Fiktive Reparaturkosten: Auszahlung, wenn die Reparatur günstiger ist als der Fahrzeugwert
Der häufigste Fall – und der unkomplizierteste.
Liegen die fiktive Reparaturkosten aus dem Gutachten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand, erhalten Sie den vollen Netto-Betrag aus dem Gutachten ausgezahlt – ohne weitere Bedingungen. Ob Sie reparieren lassen, selbst instand setzen oder das Geld behalten, bleibt Ihre Entscheidung.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Gutachterkosten – bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten.
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Fall 1 von 4
Reparatur günstiger als der Fahrzeugwert
Das ist der Normalfall nach einem Unfall: Die im Gutachten geschätzten fiktive Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand – also unter dem Betrag, den ein Ersatzfahrzeug abzüglich Restwert kosten würde. Reparieren ist damit der wirtschaftlich sinnvolle Weg, und Sie dürfen auf dieser Basis abrechnen.
Wählen Sie die fiktive Abrechnung, bekommen Sie die Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten ausgezahlt – ohne Nachweis einer Reparatur und ohne Frist. Sie entscheiden anschließend frei: reparieren lassen, selbst instand setzen oder das Fahrzeug unverändert weiterfahren.
Rechenbeispiel
So sieht die Auszahlung aus
Beispielfahrzeug – dieselben Werte wie in der Übersicht aller vier Fälle. Frei gewählte Beispielwerte; im echten Fall stammen alle Werte aus dem Gutachten.
| Wiederbeschaffungswert | 12.000 € |
| − Restwert | − 3.000 € |
| = Wiederbeschaffungsaufwand | 9.000 € |
| Reparaturkosten netto laut Gutachten | 6.000 € |
| Auszahlung bei fiktiver Abrechnung | 6.000 € |
Die Reparaturkosten (6.000 €) liegen unter dem Wiederbeschaffungsaufwand (9.000 €). Sie erhalten die vollen Netto-Reparaturkosten – hier 6.000 €. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten; sie gibt es nur bei vollständig konkreter Abrechnung über eine Werkstattrechnung.
Was Sie beachten sollten
- ✓Keine Reparaturpflicht, keine Frist – die Auszahlung erfolgt auf Basis des Gutachtens.
- ✓Die Versicherung darf einzelne Positionen prüfen. Ein Werkstattverweis oder ein Prüfbericht kann die Auszahlung drücken – ob das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.
- ✓Steigen die Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungsaufwand, gelten andere Regeln – dann ist es Fall 2.
Mehr dazu: Werkstattverweis erklärt → · Kürzungsbericht prüfen lassen → · Fall 2: Reparatur teurer als der Aufwand →
Häufige Fragen
Muss ich reparieren, um das Geld zu bekommen?
Bekomme ich die Mehrwertsteuer dazu?
Die Versicherung kürzt – muss ich das hinnehmen?
Die anderen Fälle
Steigen die Reparaturkosten, ändern sich die Regeln. Hier geht es weiter:
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