Bastian Kfz-Gutachter

Unfallgutachten nach Haftpflichtschaden – Ihr gutes Recht als Geschädigter

Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.

Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein unabhängiges Unfallgutachten die Grundlage dafür, dass Ihr Haftpflichtschaden vollständig reguliert wird. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – in der Westpfalz, im Saarland und in ganz Rheinland-Pfalz – und dokumentieren jeden Schaden nachvollziehbar.

Im Haftpflichtschaden ist das Gutachten für Sie kostenlos – die gegnerische Versicherung trägt in der Regel die Kosten.

Kfz-Meister · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte

Unverschuldeter Unfall? Wir kümmern uns um Ihr Gutachten

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – kein Call-Center. Die Besichtigung erfolgt in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten.

Für Sie kostenlos – die Gegenseite zahlt Persönliche Besichtigung vor Ort Gutachten in der Regel in ca. 1–2 Werktagen Außerhalb der Bürozeiten: Notfall-Callcenter rund um die Uhr

Verständlich erklärt

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug beschädigt und dafür haftet – also bei einem Unfall, an dem Sie keine oder nur eine Teilschuld tragen. Reguliert wird der Schaden dann nicht über Ihre eigene Versicherung, sondern über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Genau das unterscheidet den Haftpflichtschaden vom Kaskoschaden: Im Haftpflichtfall steht Ihnen ein vollständiger Schadensersatz zu, und die Gegenseite zahlt.

Der typische Fall: Jemand fährt Ihnen auf, nimmt Ihnen die Vorfahrt oder öffnet unachtsam die Tür. In all diesen Situationen sind Sie der Geschädigte – und als Geschädigter haben Sie weitreichende Rechte. Eines davon ist das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der allein in Ihrem Interesse arbeitet. Die Versicherung der Gegenseite darf Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben.

Ein Unfallgutachten – oft auch Haftpflichtgutachten oder Schadengutachten genannt – hält fest, was am Fahrzeug beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung verbleibt und wie hoch ein etwaiger Nutzungsausfall ist. Es ist die neutrale Beweisgrundlage, auf der die Versicherung Ihren Schaden reguliert. Ohne ein solches Gutachten schätzt im Zweifel die Gegenseite den Schaden – und das selten zu Ihren Gunsten.

Kurz gesagt

Beim Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung. Sie als Geschädigter wählen Gutachter und Werkstatt frei. Das Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche – von den Reparaturkosten bis zum Nutzungsausfall.

Das steht Ihnen zu

Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall sind Sie nicht auf das angewiesen, was die gegnerische Versicherung vorschlägt. Das deutsche Schadensersatzrecht stellt Sie so, als wäre der Unfall nie passiert.

Freie Gutachterwahl

Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Den von der Versicherung geschickten Gutachter müssen Sie nicht akzeptieren.

Freie Werkstattwahl

Nach der Rechtsprechung zu § 249 BGB dürfen Sie Ihre Werkstatt selbst wählen – auch eine markengebundene Fachwerkstatt. Eine von der Versicherung benannte „Partnerwerkstatt“ müssen Sie nicht annehmen.

Vollständiger Ersatz

§ 249 BGB sieht den Ersatz des gesamten entstandenen Schadens vor – nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall und die Gutachterkosten selbst.

§ 249 BGB – der Eckpfeiler

Das Gesetz gibt Ihnen den Anspruch auf Naturalrestitution: Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben. Die Gutachterkosten gehören dabei zum ersatzfähigen Schaden. Den genauen Wortlaut können Sie hier nachlesen: § 249 BGB im Gesetzestext.

Auch das Kostenrisiko liegt nicht bei Ihnen: Nach der Rechtsprechung des BGH (Az. VI ZR 280/22, Urteil vom 12.03.2024) trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung das sogenannte Sachverständigenrisiko – also das Risiko, falls einzelne Honorarpositionen später strittig sein sollten.

Mehr dazu auf unserer Ratgeberseite: Haftpflichtschaden – Schritt für Schritt → · Wie das Gutachterwesen funktioniert →

Unsicher, ob Ihnen ein eigenes Gutachten zusteht? Fragen Sie uns – unverbindlich.

So läuft das ab

In drei Schritten zum Unfallgutachten

Ein Unfall ist belastend genug. Tippen Sie auf einen Schritt, um zu sehen, was jeweils dahintersteckt – so wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.

