Die Werkstatt hat zu, die Versicherung ist im Feierabend – und Ihr Auto steht kaputt in der Einfahrt.
Unfall am Wochenende – was Sie jetzt tun sollten
Schnell. Verlässlich. Fachlich präzise.
Nach einem Unfall am Wochenende müssen Sie nicht bis Montag warten. Ihre Ansprüche entstehen mit dem Schaden, nicht mit dem Anruf bei der Versicherung – und die Wahl des Gutachters treffen Sie selbst (§ 249 BGB). Wir sind täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr persönlich erreichbar, auch samstags und sonntags; in der Nacht nimmt unser Telefonservice Ihre Meldung auf und wir rufen am Morgen zurück.
Melden Sie sich, bevor etwas bewegt, geräumt oder repariert wird – Spuren an der Unfallstelle verschwinden schneller, als das Wochenende vorbei ist.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifiziert durch die ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985
Warum ein Unfall am Wochenende sich anders anfühlt
Ein Unfall am Dienstagvormittag hat einen Ablauf: Sie rufen die Werkstatt an, melden den Schaden, ein Gutachter kommt. Ein Unfall am Samstagabend hat keinen Ablauf. Die Werkstatt hat zu, die Sachbearbeiterin der Versicherung sitzt nicht am Schreibtisch, und im Internet finden Sie zehn Meinungen, die sich widersprechen.
Die gute Nachricht zuerst: Sie verlieren nichts, nur weil Sie den Unfall am Wochenende hatten. Ihre Ansprüche entstehen mit dem Unfall, nicht mit dem Anruf bei der Versicherung. Die schlechte Nachricht: Was Sie am Wochenende versäumen, holen Sie oft nicht mehr auf. Spuren an der Unfallstelle verschwinden nach wenigen Stunden, ein abgeschlepptes Fahrzeug wird verschoben, und ein Wildkadaver liegt Montag nicht mehr am Straßenrand.
Der eine Satz, den Sie sich merken sollten: Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, bevor es ein unabhängiger Sachverständiger gesehen hat. Ein repariertes Auto lässt sich nicht mehr begutachten – und was nicht dokumentiert ist, hat es für die Versicherung nie gegeben. Das gilt nach jedem Schaden, erst recht nach einem Unfall am Wochenende.
Vier Fälle, die uns am Wochenende erreichen
Wildunfall in der Dämmerung
Der Klassiker in der Westpfalz. Freitagabend auf der B420 zwischen Altenglan und Lauterecken, Sonntagmorgen auf der A62 am Waldrand. Wichtig: die Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei – ohne sie zahlt die Teilkasko oft nicht.
Auffahrunfall auf dem Heimweg
Samstags rund um die Einkaufszentren, sonntags auf der Rückfahrt vom Ausflug. Wenn der andere schuld ist, gilt § 249 BGB: Sie dürfen einen eigenen Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung.
Unwetter, Hagel, Sturm
Sommergewitter kommen nicht werktags. Hagelschaden ist Teilkasko – hier gilt Ihr Vertrag (AKB), nicht § 249 BGB. Fotografieren Sie das Fahrzeug, solange die Dellen im Schräglicht sichtbar sind.
Parkschaden ohne Zettel
Sie kommen aus dem Supermarkt, die Tür ist eingedellt, niemand da. Fahrerflucht der Polizei melden – und dokumentieren, bevor Sie weiterfahren. Bleibt der Verursacher unbekannt, greift nur die Vollkasko.
Welcher Weg für Sie gilt, hängt an einer Frage: Haftpflicht oder Kasko? Mehr dazu: Haftpflichtgutachten → · Kasko-Gutachten im Detail →

Was tun Sie jetzt? Sechs Schritte am Wochenende
- Sichern Sie die Stelle, dann sich selbst. Warnblinker, Weste, Warndreieck – auf der Landstraße 100 Meter zurück, auf der Autobahn 200. Gerade abends unterschätzen viele, wie spät sie gesehen werden.
- Polizei rufen – bei Wild und bei Fahrerflucht immer. Beim Wildunfall brauchen Sie die Wildunfallbescheinigung; sie kommt von der Polizei oder vom zuständigen Jagdpächter. Bei unbekanntem Verursacher ist die Anzeige die Grundlage der Kaskoregulierung.
