Bastian KFZ-Gutachter

Gutachterwesen – keine geschützte Berufsbezeichnung – Bastian Kfz-Gutachter

Warum sich jeder „Gutachter“ nennen darf – wichtige Infos für Geschädigte

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Das Gutachterwesen

nicht geschütze Berufsbezeichnung

Was Sie über Kfz-Gutachter wissen sollten Freie Berufsbezeichnung, Qualitätsunterschiede & worauf Sie achten sollten
„Gutachter“ – ist eine freie Berufsbezeichnung
Welche Qualifikationen ein seriöser Kfz-Gutachter mitbringt
Unterschiede zwischen freien, zertifizierten & öffentlich bestellten Gutachtern
Risiken bei unseriösen oder versicherungsnahen Gutachtern
Warum Sie auf unabhängige Expertise setzen sollten

Rechtliche Informationen-Das Gutachterwesen

Das Gutachterwesen


Das Gutachterwesen ist ein zentraler Bestandteil der Schadensregulierung nach einem Unfall. Ein Kfz-Gutachter sollte immer eine neutrale, objektive und umfassende Schadensbewertung erstellen – im Interesse des Geschädigten und rechtssicher gegenüber der Versicherung.
Die Realität sieht jedoch oft anders aus, insbesondere wenn Versicherungen große Prüforganisationen beauftragen, die in erster Linie Kosten senken sollen.

Wie sollte das Gutachterwesen sein?

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet neutral und nicht weisungsgebunden.
Er bewertet den Schaden nach Herstellervorgaben und dokumentiert alle notwendigen Reparaturen.
Ein freier Gutachter vertritt ausschließlich die Interessen des Geschädigten – nicht die der Versicherung.
Nur ein unabhängiges Unfallgutachten oder Schadengutachten sichert alle Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Totalschaden-Regulierung.

Versicherungsgebundene Gutachter – die Realität

Versicherungen setzen häufig Prüforganisationen ein, die formell unabhängig sind, aber im Auftrag der Versicherung handeln.
Ziel: Reparaturkosten minimieren und Schadenpositionen kürzen.
Folge: Schäden werden kleiner angesetzt, Reparaturen günstiger kalkuliert, Ansprüche des Geschädigten beschnitten.

Einsatz von Gebrauchtteilen – Kostenfalle für Geschädigte

Versicherungen bestehen zunehmend auf gebrauchte Ersatzteile (z. B. Türen, Spiegel, Rückleuchten).
Diese Praxis ist rechtlich zulässig, solange Teile den Herstellervorgaben entsprechen und die Sicherheit nicht gefährden.
Besonders bei Fahrzeugen älter als drei Jahre wird diese Methode angewandt, um Kosten zu senken.
Für den Geschädigten bedeutet dies: geringerer Wiederverkaufswert und mögliche Sicherheitsrisiken.

Werkstattbindung & reduzierte Reparaturstandards

Viele Kaskotarife enthalten eine Werkstattbindung.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Reparaturen in Partnerwerkstätten der Versicherung durchführen zu lassen.
Dort gelten oft günstigere Konditionen und vereinfachte Reparaturmethoden (z. B. statt Austausch eines Scheinwerfers nur Befestigung der Halterung).
Diese Verfahren sind zwar gedeckt, liegen aber nicht immer im besten Interesse des Kunden.

Gutachterpraxis: Worauf Sie achten sollten

Unabhängigkeit ist entscheidend: Beauftragen Sie immer einen freien Kfz-Gutachter, der nicht an Versicherungen oder Werkstätten gebunden ist.
Herstellervorgaben einhalten: Reparaturen müssen den offiziellen Standards entsprechen. Abweichungen gefährden Sicherheit und Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO).
Freie Gutachterwahl: Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, selbst einen Sachverständigen zu wählen. Die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen.
Vertrag prüfen: Achten Sie bei Versicherungsabschluss auf Klauseln zur Werkstattwahl und zur Verwendung von Ersatzteilen.

Fazit

Das Gutachterwesen sollte eigentlich neutral und objektiv arbeiten – in der Praxis nutzen Versicherungen jedoch oft Strukturen, um Reparaturkosten zu senken.
👉 Geschädigte sollten ihre Rechte kennen und im Zweifel auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter setzen.
Nur ein unabhängiges Haftpflichtgutachten oder Unfallgutachten sichert eine faire, transparente und rechtssichere Schadensregulierung – gegenüber der Versicherung, vor Gericht und für Ihren Anwalt.