Ein Reifen war beschädigt – und trotzdem stehen vier in der Kalkulation. Dafür gibt es einen technischen Grund.
Parkschaden am Subaru Forester in der Südpfalz – ein beschädigter Reifen, vier neue
Anonymisiert. Nachvollziehbar. Aus unserer Region.
Ein Subaru Forester von 2007 wird beim Ein- und Ausparken an der vorderen linken Seite getroffen. Zwei Dinge machen diesen Parkschaden am Subaru Forester in der Südpfalz zum Lehrstück: Der Kotflügel war an genau dieser Stelle schon vorher verkratzt – das kostet den Auftraggeber 78,44 € Abzug in der eigenen Kalkulation. Und weil der Wagen einen permanenten Allradantrieb hat, reicht ein einzelner neuer Reifen technisch nicht aus.
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Mehr Infos: zurück zu allen Praxisfällen → · Vorschaden und Altschaden richtig abgrenzen → · Unfallgutachten beim Haftpflichtschaden →
Ein Subaru Forester (S11/SG) 2.0 X Active, Erstzulassung Oktober 2007, rund 94.400 km, wird im Landkreis Südliche Weinstraße an der vorderen linken Seite getroffen: Kotflügel, Tür vorn links, mehrere Zier- und Dichtleisten sowie der linke Vorderreifen sind beschädigt. Wegen der Anprallspuren an der Reifenflanke war der Wagen nicht verkehrssicher; die Reparaturkosten liegen mit rund 6.295 € brutto bei etwa 91 Prozent des Fahrzeugwerts von 6.920 € – reparaturwürdig. Die beiden Besonderheiten dieses Parkschadens am Subaru Forester: Der Kotflügel war an derselben Stelle schon vorher verkratzt, und der permanente Allradantrieb lässt den Ersatz eines einzelnen Reifens nicht zu.
Phasen-ZeitleisteJuni 2026 — Zusammenstoß beim Ein- und Ausparken, polizeilich aufgenommen. Beauftragung telefonisch und Besichtigung am Tag darauf: Schadenaufnahme, Lackschichtmessung, Sichtprüfung, Vermessung, Fehlerspeicher-Auslesung und Profiltiefenmessung.
Juli 2026 — zwei Tage nach der Besichtigung: Gutachten fertig. Kalkulation, Fahrzeugwert, Restwert und Beurteilung liegen vor.
Der Fall wird hier als vollständig dokumentierte Fall-Akte aus der Gutachterpraxis vorgestellt. Bastian Kfz-Gutachter wurde vom Anspruchsteller mit der Schadenfeststellung beauftragt. Vor Ort waren wir im Landkreis Südliche Weinstraße – beim Auftraggeber, einen Tag nach dem Zusammenstoß.
Subaru Forester Parkschaden – die Besichtigung vor Ort

Das Fahrzeug
Der Schaden
Nach den Angaben des Auftraggebers stößt der Unfallgegner beim Ein- und Ausparkversuch gegen das Fahrzeug. Zwischen dem geschilderten Hergang und dem Schadenbild bestehen keine Widersprüche – Lage, Form, Ausdehnung und Richtung sind technisch nachvollziehbar. Wer den Zusammenstoß zu verantworten hat, bewerten wir nicht.
Der Anprall traf die vordere linke Fahrzeugseite. Der Kotflügel vorn links ist verformt und verkratzt, seine Schutzzierleiste tiefgehend beschädigt. Die Tür vorn links ist mehrfach tiefgehend verkratzt, dazu sind Dicht- und Zierleisten beider linker Türen betroffen. Der linke Vorderreifen weist großflächige Beschädigungen an Lauffläche und Flanke auf.
Der Reparaturweg ist deshalb gemischt: Der Kotflügel wird ersetzt und neu lackiert, weil er verformt und verkratzt ist. Die Tür dagegen wird instand gesetzt und neu lackiert – und das ist bereits ein Messergebnis: Unter dem Dellensegel zeigte die Außenhaut keine Verformung, nur Kratzer.
Das Fahrzeug war nach dem Ereignis nicht verkehrssicher – wegen der Anprallspuren an der Reifenflanke vorn links. Eine Notreparatur war technisch vertretbar; das Gutachten beziffert sie mit rund 1.500 € und benennt zwei Arbeiten: Reifen erneuern, Achsvermessung durchführen.
Alle Fotos stammen aus unserer eigenen Schadenbesichtigung. Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Hinweise auf Beteiligte sind unkenntlich gemacht.

Auf einen Blick
Technische Besonderheiten dieses Falls
Ein Praxisfall beantwortet nicht nur, was passiert ist, sondern vor allem: woher wir die Zahlen kennen. Der Kasten fasst zusammen, darunter steht das Verfahren zu jedem Wert. Jede Zeile ist ein Befund, kein Eindruck.
Woher die Zahlen kommen – Verfahren, Messung, Befund, Folge
Zwei Messungen führen hier in entgegengesetzte Richtungen: Das Dellensegel spart eine Ersatzteilposition, die Profiltiefenmessung fügt drei hinzu. Dahinter steht dasselbe Prinzip – die Kalkulation folgt dem Befund.