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Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten. Ob in Kusel, Kaiserslautern, Landau oder bei Ihnen zu Hause: Wir besichtigen persönlich.

Was wir dafür brauchen
Für die Besichtigung halten Sie nur zwei Dinge bereit:
✓ den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres beschädigten Fahrzeugs
✓ das Kennzeichen des Unfallverursachers
Um alles Weitere kümmern wir uns – wir dokumentieren den Schaden vollständig vor Ort.
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Gutachten erhalten

In der Regel innerhalb von ca. 1–2 Werktagen erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten – auf dem Weg, der Ihnen am besten passt.

So erhalten Sie es
Sie bekommen Ihr Gutachten per E-Mail und per WhatsApp – zusätzlich erhalten Sie ein gedrucktes Exemplar per Post.
Auf Wunsch leiten wir es direkt an Anwalt, Versicherung und Werkstatt weiter. Den Schriftverkehr nehmen wir Ihnen weitgehend ab – betreut bis zum Abschluss.

Kein 5-Minuten-Gutachten

Was wir konkret für Sie leisten

Vom ersten Anruf bis zur Schlussabrechnung begleiten wir Sie persönlich. Ein Unfallgutachten ist bei uns kein Schnellschuss, sondern eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation Ihres Schadens.

  • Persönliche Besichtigung Ihres Fahrzeugs vor Ort – in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten.
  • Schadenkalkulation nach Herstellervorgaben mit SilverDAT 3 – wir sind DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 seit 2025.
  • Ermittlung der Wertminderung, soweit der Schaden eine merkantile Minderung verursacht.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse – wir halten fest, wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen.
  • Restwertermittlung bei Bedarf – lokal und über die Restwertbörse, bevor das Gutachten finalisiert wird.
  • Weiterleitung an Versicherung, Anwalt und Werkstatt auf Wunsch – den Papierkram nehmen wir Ihnen weitgehend ab.

Unser Einsatzgebiet erstreckt sich rund 150 km um unseren Hauptsitz in Theisbergstegen (Landkreis Kusel) – mit Schwerpunkt in der gesamten Westpfalz sowie im angrenzenden Saarland und in Teilen von Rheinhessen. Ob der Unfall auf der A 62 bei Kusel, auf der B 420 Richtung Lauterecken oder mitten in Kaiserslautern passiert ist: Wir kommen zu Ihnen. Alle Sachverständigen in unserem Team sind Kfz-Meister – das heißt, Ihr Fahrzeug wird von einer Fachkraft beurteilt, die Technik und Reparatur aus der Praxis kennt.

Was im Gutachten steht

Welche Schäden die Versicherung ersetzt

Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Tippen Sie auf eine Position, um zu erfahren, was dahintersteckt und worauf es bei der Regulierung ankommt.

Reparaturkosten
Die Reparaturkosten bilden den Kern jedes Gutachtens. Wir kalkulieren sie nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers mit SilverDAT 3 – inklusive Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitswerten. Reparaturkosten sind nach § 249 BGB grundsätzlich bis zur Schwelle des Wiederbeschaffungsaufwands ersatzfähig. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
Wertminderung
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist nach einem Unfall oft weniger wert als zuvor – weil ein Unfallschaden offenbarungspflichtig ist und Käufer vorsichtiger werden. Diese sogenannte merkantile Wertminderung ist ein eigener Schadensposten und steht Ihnen zu. Wir ermitteln sie im Gutachten, soweit der Schaden eine solche Minderung verursacht.
Nutzungsausfall & Mietwagen
Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung – oder alternativ auf einen Mietwagen in vergleichbarer Klasse. Im Gutachten halten wir die voraussichtliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer und die passende Fahrzeugklasse fest. So ist klar dokumentiert, was Ihnen für die Ausfallzeit zusteht.
Restwert
Bei größeren Schäden ermitteln wir grundsätzlich den Restwert Ihres Fahrzeugs – also den Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist. Das geschieht sorgfältig über regionale Einschätzung und eine Restwertbörse, bevor das Gutachten finalisiert wird. Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Totalschaden & 130-Prozent-Regel
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Nach der Rechtsprechung kann eine Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ersatzfähig sein, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen (sogenannte 130-Prozent-Regel) und Sie das Fahrzeug weiter nutzen. Wir stellen die Zahlen im Gutachten nachvollziehbar gegenüber, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Fiktive Abrechnung oder Reparatur
Sie müssen nicht zwingend reparieren lassen: Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen, statt das Fahrzeug reparieren zu lassen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir ausführlich auf den Seiten fiktive Abrechnung und private Reparatur. Auch das Verhältnis von Gutachten und Reparaturrechnung beleuchten wir dort.
Gutachterkosten
Die Kosten für das Unfallgutachten selbst gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Im Haftpflichtfall rechnen wir in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie entstehen keine Kosten. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Transparenz vor der Beauftragung

Was kostet Sie das Unfallgutachten?

