Bastian Kfz-Gutachter Aktuelle Rechtsprechung · Urteil der Woche · Juni 2026

Versicherung kürzt das Gutachterhonorar? Das BGH-Urteil zum Sachverständigenrisiko

Unabhängig. Neutral. Fachlich fundiert.

In unserer Reihe Aktuelle Rechtsprechung ordnen wir das Urteil BGH, 12.03.2024 – VI ZR 280/22 ein. Der Bundesgerichtshof hat das Werkstattrisiko auf die Kosten von Kfz-Sachverständigen übertragen – das Sachverständigenrisiko. Das stärkt Ihre Position als Geschädigter nach § 249 BGB, wenn die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar kürzt.

Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.

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Das Urteil zum Sachverständigenrisiko in zwei Sätzen

Der BGH hat entschieden: Das Risiko einer womöglich überhöhten Gutachterrechnung trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung – nicht der Geschädigte. Als Geschädigter dürfen Sie einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen und müssen vorher keine Marktrecherche betreiben.

Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22 · höchstrichterlich entschieden (rechtskräftig).

Der Fall

Was hat der BGH zum Sachverständigenrisiko entschieden?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ ein Geschädigter sein Fahrzeug von einem Sachverständigenbüro begutachten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung haftete dem Grunde nach voll. Sie erstattete das Gutachten, kürzte aber eine einzelne Rechnungsposition. Der Streit landete beim Bundesgerichtshof.

Der BGH übertrug die bereits für Werkstätten entwickelten Grundsätze – das Werkstattrisiko (BGH, 16.01.2024 – VI ZR 253/22) – auf die Kosten von Kfz-Sachverständigen. Das Gericht spricht hier vom Sachverständigenrisiko. Der Gedanke dahinter: Sobald das Fahrzeug in den Händen des Gutachters ist, fehlen Ihnen als Laie die fachlichen Möglichkeiten, einzelne Rechnungspositionen zu überprüfen.

Das Risiko überhöhter Kosten verbleibt grundsätzlich beim Schädiger – es sei denn, den Geschädigten trifft ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden.

— Kerngedanke aus BGH VI ZR 280/22 (sinngemäß)

Konkret hat der BGH drei Punkte klargestellt:

  • Die Gutachterkosten gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Sie haben das Recht, einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
  • Eine womöglich überhöhte, für Sie nicht erkennbare Rechnungsposition geht grundsätzlich zulasten des Schädigers – nicht zu Ihren Lasten.
  • Der Anspruch besteht auch, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Dann kann der Geschädigte Zahlung an den Sachverständigen verlangen – Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger eigener Ansprüche gegen den Gutachter.

Eine wichtige Nuance am Rande: Macht ein Sachverständiger die Forderung selbst aus abgetretenem Recht geltend, kann er sich nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen – dann trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Der Schutz wirkt also vor allem zugunsten des Geschädigten.

Ihre Position

Was bedeutet das für Geschädigte?

Wenn die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar kürzt, ist das kein Grund, die Kürzung einfach hinzunehmen. Der BGH stärkt Ihre Rechte gleich mehrfach:

Freie Gutachterwahl

Sie dürfen einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – ohne vorher Preise vergleichen zu müssen.

Risiko beim Schädiger

Eine für Sie nicht erkennbar überhöhte Position trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung – nicht Sie.

Kürzung ist prüfbar

Pauschale Abzüge muss die Versicherung begründen. Ein Kürzungsschreiben ist nicht das letzte Wort.

Keine Kosten bei voller Regulierung

Im Haftpflichtschaden bei voller Regulierung: keine Kosten für Sie. Wir rechnen das Gutachten regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Unsere Gutachten sind fachlich fundiert und für Laien nachvollziehbar aufgebaut – damit eine Position auch dann Bestand hat, wenn die Versicherung sie infrage stellt. Bekommen Sie ein Kürzungsschreiben, prüfen wir es gemeinsam. Mehr dazu: Prüfberichte und Kürzungsberichte · Honorar transparent berechnen →

Versicherung kürzt Ihr Gutachten? Wir sind Ihr Team im Schadenfall.

