⚖️ AG Kiel, Urteil vom 15.04.2024 – 115 C 140/24
Fiktive Abrechnung und Nebenkosten
Das Amtsgericht Kiel stellte klar:
Bei fiktiver Abrechnung sind alle im Gutachten aufgeführten Positionen erstattungsfähig,
wenn sie regional üblich sind – darunter auch Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Beilackierungen.
Zudem bestätigte das Gericht:
Sachverständigenhonorar kann sich an der BVSK-Befragung orientieren,
Nebenkosten (Fotos, Porto, Schreibkosten) sind nach JVEG zu schätzen und zu erstatten.
➡️ Ergebnis:
Die Versicherung muss das vollständige Gutachten inklusive Nebenkosten erstatten,
wenn keine konkrete günstigere Reparaturmöglichkeit nachgewiesen wird.