BGH-Vorgaben: Was ein richtiger Gutachter mitbringen muss – Bastian Kfz-Gutachter
BGH-Urteile fordern fachliche Qualifikation & Unabhängigkeit des Gutachters
Warum Erfahrung, Sachkunde & Neutralität entscheidend für Ihr Recht sind
Schnelle Hilfe nach einem Unfall
Unabhängiger Kfz Gutachter – neutral, rechtssicher & schnell. Besichtigung heute möglich, Gutachten in 24–36 Stunden.
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BGH stärkt die Rechte der Geschädigten
Kfz-Gutachterkosten
Unabhängige Kfz-Gutachterkosten sind laut aktueller BGH-Rechtsprechung voll erstattungsfähig. Das bedeutet: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt immer die gegnerische Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Unfallgutachten – nicht der Geschädigte.
Freie Gutachterwahl nach einem Unfall
Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Versicherungen dürfen Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben. Nur so sichern Sie eine neutrale, rechtssichere Bewertung Ihres Schadens.
BGH-Urteile bestätigen: Gutachterkosten sind erstattungsfähig
Mehrfach hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten zwingend vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen.
➡ Das gilt für Unfallgutachten und Schadengutachten gleichermaßen.
Unsere Gutachten – neutral, rechtssicher & BGH-konform
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Neutral & professionell dokumentiert
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BGH-Verständnis von Gutachtern
Der Bundesgerichtshof (BGH) zur Rolle des Kfz-Gutachters
Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Gutachter als unabhängige und neutrale Experten, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung in der Lage sind, objektive und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen.
Gerade im Bereich Unfallgutachten und Kfz-Schadengutachten bilden diese Expertisen häufig die Grundlage für rechtliche und versicherungstechnische Entscheidungen.
Kernmerkmale eines qualifizierten Gutachters (nach BGH)
Unabhängigkeit und Neutralität
Ein Kfz-Gutachter muss stets weisungsfrei arbeiten und darf nicht im Auftrag einer Versicherung handeln. Nur eine unabhängige Begutachtung stellt sicher, dass der Schaden objektiv bewertet wird – Grundlage für eine faire Regulierung nach § 249 BGB.
Fachliche Kompetenz
Der BGH betont, dass ein Gutachter eine fundierte Ausbildung und umfassende Berufserfahrung im Kfz-Bereich haben muss. Zertifizierungen, wie etwa nach DIN EN ISO/IEC 17024, sind ein starkes Signal für die fachliche Qualifikation. Nur so kann ein rechtssicheres Unfallgutachten entstehen.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Ein Kfz-Schadengutachten muss so verfasst sein, dass es für Dritte verständlich, überprüfbar und vollständig ist. Alle relevanten Aspekte des Schadens – von der Reparaturhöhe über die Wertminderung bis hin zum Nutzungsausfall – müssen klar dokumentiert sein.
Wichtiger Hinweis: Der Begriff „Gutachter“ ist nicht geschützt
In Deutschland ist der Titel „Gutachter“ rechtlich nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen – auch ohne Ausbildung oder Sachkenntnis. Viele selbsternannte Gutachter verfügen nicht über die vom BGH geforderten Qualifikationen.
Pflicht des Geschädigten: Qualifikation prüfen
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Qualifikation eines Sachverständigen zu überprüfen:
Besteht eine Meisterqualifikation im Kfz-Handwerk?
Liegt eine anerkannte Zertifizierung (z. B. DIN EN ISO/IEC 17024) vor?
Hat der Gutachter jahrelange Erfahrung in Unfallgutachten und Schadensregulierung?
Nur so ist sichergestellt, dass das Gutachten vor Gericht und gegenüber Versicherungen rechtssicher anerkannt wird.
Relevanz in der Praxis: BGH stärkt die Rechte der Geschädigten
Ein qualifizierter und unabhängiger Kfz-Gutachter ist vor allem bei Haftpflichtschäden und Kaskoschäden unerlässlich.
Der BGH hat mehrfach bestätigt: Geschädigte haben das Recht auf freie Gutachterwahl.
Damit wird sichergestellt, dass der Schaden korrekt, neutral und rechtssicher bewertet wird – unabhängig von der Versicherung.