Vereinbart schlägt üblich
🕓 23.07.2025 · Fachbeitrag · Werkvertrag / Preisvereinbarung
AG Frankfurt a. M. bejaht Wirksamkeit der Preisvereinbarung beim Werkvertrag
Nach § 632 Abs. 2 BGB gilt beim Werkvertrag: Nur wenn kein Preis vereinbart wurde, zählt die „Üblichkeit“.
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat entschieden, dass eine individuell vereinbarte Preisregelung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem – bestehend aus Grundhonorar nach Schadenhöhe und Nebenkosten nach JVEG – voll wirksam ist.
Damit weist das Urteil pauschale Prüfberichte und BVSK-Vergleiche in die Schranken.
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