Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert: auszahlen lassen und weiterfahren
Wenn die Reparatur teurer ist als der Aufwand – das Auto aber bleibt.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie die Netto-Reparaturkosten verlangen – in der Regel aber nur, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und es dazu, falls nötig, verkehrssicher (teil-)reparieren lassen.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Gutachterkosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten.
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Fall 2 von 4
Reparatur teurer als der Aufwand, aber unter dem Fahrzeugwert
Hier liegen die geschätzten Reparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand und dem Wiederbeschaffungswert. Eine reine Auszahlung des Aufwands würde Ihnen nicht gerecht, wenn Sie das Fahrzeug behalten und weiterfahren wollen.
In diesem Band können Sie die Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten verlangen – in der Regel allerdings nur, wenn Sie Ihr Interesse am Fahrzeug zeigen: durch Weiternutzung und, falls nötig, eine verkehrssichere Teilreparatur.
Die Bedingungen
Das muss erfüllt sein
- ✓Sie nutzen das Fahrzeug nach dem Unfall mindestens sechs Monate weiter.
- ✓Ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher, lassen Sie es dazu – soweit nötig – verkehrssicher (teil-)reparieren. Eine vollständige Reparatur ist hier nicht verlangt.
- ✓Der Nachweis ist niederschwellig: in der Regel genügen das Gutachten und eine bestandene Hauptuntersuchung – detaillierte Reparaturrechnungen sind nicht zwingend.
Verkaufen Sie das Fahrzeug vor Ablauf der sechs Monate, spricht das gegen das Interesse an der Weiternutzung – dann bleibt es in der Regel beim Wiederbeschaffungsaufwand.
Rechenbeispiel
Mit und ohne Weiternutzung
Dasselbe Beispielfahrzeug wie in der Übersicht aller vier Fälle. Frei gewählte Beispielwerte; im echten Fall stammen alle Werte aus dem Gutachten.
| Wiederbeschaffungswert (brutto) | 12.000 € |
| − Restwert | − 3.000 € |
| = Wiederbeschaffungsaufwand | 9.000 € |
| Reparaturkosten netto laut Gutachten | 10.000 € |
| Reparaturkosten brutto (inkl. 19 % MwSt) | 11.900 € |
Die Reparaturkosten brutto (11.900 €) liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) und Fahrzeugwert (12.000 €). Was Sie erhalten, hängt vom Weg ab:
Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten 10.000 €
Brutto inkl. tatsächlich angefallener Mehrwertsteuer 11.900 €
Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand 9.000 €
Häufige Fragen
Reicht eine Teilreparatur wirklich?
Wie weise ich die Weiternutzung nach?
Was, wenn die Versicherung zuerst nur den Aufwand zahlt?
Die anderen Fälle
Je nach Höhe der Reparaturkosten gelten andere Regeln:
Ein Fahrzeug, vier Fälle
Unser Beispielfahrzeug – und Ihre Auszahlung je Fall
Die Eckdaten bleiben in allen vier Fällen gleich
Wiederbeschaffungswert:
12.000 €
Restwert:
3.000 €
Wiederbeschaffungsaufwand:
9.000 € (12.000 − 3.000)
130-Prozent-Grenze:
15.600 € (130 % von 12.000)
Nur die Reparaturkosten laut Gutachten ändern sich von Fall zu Fall. Alle Werte stammen im echten Fall aus dem Gutachten – diese Zahlen dienen nur der Veranschaulichung.
Fall 1 · der günstige Fall
Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand
Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand, ist die Reparatur klar wirtschaftlich. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten – ohne Weiternutzungspflicht und ohne Reparaturnachweis. Ob Sie reparieren lassen oder nicht, bleibt Ihre Entscheidung.
Rechenbeispiel
Reparaturkosten netto laut Gutachten: 6.000 €
6.000 € liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand von 9.000 €.
Ihre Auszahlung: 6.000 € netto.
Fall 2 · mit Weiternutzung
Reparaturkosten zwischen Aufwand und Fahrzeugwert
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber noch unter dem Fahrzeugwert, bekommen Sie die Netto-Reparaturkosten in der Regel nur, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und es dazu – falls nötig – verkehrssicher (teil-)reparieren lassen. Die sechsmonatige Weiternutzung ist hier eine Fälligkeitsvoraussetzung (ständige BGH-Rechtsprechung, u. a. Urteil vom 29.04.2008, Az. VI ZR 220/07).
Rechenbeispiel
Reparaturkosten laut Gutachten: 10.000 € netto / 11.900 € brutto. Der Brutto-Betrag liegt zwischen Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) und Fahrzeugwert (12.000 €).
Fiktiv mit sechs Monaten Weiternutzung: 10.000 € netto.
Werkstatt auf Rechnung: 11.900 € brutto.
Ohne Weiternutzung bleibt der Anspruch bei fiktiver Abrechnung auf den Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €) beschränkt.
Fall 3 · die 130-Prozent-Regel
Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, bis 130 Prozent
Liegen die Reparaturkosten über dem Fahrzeugwert, aber nicht über 130 Prozent davon, können Sie sich auf Ihr Integritätsinteresse berufen – das Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten. Mehr als den Wiederbeschaffungsaufwand erhalten Sie dann aber nur, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert und sechs Monate weitergenutzt wird. Das ist auch in privater Eigenregie möglich – entscheidend ist der Nachweis: Fotos der einzelnen Reparaturschritte und eine abschließende Reparaturbestätigung durch den Sachverständigen. Eine Teilreparatur genügt hier nicht. Wer rein fiktiv abrechnet, also nicht vollständig repariert, bleibt auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 172/04).
Rechenbeispiel
Reparaturkosten laut Gutachten: 11.500 € netto / 13.685 € brutto. Der Brutto-Betrag liegt über dem Fahrzeugwert (12.000 €), aber unter der 130-Prozent-Grenze (15.600 €). Was Sie erhalten, hängt vom Weg ab:
Werkstatt auf Rechnung: 13.685 € (brutto) · Eigenreparatur: 11.500 € (netto) · rein fiktiv: 9.000 € (Wiederbeschaffungsaufwand). Voraussetzung für mehr als den Aufwand: vollständige, fachgerechte und nachgewiesene Reparatur.
Fall 4 · wirtschaftlicher Totalschaden
Reparaturkosten über 130 Prozent des Fahrzeugwerts
Übersteigen die Reparaturkosten 130 Prozent des Fahrzeugwerts, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur ist dann nicht mehr ersatzfähig – auch nicht, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen. Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand: Fahrzeugwert minus Restwert. Der Restwert wird in jedem Unfallgutachten grundsätzlich ermittelt – lokal und über die Restwertbörse.
Rechenbeispiel
Reparaturkosten brutto laut Gutachten: 17.000 €
17.000 € liegen über der 130-Prozent-Grenze (15.600 € brutto).
Ihre Auszahlung: 9.000 € (12.000 − 3.000).