Besichtigung nicht durch den Gutachter
Risiken und Fallstricke von Ferngutachten & Gutachtergemeinschaften
Ferngutachten und Gutachtergemeinschaften wirken oft wie eine schnelle und günstige Lösung – tatsächlich bringen sie für den Geschädigten erhebliche Nachteile und Risiken mit sich:
Fehlerhafte Schadensbewertung: Ein Unfallgutachten, das nur auf Fotos basiert, kann verdeckte Schäden nicht erfassen. Reparaturkalkulationen sind unvollständig – spätere Mehrkosten trägt oft der Kunde.
Manipulationsgefahr: Bilder lassen sich leicht verändern. Ohne persönliche Fahrzeugbesichtigung ist keine neutrale und rechtssichere Bewertung möglich.
Intransparenz: Kunden wird häufig nicht offengelegt, dass es sich nur um ein Ferngutachten handelt. Es wird suggeriert, das Dokument habe die gleiche Beweiskraft wie ein vollwertiges Schadengutachten – tatsächlich ist es oft vor Gericht wertlos.
Verlust von Ansprüchen: Versicherungen können fehlerhafte Ferngutachten zurückweisen. Dem Geschädigten droht der Verlust von Schadensersatzansprüchen (§ 249 BGB).
Unlautere Geschäftspraktiken: Werkstattmitarbeiter oder Angestellte erstellen Fotos, die dann zentral von einer Gutachtergemeinschaft verarbeitet werden. Hier geht es oft primär um schnelle Honorarforderungen statt um korrekte Schadensermittlung.
Rechtliche Risiken & Betrug (§ 263 StGB)
Die Verschleierung darüber, wie ein Gutachten erstellt wurde und wer tatsächlich dafür verantwortlich ist, kann als Betrug nach § 263 StGB gewertet werden. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur den Anspruch auf Versicherungsleistungen, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Warum Werkstätten keine Gutachten erstellen dürfen
Ein Kfz-Gutachten muss immer von einem unabhängigen, neutralen und wirtschaftlich eigenständigen Kfz-Sachverständigen erstellt werden.
Werkstätten oder deren Mitarbeiter dürfen keine Gutachten verfassen.
Ein Gutachter darf niemals in Weisungsbindung zur Werkstatt stehen.
Nur so ist gewährleistet, dass das Unfallgutachten neutral, rechtssicher und anerkannt ist – unabhängig von Werkstatt- oder Versicherungsinteressen.
Fazit: Nur ein unabhängiger Kfz-Gutachter schützt Ihre Rechte
Ob Unfallgutachten, Schadengutachten oder Fahrzeugbewertung – verzichten Sie auf Ferngutachten und Gutachtergemeinschaften. Nur ein anerkannt unabhängiger Kfz-Gutachter sichert Ihre Ansprüche gegen die Versicherung, erstellt ein rechtssicheres Gutachten und garantiert Ihnen eine korrekte, transparente und neutrale Bewertung.