Das Ersatzteil kostet, was es kostet – auch wenn die Versicherung das anders sieht.
UPE-Aufschläge im Schadengutachten
Laienverständlich. Nachvollziehbar. Fair.
UPE-Aufschläge sind Zuschläge, die eine Werkstatt auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für ein Ersatzteil erhebt. Sie sind kein Trick und kein Aufrunden – sie bezahlen Beschaffung, Lagerung und Gewährleistung des Teils. Trotzdem streicht die Versicherung sie regelmäßig pauschal. Wir erklären, wie der Aufschlag entsteht, wann er ersatzfähig ist und wie wir das richtige Teil überhaupt erst bestimmen.
Im unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – bei voller Regulierung keine Kosten für Sie.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985 · persönliche Besichtigung, kein Foto-Gutachten · durchweg Top-Bewertungen bei Google
Was sind UPE-Aufschläge eigentlich?
UPE steht für unverbindliche Preisempfehlung. Jeder Fahrzeughersteller gibt für sein Ersatzteil einen Preis vor, den er für angemessen hält – unverbindlich, wie der Name sagt. Was eine Werkstatt tatsächlich verlangt, kann darüber liegen. Dieser Unterschied ist der UPE-Aufschlag.
Warum liegt der Betrieb darüber? Weil zwischen der Preisliste des Herstellers und dem eingebauten Teil eine ganze Kette liegt: Jemand bestellt es, jemand nimmt es an, jemand lagert es, jemand prüft, ob es das richtige ist – und der Betrieb haftet für dieses Teil im Rahmen der Gewährleistung. Ein Kotflügel liegt nicht kostenlos zwei Wochen im Regal, während auf ein zweites Teil gewartet wird. Der Aufschlag bezahlt diese Kette, nicht die Gier.
In der Praxis bewegt sich der Aufschlag – je nach Betrieb, Marke und Teileart – im niedrigen bis mittleren zweistelligen Prozentbereich. Er ist Bestandteil der Kalkulation, und er ist im Gutachten als eigene Zeile ausgewiesen. Und weil er eine eigene Zeile ist, wird er gestrichen. Meist mit einem Satz und ohne einen einzigen Blick auf das Fahrzeug.
Der häufigste Irrtum: „UPE-Aufschlag“ klingt wie ein Gutachter-Aufschlag. Er ist es nicht. Er ist ein Werkstatt-Aufschlag – wir weisen ihn nur aus, damit die Kalkulation zu der Rechnung passt, die Sie am Ende wirklich bekommen.
Wofür genau zahlt der UPE-Aufschlag?
Wer die Position streichen will, muss erklären, welche dieser vier Leistungen unentgeltlich erbracht werden soll. Bisher hat uns das keine Versicherung erklärt.
Beschaffung
Das richtige Teil zu bestellen ist Arbeit. Ein Modell hat über die Bauzeit oft mehrere Teilestände. Wer den falschen bestellt, hat ein Paket und keinen Fortschritt – und das Fahrzeug steht.
Lagerung und Kapitalbindung
Der Betrieb zahlt das Teil, bevor er es einbaut, und lagert es, bis alle Teile beisammen sind. Ein Scheinwerfer oder ein Stoßfänger braucht Platz – und darf dabei nicht beschädigt werden.
Gewährleistung
Geht das Teil kaputt oder passt es nicht, haftet der Betrieb Ihnen gegenüber – nicht der Hersteller und nicht die Versicherung. Für dieses Risiko gibt es einen Preis.
Retoure und Fehlteile
Kommt ein Teil beschädigt an oder stellt sich beim Zerlegen heraus, dass ein weiteres nötig ist, muss neu bestellt und zurückgeschickt werden. Auch das ist Aufwand, den jemand trägt.
Was der Aufschlag NICHT ist: Er ist kein Ersatz für ein Gebrauchtteil, kein „Original-gegen-Nachbau“-Zuschlag und keine Marge, die wir festlegen. Welche Teilequalität überhaupt zulässig ist, hängt vom Fahrzeugalter und vom Reparaturweg ab – das ist eine eigene Frage. Gutachten und Reparaturrechnung im Vergleich →
Wann muss die Versicherung UPE-Aufschläge ersetzen?
Der Maßstab ist derselbe wie bei allen Reparaturkosten: § 249 BGB gibt Ihnen Anspruch auf den Betrag, der zur Wiederherstellung erforderlich ist. Erforderlich ist, was ein wirtschaftlich vernünftiger Geschädigter aufwenden würde. Und der bekommt sein Ersatzteil nun einmal nicht zur Preisempfehlung des Herstellers, sondern zu dem Preis, den die Werkstatt seiner Region dafür verlangt.
