Unfallgutachten nach Haftpflichtschaden – Ihr gutes Recht als Geschädigter
Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.
Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein unabhängiges Unfallgutachten die Grundlage dafür, dass Ihr Haftpflichtschaden vollständig reguliert wird. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – in der Westpfalz, im Saarland und in ganz Rheinland-Pfalz – und dokumentieren jeden Schaden nachvollziehbar.
Im Haftpflichtschaden ist das Gutachten für Sie kostenlos – die gegnerische Versicherung trägt in der Regel die Kosten.
Kfz-Meister · DAT Expert Partner · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte
Unverschuldeter Unfall? Wir kümmern uns um Ihr Gutachten
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – kein Call-Center. Die Besichtigung erfolgt in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten.
Verständlich erklärt
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug beschädigt und dafür haftet – also bei einem Unfall, an dem Sie keine oder nur eine Teilschuld tragen. Reguliert wird der Schaden dann nicht über Ihre eigene Versicherung, sondern über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Genau das unterscheidet den Haftpflichtschaden vom Kaskoschaden: Im Haftpflichtfall steht Ihnen ein vollständiger Schadensersatz zu, und die Gegenseite zahlt.
Der typische Fall: Jemand fährt Ihnen auf, nimmt Ihnen die Vorfahrt oder öffnet unachtsam die Tür. In all diesen Situationen sind Sie der Geschädigte – und als Geschädigter haben Sie weitreichende Rechte. Eines davon ist das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der allein in Ihrem Interesse arbeitet. Die Versicherung der Gegenseite darf Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben.
Ein Unfallgutachten – oft auch Haftpflichtgutachten oder Schadengutachten genannt – hält fest, was am Fahrzeug beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung verbleibt und wie hoch ein etwaiger Nutzungsausfall ist. Es ist die neutrale Beweisgrundlage, auf der die Versicherung Ihren Schaden reguliert. Ohne ein solches Gutachten schätzt im Zweifel die Gegenseite den Schaden – und das selten zu Ihren Gunsten.
Kurz gesagt
Beim Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung. Sie als Geschädigter wählen Gutachter und Werkstatt frei. Das Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche – von den Reparaturkosten bis zum Nutzungsausfall.
Das steht Ihnen zu
Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Unfall sind Sie nicht auf das angewiesen, was die gegnerische Versicherung vorschlägt. Das deutsche Schadensersatzrecht stellt Sie so, als wäre der Unfall nie passiert.
Freie Gutachterwahl
Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Den von der Versicherung geschickten Gutachter müssen Sie nicht akzeptieren.
Freie Werkstattwahl
Nach der Rechtsprechung zu § 249 BGB dürfen Sie Ihre Werkstatt selbst wählen – auch eine markengebundene Fachwerkstatt. Eine von der Versicherung benannte „Partnerwerkstatt“ müssen Sie nicht annehmen.
Vollständiger Ersatz
§ 249 BGB sieht den Ersatz des gesamten entstandenen Schadens vor – nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall und die Gutachterkosten selbst.
§ 249 BGB – der Eckpfeiler
Das Gesetz gibt Ihnen den Anspruch auf Naturalrestitution: Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben. Die Gutachterkosten gehören dabei zum ersatzfähigen Schaden. Den genauen Wortlaut können Sie hier nachlesen: § 249 BGB im Gesetzestext.
Auch das Kostenrisiko liegt nicht bei Ihnen: Nach der Rechtsprechung des BGH (Az. VI ZR 280/22, Urteil vom 12.03.2024) trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung das sogenannte Sachverständigenrisiko – also das Risiko, falls einzelne Honorarpositionen später strittig sein sollten.
Mehr dazu auf unserer Ratgeberseite: Haftpflichtschaden – Schritt für Schritt → · Wie das Gutachterwesen funktioniert →
Unsicher, ob Ihnen ein eigenes Gutachten zusteht? Fragen Sie uns – unverbindlich.
So läuft das ab
In drei Schritten zum Unfallgutachten
Ein Unfall ist belastend genug. Tippen Sie auf einen Schritt, um zu sehen, was jeweils dahintersteckt – so wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder melden Sie den Schaden über unsere Schaden-App. Sie sprechen direkt mit dem Gutachter, der Ihr Fahrzeug auch besichtigt.
Alle Kontaktdaten
Mobil & WhatsApp: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Online: Schaden melden · Online-Termin
Besichtigung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten. Ob in Kusel, Kaiserslautern, Landau oder bei Ihnen zu Hause: Wir besichtigen persönlich.
Was wir dafür brauchen
✓ den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres beschädigten Fahrzeugs
✓ das Kennzeichen des Unfallverursachers
Um alles Weitere kümmern wir uns – wir dokumentieren den Schaden vollständig vor Ort.
Gutachten erhalten
In der Regel innerhalb von ca. 1–2 Werktagen erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten – auf dem Weg, der Ihnen am besten passt.