Diese drei Aufnahmen tragen den Reifen-Hebel: Sie zeigen Dimension und Profilzustand – die Grundlage der Entscheidung über den kompletten Reifensatz.
Der Kratzer, der schon vorher da war
Am Fahrzeug wurden zwölf nicht reparierte Altschäden festgestellt – von gestreiften Außenspiegelgehäusen über eine eingedellte Seitenwand bis zum fehlenden Nebelscheinwerfer. Elf davon liegen außerhalb des Schadensbereichs: ohne Bezug zum Ereignis, aber wertmindernd – einzeln beziffert mit zusammen 720 €, jeder Posten mit Bauteil, Mangelart und Betrag.
Ein Altschaden liegt jedoch mitten im neuen Schaden: Der Kotflügel vorn links war schon vor dem Zusammenstoß verkratzt. Jetzt ist er zusätzlich verformt und muss ersetzt und neu lackiert werden. Damit entsteht eine Schnittmenge – ein Teil der neuen Lackierung beseitigt einen Schaden, den der Unfallgegner nicht verursacht hat.
Das Gutachten löst das nicht mit einem Gefühlswert, sondern mit einer Rechnung. Die Lackierungs- und Polierungskosten für den Kotflügel vorn links werden um 20 Prozent gekürzt: 293,28 € Neuteillackierung minus 58,66 €, 36,30 € Finish-Politur minus 7,26 €. Zusammen 65,92 € netto, mit Umsatzsteuer 78,44 € brutto weniger Reparaturkosten. Der Betrag ist klein, die Haltung dahinter nicht: ein Abzug zulasten des eigenen Auftraggebers, offen im eigenen Gutachten. Ein Sachverständiger, der nur nach oben rechnet, ist im Streitfall nichts wert.
Warum ein Reifen vier neue nach sich zieht
Der zweite Hebel steckt im Antrieb. Der Forester hat einen permanenten Allradantrieb. Nach Herstellervorgabe müssen alle vier Reifen in Dimension, Bauart, Profil, Verschleißzustand und vor allem im Abrollumfang möglichst gleich sein. Genau daran scheitert der Ersatz eines einzelnen Reifens: Vorn liegen 5,0 mm Restprofil, hinten 6,0 mm, ein neuer Reifen dieses Fabrikats bringt 7,0 bis 9,5 mm mit – die Spanne von 2,0 bis 4,5 mm überschreitet die Verschleißtoleranz.
Unterschiedliche Abrollumfänge erzeugen eine dauerhafte Drehzahldifferenz zwischen Vorder- und Hinterachse. Diese Differenz muss der Antriebsstrang aufnehmen – je nach Getriebeausführung das Mitteldifferenzial, die Viskokupplung oder die Transferkupplung. Die Folge sind erhöhter Verschleiß und ein vorzeitiger Ausfall von Bauteilen, die mit dem Parkschaden nichts zu tun haben, aber ein Vielfaches eines Reifensatzes kosten.
Ein Foto zeigt einen kaputten Reifen. Erst Profiltiefenmessung und Herstellervorgabe zusammen ergeben die Position, die am Ende in der Werkstatt gebraucht wird.
Die Kalkulation im Überblick
Beurteilung: reparaturwürdig, mit Nachbesichtigung
Die Reparaturkosten liegen unterhalb des Fahrzeugwerts – wirtschaftlich spricht nichts gegen die Reparatur. Der Abstand ist allerdings gering, und die Kalkulation bleibt eine Prognose: unzerlegtes Fahrzeug, keine Hebebühne vor Ort, Ausweitungspositionen an der Spurstange ausgewiesen. Werden bei der Demontage weitere unfallbedingte Schäden sichtbar, kommen wir zur Nachbesichtigung und passen die Kalkulation an. Welche Ansprüche daraus folgen, klärt bei Bedarf der Rechtsanwalt.
Die Wahl der Werkstatt trifft der Geschädigte. Unsere Feststellungen entstehen davon unabhängig.
Ein älteres Auto mit Gebrauchsspuren? Erst recht messen.
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise. Vorhandene Kratzer und Dellen sind kein Hindernis – sie müssen nur sauber vom neuen Schaden getrennt werden. Bei voller Regulierung entstehen für Sie keine Kosten.
Was Geschädigte aus diesem Fall lernen
Ein älteres Fahrzeug mit Gebrauchsspuren ist der Alltagsfall – und der, bei dem am häufigsten gekürzt wird. Vier Punkte lassen sich übertragen:
1. Vorhandene Kratzer und Dellen kosten Sie nicht den Anspruch. Sie müssen nur getrennt werden: Was außerhalb des Schadensbereichs liegt, mindert den Fahrzeugwert – hier elf Positionen mit zusammen 720 €. Was im Schadensbereich liegt, wird von den Reparaturkosten abgezogen – hier 78,44 € brutto. Mehr dazu unter Vorschaden und Altschaden richtig abgrenzen →
2. Ein Abzug im eigenen Gutachten ist kein Nachteil, sondern der Grund, warum die übrigen Zahlen stehen bleiben. Was passiert, wenn dennoch gekürzt wird, steht unter Prüfberichte der Versicherung auswerten →
3. Bei Allradfahrzeugen ist der Reifensatz eine technische Frage, keine Kulanzfrage – es entscheidet der Abrollumfang, und der wird gemessen. Dasselbe gilt für alles, was der Hersteller vorgibt: Steht es nicht in der Kalkulation, taucht es später auch nicht auf der Reparaturrechnung auf.
4. Lässt sich ein Fahrzeug nicht zerlegen, bleibt die Kalkulation eine Prognose. Das ist kein Mangel – es muss nur offen so bezeichnet und mit einer Nachbesichtigung abgesichert werden →
Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Bei einem Fahrzeug mit Vorgeschichte entscheidet die Messreihe darüber, was belegt ist – und was bloße Behauptung bleibt.
Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls erfolgt durch einen Rechtsanwalt. Wir dokumentieren Schaden, Reparaturweg, Reparaturkosten, Fahrzeugwert, Restwert und die für die Regulierung relevanten Tatsachen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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Ihr Schaden – unser Fall
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es ist – persönlich, neutral und fachlich präzise. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian KFZ Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.
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