Sehen statt lesen – in wenigen Minuten verstehen, was zählt.
Kfz-Gutachten Erklärvideos: einfach erklärt nach dem Unfall
Laienverständlich. Nachvollziehbar. Fair.
Nach einem Unfall ist vieles unklar. Unsere Erklärvideos zeigen Schritt für Schritt, was nach einem Unfall wirklich zählt: wie ein Kfz-Gutachten abläuft, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und worauf Sie achten sollten. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
Kfz-Meister · Dozent an der Handwerkskammer · DAT Expert Partner mit SilverDAT 3 · Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (ADA InVivo BV, Zertifikat-Nr. 140985) · Top-Bewertungen bei Google · Theisbergstegen
Sieben kurze Videos – einfach erklärt
Tippen Sie auf ein Video, um es abzuspielen. Kurz, verständlich und ohne Fachchinesisch – von den ersten Schritten nach dem Unfall bis zur Auszahlung der Versicherung.
Das Wichtigste nach dem Unfall
1. Ruhe bewahren und dokumentieren
Sichern Sie die Unfallstelle, halten Sie den Schaden mit Fotos fest und notieren Sie die Daten des Unfallgegners. Diese ersten Schritte sind die Grundlage für eine saubere Schadenabwicklung.
2. So läuft das Gutachten ab
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder bei Ihnen zuhause. Anschließend kalkulieren wir den Schaden nachvollziehbar mit SilverDAT 3. Das fertige Gutachten liegt in der Regel in 1–2 Werktagen vor. Kein 5-Minuten-Gutachten – jeder Schaden wird sorgfältig geprüft.
3. Sie wählen den Gutachter
Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Im Haftpflichtschadenfall gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden und werden bei voller Regulierung von der gegnerischen Versicherung übernommen. Mehr dazu unter Gutachter frei wählen → und Ihre Rechte nach dem Unfall →
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen rund um die Erklärvideos
Muss ich die Videos ansehen, bevor ich anrufe?
Nein. Die Videos geben Ihnen einen Überblick, wann immer Sie mögen. Wenn Sie lieber gleich sprechen: Rufen Sie an oder schreiben Sie über WhatsApp – Sie erreichen direkt einen Kfz-Sachverständigen, ohne Hotline und ohne Warteschleife.
Ersetzt ein Erklärvideo die persönliche Beratung?
Nein. Ein Video gibt Ihnen einen guten ersten Überblick über den Ablauf und Ihre Rechte. Jeder Schaden ist aber anders. Ob in Ihrem Fall ein eigenes Gutachten sinnvoll ist, klären wir kurz im Gespräch – und schauen dann persönlich am Fahrzeug nach. Kein 5-Minuten-Gutachten.
Was kostet mich ein Gutachten nach einem Haftpflichtschaden?
War der Unfallgegner schuld, gehören die Kosten für Ihr Gutachten nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden. Bei voller Regulierung übernimmt sie die gegnerische Versicherung – für Sie entstehen dann keine Kosten. Auch bei unklarer Haftung ist ein neutrales Gutachten oft sinnvoll. Eine erste Orientierung gibt Ihnen der Honorar transparent berechnen →
Kann ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – Sie müssen sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Warum das für Sie wichtig ist, lesen Sie unter Gutachter frei wählen →
Lieber direkt sprechen?
Jeder Schaden ist anders. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir sagen Ihnen, ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Wir sind Ihr Team im Schadenfall
Drei Wege zu uns. Besichtigung in der Regel am nächsten Tag, persönlich, immer mit Augen am Fahrzeug. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.
Termine: täglich 06:00–22:00 Uhr nach Vereinbarung. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren Telefonservice.
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