- Fotografieren Sie, bevor etwas bewegt wird. Endstellung beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Splitter, Wildhaare am Stoßfänger, Straßenschilder und Sichtverhältnisse. Am Montag ist all das weg. Lieber dreißig Fotos zu viel als drei zu wenig.
- Rufen Sie an – auch sonntags. Wir sind täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr erreichbar. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen, nicht mit einer Hotline. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was jetzt zählt und ob wir noch am selben Tag kommen.
- Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen jemand hinhält. Weder eine Abtretung an einen Abschleppdienst noch die Zuweisung eines Gutachters durch die gegnerische Versicherung. Im Haftpflichtfall wählen Sie den Sachverständigen selbst.
- Warten Sie mit der Reparatur. Auch wenn die Werkstatt Montag früh Zeit hätte: erst die Besichtigung, dann die Schrauber. Das ist meist eine Sache von ein bis zwei Tagen – und es rettet Ihre Beweislage.
Vertiefend: Ihre Rechte nach dem Unfall → · Gutachter frei wählen → · Unfallgutachten im Überblick →
„Kann man am Montag noch feststellen, was am Samstag passiert ist?“
Ja – aber nur mit Messtechnik, und nur, solange nicht repariert wurde. Genau hier setzt der Prüfdienstleister der Versicherung später an: „Der Schaden war vorher schon da.“ Diesen Satz entkräften Sie nicht mit Ihrem Wort, sondern mit einem Messwert.
Lackschichtmessung
Das Messgerät zeigt an jedem Bauteil die Lackdicke. Serienlack liegt in einem engen Bereich; nachlackierte oder gespachtelte Flächen liegen deutlich darüber. So trennen wir den frischen Wochenendschaden vom Altschaden, der schon vor Jahren repariert wurde – Bauteil für Bauteil, mit Zahlen im Gutachten.
Thermografie
Die Wärmebildkamera macht sichtbar, was unter der Oberfläche liegt: Spachtelaufbauten, Materialübergänge, verdeckte Verformungen. Wo das Auge nur glatten Lack sieht, zeigt das Wärmebild die Grenze zwischen alter Reparatur und neuem Aufprall.
Was das Wochenende Sie kosten kann – ein Beispiel
Unfall am Samstagmittag, Fahrzeug nicht fahrbereit. Sie warten mit allem bis Montag, die Werkstatt beginnt Dienstag, das Gutachten kommt hinterher. Ergebnis: Der Ausfallzeitraum ist derselbe – aber es fehlt die Dokumentation des unreparierten Zustands.
Rechnen wir mit: Nutzungsausfall wird pro Kalendertag gezahlt, also auch für Samstag und Sonntag. Bei einem Mittelklassewagen (Beispielgröße rund 59 € pro Tag) und einer Ausfallzeit von zwölf Tagen sind das rund 708 € – Geld, das Ihnen zusteht, das aber ohne Gutachten mit dokumentierter Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer schlicht niemand berechnet. Dazu kommen die merkantile Wertminderung und die Auslagenpauschale.
Alle Zahlen sind Beispielgrößen und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeuggruppe, Ausfalldauer und den Feststellungen im Gutachten.
Wir begutachten. Wir reparieren nicht. Welche Werkstatt Ihr Fahrzeug am Montag instand setzt, entscheiden allein Sie – das Recht auf freie Werkstattwahl folgt aus § 249 BGB. Womit wir messen: unsere technische Ausstattung im Detail → · Nutzungsausfall berechnen → · Wertminderung verstehen →
Wann Sie uns am Wochenende erreichen
Telefonisch erreichbar sind wir täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr – Samstag und Sonntag eingeschlossen. Keine Hotline – Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen. Außerhalb dieser Zeiten nimmt unser Telefonservice Ihren Fall auf, und wir rufen zurück.
Besichtigungstermine machen wir mobil und nach Vereinbarung – auch am Wochenende, wenn es der Fall verlangt. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst, im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen.
Und die Sache mit der Geschwindigkeit: Ein Gutachter, der Sonntagabend in zwanzig Minuten fertig ist, hat nicht hingesehen. Wir kommen zügig – und nehmen uns dann die Zeit, die der Schaden braucht. Kein 5-Minuten-Gutachten. Das Gutachten selbst erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Besichtigung.