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz über WhatsApp. Wir besichtigen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Einordnung

Was das Urteil in der Praxis ändert

Das Urteil reiht sich in eine klare Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein: Die wirtschaftlichen Folgen einer fremden Einflusssphäre soll nicht der Geschädigte tragen. Für die tägliche Schadenabwicklung heißt das – Versicherer dürfen einzelne Positionen nicht mehr routinemäßig pauschal abziehen, ohne sie sorgfältig zu bewerten.

Für Sie als Geschädigten bleibt der saubere Weg derselbe: ein unabhängiges, nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten. Genau dafür stehen wir – persönlich, mit Besichtigung vor Ort, und ohne 5-Minuten-Gutachten. Streit vermeiden, wo möglich – aber wenn nötig: mit Rechtssicherheit, Fairness und der notwendigen Härte.

Mehr Infos: Haftpflichtschaden · alle unsere Gutachten-Leistungen → · Preise und Honorare im Überblick →

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Quellen: BGH, Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22 · § 249 BGB · BGH-Pressemitteilung

Zum Mitrechnen

Wie viel eine Honorarkürzung ausmacht – ein Beispiel

Kürzungen wirken auf dem Papier klein, summieren sich aber. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt, worum es beim Sachverständigenrisiko wirtschaftlich geht:

Grundhonorar (nach Schadenhöhe)620 €
Nebenkosten (Fahrt, Fotos, Schreib- & Portokosten)200 €
Gutachterhonorar gesamt820 €
Pauschale Kürzung der Nebenkosten durch die Versicherung− 130 €

Was der BGH dazu sagt: Die 130 € sind eine für Sie als Laien nicht erkennbare Position. Nach VI ZR 280/22 trägt dieses Risiko grundsätzlich die gegnerische Versicherung – nicht Sie. Der Betrag bleibt also Teil Ihres Anspruchs; ist die Rechnung noch offen, können Sie Zahlung an den Sachverständigen verlangen (Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger eigener Ansprüche gegen den Gutachter).

Vereinfachtes Beispiel mit gerundeten Zahlen zur Veranschaulichung – keine Preiszusage. Ihr konkretes Honorar richtet sich nach Schadenhöhe und Aufwand (BVSK-Honorarbefragung). Honorar transparent berechnen →

Ihr Fahrplan

Was tun Sie jetzt? Bei einer Honorarkürzung in fünf Schritten

1

Kürzungsschreiben aufheben. Notieren Sie das Datum und legen Sie das Schreiben zusammen mit dem Gutachten und der Rechnung ab.

2

Nichts vorschnell akzeptieren. Eine Teilzahlung ist kein Schuldeingeständnis. Eine pauschale Kürzung muss die Versicherung begründen.

3

Unterlagen an uns weiterleiten. Schicken Sie Gutachten und Kürzungsschreiben per WhatsApp, über die Schaden-App oder per E-Mail.

4

Wir prüfen die gekürzten Positionen. Fachlich, nachvollziehbar und mit Blick auf die BGH-Linie – als Prüfbericht oder Stellungnahme.

5

Bei Bedarf Fachanwalt einschalten. Bleibt die Versicherung stur, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – im Haftpflichtfall trägt die Gegenseite die Kosten in der Regel mit. Hintergrund: Versicherung kürzt – was tun?

Häufige Fragen zur Honorarkürzung

Die Versicherung kürzt mein Gutachterhonorar – muss ich das hinnehmen?

Nein. Nach der BGH-Rechtsprechung (VI ZR 280/22) trägt das Risiko einer womöglich überhöhten Gutachterrechnung grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Ein Kürzungsschreiben ist nicht das letzte Wort – lassen Sie es prüfen.

