Unfallgutachten – persönlich vor Ort, fachlich dokumentiert
Persönlich besichtigt. Neutral dokumentiert. Fachlich präzise.
Nach einem Unfall ist ein unabhängiges Unfallgutachten die Grundlage dafür, dass Ihr Schaden vollständig erfasst und reguliert wird. Als Kfz-Sachverständiger aus Theisbergstegen in der Westpfalz besichtigen wir Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – in der Westpfalz, im Saarland und in Teilen von Rheinhessen – und halten jeden Schaden nachvollziehbar fest.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine eigenen Gutachterkosten.
Kfz-Meister · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 · 5,0 ★ bei über 200 Google-Bewertungen über alle Standorte
Unfall gehabt? Wir kümmern uns um Ihr Gutachten
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen – keine Hotline, kein Chatbot. Die Besichtigung erfolgt kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag.
Verständlich erklärt
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten genannt – ist die neutrale, fachliche Aufnahme aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es hält fest, was beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung verbleibt und wie lange Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Damit ist das Unfallgutachten die Beweisgrundlage, auf der eine Versicherung den Schaden reguliert.
Erstellt wird ein solches Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Anders als eine schnelle Schätzung erfasst es den gesamten Schaden – auch das, was man auf den ersten Blick nicht sieht. Ohne ein nachvollziehbares Gutachten schätzt im Zweifel die Gegenseite, und das selten zu Ihren Gunsten.
Bei uns ist das Unfallgutachten kein 5-Minuten-Gutachten: Wir besichtigen jedes Fahrzeug persönlich, kalkulieren nach Herstellervorgaben mit SilverDAT 3 und dokumentieren jeden Posten so, dass er der Prüfung durch Versicherung, Anwalt und Gericht standhält.
Kurz gesagt
Das Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Geht der Unfall nicht auf Sie zurück, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
alle unsere Gutachten-Leistungen → · Kaskogutachten im Detail →
Was im Gutachten steht
Was ein Unfallgutachten erfasst
Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Tippen Sie auf eine Position, um zu sehen, was dahintersteckt.
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall & Mietwagen
Restwert & Wiederbeschaffungswert
Totalschaden & 130-Prozent-Regel
Fiktive Abrechnung oder Reparatur
So läuft das ab
In drei Schritten zum Unfallgutachten
Ein Unfall ist belastend genug. Tippen Sie auf einen Schritt, um zu sehen, was jeweils dahintersteckt.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder melden Sie den Schaden über unsere Schaden-App. Sie sprechen direkt mit dem Gutachter, der Ihr Fahrzeug auch besichtigt.
Alle Kontaktdaten
Mobil & WhatsApp: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Online: Schaden melden · Online-Termin
Besichtigung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag. Ob in Kusel, Kaiserslautern, Landau oder bei Ihnen zu Hause: Wir besichtigen persönlich.
Was wir dafür brauchen
✓ den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres beschädigten Fahrzeugs
✓ das Kennzeichen des Unfallverursachers
Um alles Weitere kümmern wir uns – wir dokumentieren den Schaden vollständig vor Ort.
Gutachten erhalten
In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen erhalten Sie Ihr fertiges Unfallgutachten – auf dem Weg, der Ihnen am besten passt.
So erhalten Sie es
Auf Wunsch leiten wir es direkt an Anwalt, Versicherung und Werkstatt weiter. Den Schriftverkehr nehmen wir Ihnen weitgehend ab – betreut bis zum Abschluss.
Unsicher, ob Sie ein Unfallgutachten brauchen? Fragen Sie uns – unverbindlich.
Persönlich, nicht aus der Ferne
Warum wir Ihr Fahrzeug persönlich ansehen
Ein Schaden lässt sich nicht zuverlässig allein anhand zugeschickter Fotos beurteilen. Verdeckte Schäden an Rahmen, Achse oder Elektronik erkennt man oft erst beim genauen Hinsehen vor Ort. Deshalb besichtigen wir jedes Fahrzeug persönlich – bei Ihnen, in einer Werkstatt in der Region oder an unserem Hauptsitz im Landkreis Kusel.
„Die Besichtigung des beschädigten Objektes ist die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick.“
LG Bremen, Urt. v. 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig)
Diese Sorgfalt ist kein Selbstzweck: Ein nachvollziehbar dokumentiertes Unfallgutachten hält der Prüfung durch Versicherung, Anwalt und Gericht stand. Mehr dazu lesen Sie unter Ferngutachten.
Gut zu wissen
Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie als Geschädigter Ihren eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen – die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder Gutachter noch Werkstatt vorschreiben. Grundlage ist das Schadensersatzrecht (§ 249 BGB): Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben. Die Gutachterkosten gehören dabei zum ersatzfähigen Schaden.
Die ausführliche Erklärung zu Ihren Rechten beim Haftpflichtschaden – freie Gutachter- und Werkstattwahl, vollständiger Schadensersatz und Kostentragung – bereiten wir auf einer eigenen Seite auf. Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie unter alle unsere Gutachten-Leistungen →
Transparenz vor der Beauftragung
Was kostet Sie das Unfallgutachten?
Die ehrliche Antwort hängt davon ab, wie der Unfall einzuordnen ist. Deshalb erklären wir es transparent – bevor Sie uns beauftragen.
Haftpflichtschaden: für Sie kostenlos
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – wir rechnen in der Regel direkt mit ihr ab. Bei voller Regulierung entstehen für Sie keine eigenen Gutachterkosten. Rechtsgrundlage: § 249 BGB.
Quotenschaden bei Teilschuld
Tragen Sie eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir besprechen Ihre Situation offen, bevor wir tätig werden – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Kasko & Wertgutachten
Kaskoschaden oder eine Fahrzeugbewertung rechnen wir gesondert ab; die Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung. Kaskogutachten im Detail →
Honorar transparent berechnen → · Preise und Honorare im Überblick →
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Wer darf nach einem Unfall ein Unfallgutachten beauftragen?
Was kostet mich das Unfallgutachten?
Reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Unfallgutachtens?
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Muss ich mein Auto reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Was ist, wenn der Unfall im Saarland oder in Rheinhessen passiert ist?
Passend dazu
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bereit für Ihr Gutachten?
Ein Anruf genügt – wir sind für Sie da
Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung kurzfristig, in vielen Fällen noch am selben Tag.
Jetzt anrufen · 0170 5229451 WhatsApp – schnell schreibenLieber klassisch? Festnetz anrufen · info@sv-bastian.de
Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie unser Notfall-Callcenter – rund um die Uhr.
Wir sind Ihr Team im Schadenfall.
Hauptsitz
Bastian Kfz-Gutachter
Bergstraße 2, 66871 Theisbergstegen
Inhaber: Gunther Bastian
Mobil: 0170 5229451
Festnetz: direkt anrufen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Besichtigungstermine:
Montag bis Samstag, 08:00–20:00 Uhr, nach Vereinbarung. Da wir überwiegend im Außeneinsatz in der Westpfalz und im Saarland sind, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Sonntags nach Vereinbarung.
Einsatzgebiet:
Rund 150 km um Theisbergstegen – Westpfalz, Saarland und Teile von Rheinhessen. Mehr unter unser Einsatzgebiet →
