Bastian Kfz-Gutachter · Fall 2

Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert: auszahlen lassen und weiterfahren

Wenn die Reparatur teurer ist als der Aufwand – das Auto aber bleibt.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie die Netto-Reparaturkosten verlangen – in der Regel aber nur, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und es dazu, falls nötig, verkehrssicher (teil-)reparieren lassen.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Gutachterkosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten.

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Fall 2 von 4

Reparatur teurer als der Aufwand, aber unter dem Fahrzeugwert

Hier liegen die geschätzten Reparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand und dem Wiederbeschaffungswert. Eine reine Auszahlung des Aufwands würde Ihnen nicht gerecht, wenn Sie das Fahrzeug behalten und weiterfahren wollen.

In diesem Band können Sie die Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten verlangen – in der Regel allerdings nur, wenn Sie Ihr Interesse am Fahrzeug zeigen: durch Weiternutzung und, falls nötig, eine verkehrssichere Teilreparatur.

Die Bedingungen

Das muss erfüllt sein

  • Sie nutzen das Fahrzeug nach dem Unfall mindestens sechs Monate weiter.
  • Ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher, lassen Sie es dazu – soweit nötig – verkehrssicher (teil-)reparieren. Eine vollständige Reparatur ist hier nicht verlangt.
  • Der Nachweis ist niederschwellig: in der Regel genügen das Gutachten und eine bestandene Hauptuntersuchung – detaillierte Reparaturrechnungen sind nicht zwingend.

Verkaufen Sie das Fahrzeug vor Ablauf der sechs Monate, spricht das gegen das Interesse an der Weiternutzung – dann bleibt es in der Regel beim Wiederbeschaffungsaufwand.

Rechenbeispiel

Mit und ohne Weiternutzung

Dasselbe Beispielfahrzeug wie in der Übersicht aller vier Fälle. Frei gewählte Beispielwerte; im echten Fall stammen alle Werte aus dem Gutachten.

Wiederbeschaffungswert (brutto)12.000 €
− Restwert− 3.000 €
= Wiederbeschaffungsaufwand9.000 €
Reparaturkosten netto laut Gutachten10.000 €
Reparaturkosten brutto (inkl. 19 % MwSt)11.900 €

Die Reparaturkosten brutto (11.900 €) liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) und Fahrzeugwert (12.000 €). Was Sie erhalten, hängt vom Weg ab:

Fiktiv, mit sechs Monaten Weiternutzung
Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten
10.000 €
Werkstatt-Reparatur auf Rechnung (vollständig)
Brutto inkl. tatsächlich angefallener Mehrwertsteuer
11.900 €
Fiktiv, ohne Weiternutzung
Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand
9.000 €

Häufige Fragen

Reicht eine Teilreparatur wirklich?
In diesem Band ja – sofern das Fahrzeug verkehrssicher ist und Sie es mindestens sechs Monate weiternutzen. Eine vollständige Reparatur ist erst im 130-Prozent-Bereich erforderlich.
Wie weise ich die Weiternutzung nach?
In der Regel genügen das Gutachten und eine bestandene Hauptuntersuchung. Detaillierte Reparaturrechnungen sind nicht zwingend erforderlich.
Was, wenn die Versicherung zuerst nur den Aufwand zahlt?
Sobald Weiternutzung und Verkehrssicherheit belegt sind, lässt sich die Differenz bis zu den Netto-Reparaturkosten nachfordern. Eine kurze Rücksprache mit dem Sachverständigen ist sinnvoll.

Die anderen Fälle

Je nach Höhe der Reparaturkosten gelten andere Regeln:

Ein Fahrzeug, vier Fälle

Unser Beispielfahrzeug – und Ihre Auszahlung je Fall

Die Eckdaten bleiben in allen vier Fällen gleich

Wiederbeschaffungswert:
12.000 €

Restwert:
3.000 €

Wiederbeschaffungsaufwand:
9.000 € (12.000 − 3.000)

130-Prozent-Grenze:
15.600 € (130 % von 12.000)

Nur die Reparaturkosten laut Gutachten ändern sich von Fall zu Fall. Alle Werte stammen im echten Fall aus dem Gutachten – diese Zahlen dienen nur der Veranschaulichung.

Fall 1 · der günstige Fall

Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand, ist die Reparatur klar wirtschaftlich. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten – ohne Weiternutzungspflicht und ohne Reparaturnachweis. Ob Sie reparieren lassen oder nicht, bleibt Ihre Entscheidung.

Rechenbeispiel

Reparaturkosten netto laut Gutachten: 6.000 €
6.000 € liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand von 9.000 €.
Ihre Auszahlung: 6.000 € netto.

Fall 2 · mit Weiternutzung

Reparaturkosten zwischen Aufwand und Fahrzeugwert

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber noch unter dem Fahrzeugwert, bekommen Sie die Netto-Reparaturkosten in der Regel nur, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und es dazu – falls nötig – verkehrssicher (teil-)reparieren lassen. Die sechsmonatige Weiternutzung ist hier eine Fälligkeitsvoraussetzung (ständige BGH-Rechtsprechung, u. a. Urteil vom 29.04.2008, Az. VI ZR 220/07).

Rechenbeispiel

Reparaturkosten laut Gutachten: 10.000 € netto / 11.900 € brutto. Der Brutto-Betrag liegt zwischen Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) und Fahrzeugwert (12.000 €).
Fiktiv mit sechs Monaten Weiternutzung: 10.000 € netto.
Werkstatt auf Rechnung: 11.900 € brutto.
Ohne Weiternutzung bleibt der Anspruch bei fiktiver Abrechnung auf den Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) beschränkt.

Fall 3 · die 130-Prozent-Regel

Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, bis 130 Prozent

Liegen die Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, aber nicht über 130 Prozent davon, können Sie sich auf Ihr Integritätsinteresse berufen – das Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten. Mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand erhalten Sie dann aber nur, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert und sechs Monate weitergenutzt wird. Das ist auch in privater Eigenregie möglich – entscheidend ist der Nachweis: Fotos der einzelnen Reparaturschritte und eine abschließende Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen. Eine Teilreparatur genügt hier nicht. Wer rein fiktiv abrechnet, also nicht vollständig repariert, bleibt auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 172/04).

Rechenbeispiel

Reparaturkosten laut Gutachten: 11.500 € netto / 13.685 € brutto. Der Brutto-Betrag liegt über dem Fahrzeugwert (12.000 €), aber unter der 130-Prozent-Grenze (15.600 €). Was Sie erhalten, hängt vom Weg ab:

Werkstatt auf Rechnung: 13.685 € (brutto)  ·  Eigenreparatur: 11.500 € (netto)  ·  rein fiktiv: 9.000 € (Wiederbeschaffungsaufwand). Voraussetzung für mehr als den Aufwand: vollständige, fachgerechte und nachgewiesene Reparatur.

Fall 4 · wirtschaftlicher Totalschaden

Reparaturkosten über 130 Prozent des Fahrzeugwerts

Übersteigen die Reparaturkosten 130 Prozent des Fahrzeugwerts, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur ist dann nicht mehr ersatzfähig – auch nicht, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen. Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand: Fahrzeugwert minus Restwert. Der Restwert wird in jedem Unfallgutachten grundsätzlich ermittelt – lokal und über die Restwertbörse.

Rechenbeispiel

Reparaturkosten brutto laut Gutachten: 17.000 €
17.000 € liegen über der 130-Prozent-Grenze (15.600 € brutto).
Ihre Auszahlung: 9.000 € (12.000 − 3.000).