Gekürzte Position · Bastian Kfz-Gutachter

Die Versicherung streicht den Weg zum Lackierer – und tut so, als gäbe es ihn nicht.

Verbringungskosten nach dem Unfall

Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

Die meisten Karosseriebetriebe haben keine eigene Lackierkabine. Damit Ihr Fahrzeug lackiert werden kann, muss es zu einem Lackierbetrieb gebracht und wieder abgeholt werden. Genau dieser Weg heißt Verbringungskosten – und genau er wird von Versicherern regelmäßig gestrichen. Wir erklären, warum die Position technisch entsteht, wann sie zu ersetzen ist und wie wir sie im Gutachten so begründen, dass sie nachvollziehbar bleibt.

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.

Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · eigene Prüfhalle mit drei Hebebühnen · durchweg Top-Bewertungen bei Google

Der Anfang

Was sind Verbringungskosten – und warum stehen sie im Gutachten?

Verbringungskosten sind die Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs von der Karosseriewerkstatt zu einem Lackierbetrieb – und wieder zurück. Sie entstehen, weil viele Reparaturbetriebe keine eigene Lackierkabine besitzen. Eine Lackierkabine ist eine geschlossene, belüftete und beheizte Halle mit Filteranlage. Sie ist teuer im Bau, teuer im Unterhalt und lohnt sich für einen mittelgroßen Karosseriebetrieb selten. Also arbeitet er mit einem Lackierbetrieb in der Nähe zusammen.

Für Sie als Geschädigten heißt das: Ihr Auto fährt oder wird geschleppt – zweimal. Einmal hin, einmal zurück. Dieser Weg kostet Zeit, Personal und oft einen Anhänger oder ein Überführungskennzeichen. Der Betrag liegt in unserer Region je nach Betrieb und Entfernung meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Er steht als eigene Zeile in der Kalkulation, weil er eine eigene Leistung ist – nicht Teil des Lackierpreises.

Und genau weil es eine eigene Zeile ist, lässt sie sich leicht streichen. Ein Prüfbericht der Versicherung braucht dafür nur einen Satz: „Verbringungskosten nicht erstattungsfähig.“ Keine Messung, keine Begründung, keine Werkstattkenntnis. Ein Strich – und Ihre Reparatur ist plötzlich unterfinanziert. so gehen wir mit Prüfberichten der Versicherung um →

Kurz gesagt: Verbringungskosten sind kein Aufschlag und kein Zuschlag. Sie sind eine Fahrt. Wer sie streicht, behauptet, das Fahrzeug lackiere sich dort, wo es steht.

Aus der Werkstattpraxis

Wann entsteht der Weg zum Lackierer wirklich?

Nicht jeder Schaden führt zu einer Verbringung. Ob der Weg anfällt, entscheidet der Reparaturweg – und den legen wir im Gutachten fest, nicht die Versicherung. Drei Fälle unterscheiden sich klar:

Verbringung fällt an

Ein Kotflügel wird erneuert, eine Tür instandgesetzt, ein Stoßfänger muss lackiert werden – und der Reparaturbetrieb hat keine eigene Kabine. Dann geht das Fahrzeug oder das ausgebaute Teil zum Lackierer. Der Weg ist Teil der Reparatur.

Verbringung fällt nicht an

Der Betrieb hat eine eigene Lackierkabine im Haus. Dann rechnen wir keine Verbringung. Das kommt vor – und wir schreiben es dann auch nicht hinein. Eine Position, die es nicht gibt, gehört nicht ins Gutachten.

Gar keine Lackierung

Ein Anbauteil wird komplett getauscht und kommt bereits lackiert vom Hersteller. Dann gibt es keinen Lackiervorgang – und folglich auch keinen Weg dorthin. Auch das steht so im Gutachten.

Der Punkt, den viele übersehen: Ob eine Verbringung entsteht, ist keine juristische Frage. Es ist eine Frage der Werkstattstruktur in Ihrer Region. Und die kennt niemand besser als jemand, der aus dem Kfz-Handwerk kommt und die Betriebe in der Westpfalz, im Saarland und in der Vorderpfalz seit Jahren persönlich betritt. unsere Zusammenarbeit mit Werkstätten →

Ihre Rechte · § 249 BGB

Muss die Versicherung Verbringungskosten zahlen?

Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf den Geldbetrag, der zur Herstellung des Zustands erforderlich ist, der ohne den Unfall bestünde. Erforderlich ist, was ein wirtschaftlich denkender Geschädigter für nötig halten darf. Wenn eine fachgerechte Lackierung in Ihrer Region einen Transport zum Lackierbetrieb voraussetzt, dann ist dieser Transport Teil des Herstellungsaufwands – so wie die Farbe und die Arbeitsstunde.

Bei konkreter Abrechnung – Sie lassen reparieren und reichen die Rechnung ein – ist die Sache einfach: Die Verbringung steht auf der Werkstattrechnung, weil sie tatsächlich stattgefunden hat. Streicht die Versicherung sie trotzdem, kürzt sie eine bezahlte Leistung.

Bei fiktiver Abrechnung – Sie lassen sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen – wird gestritten. Das Argument der Versicherung lautet: „Es wird ja nicht repariert, also fährt auch niemand.“ Die Rechtsprechung stellt demgegenüber auf die regionale Üblichkeit ab: Maßgeblich ist, ob die Verbringung bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ihrer Region typischerweise anfallen würde. Fällt sie dort regelmäßig an, gehört sie zum erforderlichen Herstellungsaufwand – auch wenn Sie das Geld am Ende anders verwenden (so etwa AG Frankfurt am Main, Urt. v. 20.02.2017, Az. 29 C 3160/16 (44)).

Wichtig für das Verständnis der Rollen: Wir sind Kfz-Sachverständige, keine Anwälte. Wir stellen technisch fest, ob und warum eine Verbringung anfällt, und wir begründen es nachvollziehbar. Ansprüche geltend machen, Fristen setzen oder verhandeln – das ist Sache eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. unsere Anwaltspartner im Verkehrsrecht →

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie wir das belegen

Warum der Lackierumfang auf der Hebebühne entschieden wird

Eine Verbringung lässt sich nur begründen, wenn feststeht, was überhaupt lackiert werden muss. Und das steht nicht auf dem Foto vom Parkplatz. Es steht fest, wenn man das Fahrzeug aufbockt, die Anbauteile löst und den Schadenverlauf verfolgt. Dafür haben wir eine eigene Prüfhalle – eine ehemalige komplette Kfz-Werkstatt, die wir heute ausschließlich für die Sachverständigentätigkeit nutzen.

Drei Hebebühnen – und der Blick von unten

Auf der Hebebühne sehen wir, was von unten am Schweller, am Radhaus und am Längsträger passiert ist. Ein Seitenschaden, der oben nach Kotflügel aussieht, läuft unten oft bis in den Schweller. Der Schweller wird instandgesetzt – und dann lackiert. Das ist der Unterschied zwischen „ein Teil“ und „eine Fläche“: Er entscheidet, ob das Fahrzeug wirklich in die Kabine muss.

Endoskopie statt Vermutung

Hohlräume, Verstärkungsbleche, die Rückseite eines Radhauses – dort kommt keine Kamera hin, aber ein Endoskop. Wir führen die Sonde ein und sehen, ob die Verformung an der Innenseite endet oder weitergeht. Reicht sie weiter, ändert sich der Reparaturweg – und damit die Frage, ob und wie lange das Fahrzeug beim Lackierer steht.

Der Weg zurück: die Nachbesichtigung

Behauptet die Versicherung, es sei gar nicht lackiert worden, sehen wir uns das Fahrzeug nach der Reparatur noch einmal an. Lackaufbau, Übergänge, Kantenverlauf – eine Reparaturbestätigung hält fest, was tatsächlich ausgeführt wurde. Damit ist der Weg zum Lackierer kein Papier mehr, sondern ein Befund. Reparaturbestätigung im Detail →

Das ist der Unterschied zwischen einer Kalkulation und einem Gutachten. Eine Kalkulation setzt Positionen. Ein Gutachten begründet sie – mit dem, was am Fahrzeug messbar und sichtbar ist. unsere technische Ausstattung im Überblick →