Alle Wege zu uns: Kontakt und Erreichbarkeit → · unser Einsatzgebiet →
Wie ein Wochenendfall bei uns abläuft
Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, hier der typische Ablauf nach einem Unfall am Wochenende – kein Versprechen auf die Minute, sondern die Erfahrung aus der Praxis.
Samstag, 16:40 Uhr · der Anruf
Sie schildern in zwei Sätzen, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht. Wir klären vier Dinge: Hergang, vermutliche Haftung, Standort, Termin. Sie hören dabei auch, wenn ein Gutachten in Ihrem Fall nicht der richtige Weg ist – etwa bei einem Bagatellschaden unter der Bagatellgrenze. Dauer: meist unter fünf Minuten.
Noch am Telefon · die Sofort-Anleitung
Wir sagen Ihnen, welche Fotos Sie jetzt machen sollen, bevor abgeschleppt wird: Endstellung, Schadenstellen, Umfeld, Wildhaare, Bremsspuren. Diese Aufnahmen entstehen genau einmal – und zwar jetzt. Am Montag stehen die Fahrzeuge woanders.
Sonntag oder Montag · die Besichtigung
Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht – nach Hause, zum Abschleppdienst, in die Werkstatt. Fotodokumentation, Lackschichtmessung, Fehlerspeicher, Maße. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gilt Zusätzliches: Arbeiten an Hochvoltsystemen setzen eine eigene Qualifikation voraus (Stufe 3S). Dauer je nach Schaden 30 bis 60 Minuten. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Montag · die Kalkulation
Aus den Messwerten entsteht die Kalkulation in SilverDAT 3 – als DAT Expert Partner arbeiten wir mit dem System, das auch die Versicherer nachrechnen. Dazu kommen Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung und die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer, aus der sich Ihr Nutzungsausfall ergibt.
Dienstag · das Gutachten
In der Regel ein bis zwei Werktage nach der Besichtigung. Sie bekommen es erklärt, nicht nur zugeschickt. Erst danach beginnt die Werkstatt – welche, entscheiden Sie. Reguliert die gegnerische Versicherung voll, rechnen wir direkt mit ihr ab.
Vier Begriffe, die am Wochenende oft fallen
Laienverständlich. Nachvollziehbar. Fair.
- Wildunfallbescheinigung
- Die schriftliche Bestätigung, dass sich an dieser Stelle ein Wildunfall ereignet hat – ausgestellt von der Polizei oder vom zuständigen Jagdpächter. Ohne sie tut sich die Teilkasko schwer. Deshalb: Polizei rufen, auch wenn das Tier wegläuft.
- Nutzungsausfall
- Eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten – gezahlt pro Kalendertag, Wochenende eingeschlossen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe, die Dauer nach der im Gutachten festgestellten Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Details: Nutzungsausfall berechnen →
- Merkantile Wertminderung
- Auch nach einer einwandfreien Reparatur bleibt Ihr Fahrzeug ein Unfallwagen – und bringt beim Verkauf weniger. Diesen Minderwert kann man beziffern; im Haftpflichtfall gehört er zum Schaden. Details: Wertminderung verstehen →
- Beweissicherung
- Das Festhalten von Fotos, Maßen und Messwerten, bevor Spuren verschwinden oder repariert wird. Am Wochenende der wichtigste Begriff von allen – denn was Freitagnacht nicht dokumentiert wurde, lässt sich Montag nicht rekonstruieren.
Fragen zum Unfall am Wochenende
Kommen Sie auch sonntags zur Besichtigung?+
Verliere ich Ansprüche, wenn ich erst am Montag anrufe?+
Wildunfall am Abend – was brauche ich unbedingt?+
Die gegnerische Versicherung will am Montag „ihren“ Gutachter schicken. Muss ich das annehmen?+
Reicht es, wenn ich Ihnen am Sonntag Fotos per WhatsApp schicke?+
Mein Auto ist nicht fahrbereit und die Werkstätten haben zu. Was jetzt?+
Was kostet mich das Gutachten nach einem unverschuldeten Wochenendunfall?+
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Es ist Wochenende – und Sie brauchen jetzt jemanden
Rufen Sie an. Nach einem Unfall am Wochenende hilft ein Anruf mehr als jede Recherche: Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen, der Ihnen sagt, was jetzt zählt – ehrlich, auch wenn ein Gutachten in Ihrem Fall nicht nötig ist. Team Bastian = Team Kunde.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz anrufen
Telefonisch erreichbar: täglich 06:00–22:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg.
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