Darf ich mir den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Nach § 249 BGB haben Sie das Recht, einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Eine umfassende Preisrecherche müssen Sie dafür nicht durchführen. Mehr dazu: alle unsere Gutachten-Leistungen →

Was kostet mich das Gutachten?

Im unverschuldeten Haftpflichtschaden bei voller Regulierung: keine Kosten für Sie. Die Gutachterkosten gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden – wir rechnen regelmäßig direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Preise und Honorare im Überblick →

Ist das Urteil rechtskräftig?

Ja. Es handelt sich um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2024 (VI ZR 280/22) und damit um höchstrichterliche, rechtskräftige Rechtsprechung.

Unsere Rolle

Wie verwenden wir ein Urteil – und wo hört unsere Rolle auf?

Ein Sachverständiger, der wie ein Anwalt auftritt, schadet seinem Auftraggeber. Deshalb halten wir eine Linie ein, die enger ist, als viele erwarten – und die wir hier offenlegen, damit Sie wissen, was Sie von uns bekommen und was nicht.

Das tun wir
  • Technisch feststellen: messen, dokumentieren, fotografieren.
  • Technisch begründen, warum eine Position erforderlich ist.
  • Die Vorgaben einhalten, die die Rechtsprechung an ein Gutachten stellt – und die Fundstelle nennen.
  • Unsere Befunde so schreiben, dass ein Sachbearbeiter sie ohne Werkstattvergangenheit nachvollzieht.
Das tun wir nicht
  • Rechtsrat erteilen oder Ansprüche fordern.
  • Die Haftungs- oder Schuldfrage bewerten.
  • Fristen setzen, mahnen oder mit der Versicherung verhandeln.
  • Ein Urteil als Beweis dafür ausgeben, dass Ihr Fall genauso ausgeht.

Der Unterschied ist im Alltag greifbar. Kürzt eine Versicherung die Verbringungskosten mit dem Hinweis, die Werkstatt könne ja selbst lackieren, dann schreiben wir nicht „Die Versicherung ist verpflichtet zu zahlen“. Wir schreiben, dass der betroffene Betrieb keine eigene Lackierkabine besitzt, dass die nächste Lackiererei X Kilometer entfernt liegt und dass die Verbringung damit technisch notwendig ist. Aus dieser Feststellung macht Ihr Anwalt einen Anspruch – das ist seine Aufgabe, nicht unsere.

Genauso gehen wir mit Urteilen um. Ein Urteil beschreibt, wie ein Gericht einen Fall entschieden hat. Es ist kein Versprechen für Ihren. Wir nennen deshalb immer Gericht, Datum und Aktenzeichen und kennzeichnen, wenn eine Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Wer eine Fundstelle nachschlagen kann, kann uns widersprechen – das ist der Sinn der Sache.

Aktuelle Rechtsprechung

Welche Urteile haben wir für Sie eingeordnet?

Gerichte entscheiden fast jede Woche über Streitpunkte, die nach einem Unfall bares Geld bedeuten: Wertminderung, fiktive Abrechnung, Gutachterhonorar, Wildschaden. Wir lesen diese Entscheidungen ohnehin – für unsere Gutachten und für unsere technischen Stellungnahmen. Was davon für Geschädigte wichtig ist, ordnen wir hier ein: mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, damit Sie und Ihr Anwalt die Fundstelle selbst nachschlagen können.

Eine Anmerkung zur Rolle: Wir zitieren Urteile, wir werten sie nicht aus wie ein Anwalt. Unsere Aufgabe ist die technische Seite – wir begründen einen Befund und halten uns dabei an das, was die Rechtsprechung von einem Sachverständigen verlangt. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls gehört zum Fachanwalt.