Stoßfänger nach Unfallschaden im Lackierbetrieb – Verbringungskosten entstehen durch den Weg dorthin
Lackierung eines Unfallschadens im Lackierbetrieb. Der Karosseriebetrieb, der das Teil instandsetzt, ist selten der Betrieb, der es lackiert – der Weg dazwischen sind die Verbringungskosten.
Durchgerechnet

Was ein Strich in der Kalkulation kostet

Ein Beispiel, wie es bei uns regelmäßig auf den Tisch kommt. Ein Kombi der Kompaktklasse, Baujahr 2020, Seitenschaden hinten rechts nach einem Auffahrer beim Ausparken. Reparaturweg: Tür instandsetzen, Seitenwand instandsetzen, Stoßfänger erneuern – alles lackieren. Der Betrieb in der Nähe von Kusel hat keine eigene Kabine.

Lohn Karosserie und Mechanikrund 1.850 €
Lackierung (Material und Lohn)rund 1.240 €
Ersatzteilerund 780 €
Verbringung zum Lackierbetrieb und zurückrund 160 €

Die Versicherung reguliert – und streicht die 160 €. Für sich genommen klingt das nach wenig. Nur: Diese 160 € fehlen der Werkstatt, nicht der Versicherung. Sie fehlen auf der Rechnung, die Sie am Ende bezahlen müssen. Und derselbe Strich wird bei UPE-Aufschlägen und beim Stundenverrechnungssatz noch einmal gesetzt. In Summe sind aus einer „Kleinigkeit“ schnell 600 bis 900 € geworden, die Sie aus eigener Tasche zuschießen – bei einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben.

Deshalb behandeln wir diese drei Positionen als eine Familie. Wer eine kürzt, kürzt meist alle drei. UPE-Aufschläge erklärt →  ·  Stundenverrechnungssätze erklärt →

Die Beträge sind ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Preisliste. Was in Ihrem Fall anfällt, ergibt die Besichtigung.

Was im Kürzungsschreiben steht

Vier Sätze der Versicherung – und was technisch dahintersteckt

„Bei fiktiver Abrechnung fallen keine Verbringungskosten an.“

Der Satz verwechselt zwei Dinge. Bei fiktiver Abrechnung wird nicht gefragt, ob Sie fahren lassen, sondern was eine fachgerechte Reparatur in Ihrer Region kosten würde. Fällt die Verbringung dort regelmäßig an, ist sie Teil dieses Betrags. fiktive Abrechnung im Detail →

„Die von uns benannte Werkstatt hat eine eigene Lackiererei.“

Möglich. Dann ist zu prüfen, ob die Verweisung auf diesen Betrieb überhaupt zulässig ist – gleichwertig und zumutbar. Das ist derselbe Prüfmaßstab wie beim Stundenverrechnungssatz. Verweisung auf eine freie Werkstatt →

„Die Verbringung ist bereits im Lackierpreis enthalten.“

Der Lackierpreis bezahlt die Kabine, das Material und die Arbeitszeit. Er bezahlt nicht den Transport eines Fahrzeugs zwischen zwei Betrieben. Beides steht in einer Werkstattrechnung aus gutem Grund in getrennten Zeilen.

„Der Betrag ist regional nicht üblich.“

Das ist die einzige Aussage, die sich prüfen lässt – und genau darum geht es. Regionale Üblichkeit ist keine Meinung, sondern eine Feststellung über die Betriebe in Ihrem Umkreis. Wir sind in diesen Betrieben. Der Prüfdienstleister der Versicherung war es nicht.

Unsere Rolle dabei: Wir nehmen technisch Stellung. Wir schreiben auf, warum die Position im konkreten Fall erforderlich ist – am Befund, nicht am Bauchgefühl. Fordern, mahnen oder verhandeln tun wir nicht; das ist Anwaltssache. technische Stellungnahme zu einer Kürzung →

Ihr nächster Schritt

Was tun Sie jetzt, wenn die Verbringung gestrichen wurde?