So erhalten Sie es
Auf Wunsch leiten wir es direkt an Anwalt, Versicherung und Werkstatt weiter. Den Schriftverkehr nehmen wir Ihnen weitgehend ab – betreut bis zum Abschluss.
Kein 5-Minuten-Gutachten
Was wir konkret für Sie leisten
Vom ersten Anruf bis zur Schlussabrechnung begleiten wir Sie persönlich. Ein Unfallgutachten ist bei uns kein Schnellschuss, sondern eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation Ihres Schadens.
- ✓Persönliche Besichtigung Ihres Fahrzeugs vor Ort – in der Regel am selben Tag, spätestens am nächsten.
- ✓Schadenkalkulation nach Herstellervorgaben mit SilverDAT 3 – wir sind DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 seit 2025.
- ✓Ermittlung der Wertminderung, soweit der Schaden eine merkantile Minderung verursacht.
- ✓Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse – wir halten fest, wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen.
- ✓Restwertermittlung bei Bedarf – lokal und über die Restwertbörse, bevor das Gutachten finalisiert wird.
- ✓Weiterleitung an Versicherung, Anwalt und Werkstatt auf Wunsch – den Papierkram nehmen wir Ihnen weitgehend ab.
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich rund 150 km um unseren Hauptsitz in Theisbergstegen (Landkreis Kusel) – mit Schwerpunkt in der gesamten Westpfalz sowie im angrenzenden Saarland und in Teilen von Rheinhessen. Ob der Unfall auf der A 62 bei Kusel, auf der B 420 Richtung Lauterecken oder mitten in Kaiserslautern passiert ist: Wir kommen zu Ihnen. Alle Sachverständigen in unserem Team sind Kfz-Meister – das heißt, Ihr Fahrzeug wird von einer Fachkraft beurteilt, die Technik und Reparatur aus der Praxis kennt.
Was im Gutachten steht
Welche Schäden die Versicherung ersetzt
Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Tippen Sie auf eine Position, um zu erfahren, was dahintersteckt und worauf es bei der Regulierung ankommt.
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall & Mietwagen
Restwert
Totalschaden & 130-Prozent-Regel
Fiktive Abrechnung oder Reparatur
Gutachterkosten
Transparenz vor der Beauftragung
Was kostet Sie das Unfallgutachten?
Die ehrliche Antwort hängt davon ab, wie der Unfall einzuordnen ist. Deshalb erklären wir es transparent – bevor Sie uns beauftragen.
Haftpflichtschaden: für Sie kostenlos
Im Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten – wir rechnen in der Regel direkt mit ihr ab, ohne Vorkasse. Rechtsgrundlage: § 249 BGB. Nach dem BGH (Az. VI ZR 280/22, 12.03.2024) trägt die gegnerische Versicherung das Sachverständigenrisiko – nicht Sie.
Quotenschaden bei Teilschuld
Tragen Sie eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir besprechen Ihre Situation offen, bevor wir tätig werden – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Wertgutachten & Bewertung
Fahrzeugbewertungen für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Finanzamt oder Oldtimer rechnen wir gesondert ab – die Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung. Mehr zum Wertgutachten →
Persönlich, nicht aus der Ferne
Warum wir Ihr Fahrzeug persönlich ansehen
Ein Schaden lässt sich nicht zuverlässig allein anhand zugeschickter Fotos beurteilen. Verdeckte Schäden an Rahmen, Achse oder Elektronik erkennt man oft erst beim genauen Hinsehen vor Ort. Deshalb besichtigen wir jedes Fahrzeug persönlich – bei Ihnen, in einer Werkstatt in der Region oder an unserem Hauptsitz im Landkreis Kusel.
„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“
LG Bremen, Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)
Diese Sorgfalt ist kein Selbstzweck: Ein nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten hält der Prüfung durch Versicherung, Anwalt und Gericht stand. Mehr dazu lesen Sie unter Ferngutachten und Werkstatt als Gutachter?
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Haftpflichtschaden
Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall selbst einen Gutachter wählen?
Was kostet mich das Unfallgutachten im Haftpflichtfall?
Brauche ich überhaupt ein Gutachten, oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Muss ich mein Auto reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Was ist, wenn der Unfall im Saarland oder in Rheinhessen passiert ist?
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bereit für Ihr Gutachten?
Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel noch am selben Tag.
Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreibenLieber klassisch? Festnetz anrufen · info@sv-bastian.de
Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter – rund um die Uhr.
Wir sind Ihr Team im Schadenfall.
Hauptsitz
Bastian Kfz-Gutachter
Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
Inhaber: Gunther Bastian
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Besichtigungstermine:
Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr, nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz in der Westpfalz und im Saarland sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.
Einsatzgebiet:
Rund 150 km um Theisbergstegen – Westpfalz, Saarland und Teile von Rheinhessen. Mehr unter Einsatzgebiet.
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