Bei konkreter Abrechnung steht der Aufschlag auf der Rechnung, die Sie bezahlen. Er ist damit angefallen. Eine Kürzung trifft nicht das Gutachten, sondern Ihre Geldbörse.
Bei fiktiver Abrechnung lautet der Einwand: „Es wird nichts eingebaut, also gibt es keinen Aufschlag.“ Die Rechtsprechung stellt auch hier auf die regionale Üblichkeit ab: Würden die markengebundenen Fachwerkstätten in Ihrer Region bei einer Reparatur typischerweise UPE-Aufschläge berechnen, gehören sie zum erforderlichen Herstellungsaufwand (so etwa AG Frankfurt am Main, Urt. v. 20.02.2017, Az. 29 C 3160/16 (44)). Entscheidend ist deshalb, dass ein Sachverständiger diese Üblichkeit für Ihre Region konkret feststellt – und sie nicht einfach unterstellt. fiktive Abrechnung im Detail →
Unsere Rolle bleibt dabei die technische: Wir stellen fest, welches Teil gebraucht wird, was es in Ihrer Region kostet und ob der Aufschlag dort üblich ist. Wir fordern nichts und wir bewerten keine Schuldfrage. Für die rechtliche Durchsetzung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bevor man über den Preis streitet: Welches Teil ist es überhaupt?
Ein Aufschlag auf ein falsches Teil ist wertlos. Deshalb beginnt unsere Arbeit nicht beim Prozentsatz, sondern bei der Frage, welches Bauteil in diesem Fahrzeug verbaut ist. Zwei Fahrzeuge desselben Modelljahrs können unterschiedliche Scheinwerfer, unterschiedliche Stoßfängerträger und unterschiedliche Sensorik haben. Der Unterschied liegt oft im vierstelligen Bereich.
Der Verbaustand kommt aus dem Fahrzeug
Wir schließen unsere Diagnosetester von Launch und Hella Gutmann an und lesen aus, was tatsächlich verbaut und codiert ist: Ausstattungsstand, Steuergeräte, Sensorik. Erst danach steht fest, welche Teilenummer in die Kalkulation gehört – und damit, worauf der Aufschlag überhaupt entfällt. Ein Foto-Gutachten kann das nicht leisten, weil ein Foto keine Steuergeräte ausliest.
SilverDAT 3 rechnet – wir entscheiden
Als DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 kalkulieren wir mit den herstellerhinterlegten Arbeitspositionen und Teilepreisen. Die Software liefert die Zahlen. Welches Teil erneuert und welches instandgesetzt wird, entscheidet der Befund am Fahrzeug – nicht die Voreinstellung im Programm.
Verdeckte Teile: Endoskop statt Vermutung
Hinter dem Stoßfänger sitzen Halter, Träger, Absorber und Sensoren. Was davon gebrochen ist, sieht man von außen nicht. Wir führen ein Endoskop ein oder heben das Fahrzeug in unserer Prüfhalle an – und listen die Teile, die es wirklich braucht. Ein vergessener Halter für 40 € hält später die ganze Reparatur auf.
Im Zweifel: Materialanalyse im Labor
Wird bestritten, dass ein Bauteil überhaupt geschädigt ist, oder steht ein Nachbauteil im Raum, geben wir eine Probe in ein Institut für Materialanalyse. Bruchbild, Werkstoff, Gefüge – das beendet die Diskussion schneller als jeder Schriftwechsel.
Das ist der Unterschied, den man auf der Rechnung sieht: Wir streiten nicht über den Prozentsatz, wir belegen die Teileliste. unsere technische Ausstattung im Überblick → · DAT Expert Partner – was das bedeutet →

Was 15 Prozent auf einen Frontschaden ausmachen
Ein Mittelklasse-Pkw, Baujahr 2021, Frontschaden nach einem Auffahrunfall. Erneuert werden müssen Stoßfänger, Träger, ein Scheinwerfer, ein Abstandssensor und diverse Halter. Die Teile summieren sich nach Herstellerpreisempfehlung auf rund 2.900 €. Der Betrieb erhebt einen UPE-Aufschlag von 15 Prozent.
| Ersatzteile nach Herstellerpreisempfehlung (UPE) | rund 2.900 € |
| UPE-Aufschlag 15 % | rund 435 € |
| Lohn Karosserie, Mechanik, Lackierung | rund 2.400 € |
| Kalibrierung des Abstandssensors nach Einbau | rund 180 € |
Die Versicherung streicht den Aufschlag. 435 € fehlen. Das ist kein Rundungsfehler – das ist ein halber Monatslohn für viele Menschen. Und es bleibt selten dabei: Im selben Schreiben wird meist auch die Verbringung gestrichen und der Stundensatz gekürzt. Aus einer vollständigen Reparatur wird so eine, die Sie mitfinanzieren.
