sie Ihr fertiges Unfallgutachten – auf dem Weg, der Ihnen am besten passt.

So erhalten Sie es
Sie bekommen Ihr Gutachten per E-Mail und per WhatsApp – zusätzlich ein gedrucktes Exemplar per Post.
Auf Wunsch leiten wir es direkt an Anwalt, Versicherung und Werkstatt weiter. Den Schriftverkehr nehmen wir Ihnen weitgehend ab – betreut bis zum Abschluss.

Unsicher, ob Sie ein Unfallgutachten brauchen? Fragen Sie uns – unverbindlich.

Persönlich, nicht aus der Ferne

Warum wir Ihr Fahrzeug persönlich ansehen

Ein Schaden lässt sich nicht zuverlässig allein anhand zugeschickter Fotos beurteilen. Verdeckte Schäden an Rahmen, Achse oder Elektronik erkennt man oft erst beim genauen Hinsehen vor Ort. Deshalb besichtigen wir jedes Fahrzeug persönlich – bei Ihnen, in einer Werkstatt in der Region oder an unserem Hauptsitz im Landkreis Kusel.

„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“

LG Bremen, Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)

Diese Sorgfalt ist kein Selbstzweck: Ein nachvollziehbar dokumentiertes Unfallgutachten hält der Prüfung durch Versicherung, Anwalt und Gericht stand. Mehr dazu lesen Sie unter Ferngutachten.

Gut zu wissen

Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie als Geschädigter Ihren eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen – die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder Gutachter noch Werkstatt vorschreiben. Grundlage ist das Schadensersatzrecht (§ 249 BGB): Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben. Die Gutachterkosten gehören dabei zum ersatzfähigen Schaden.

Die ausführliche Erklärung zu Ihren Rechten beim Haftpflichtschaden – freie Gutachter- und Werkstattwahl, vollständiger Schadensersatz und Kostentragung – bereiten wir auf einer eigenen Seite auf. Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie unter alle unsere Gutachten-Leistungen →

Transparenz vor der Beauftragung

Was kostet Sie das Unfallgutachten?

Die ehrliche Antwort hängt davon ab, wie der Unfall einzuordnen ist. Deshalb erklären wir es transparent – bevor Sie uns beauftragen.

Haftpflichtschaden: für Sie kostenlos

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – wir rechnen in der Regel direkt mit ihr ab. Bei voller Regulierung entstehen für Sie keine eigenen Gutachterkosten. Rechtsgrundlage: § 249 BGB.

Quotenschaden bei Teilschuld

Tragen Sie eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir besprechen Ihre Situation offen, bevor wir tätig werden – damit Sie wissen, woran Sie sind.

Kasko & Wertgutachten

Kaskoschaden oder eine Fahrzeugbewertung rechnen wir gesondert ab; die Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung. Kaskogutachten im Detail →

Honorar transparent berechnen →  ·  Preise und Honorare im Überblick →

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Wer darf nach einem Unfall ein Unfallgutachten beauftragen?
Als Geschädigter dürfen Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen (§ 249 BGB). Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben.
Was kostet mich das Unfallgutachten?
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine eigenen Gutachterkosten. Wir rechnen in der Regel direkt mit der Versicherung ab. Bei Teilschuld richtet sich die Erstattung nach der Haftungsquote.
Reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Unfallgutachtens?
Bei einem echten Bagatellschaden (Richtwert ca. 750–1.000 €) genügt oft ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden darüber, ist ein Unfallgutachten nach gängiger Rechtsprechung in der Regel verhältnismäßig – und die Kosten sind ersatzfähig. Nur ein Gutachten erfasst auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Rufen Sie uns an, wir schätzen das mit Ihnen ehrlich ein.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Die Besichtigung erfolgt kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag. Das fertige Unfallgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen – digital und zusätzlich per Post.
Muss ich mein Auto reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Nein. Sie können sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Was dabei zu beachten ist, erklären wir auf der verlinkten Seite.
Was ist, wenn der Unfall im Saarland oder in Rheinhessen passiert ist?
Kein Problem. Unser Einsatzgebiet umfasst rund 150 km um unseren Hauptsitz in Theisbergstegen – mit Schwerpunkt Westpfalz sowie dem angrenzenden Saarland und Teilen von Rheinhessen. Eine Übersicht finden Sie unter unser Einsatzgebiet →

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bereit für Ihr Gutachten?

Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag.

Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreiben

Lieber klassisch? Festnetz anrufen  ·  info@sv-bastian.de

Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter – rund um die Uhr.

Wir sind Ihr Team im Schadenfall.

Hauptsitz

Bastian Kfz-Gutachter

Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen

Inhaber: Gunther Bastian

Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de

Besichtigungstermine:

Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr, nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz in der Westpfalz und im Saarland sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.

Einsatzgebiet:

Rund 150 km um Theisbergstegen – Westpfalz, Saarland und Teile von Rheinhessen. Mehr unter unser Einsatzgebiet →

Bastian Kfz-Gutachter – Hauptsitz in Theisbergstegen, Landkreis Kusel