Die ehrliche Antwort hängt davon ab, wie der Unfall einzuordnen ist. Deshalb erklären wir es transparent – bevor Sie uns beauftragen.

Haftpflichtschaden: für Sie kostenlos

Im Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten – wir rechnen in der Regel direkt mit ihr ab, ohne Vorkasse. Rechtsgrundlage: § 249 BGB. Nach dem BGH (Az. VI ZR 280/22, 12.03.2024) trägt die gegnerische Versicherung das Sachverständigenrisiko – nicht Sie.

Quotenschaden bei Teilschuld

Tragen Sie eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir besprechen Ihre Situation offen, bevor wir tätig werden – damit Sie wissen, woran Sie sind.

Wertgutachten & Bewertung

Fahrzeugbewertungen für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Finanzamt oder Oldtimer rechnen wir gesondert ab – die Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung. Mehr zum Wertgutachten →

Preise und Honorare im Überblick →

Persönlich, nicht aus der Ferne

Warum wir Ihr Fahrzeug persönlich ansehen

Ein Schaden lässt sich nicht zuverlässig allein anhand zugeschickter Fotos beurteilen. Verdeckte Schäden an Rahmen, Achse oder Elektronik erkennt man oft erst beim genauen Hinsehen vor Ort. Deshalb besichtigen wir jedes Fahrzeug persönlich – bei Ihnen, in einer Werkstatt in der Region oder an unserem Hauptsitz im Landkreis Kusel.

„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“

LG Bremen, Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)

Diese Sorgfalt ist kein Selbstzweck: Ein nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten hält der Prüfung durch Versicherung, Anwalt und Gericht stand. Mehr dazu lesen Sie unter Ferngutachten und Werkstatt als Gutachter?

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Haftpflichtschaden

Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall selbst einen Gutachter wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben.
Was kostet mich das Unfallgutachten im Haftpflichtfall?
Im Haftpflichtschaden ist das Gutachten für Sie kostenlos – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten, weil sie nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden gehören. Wir rechnen in der Regel direkt mit der Versicherung ab. Bei Teilschuld richtet sich die Erstattung nach der Haftungsquote.
Brauche ich überhaupt ein Gutachten, oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei einem echten Bagatellschaden (Richtwert ca. 750–1.000 €) genügt oft ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden darüber, ist ein Gutachten nach gängiger Rechtsprechung in der Regel verhältnismäßig – und die Kosten sind ersatzfähig. Nur ein Gutachten erfasst auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Rufen Sie uns an, wir schätzen das mit Ihnen ehrlich ein.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Die Besichtigung erfolgt in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von ca. 1–2 Werktagen – digital und zusätzlich per Post.
Muss ich mein Auto reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Nein. Sie können sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder selbst reparieren (private Reparatur). Was dabei zu beachten ist, erklären wir auf den verlinkten Seiten.
Was ist, wenn der Unfall im Saarland oder in Rheinhessen passiert ist?
Kein Problem. Unser Einsatzgebiet umfasst rund 150 km um unseren Hauptsitz in Theisbergstegen – mit Schwerpunkt Westpfalz sowie dem angrenzenden Saarland und Teilen von Rheinhessen. Eine Übersicht finden Sie unter Einsatzgebiet.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bereit für Ihr Gutachten?

Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag.

Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreiben

Lieber klassisch? Festnetz anrufen  ·  info@sv-bastian.de

Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter – rund um die Uhr.

Wir sind Ihr Team im Schadenfall.

Hauptsitz

Bastian Kfz-Gutachter

Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen

Inhaber: Gunther Bastian

Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de

Besichtigungstermine:

Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr, nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz in der Westpfalz und im Saarland sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.

Einsatzgebiet:

Rund 150 km um Theisbergstegen – Westpfalz, Saarland und Teile von Rheinhessen. Mehr unter Einsatzgebiet.

Bastian Kfz-Gutachter – Hauptsitz in Theisbergstegen, Landkreis Kusel