Die private Unfallreparatur
Ihr Recht, aber auch Ihr Risiko
Die Gefahr für Folgeschäden und HIS Eintragung
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Private Unfallreparatur – Ihr Recht, Ihr Risiko
private Reparaturarbeiten
1. Grundsätzliches zur privaten Reparatur
Nach einem Unfall steht es jedem Fahrzeughalter frei, ob er die Reparatur in Eigenregie,
in einer Werkstatt seines Vertrauens oder gar nicht durchführen lässt.
Das ist rechtlich erlaubt – auch nach einem unverschuldeten Schaden.
Entscheidend ist, dass der Schaden sachgerecht instandgesetzt wird und das Fahrzeug danach wieder verkehrssicher ist.
💡 Wichtig: Eine selbst durchgeführte oder privat beauftragte Reparatur kann wirtschaftlich sinnvoll sein,
birgt aber auch Risiken – insbesondere bei späteren Schäden, Fahrzeugverkauf oder Streit mit der Versicherung.
2. Ihr Recht auf freie Reparaturwahl
Das Gesetz (§ 249 BGB) schreibt nicht vor, wo oder durch wen repariert werden muss.
Sie dürfen also:
selbst reparieren,
eine freie Werkstatt beauftragen,
oder eine markengebundene Fachwerkstatt wählen.
Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
Lediglich bei fiktiver Abrechnung kann sie auf günstigere Vergleichsbetriebe verweisen –
dies betrifft aber nur die Berechnungsgrundlage, nicht Ihre tatsächliche Entscheidung.
3. Dokumentation ist entscheidend
Wenn Sie Ihr Fahrzeug privat oder in Eigenleistung reparieren, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend:
Fotos vor, während und nach der Instandsetzung
Belege über Ersatzteile, Lackierarbeiten oder Fremdleistungen
ggf. Bestätigung durch einen Fachbetrieb, dass die Reparatur sachgerecht ausgeführt wurde
📌 Diese Nachweise können im Streitfall, bei einer Nachbesichtigung oder beim späteren Verkauf des Fahrzeugs entscheidend sein.
4. Risiken einer privaten oder Eigenreparatur
Eine private Reparatur kann Kosten sparen, ist aber nicht ohne Risiko:
Beweisprobleme bei späteren Schäden:
Wenn erneut ein Unfall im reparierten Bereich auftritt, kann die Versicherung bestreiten,
dass der frühere Schaden fachgerecht beseitigt wurde.
→ Folge: Kürzung oder Ablehnung der erneuten Schadensregulierung.
Folgen beim Fahrzeugverkauf:
Käufer oder Gutachter prüfen Reparaturqualität genau.
Fehlende Nachweise oder sichtbare Mängel können zu Wertminderung oder Misstrauen führen.
Versicherungs- und HIS-Relevanz:
Unsachgemäße Reparaturen oder fehlende Dokumentation können in der Hinweis- und Informationssystem-Datenbank (HIS) vermerkt werden
und so den späteren Fahrzeugwert oder zukünftige Schadensabwicklungen beeinflussen.
5. Reparaturnachweis und Rechtsprechung
Gerichte (u. a. LG München I, Urteil vom 25.10.2024 – 17 S 6937/24) betonen,
dass ein sachgerechter Reparaturnachweis notwendig ist, wenn Ansprüche aus einem früheren Schaden bestehen.
Ohne aussagekräftige Belege kann der Geschädigte seine Reparatur nicht beweisen –
und verliert im Streitfall möglicherweise den Anspruch auf Ersatz beim nächsten Schaden.
💡 Deshalb sollte jede private Reparatur wie eine Werkstattreparatur nachvollziehbar dokumentiert werden.
6. Unser Rat zur privaten Unfallreparatur
Lassen Sie das Fahrzeug immer zuerst durch einen unabhängigen Gutachter begutachten.
Führen Sie Reparaturen nur dann selbst durch, wenn Sie über das nötige Fachwissen und Werkzeug verfügen.
Dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfältig – Fotos, Rechnungen, Materialnachweise.
Bei größeren Schäden oder sicherheitsrelevanten Bauteilen (Fahrwerk, Airbags, Strukturteile)
sollte immer eine Fachwerkstatt einbezogen werden.
Bewahren Sie alle Nachweise langfristig auf – insbesondere, wenn Sie das Fahrzeug behalten oder später verkaufen.
7. Fazit
✅ Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug selbst oder privat reparieren zu lassen.
✅ Sie tragen jedoch das Risiko, den fachgerechten Zustand später nachweisen zu müssen.
✅ Eine sorgfältige Dokumentation schützt Ihre Ansprüche bei zukünftigen Schäden oder einem Verkauf.
✅ Ein unabhängiges Gutachten ist die beste Grundlage für Rechtssicherheit und Werterhalt.
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Unser Rat an Geschädigte
private Reparaturarbeiten
Eine private oder selbst durchgeführte Reparatur kann im Einzelfall sinnvoll sein – etwa bei kleineren Schäden. Dennoch sollte sie gut überlegt und sauber dokumentiert werden.
Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an, bewahren Sie alle Belege und Ersatzteilrechnungen auf und lassen Sie – wenn möglich – den Reparaturabschluss durch einen Gutachter bestätigen lassen. So können Sie jederzeit nachweisen, dass der Schaden sach- und fachgerecht instandgesetzt wurde und das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist.
💡 Unser Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der Reparatur immer durch einen unabhängigen Gutachter bewerten. Nur so ist der Schadenumfang eindeutig belegt, und Sie sichern sich Ihr volles Recht auf Schadensersatz.
So vermeiden Sie spätere Probleme mit der Versicherung, bei einem erneuten Unfall oder beim Fahrzeugverkauf.