Deshalb prüfen wir Kürzungsschreiben immer als Ganzes, nie zeilenweise. Verbringungskosten erklärt → · Stundenverrechnungssätze erklärt →
Die Beträge sind ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Preisliste. Was in Ihrem Fall anfällt, ergibt die Besichtigung.
Vier Sätze der Versicherung – und was technisch dahintersteckt
„UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Abrechnung nicht ersatzfähig.“
Als pauschaler Satz trägt das nicht. Maßgeblich ist, ob die Fachwerkstätten in Ihrer Region solche Aufschläge typischerweise erheben. Ist das so, sind sie Teil dessen, was eine Reparatur bei Ihnen kosten würde – und darauf kommt es an.
„Wir haben günstigere Teile bei einem Lieferanten gefunden.“
Dann ist zu prüfen, ob es dasselbe Teil in derselben Qualität ist, ob es für Ihr Fahrzeug freigegeben ist und ob der Betrieb dafür Gewährleistung übernimmt. Ein Angebot aus einer Datenbank ist noch keine gleichwertige Reparaturmöglichkeit.
„Der Aufschlag ist überhöht.“
Das ist eine Behauptung über die Betriebe Ihrer Region – und damit überprüfbar. Sie lässt sich nicht am Schreibtisch entscheiden, sondern nur dort, wo die Betriebe stehen. Wir sind dort. so gehen wir mit Prüfberichten der Versicherung um →
„Das Teil hätte instandgesetzt statt erneuert werden können.“
Manchmal stimmt das – und dann schreiben wir es auch so. Manchmal stimmt es nicht, weil das Bauteil eine Deformationszone ist, die nach dem Richten ihre Schutzwirkung verliert. Diese Frage entscheidet der Befund, nicht die Kostenstelle.
Wie wir reagieren: Wir nehmen technisch Stellung – wir begründen, warum die Teileliste und der Aufschlag im konkreten Fall erforderlich sind. Wir fordern nicht, wir mahnen nicht, wir verhandeln nicht. technische Stellungnahme zu einer Kürzung →
Was tun Sie jetzt, wenn die UPE-Aufschläge gestrichen wurden?
Rechnung und Kürzung nebeneinanderlegen. Vergleichen Sie Zeile für Zeile, was die Werkstatt berechnet und was die Versicherung anerkannt hat. Die Differenz ist Ihr Thema – nicht die Gesamtsumme.
Nicht auf eigene Faust nachverhandeln. Wer zurückschreibt, ohne den technischen Grund zu kennen, schwächt seine Position. Sammeln Sie erst die Unterlagen.
Schicken Sie uns beides. Per WhatsApp, per E-Mail oder über die Schaden-App. Wir sagen Ihnen sachlich, welche Position technisch begründbar ist – auch dann, wenn eine Kürzung ausnahmsweise berechtigt ist.
Durchsetzen lassen Sie durch einen Anwalt. Unsere Stellungnahme liefert ihm die technische Grundlage. Versicherung kürzt – was tun? →
Was wir bei diesem Thema nicht tun
- Wir handeln nicht mit Ersatzteilen und verdienen an keinem Teil. Was ein Teil kostet, kommt aus der Kalkulation und aus der Region – nicht aus unserem Interesse.
- Wir schreiben keinen Aufschlag hinein, den der Betrieb nicht erhebt. Rechnet die Werkstatt ohne UPE-Aufschlag, steht er auch nicht im Gutachten.
- Wir fordern kein Geld und setzen keine Fristen. Wir stellen fest und begründen; die Durchsetzung ist Anwaltssache.
- Wir bewerten die Schuldfrage nicht. Wer den Unfall verursacht hat, ist eine Rechtsfrage.
- Wir reparieren nicht. Welche Werkstatt Ihr Fahrzeug instand setzt, entscheiden allein Sie – das ist Ihr Recht aus § 249 BGB.
Häufige Fragen zu UPE-Aufschlägen
Wie hoch sind UPE-Aufschläge üblicherweise?+
Verdient der Gutachter am UPE-Aufschlag mit?+
Muss ich Originalteile einbauen lassen?+
Warum steht im Gutachten ein anderes Teil als im Prüfbericht?+
Gilt das auch im Kaskoschaden?+
Wir belegen die Teileliste – nicht nur den Prozentsatz
Schicken Sie uns Ihre Abrechnung. Wir sagen Ihnen sachlich, was technisch begründbar ist. Besichtigung in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten. Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
Erreichbarkeit: täglich 06:00–22:00 Uhr – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
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