1

Nichts unterschreiben, nichts zurückgeben. Ein Abfindungsangebot oder eine Abtretungserklärung nicht unter Zeitdruck unterschreiben. Behalten Sie das Kürzungsschreiben vollständig – auch die Anlagen.

2

Schicken Sie uns die Kürzung. Per WhatsApp, per E-Mail oder über die Schaden-App. Wir sehen uns an, welche Positionen gestrichen wurden und mit welcher Begründung. Das kostet Sie erst einmal nichts als ein Foto.

3

Wir nehmen fachlich Stellung. Wir begründen, warum die Verbringung im Reparaturweg Ihres Fahrzeugs erforderlich ist – mit Bezug auf den Betrieb, den Lackierumfang und den Befund aus der Besichtigung.

4

Rechtliche Schritte klärt ein Anwalt. Bleibt die Versicherung bei der Kürzung, gehört der Vorgang in die Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Unsere Stellungnahme ist dann seine technische Grundlage. Versicherung kürzt – was tun? →

Was wir bei diesem Thema nicht tun

Ehrlichkeit gehört zur Unabhängigkeit. Deshalb sagen wir auch, wo unsere Rolle endet:

  • Wir fordern kein Geld von der Versicherung und setzen keine Fristen. Wir stellen fest und begründen – rechtliche Durchsetzung ist Anwaltssache.
  • Wir bewerten nicht die Schuldfrage. Wer den Unfall verursacht hat, ist eine Rechtsfrage, keine technische.
  • Wir reparieren und lackieren nicht selbst und wir handeln nicht mit Fahrzeugen. Welche Werkstatt Ihr Auto instand setzt, entscheiden allein Sie – das ist Ihr Recht aus § 249 BGB.
  • Wir schreiben keine Verbringung ins Gutachten, die es nicht gibt. Hat der Betrieb eine eigene Kabine, steht die Position auch nicht drin. Ein Gutachten, das zu viel enthält, ist genauso wertlos wie eines, das zu wenig enthält.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu Verbringungskosten

Wie hoch sind Verbringungskosten üblicherweise?+
Das hängt von der Entfernung zwischen Karosserie- und Lackierbetrieb und vom Aufwand ab – ob das Fahrzeug gefahren, geschleppt oder auf einem Anhänger transportiert wird. In unserer Region bewegt sich die Position meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Einen überregional einheitlichen Satz gibt es nicht; genau deshalb ist die regionale Feststellung so wichtig.
Bekomme ich Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung?+
Das ist der Streitpunkt. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob die Verbringung bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ihrer Region typischerweise anfiele. Ist das der Fall, gehört sie in der Regel zum erforderlichen Herstellungsaufwand. Entscheidend ist deshalb, dass das Gutachten die regionale Üblichkeit sauber ausweist – nicht, dass es die Position einfach behauptet.
Die Versicherung hat schon gezahlt – nur diese Position nicht. Lohnt das noch?+
Sehen Sie sich das Kürzungsschreiben genau an: Meist ist die Verbringung nicht die einzige gestrichene Zeile. UPE-Aufschläge und der Stundenverrechnungssatz stehen fast immer daneben. In Summe ergibt das oft einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag. Schicken Sie uns die Abrechnung – wir sagen Ihnen sachlich, was davon technisch begründbar ist und was nicht.
Gilt das auch im Kaskoschaden?+
Nein – jedenfalls nicht mit derselben Begründung. Im Haftpflichtschaden gilt § 249 BGB. In der Kasko gilt Ihr Versicherungsvertrag, also die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Was dort ersetzt wird, steht in den Bedingungen und nicht im Schadensersatzrecht. Kasko-Gutachten im Detail →
Muss ich die Werkstatt nehmen, die die Versicherung vorschlägt?+
Sie haben das Recht, Ihre Werkstatt selbst zu wählen. Wir begutachten – wir reparieren nicht. Welcher Betrieb Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie. Gutachter und Werkstatt frei wählen →

Eine gestrichene Zeile ist kein Schicksal

Schicken Sie uns das Kürzungsschreiben. Wir sehen es uns an und sagen Ihnen sachlich, was technisch begründbar ist. Besichtigung in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.

Bastian Kfz-Gutachter

Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen

Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.

Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.

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