Wertminderung Was Gerichte Geschädigten beim merkantilen Minderwert zusprechen – bis zum BGH-Leiturteil vom 16.07.2024 zur Netto-Berechnung (Az. VI ZR 188/22). Urteile zur Wertminderung lesen → Wertminderung beim älteren Fahrzeug „Älter als fünf Jahre, über 100.000 km – da gibt es nichts.“ Die Rechtsprechung sieht das anders. Warum die pauschale Ablehnung nicht trägt. Wertminderung trotz Alter und Laufleistung → Fiktive Abrechnung Auszahlung auf Gutachtenbasis nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB – und die Frage, worauf die Versicherung Sie verweisen darf. Urteile zur fiktiven Abrechnung lesen → Zertifizierter Sachverständiger Wen darf ein Gericht als Sachverständigen bestimmen? Das OLG Stuttgart (10.08.2017, Az. 7 W 51/17) zur Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht. Zur Sachverständigenauswahl vor Gericht → Der BGH und das Gutachten Was die höchstrichterliche Rechtsprechung von einem Sachverständigen verlangt: nachweisbare Fachkunde, Unabhängigkeit, nachvollziehbare Gutachten. Das BGH-Verständnis von Gutachtern → Preisvereinbarung im Werkvertrag AG Frankfurt a. M., 23.07.2025 (Az. 30032 C 226/24): Eine klare, unterschriebene Preisvereinbarung schlägt den Einwand „nicht ortsüblich“. Vereinbart schlägt üblich – zum Urteil → Berührungsloser Wildschaden Ausweichen ohne Kollision: kein klassischer Teilkaskofall – aber häufig Rettungskosten nach § 83 VVG. Was der Befund dafür hergeben muss. Wildschaden ohne Berührung – zur Einordnung → Alles Fachwissen Technik, Recht, Versicherung, Werkstatt: der Überblick über alle Fachbeiträge – dort, wo auch diese Urteilsreihe zu Hause ist. Zum Fachwissen-Bereich →
Technik-Beweis

Warum kostet eine Besichtigung überhaupt Geld – was wird in dieser Zeit gemessen?

Genau daran hängt der Honorarstreit: Wer die Besichtigung für einen Rundgang mit Handykamera hält, hält jedes Honorar für zu hoch. Deshalb hier offen, was in dieser Zeit tatsächlich passiert – Gerät für Gerät.

  • Lackschichtmessung, Bauteil für Bauteil: Ein Messgerät erfasst die Lackstärke in Mikrometern. Serienlack liegt meist zwischen 80 und 150 µm. Zeigt der Kotflügel 400 µm, war dort schon einmal Spachtel – ein Vorschaden, den wir benennen müssen, bevor die Gegenseite ihn findet. Eine Messreihe über ein Fahrzeug sind schnell 30 bis 50 Einzelwerte.
  • Endoskopie in Hohlräume: Eine Kamerasonde geht dorthin, wo kein Auge hinkommt – Längsträger, Schweller, Radhaus. Verformte Innenbleche entscheiden über Reparaturweg und Totalschadengrenze.
  • Thermografie: Die Wärmebildkamera macht Feuchtigkeit und Materialübergänge sichtbar, die auf dem Foto unsichtbar bleiben.
  • Prüfhalle mit drei Hebebühnen: Der Unterboden lässt sich nicht vom Bürgersteig aus beurteilen. Wir heben das Fahrzeug an und sehen von unten nach – das ist der Unterschied zwischen „vermutlich“ und „gemessen“.

Was das mit dem Urteil zu tun hat: Die Rechtsprechung hält die persönliche Besichtigung des beschädigten Objektes für die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick (LG Bremen, 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 – nicht rechtskräftig). Messwerte statt Schätzungen sind auch der Grund, warum ein Gutachten von uns einer Kürzung standhält: Wer 47 dokumentierte Lackschichtmesswerte vorlegt, diskutiert nicht über Eindrücke.

Mehr dazu: unsere technische Ausstattung im Detail →  ·  Versicherung kürzt – was Sie jetzt tun können →  ·  Prüfberichte der Versicherung richtig einordnen →

Wir sind für Sie da

Unfall gehabt oder Kürzung erhalten? Ein Anruf genügt

Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Wir sagen Ihnen ruhig, was zu tun ist – und kommen zur Besichtigung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

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